Heiratsurkunde 1839
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1839
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
SEITE 1
No. 19 Heiraths-akt
Im Jahre ein tausend acht hundert neun und dreißig am dritten
des Monats August um zehn Uhr Vormittags, erschienen vor mir Johann Peter
Thilard Bürgermeister und
civilstandsbeamten der Bürgermeisteri Dirmingen, Kreis Ottweiler, Regierungsbezirk Trier,
Landgerichtsbezirk Saarbrücken:
einer Seits: Mathias Erdel
gemäß vorgelegtem sechsundzwanzig akte, alt sechsundzwanzig Jahre, geboren zu
Humes am einundzwanzigsten des Monats Februar Jahrs ein tausend
achthundertdreizehn, ein Steinhauer von Stand, wohnhaft zu Humes
großjähriger Sohn des verlebten Joseph Erdel
ein Tagelöhner von Stand
wohnhaft zu
Humes derselbst laut hier deponierten Civilstands Registern
am dreißigsten Juni achtzehnhundertfünfundzwanzig
verstorben
und der Ehefrau derselben Anna Vogel
ohne besonderen Stand, wohnhaft zu Humes
gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend
anderer Seits: Anna Maria Schug
gemäß vorgelegtem Geburtsakte, alt vierundzwanzig Jahre, geboren zu
Humes am zwanzigsten des Monats November Jahrs ein tausend
achthundertvierzehn ohne besonderen Stand, wohnhaft zu Humes
großjährige Tochter des Mathias Schug
ein Pensionar von Stand, wohnhaft zu
Humes gegenwärtig und in diese Heirath einwilligend
daselbst
und der verlebten Ehefrau derselben Anna König
ohne besonderen Stand, wohnhaft zu Humes
daselbst laut hier eindargelegten dargelegten Civilstands Register
am sechsundzwanzigsten November achtzehnhundert
zweiunddreißig verstorben
und ersuchten mich, die von Ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Ehe-
verkündigungen; wovon die erste Sonntags den vierundzwanzigsten des Monats
July im Jahre ein tausend acht hundert neun und dreißig, um elf Uhr des Morgens
Nro. 53 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den achtundzwanzigsten
des Monats July im Jahre ein tausend acht hundert neun und dreißig, um elf Uhr
des Morgens Nro. 57 des Eheverkündigungs-Registers, zu Calmesweiler
statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seyen.
SEITE 2
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegn diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
den vorstehenden
wegen der erforderlichen Einwilligung und deßfallsigen ehrerbietigen Antrags ausgewiesen haben; da ferner
alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aucs dem oben angeführten erhellt,
so habe ich, der Beamte des Civilstandes von Dirmingen, nachdem ich alle in diesem Akte
angeführten Schriftem, so wie das VI. Kapitel des Titels von der Heirath, über die wechselseitigen Rechte
und Pflichten der Ehegantten, wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Mathias Erdel
gefragt: ob er die Braut Anna Maria Schug zur Frau nehmen wolle?
Eben so habe ich die Braut Anna Maria Schug gefragt ob Sie
den Bräutigam Mathias Erdel zum Manne nehmen wolle?
Da nun jedes von beiden insbesondere diese Frage mit Ja! beantwortete, so habe ich die Beannten
Mathias Erdel
und Anna Maria Schug
im Namen des Gesetzes von un an als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.
Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beiseyn von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens, des Peter Lemmlens (?, ein Schmitt (?) von Stand,
alt achtundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Calmesweiler
nicht verwandt mit dem Brautpaar
2tens, des Johannes Hoffmann, Ackerer von Stand,
als dreiundfünfzig Jahre, wohnhaft zu Calmesweiler
nicht verwandt mit dem Brautpaar
3tens, des Niklaus Clesen, ein Leinenweber von Stand,
als achtundvierzig Jahre, wohnhaft zu Eppelborn
nicht verwandt mit dem Brautpaar
4tens, des Johannes Kennau (?), Polizeidiener von Stand,
alt dreiunddreißig Jahre, wohnhaft zu Calmesweiler
nicht verwandt mit dem Brautpaar
welche Zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir, nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben
haben. Das Brautpaar erklärte sofort das unterm sieben und
zwanzigsten Februar des Jahres achtzehnhundertsiebenunddreißig
___ 27ten Februar Register der Bürgermeisterei Dirmingen ein Kind
mit Namen Katharina geboren sei und von ihnen beiden angezeigt sei, welches
sie hiermit für das ihrige anerkennen.
So geschehen zu Calmesweiler in dem Gemeinde-Hause der Bürgermeisterei
Dirmingen am Tage, Monat und Jahre wie oben. Die Eltern des Bräutigams
erklärten des SChreibenes unmächtig zu sein.
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Geburtsurkunde 1813 - französisch
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1813
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
No. 14 Acte de Naissance
L'an mil huit cent treize le vingt un du mois de fevrier à neuf heures du matin
pardevant nous Maire faisant les fonctions d'officier de l'état civil de la Mairie de
Derming Canton de Lebach Département de la Saare. es comparu Joseph
Ertel âgé de trente ans, professions de journalier
domicilié à Humes qui nous a présenté un enfant du sexe masculin né à
Humes le vingt un jour du mois de fevrier à trois heure du soir
de lui Joseph Ertel profession de journalier domicilié à Humes
et de Anne Eit son épouse, et auquel enfant il a déclaré
vouloir donner les prénoms de Mathias lesdites déclaration
et présentation faites en présence de Philippe Schneider âge de quarante six ans gardechampêtre
ans, profession de xxx domicilié à Dirming premier témoin, et de Balthasar
Schaefer âgé de trente six ans, profession de cultivateur
domicilié à Dirming second témoin, et ont xxx et le déclarant dit ne savoir signer, et les
témoins signé avec nous le présent acte de naissance, après qu'il leur en a été fait lecture.
