Cold Case aus 1955 - Vermisstenfall

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  • haertlin
    Benutzer
    • 05.05.2025
    • 76

    #286
    Ja, in einem kleinen Ort würde ich definitiv erwarten, dass sich so etwas herumspricht. Dafür würde man schon sorgen.

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 5435

      #287
      Zitat von haertlin
      Ja, in einem kleinen Ort würde ich definitiv erwarten, dass sich so etwas herumspricht. Dafür würde man schon sorgen.
      zumal der Leidensdruck der Eltern ja unermesslich hoch war
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Ilja_CH
        Erfahrener Benutzer
        • 05.11.2016
        • 1150

        #288
        Zitat von Xian2905

        ist halt "nur" mein Großonkel
        Wie schon geschrieben, vielleicht hast du Glück und alles kein Problem. Meine Auskunft betraf ebenfalls eine Person, mit der ich nicht verwandt war. Kommt ggf. auch drauf an, wie man das im Brief schildert. Wenn du willst, kann ich dir meinen Brief per private Nachricht schicken, damit du siehst, wie ich das damals formuliert und gemacht habe.

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 5435

          #289
          Ich habe mir die beiden Adressen, die hier genannt wurden, angesehen und bin sicher, dass ich dorthin nicht geschrieben hatte. Ich habe aber meinen Schriftverkehr vernichtet, nachdem die Sache für mich aussichtlos war. - Möge Xian Glück haben!!!
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • Xian2905
            Erfahrener Benutzer
            • 02.02.2024
            • 530

            #290
            Ich habe soeben eine Anfrage an die Legion verschickt .... let's see

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            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 5435

              #291
              Die sollen bloß zusehen, dass sie in die Pötte kommen
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 7839

                #292
                Zitat von scheuck
                Die sollen bloß zusehen, dass sie in die Pötte kommen
                Wenn sie ihre Antwortbriefe genauso langsam schreiben wie sie marschieren, dann werden wir uns in Geduld üben müssen...
                Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 5435

                  #293
                  Da bitte ich doch um Aufklärung, lieber consanguineus; hat man bei der Legion einen anderen Marschschritt als "üblich"?
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 5435

                    #294
                    Upps, SORRY, Tante Google weiß es; ich ziehe meine Frage mit dem Ausdruck höchsten Bedauerns zurück!!!
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

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                    • Balthasar70
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.08.2008
                      • 3198

                      #295
                      Hallo Xian,

                      also so leicht würde ich mich vom Standesamt nicht abspeisen lassen. Deine Mutter/ Dein Onkel (heißt nächste Erben, wenn Fritz kinderlos verstorben sein sollte) müssen nur sehr dringlich und konkret Ihr berechtigtes Interesse darstellen. Die berechtigten Interessen sind/ können sein:

                      - Klärung etwaiger Erbansprüche nach Fritz für Deine Mutter/ Deinen Onkel
                      - Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens
                      - Klärung eines über 70 Jahre währenden Vermisstenfalls in der Familie (Nachkommen von ihm exisitierten bis 1955 nicht bzw. sind nicht bekannt).

                      Zumindest solltet Ihr auf Einsichtnahme ins Geburtsregister beharren.

                      Zitat von Xian2905
                      Hallo haertlin. Ja, das war mein erster Ansatz. Die Einsicht wurde mir aber nicht gewährt, da ich (und auch sonst niemand) in gerader Linie verwandt bin. Ich müsste nachweisen, dass er verstorben ist.... Womit sich die Katze in den schwanz beißt... Behörden eben..
                      Gruß Balthasar70

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                      • Xian2905
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.02.2024
                        • 530

                        #296
                        Zitat von Balthasar70
                        Hallo Xian,

                        also so leicht würde ich mich vom Standesamt nicht abspeisen lassen. Deine Mutter/ Dein Onkel (heißt nächste Erben, wenn Fritz kinderlos verstorben sein sollte) müssen nur sehr dringlich und konkret Ihr berechtigtes Interesse darstellen. Die berechtigten Interessen sind/ können sein:

                        - Klärung etwaiger Erbansprüche nach Fritz für Deine Mutter/ Deinen Onkel
                        - Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens
                        - Klärung eines über 70 Jahre währenden Vermisstenfalls in der Familie (Nachkommen von ihm exisitierten bis 1955 nicht bzw. sind nicht bekannt).