Fait à Dirming les jour, mois et an que dessus. Le Maire de Dirming
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Taufe 1831 Heirat 1815
Oettsi
Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Forchheim /Mörsch
Ort/Gegend der Text-Herkunft:Forchheim bei Karlsruhe
Bild 1:
Spalte 1:
Nr 3
Mauritius
Winter
und
Maria
Anna
Ankerin
Spalte 2:
Im Jahr 1815 wurden den 3ten Jänner nach
geschehenem dreimahligem Aufgebote, welche
geschehen sind als auf den 2ten 3ten und 4ten Sonntag
des Monats und nicht eingegangen Endsprüchen
haben vor meinem Herrn Kaplan Michael Pfister
ihre Einwilligung in die Ehe öffentlich erklärt
und sind von dem selben vor besagten Zeugen
getraut worden Mauritius Winter des dasigen
Bürgers zu Forchheim Georg Winters ehelicher Sohn und
Maria Anna Ankerin des verstorbenen Anker (durchgestrichen)
Johannes Anker gewesener Bürger zu Forchheim
ledige Tochter. Zeugen waren Michael Graf Vogt,
und Kaspar Kastner Bürger und Bauer zu Forchheim.
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Bild 2:
Spalte 1:
Im Jahr 1815 wurden den 1sten May nach drejmahligem
Aufgebote welche geschehen sind den 2ten 3ten und 4ten
Sonntag der zweyter nach erster den 3ten und 4ten
nach (durchgestrichen) und nicht eingangene Entsprüche haben vor
meinem Herrn Kaplan Michael Pfister ihre Einwilligung
in die Ehe erklährt, und sind vor unter benannten
Zeuge getrauet worden Mauritz Winter von Forchheim
des dasigen Bürgers Georg Winters ehlicher lediger Sohn
und die Maria Anna Ankerin ehliche ledige
Tochter des Johannes Anker Bürgers in Forchheim.
Zeugen waren Michael Graf Vogt in Forchheim.
Kaspar Kastner Bürger zu ...
Spalte 2:
Mauritz
Winter
und
Maria
Anna
Ankerin-
---------------------------------------------------------------------------------
Bild 3:
Im Jahr Eintausend achthundert dreißig eins den 15: Febr. ist zu
Forchheim gebohren und getauft Magdalena ein ehliches
Kind des Mauritius Winter und d. Maria Anna Anker
rechtmäßiger Eheleute Zeugen d. Taufe waren Kaspar
Kastner und Lehrer (?) Anker von Forchheim.
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Diepholz 1811
Johannes
Quelle bzw. Art des Textes: Abfotografierte Microfiche KB
Jahr, aus dem der Text stammt: 1811
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Diepholz
Spalte 1:
3. 4.
Othling
__. concub. ant.
obiit 7. Jul. 1833.
Spalte 2:
Am 4ten Januar sind Zwillinge weiblichen Ge-
schlechts geboren, von welchen die eine Tochter 20
Stunden nach der Geburt ungetauft verstorben, die
andere am 8ten Januar getauft und benannt ist:
Wilhelmine Henriette.
V. Hermann Friedrich Othling, Tischler in Willenberg.
M. Margaretha Dorothea Elisabeth geb. Kuhlmann.
Gev. Demoiselle Wilhelmine Bülemeister, in deren
Abwesenheit Dorothea Krielmann aus Barnstorf
das Kind zur Taufe hielt.
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Geburtsurkunde 1814 franz. und Sterbeurkunde 1860
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandesregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1814 und 1860
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
No. 28 Sterbe-Akt
Im Jahre eintausend achthundert und sechszig, am fünfundzwanzigsten des Monats
Mai um acht Uhr des Vormittags erschienen vor mir Carl August
Thiland im Kreise Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk
Saarbrücken; Mathias Erdel
alt sieben und vierzig Jahre, Steinhauer von Stand, wohnhaft
zu Humes, welcher ein Ehemann der Verstorbenen zu sein angab,
und Johann Schug,
alt zwei und fünfzig Jahre, Nagelschmied von Stand, wohnhaft
zu Humes, welcher ein Bruder der Verstorbenen zu sein angab;
welche beide mir erklärten, daß im Jahre eintausend achthundert und sechzig, am vier und zwanzigsten
des Monats Mai um elf Uhr Abends
zu Humes
verstorben sei: Anna Maria Schug, Ehefrau von Mathias Erdel,
geboren zu Humes, alt fünf und vierzig Jahre,
ohne Stand, wohnhaft zu Humes
Tochter von den verstorbenen Eheleuten Mathias Schug
Maurer von Stand, wohnhaft zu Humes
und Anna König wohnhaft zu Humes.
Worüber gegenwärtiger Akt aufgesetzt und nach Vorlesung auf geschehene Vorzeigung des Körpers von den Anzeigenden
und dem Civilstandsbeamten, in doppeltem Originale, unterschrieben wurde.
So geschehen zu Eppelborn am Tage, im Monat und Jahre wie oben.
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No. 66
L'an mille huit cent quatorze le vingt de Novembre à sept heures du matin
pardevant nous maire faisant function d'officier de l'état civil de la mairie de Dirming
Canton de Lebach Dept. de la Sarre est comparu
Mathias Schuh agé de trente huit ans profession de Cultivateur Macon
domicitié à l'Humes qui nous à presénté un enfant du sexe feminin
ne à Humes le dix neuf Novembre à dix heures du Soir de
Mathias Schuh profession de macon Domicitié à l' Humes
et de Anna König son Epouse et auquel Enfant il a declaré
vouloir donner les prenoms des Anna Maria. Dits déclarations et
presentations faites en présence de Ph. Schneider agé de quarante six ans
profession de journalier domicilie à Dirming premier Témoin et de
Valentin Heintz agé de cinquante neuf ans profession Cultivateur
domicilier a Dirming second témoin et ont le Declarant et les temoins
signes avec nous le présent acte de naissance après que lecture .... en a été fait.
Fait à Dirming le jour mois et an que Dessus. Le Maire de Dirming.
Philip Schneider
Mathias Schuh
L. Bartelroef(?)
Valentin Heintz
Hier nun die Übersetzung:
Im Jahre 1814 den 20. des November um sieben Uhr morgens
ist vor uns, dem Bürgermeister, versehend die Funktion eines Standesbeamten der Bürgermeisterei von Dirming
Canton Lebach Departement Sarre, erschienen
Matthias Schuh, 38 Jahre alt, von Beruf Bauer Maurer,
wohnhaft zu Humes, der uns ein Kind weiblichen Geschlechts präsentiert hat,
geboren zu Humes am 19. November um 10 Uhr abends von
Mathias Schuh, von Beruf Maurer, wohnhaft zu Humes,
und von Anna König, seiner Ehefrau, und er hat erklärt, diesem Kind
die Vornamen Anna Maria geben zu wollen. Die gesagten Erklärungen und
Präsentationen gemacht in Gegenwart von Ph. Schneider, 40 Jahre alt,
von Beruf Tagelöhner, wohnhaft zu Dirming, erster Zeuge, und von
Valentin Heintz, 59 Jahre alt, von Beruf Bauer,
wohnhaft zu Dirming, zweiter Zeuge, und haben der Erklärende und die Zeugen
unterzeichnet alle mit uns die vorliegende Geburtsurkunde, nachdem sie ihnen vorgelesen worden war.
Angefertigt (gemacht) zu Dirming den Tag des Monats und Jahres wie oben. Der Bürgermeister von Dirming.
Philip Schneider
Mathias Schuh
L. Barthelroef(?)
Valentin Heintz
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Geburtsurkunde 1857
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
No. 136 Geburts-Akt
Saarbrücken im Kreise Saarbrücken den zwanzigsten des Monats
April achtzehnhundert sieben und fünfzig Nachmittags fünf Uhr erschien vor mir
Bürgermeisterei Beigeordneten Carl Schmidborn, als Beamten des
Civilstandes der Bürgermeisterei Saarbrücken, in Abwesenheit des Bürgermeisters,
Heinrich Kettenring, sechsunddreißig Jahre alt, Standes
Maurer, wohnhaft zu Ixheim, welcher mir erklärte,
daß von seiner Ehefrau Luise Kunkel, achtundzwanzig Jahre alt
wohnhaft zu Ixheim, am achtzehnten April dieses Jahres
um fünf Uhr Nachmittags in seiner Wohnung, dermalen zu Burbach
ein Kind männlichen Geschlechts geboren sei, welchem Kinde der Vorname
Jacob beigelegt wurde.
Diese von mir in doppeltem Originale aufgenommene Erklärung ist geschehen in Anwesenheit der beiden
Zeugen, als nämlich:
1) Claudius Werth, sechsunddreißig Jahre alt,
Standes Maurer wohnhaft zu Burbach,
2) Joseph Litthardt (ja), zweiunddreißig Jahre alt,
Standes Nagelschmied wohnhaft zu St. Johann.
Gegenwärtige Urkunde ist demnach dem Deklaranten und den Zeugen vorgelesen und mit denselben von
mir unterschrieben worden.