                        Zumindest solltet Ihr auf Einsichtnahme ins Geburtsregister beharren.


                        Das Standesamt wäre nicht das Problem; leider ist für das Jahr 1930 noch die Diözese zuständig. Auskunft

                        Das Recht auf Einsicht in gesperrte Tauf- und Geburtseinträge kommt laut § 52 PStG folgenden Personen zu:
                        Personen,
                        - auf die sich die Eintragung bezieht,
                        - die ein rechtliches Interesse nachweisen können,
                        - deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (z.B. Ehegatten, Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel usw.).
                        Schwester und Bruder, Tante und Onkel, Nichte und Neffe etc. zählen zur Verwandtschaft in der Seitenlinie

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                        • Xian2905
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.02.2024
                          • 530

                          #297
                          So, ich werde mich mal wieder der "regulären" Forschung dieses Wochenende zuwenden - da gibt es ja auch genügend Baustellen - aber da besteht mehr Hoffnung voran zukommen

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                          • Balthasar70
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.08.2008
                            • 3198

                            #298
                            Neue Erkenntnis für mich, dass in Österreich erst so spät Standesämter eingeführt wurden. Dennoch, ich bin der Meinung, Deine Mutter/ Onkel haben ein rechtliches Interesse.

                            Zitat von Xian2905
                            Das Standesamt wäre nicht das Problem; leider ist für das Jahr 1930 noch die Diözese zuständig. Auskunft
                            Das Recht auf Einsicht in gesperrte Tauf- und Geburtseinträge kommt laut § 52 PStG folgenden Personen zu:
                            Personen,
                            - auf die sich die Eintragung bezieht,
                            - die ein rechtliches Interesse nachweisen können,
                            - deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (z.B. Ehegatten, Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel usw.).
                            Schwester und Bruder, Tante und Onkel, Nichte und Neffe etc. zählen zur Verwandtschaft in der Seitenlinie
                            Gruß Balthasar70

                            Kommentar

                            • scheuck
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2011
                              • 5435

                              #299
                              Ob man sich da Amicale legion Etrangere parallel mal schlau macht?

                              Wir sind ein Verein ehemaliger Legionnaire der Französischen Legion. Viele unter uns haben in Indochina, Algerien, Sahara, Madagascar, Tschad, Zentralafrika, Tahiti, Mayotte, Djibouti, Französisch Guayana, Kolwezi, Jugoslawien, Libanon und im Golfkrieg gedient.

                              Preysingasse 20A
                              A-1150 Wien Tel:
                              +43 6643 1291 76
                              Email Kontakt: RAPP Klaus: camerone@gmx.at oder
                              MASCHINDA Roderich: r.maschinda@a1.net >>>
                              Roderich Maschinda, Präsident der „Amicale“

                              Vielleicht haben sich Ehemalige das damalige Marschtempo inzwischen abgewöhnt ? - Sie kennen sich auf jeden Fall mit den Gepflogenheiten der Legion bestens aus, haben vielleicht noch einen hilfreichen Tipp und sind relativ einfach zu erreichen.
                              Zuletzt geändert von scheuck; 06.02.2026, 17:01.
                              Herzliche Grüße
                              Scheuck

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                              • Mattze01445
                                Erfahrener Benutzer
                                • 09.03.2023
                                • 119

                                #300
                                Es ist zwischen dem rechtlichen und dem berechtigten Interesse zu unterscheiden, so in D, wohl auch in A. Ein berechtigtes Interesse genügt nicht.

                                Allein für die Einleitung eines Todesfeststellungsverfahrens wird die Einsicht nicht benötigt, ggf. macht das Gericht dies. Wir wollten ihn aber ehren und nicht vorschnell für tot erklären lassen. Derzeit sind ja noch zwei Baustellen offen, die Legion und das staatsanwaltl. Verfahren. Das sollte abgewartet werden, bevor (vorschnell) weitere Schritte gemacht werden, so jedenfalls denke ich.


                                Kleine Episode: in meinem Baum gibt es eine Person, die wurde nach dem II. WK gerichtlich für tot erklärt, tauchte später aber wieder auf, der gerichtliche Beschluss wurde daraufhin wieder aufgehoben.

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