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Heiratsurkunde 1855 Teil 1 + Teil 2
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
Im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzig am ersten
des Monats November um zehn Uhr Vormittags, erschien vor mit August
Kromayer, Bürgermeister und
Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Saarbrücken, Kreis Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier,
Landgerichtsbezirk Saarbrücken:
einer Seits: Heinrich Kettenring, Wittwer der laut vorgelegtem
gehörig paraphierten und den Belegen beigefügten Aktes am dreizehnten
Mai achtzehn hundert drei und fünfzig zu Ixheim gestorbenen Elisabeth
Ludwig,
gemäß vorgelegtem und den Belegen beigefügten Geburtsakte
alt sechsunddreißig Jahre, geboren zu Ixheim am achtundzwanzigsten
des Monats April Jahrs ein tausend achthundert neunzehn;
Maurer von Stand, wohnhaft zu Saarbrücken, volljähriger Sohn des
Heinrich Kettenring, Taglöhner
von Stand, wohnhaft zu Ixheim, hier anwesend und in diese Ehe einwilligend,
und dessen Ehefrau Catharina Wilhelm,
ohne Stand, wohnhaft zu Ixheim, hier
ebenfalls anwesend und in diese Ehe einwilligend,
anderer Seits: Luis e Margarethe Kunckel,
gemäß vorgelegtem und in den hiesigen Registern eingetragenen Geburts-akte
alt siebenundzwanzig Jahre, geboren zu Burbach am eilften
des Monats November Jahrs ein tausend achthundertsiebenundzwanzig, ohne
Stand, wohnhaft zu Burbach, volljährige Tochter des verlebten Caspar
Kunckel, Bergmann
von Stand, wohnhaft zu Burbach, woselbst er laut dem in hiesigen Registern
eingetragenen Akte vom siebenten März achtzehnhundert fünf und
vierzig gestorben ist;
und dessen Wittwe Catharina Maria Mathes,
ohne Stand, wohnhaft zu Burbach, hier
anwesend und in diese Ehe einwilligend,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Ehever=
kündigungen, wovon die erste Sonntags den ein und zwanzigsten des Monats
Oktober im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzig um zehn Uhr des Morgens
No. 232 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags, den acht und zwanzigsten
des Monats Oktober im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzig
um zehn Uhr des Morgens No. 238 des Eheverkündigungs-Registern zu Saarbrücken
statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.
Seite 2, Scans 3 & 4:
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch
laut Vorstehendem und der Bräutigam noch besonders durch den
vorgelegten, gehörig paraphierten und den Belegen beigefügten
Eheconsens seiner Heimathsbehörde zu Ixheim vom zehnten September
laufenden Jahres
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle
durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe
ich, der Beamte des Civilstandes von Saarbrücken, nachdem ich alle in diesem Akte
angeführten Schriften, so wie das VI. Kapitel des Titels von der Ehe über die wechselseitigen Rechte und Pflichten
der Ehegatten, wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Heinrich Kettenring
gefragt: ob er die Braut Luise
Margareth e Kunckel zur Frau nehmen wolle?
Eben so habe ich die Braut Luise Margarethe Kunckel
gefragt: ob sie den Bräutigam Heinrich Kettenring
zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von beiden insbesondere diese Frage mit Ja! beantwortete, so habe
ich die Benannten Heinrich Kettenring
und Luise Margarethe Kunckel
im Namen des Gesetzes von nun als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.
Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens, des Friedrich Kunckel, Bergmann von Stand,
alt achtunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach, als
Bruder verwandt mit der Braut,
2tens, des Christian Kunkel, Bergmann von Stand,
alt sechsunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach, als
Bruder verwandt mit der Braut,
3tens, des Carl Breit, Maurer von Stand,
alt neunundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarbrücken
nicht verwandt mit dem Brautpaar e,
4tens, des Heinrich Fürst, Maurer von Stand,
alt vierundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarbrücken,
nicht verwandt mit dem Brautpaar e ,
welche Zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir, nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben
haben, mit Ausnahme der Eltern des Bräutigams, die erklär ten, im
Schreiben unerfahren zu sein.
So geschehen zu Saarbrücken in dem Gemeinde-Hause der Bürgermeisterei
Saarbrücken am Tage, Monat und Jahre wie oben.
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Heiratsurkunde 1862 Teil 2
Ela_75
Teil 1:
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
vorstehendem und der Bräutigam noch besonders durch die eidesstattliche Ver-
sicherung, daß der Tod seiner beiderseitigen Großeltern seines Wissens
zwar erfolgt, daß es ihm aber unmöglich sei, deren Sterbe-Urkunde beizu-
bringen, welche Versicherung auch von den zwei Zeugen, die den Bräutigam
zu kennen erklärten, eidesstattlich dahin bestätigt worden ist, daß ihnen das
Gegentheil davon nicht bekannt sei, sowie die Braut durch die vorgelegten, in den
hiesigen Registern eingetragenen Sterbeakten ihrer Eltern und Großeltern mütter-
licherseits, und durch ihre eidesstattliche Versicherung, daß obgleich der Name ihres
Großvaters väterlicher seits in dessen Sterbe-Urkunde "Bügg" statt "Büch" geschrieben
worden, die Identität der Person doch feststehe, welche Versicherung auch von den vier Zeugen
eidesstattlich bestätigt worden ist,
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle
Teil 2:
Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nemlich:
1tens, des Heinrich Schertz, Ackerer von Stand,
alt dreiundsechzig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
nicht verwandt mit dem Brautpaar,
2tens, des Carl Edinger (ja), Eigner (hm....) von Stand,
alt zweiunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
nicht verwandt mit dem Brautpaar,
3tens des Philipp Frantz, Erzgräber (ja) von Stand,
als neunundvierzig Jahrem wohnhaft zu Burbach, als Schwager
verwandt mit der Braut,
4tens, des Christian Kunckel, Bergmann von Stand,
alt dreiundvierzig Jahre, wohnhaft zu Burbach, als Schwager
verwandt mit dem Bräutigam,
welche Zeugenmit den zusammengegebenen Ehegatten und mir,
nach gehaltener Vorlesung, diese Akt unterschrieben haben, wobei bemerkt wird, daß der Bräu-
tigam sich über die erfolgte Naturalisation als preußischer Unterthan
ausgewiesen hat.
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Heiratsurkunde 1862 Teil 1
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1862
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
No. 26 Heiraths-Akt
Im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig, am siebenzehnten
des Monats Juli um elf Uhr Vormittags erschien vor mir Bürgermeister s
Carl Schmidborn, in erledigter Stelle des Bürgermeisters und
Civilstandsbeamten der Bürgermeister Malstatt, Kreis Saarbrücken, Regierungsbezirk Trier,
Landgerichts-Bezirk Saarbrücken:
einer Seits: Heinrich Kettenring, Wittwer erster Ehe der laut vorgelegtem,
gehörig paraphierten und den Belägen beigefügten Akte am dreizehnten Mai
eintausend acht hundert drei und fünfzig zu Ixheim gestorbenen Elisabeth Ludwig,
und zweiter Ehe der laut vorgelegter, in den hiesigen Registern eingetragenen Akte
vom sechsundzwanzigsten Februar tausend achthundert zwei und sechzig
Luise Margarethe Kunckel,
gemäß vorgelegtem, zu Burbach gestorbenengehörig paraphierten und den Belägen beigefügtem Geburts-akte.
alt dreiundvierzig Jahre, geboren zu Ixheim am achtundzwanzigsten
des Monats April Jahrs ein tausend achthundert neunzehn,
Maurer von Stand, wohnhaft zu Burbach,
volljähriger Sohn des verlebten Heinrich Kettenring, Taglöhner
von Stand, wohnhaft zu Ixheim, woselbst vom neunzehnten September (ja) achtzehn
hunderteinundsechzig gestorben ist,
und dessen verlebter Frau Catharina Wilhelm,
ohne Stand, Wohnhaft zu Ixheim, woselbst
sie am elften November achtzehn hundertfünfundfünfzig gestorben ost;
anderer Seits: Magdalena Margaretha Büch
gemäß vorgelegtem, in den hiesigen Registern einge tragenen Geburts-akte
alt vierzig Jahre, geboren zu Malstatt am siebenundzwanzigsten
des Monats Mai Jahrs ein tausend achthundertzweiundzwanzig, Tagelöhnerin von
Stand, wohnhaft zu Burbach, volljährige Tochter des am dreizehnten Juni(?)
achtzehnhundertdreiundzwanzig zu Malstatt gestorbenen Mathias Büch, Taglöhner
von Stand, wohnhaft zu Malstatt, deßen Eltern Johann Sebastian Büch am sechsundzwanzigsten
Februar siebenzehnhundertdreiundachtzig und Dorothea Kunckel am
dreizehnten Dezember achtzehnhundert zu Völklingen laut der vorgelegten,
gehörig paraphierten und den Belägen beigefügten Akten gestorben sind,
und der am vierten Oktober achtzehnhundertundvierzig zu Malstatt gestorbenen
Frau Catharina Magdalena geborene Büch, ohne Stand, wohnhaft zu Malstatt, woselbst
auch deren Eltern Jacob Büch am vierundzwanzigsten November achtzehn
hundert neun und zwanzig und Maria Carolina Luck am dritten Dezember
achtzehnhundertund dreizehn gestorben sind,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen
Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags den sechsten des Monats
Juli im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig um zehn Uhr des Morgens
No. 58 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den dreizehnten
des Monats Juli im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig
um zehn Uhr des Morgens No. 61 des Eheverkündigungs-Registers Saarbrücken(?)
statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.
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Geburtsurkunde 1838
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1838
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück
Nro. 19 Gemeinde Rödelhausen Kreis Zell Regierungsbezirk Coblenz
Im Jahre tausend achthundert dreißig acht, den neunzehnten
des Monats Januar nachmittags drei Uhr, erschien vor mir, Ludwig
Jaeger, Bürgermeister von Sohren,
Beamten des Personenstandes, der Johann Nikolaus Lauer, neun und
zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer,
wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz,
welcher mir ein Kind männlichen Geschlechts anzeigte, und mir erklärte, daß dies Kind den
neunzehnten des Monats Januar, Jahres tausend acht
hundert dreißig acht, nachts drei Uhr geboren ist, von Johann Niko
laus Lauer und von Margaretha Rockenbach,
seiner Ehefrau, Standes Ackerer (ja), wohnhaft zu Roedelhausen in der
Haupt-Straße (ja), im Hause Nr. 51 und erklärte ferner, diesem Kinde den Vornamen
Nikolaus zu geben.
Diese Anzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beisein des Mathias Theis;
dreißig Jahre alt, Standes Messerschmied (ja),
wohnhaft zu Sohren und des Jakob Georg, fünf
unddreißig Jahre alt, Standes Glaser (ja);
wohnhaft zu Roedelhausen, und haben der vorbenannte erklärende Theil sowohl,
als die Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung, gegenwärtige Urkunde mit mir unterschrieben
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Heiratsurkunde 1834
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1834
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück
Nro. 36 Gemeinde Roedelhausen Kreis Zell Regierungs-Bezirk Coblenz
Im Jahre tausend acht hundert vier und dreißig, den zehnten des
Monats Juni vormittags zehn Uhr, erschienen vor mir
Ludwig Jaeger, Bürgermeister von
Sohren, Beamten des Personenstandes, der Johann
Ni colaus Lauer, fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu
Roedelhausen, Regierungs-Bezirk Coblenz, Standes Ackerer,
wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungs-Bezirk Coblenz, Sohn des
Mathias Lauer, Standes Ackerer
wohnhaft zu Roedelhausen und der Margaretha Hilgert, ohne
Gewerbe, wohnhaft zu Roedelhausen,
Regierungs-Bezirk Coblenz
Und die Maria Margaretha Rockenbach, achtundzwanzig
Jahre alt, geboren zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz, ohne
Gewerbe, wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz, Tochter des
Johann Nicolaus Rockenbach,
Standes Ackererer und Sch öffe, wohnhaft zu Roedelhausen
und der Margaretha Schug, ohne Gewerbe, wohnhaft zu
Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz.
Die Eltern des Bräutigams und die Eltern der Braut waren
hierbei gegenwärtig und haben mir dieselben erklärt, in diese
Ehe ihrer Kinder einzuwilligen.
Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
Da die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
Gemeindehauses zu Büchenbeuren Statt gehabt haben, nämlich
die erste am Sonntag e den achtzehnten Mai dieses Jahres und
die andere am Sonntage dem fünfundzwanzigsten Mai dieses Jahres.
Da die Urkunden dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und mir kein Widerspruch
gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren,
folgende Urkunden verleßen:
1. den Geburtsakt der Braut, ausgezogen aus dem auf der Bürgermeisterei
Senheim deponierten Civilstandsregister vom Jahre vierzehn der frän-
kischen(?) Republik, des Aktes Nummer dreiundsechzig.
2. den Geburtsakt des Bräutigams, ausgezogen aus dem auf de m
amt Bürgermeister-e zu Senheim, deponierten Civilstandsregister vom Jahre achtzehnhundert
neun, des Aktes Nummer siebenzehn.
Hierauf habe ich
das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorge=
lesen, sodann den vorbenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehe=
lichen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich im
Namen des Gesetzes, daß Johann Nicolaus Lauer und
Maria Margaretha Rockenbach
hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Franz Meurer,
fünfundzwanzig Jahre alt,
Standes Kandidat der Medizin wohnhaft in Rödelhausen welcher ein
Vetter der neuen Ehegattin, des Mathias Kraus, sechs
und vierzig Jahre alt, Standes Tagelöhner
wohnhaft zu Rödelhausen, welcher ein Bekannter
der neuen Ehegatten, und des Nicolaus Lauer, sechsundfünfzig
Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu
Roedelhausen, welcher ein Oheim des
neuen Ehegatten, und des Jakob Hilgert, fünfzig
Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu
Roedelhausen welcher ein Oheim des neuen
Ehegatten zu seyn erklären: und haben die erschienenen Personen die Urkunde, nachdem dieselbe ihnen
vorgelesen worden, mit mir unterschrieben. Die Mutter des Bräutigams und die Mutter
der Braut erklärten nicht schreiben zu können.
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Geburtsurkunde 1822
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1822
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarlouis - Saarland
No. 33 Geburts-Akt
Im Jahre ein Tausend acht hundert zwanzig zwei am achten
des Monats Februar um drei Uhr des Nachmittags erschien vor
mir Civilstands-Beamter der Bürgermeisterei Saarlouis im Kanton und
Kreis Saarlouis der Friedrich Freisinger wohnhaft
zu Saarlouis alt zwanzig fünf Jahr, von Profession
ein Krankenwärter und zeigte mir ein Kind weiblichen Geschlechts
vor, und erklärte, das dasselbe in Saarlouis am achten
des Monats Februar um ein Uhr des Nachmittags von dem
Friedrich Freisinger von Profession
ein Krankenwärter wohnhaft zu Saarlouis und seiner Frau Maria
Elisabeth Ulrich erzeugt worden sey, daß dieselben diesem
ihrem Kinde den Namen Elisabetha geben wollten.
Nachdem gedachte Vorzeigung des Kindes und obige Erklärung in Gegenwart zweier Zeugen,
nämlich: des Franz Bendig alt
zwanzig vier Jahr, von Profession ein Krankenwärter wohnhaft
zu Saarlouis und des Johann Derseck
als dreißig ein (ja) Jahr, von Profession ein Krankenwärter wohnhaft
zu Saarlouis geschehen war, so habe ich über alles dieses in Gegenwart des Vorzeigers
des Kindes und der Zeugen gegenwärtigen Akt in doppeltem Original aufgesetzt, welcher nach Vor=
lesung derselben vom Vorzeiger des Kinders, den Zeugen, und mir unterschrieben und gehandzeichnet
wurde.
Also geschehen zu Saarlouis am Tag, M onat und Jahr wie oben.
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Geburts- und Sterbeurkunde 1821
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1821 /
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland
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Dokument 1
No. 204 Geburts-Akt
Im Jahre ein Tausend acht Hundert zwanzig eins am zweiundzwanzigsten
des Monats September um zwey Uhr des Nachmittags erschien vor
mir Civilstands-Beamter der Bürgermeisterei Saarbrücken im Kanton Saarbrücken
Kreis Saarbrücken der Herr Jakob Melchior wohnhaft
zu Burbach alt dreißig Jahr, von Profession
ein Bergmann und zeigte mir ein Kind von männlichen Geschlechts
vor, und erklärte, daß dasselebe in Burbach am einundzwanzigsten
des Monats September um vier Uhr des Morgens von dem
Herr Jakob Melchior von Profession
ein Bergmann wohnhaft zu Burbach und seiner Frau Johannetta
Lavall erzeugt worden sey, daß dieseleben diesem
ihrem Kinde den Namen Simon Ludwig geben wollen.
Nachdem gedachte Vorzeigung des Kindes und obige Erklärung in Gegenwart zweier Zeugen,
nämlich: des Herrn Jakob Freudenberger alt zwey
und vierzig Jahr, von Profession ein Bäcker wohnhaft
zu Saarbrücken und des Herrn Ludwig Wahlscher (?)
alt vier und dreisig Jahr, von Profession ein Bierbrauer wohnhaft
zu Saarbrücken geschehen war, so habe ich über alles dieses in Gegenwart des Vorzeigers
des Kindes und der Zeugen gegenwärtigen Akt in doppeltem Original aufgesetzt, welche nach Vor=
lesung derselben vom Vorzeiger des Kindes, den Zeugen, und mir unterschrieben (und gehandzeichnet)
wurden. Also geschehen zu Saarbrücken am Tag, Monat und Jahr wie oben.
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Dokument 2:
No. 67 Sterbe-Akt
Im Jahre ein tausend acht hundert fünf und sechzig, am siebenzehnten (?) des Monats
April um neun Uhr des Vormittags, erschien vor mir Carl
Schmidborn Bürgermeister und Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Malstatt
im Kreis Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier, Landgerichts-Bezirk Saarbrücken,
Heinrich Melchior alt zweiundvierzig
Jahre, Bergmann von Stand, wohnhaft zu Burbach
welcher ein Sohn der Verstorbenen zu sein angab und Georg
Melchior alt einunddreißig Jahre, Bergmann von
Stand, wohnhaft zu Burbach, welcher ein Sohn der Verstorbenen zu
sein angab, und erklärten, daß im Jahre ein tausend acht hundert fünf und sechzig, am sechzehn-
ten des Monats April um acht Uhr Abends zu Burbach
verstorben sei: Maria Nannetta Laval, Ehefrau
von Jacob Melchior
geboren zu Ludweiler, alt einundsiebenzig Jahre, ohne
Stand, wohnhaft zu Burbach, Tochter von den verlebten Eheleuten
Johann Ludwig Laval, Ackerer von Stand, wohnhaft zu Ludweiler
und Sophia Mollet wohnhaft zu Ludweiler.
Worüber gegenwärtiger Akt aufgesetzt und nach Vorlesung auf geschehene Vorzeigung des Körpers von
den Anzeigenden und dem Civilstandsbeamten, in doppeltem Originale, unterschrieben wurde.
So geschehen zu Saarbrücken am Tage, Monat und Jahre wie oben.
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Heiratsurkunde 1866
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück
Nr. 16 Gemeinde Roedelhausen Kreis Zell Regierungsbezirk Coblenz
Im Jahre tausend achthundert sechs und sechzig, den sechszehnten
des Monats März vormittags zehn Uhr, erschien vor mir Heinrich
Trarbach Bürgermeister von
Sohren Beamten des Personenstandes, der Nicolaus Lauer
acht und zwanzig Jahre alt, geboren zu
Roedelhausen Regierungs-Bezirk Coblenz Standes Ackerer
wohnhaft zu Roedelhausen
Regierungsbezirk Coblenz großjähriger Sohn des verlebten Johann
Nicolaus Lauer zeitlebens Standes Ackerer
wohnhaft zu Roedelhausen Regierungsbezirk Coblenz und der
verlebten Margaretha Rockenbach zeitlebens
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Roedelhausen Regierungs-Bezirk
Coblenz
Und die Maria Grünewald zweiundzwanzig
Jahre alt, geboren zu Gonzerath Regierungs-Bezirk Trier
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Gonzerath
Regierungsbezirk Trier großjährige Tochter des Johann Peter (ja)
Grünewald
Standes Ackerer wohnhaft zu Gonzerath
Regierungs-Bezirk Trier und der Katharina Weyand
Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu
Gonzerath Regierungs-Bezirk Trier
Die Eltern der Braut sind hier anwesend und ertheilen ihre Einwilligung zu dieser Heirath.
Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
Da die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Ge=
meindehauses zu Büchenbeuren und Bernkastel Statt gehabt haben,
nämlich die erste am Sonntag den achtzehnten resp. vierten und
die zweite am Sonntage den fünfundzwanzigsten resp.
eilften Februar laufenden Jahres jedermal um zehn Uhr
vormittags.
Da die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen und kein Widerspruch gegen diese
Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, folgende Urkunden
verlesen: Aus dem hier deponierten Civilstandsregister
1., die Geburtsurkunde des Bräutigams geboren am neunzehnten Januar achtzehnhundert
acht und dreißig, Lit.Nr. 17
2., die Sterbeurkunde des Vaters desselben, gestorben am siebenzehnten
May Achtzehnhundert vierundsechzig Lit.Nr. 74
3., die Sterbeurkunde der Mutter desselben gestorben am
acht zehnhundert zweiundsechzig Lit. Nr. sechsundzwanzigsten Januar 7
4. u. 5.,
die Sterbeurkunden der Großeltern väterlicherseits des Bräutigams gestorben zu Roedelhausen
und zwar der Großvater Mathies Lauer am sechsten Januar achtzehnhundertdreiundsechzig Lit.Nr. 2,
die Großmutter Margaretha Hilgert, am sechsundzwanzigsten May achtzehn hundertfünfundfünfzig Lit.Nr. 89
6. u. 7., die Sterbeurkunden der Großeltern mütterlicherseit s des Bräutigams, gestorben zu Roedelhausen und zwar
der Großvater Johann Nicolaus Rockenbach am fünf und zwanzigsten May Achtzehnhundert vierund vierzig, Lit.Nr. 84
die Großmutter Margaretha Schuh am vierzehnten Dezember Achtzehnhundert siebenund vierzig
Lit.Nr. 149
8., die Urkunde über die dahier stattgehabten Eheverkündigungen, Lit. No. 30 u. 35
Die von den Comparenten reproducierten und den Belagen beigefügten Urkunden:
9., die Geburtsurkunde der Braut, geboren am neun und zwanzigsten September Acht zehn Hundert drei und vierzig,
10., Eine Bescheinigung des Civilstandsbeamten zu Berncastel vom vierzehnten Februar laufenden Jahres über die
daselbst stattgehabte und ohne Einsprüche erfolgte Eheverkündigung.
und das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen, sodann
den vorgenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehelichen wollen?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erklärte ich im Namen
des Gesetzes, daß
Nicolaus Lauer aus Roedelhausen und
Maria Grünewald aus Gonzerath
mit einander gesetzlich verheirathet sind.
Hierüber habe ich gegenwärtige Urkunde errichtet in Gegenwart des Mathias Lauer
zweiundfünfzig Jahre alt,
Standes Ackerer wohnhaft zu Roedelhausen welcher ein
Oheim des neuen Ehegatten, des Jacob Nicolai fünfundzwanzig Jahre alt, Standes
Ackerer wohnhaft zu He ssweiler welcher ein Geschwisterkind
des neuen Ehegatten, des Johann Nicolaus Grünewald neunund
vierzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu
Gonzerath welcher ein Oheim der neuen Ehegattin, und des Johann Adam Klingels siehenundzwanzig
Jahre alt, Standes Küfer wohnhaft zu
Rödelhausen welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten
zu sein erklärte; und haben die erschienenen Personen die Urkunde, nach Vorlesung und Genehmigung derselben,
mit mir unterschrieben.
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Sterbeurkunden 1816 und 1826,
Ela_75
Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
Jahr, aus dem der Text stammt: 1816 und 1826
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarbrücken
Nummer 1:
No. 41 Sterbe-Akt
Im Jahre ein tausend acht hundert sechs und zwanzig am siebenten des Monats
März um elf Uhr des Vormittags erschien vor mir Chris. Heinr.
Quien, Bürgermeister im Kanton Saarbrücken Kreis Saarbrücken
Regierungsbezirk Trier, in der Eigenschaft als Civilstandsbeamter
der Bürgermeisterey Saarbrücken,
der Johann Nikolaus Diro
wohnhaft zu Malstatt, von Gewerbe ein Maurer,
alt neun und dreißig Jahre, welcher anverwandt mit dem Verstorbenen und
Joseph Stegentritt, wohnhaft zu Rastpfuhl, von Gewerbe ein
Ziegler, alt ein und dreißig Jahre, ebenfalls
anverwandt mit dem Verstorbenen, und erklärten: daß am sechsten
des Monats März um elf Uhr des Abends, zu Malstatt
verstorben sey, die Catharina Starck, Wittwe von Peter Diro,
geboren zu Rockershausen, alt neun und fünfzig Jahre, wohnhaft zu
Malstatt, von Gewerbe ein - Tochter des Sebastian
Starck, von Gewerbe ein Ackersmann, wohnhaft zu Rockershausen,
und der Magdalena Graf, beide verstorben;
worüber ich gegenwärtigen Akt aufgesetzt habe, welcher nach gegebenener Vorlesung desselben von den
Anzeigenden und von mir in Doppeltem Original unterschrieben wurde.
So geschehen zu Saarbrücken, am Tage, Monat und Jahre wie oben.
Nummer 2:
No. 87 Sterb-Akt
Heute den achten des Monats August Ein tausend acht hundert sechszehn
des Morgens um neun Uhr, erschiene vor uns Oberbürgermeister, in unserer Eigenschaft als Civil-
Beamter der Oberbürgermeisterei Saarbrücken, Kanton von Saarbrücken, Königlich Preußischen Grosherzog-
thums vom Niederrhein, Herr Nikolaus Divot wohnhaft zu Malstadt, Maurer
dreißig Jahr alt, Sohn des Verstorbenen und Herr Johannes Paul wohnhaft zu Malstadt, Tagelöhner, sieben
und zwanzig Jahr alt, Nachbar des Verstorbenen, welche uns erkläret haben, daß den achten
des Monats August um vier Uhr des Morgens zu Malstadt verstorben
seye, Peter Divot, Ehemann von Anna Catharina Stark geboren zu Kottendorf
neun und fünfzig Jahr alt, Maurer wohnhaft zu Malstadt, Sohn von Weiland Johannes Divot, Maurer wohnhaft zu Kottendorf und
Weiland Elisabetha Kiefer und haben die Comparenten den gegenwärtigen Akt, nach
vorgängiger Vorlesung mit uns unterschrieben.
Geschehen zu Saarbrücken, Tag, Monat und Jahr wie oben.
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