Cold Case aus 1955 - Vermisstenfall

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  • suschulz
    Benutzer
    • 04.06.2025
    • 14

    #391
    Hallo zusammen,

    nachdem ich ein paar Tage keine Zeit zum Mitlesen hatte, ist es super spannend zu sehen, wie sich das Ganze hier entwickelt! Die Fotos aus dem Kalender werfen auch für mich völlig neue Fragen auf:
    • Die Handschrift(en)
      Mir ist aufgefallen, dass Fritz’ Adresse in der Werkssiedlung nach links geneigt ist – genau wie Marias restliche Schrift. Aber die Adresse direkt darunter (Traudl Sinz) und auch die Berechnung am 31. März kippen deutlich nach rechts. Ich bin jetzt kein handschrift-Experte, aber denke, das sowas eher nicht durch einen Wechsel auf einen anderen Stift entsteht, sondern eher von einer zweiten Person kommen.
    • Die Grammatik in der letzten März-Woche
      Am 27.03. schreibt sie „kam“ und „sah“ – eindeutig nachträglich. Aber am 28.03. steht: „Heute ... ist er fort um nie mehr zurückzukehren“. Das ist Präsens („ist fort“), aber mit einer Endgültigkeit, die man eigentlich erst Wochen später wissen konnte. Hat sie hier die Perspektiven vermischt, als sie das Protokoll später aufarbeitete?
    • Die Berechnung am 31. März (132 * 300 / 19600):
      Mathematisch ergibt das eigentlich 39.600. Die 19.600 im Kalender könnte ein Übertragungsfehler (1 statt 3) sein oder man wollte tatsächlich das Ergebnis noch durch 19600 teilen. Aber was wurde da berechnet? 132 Stunden mal 300 Groschen/Schilling? Falls bspw. Fritz das vor seinem Verschwinden notiert hätte, ging es da vielleicht um eine größere Summe, die er noch erwartete? Was könnte Maria berechnet haben? Wobei das nicht nach ihrer Handschrift aussieht.
    • 14-Tage-Telegramm am 14. April:
      Vom 2. April bis zum Telegramm am 14. April sind es exakt 12 Tage. Warum schreibt Toni „vor 14 Tagen“? Und warum beginnen genau ab diesem Tag (14.04.) diese händischen Zahlen-Einträge neben dem Datum (ebenfalls in der nach rechts geneigten Handschrift)? Und was mich noch interessieren würde - gehen diese zusätzlichen Zahlen in den folgenden Tagen und Wochen noch weiter? Wenn ja, bis wann? Vielleicht ist es nur eine Spielerei und man hat das Datum daneben nochmal notiert aus Langeweile oder so, aber vllt werden auch tage gezählt?
    • Das Buchstabenrätsel in den Notizen
      Die Idee mit dem Kennenlern-Datum 14.1.51 ist wunderschön und absolut plausibel! Zu den Buchstabenreihen (H H M F... / L F W K...): Jemand meinte, das könnte eine Lernmethode sein (Anfangsbuchstaben eines Merksatzes). Aber könnte es auch eine Liste von Personen oder Orten sein? Vielleicht war es ein Merksatz für Maria, um die Chronologie der Ereignisse am Telefon oder bei der Gendarmerie parat zu haben. Oder jemand meinte auch, daneben könnte ein Gedicht stehen - vllt sind es einfach nur die Anfangsbuchstaben um es auswendig zu lernen?

    Sachsen: MANN, HORN, CLAUS, SCHÖNE, HAFERKORN Pommern: PAPE, PRIEBE, KETELHUT, SCHMECHEL Schlesien: PUPPE, BRENDEL, SCHUBERT, SCHULZ Brandenburg: HÖSE, LEHMANN, KASCHE, SCHMIDT KIESELBACH, REIMANN, STERN[/LIST]

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    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 25058

      #392
      Zitat von suschulz
      . Aber am 28.03. steht: „Heute ... ist er fort um nie mehr zurückzukehren“. Das ist Präsens („ist fort“), aber mit einer Endgültigkeit, die man eigentlich erst Wochen später wissen konnte. Hat sie hier die Perspektiven vermischt, als sie das Protokoll später aufarbeitete?
      Das habe ich beim vorherigen Überfliegen als Eintrag aus der Erinnerung heraus verstanden.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 3197

        #393

        Zitat von suschulz
        Hallo zusammen,

        nachdem ich ein paar Tage keine Zeit zum Mitlesen hatte, ist es super spannend zu sehen, wie sich das Ganze hier entwickelt! Die Fotos aus dem Kalender werfen auch für mich völlig neue Fragen auf:
        • Die Handschrift(en)
          Mir ist aufgefallen, dass Fritz’ Adresse in der Werkssiedlung nach links geneigt ist – genau wie Marias restliche Schrift. Aber die Adresse direkt darunter (Traudl Sinz) und auch die Berechnung am 31. März kippen deutlich nach rechts. Ich bin jetzt kein handschrift-Experte, aber denke, das sowas eher nicht durch einen Wechsel auf einen anderen Stift entsteht, sondern eher von einer zweiten Person kommen.
        • Die Grammatik in der letzten März-Woche
          Am 27.03. schreibt sie „kam“ und „sah“ – eindeutig nachträglich. Aber am 28.03. steht: „Heute ... ist er fort um nie mehr zurückzukehren“. Das ist Präsens („ist fort“), aber mit einer Endgültigkeit, die man eigentlich erst Wochen später wissen konnte. Hat sie hier die Perspektiven vermischt, als sie das Protokoll später aufarbeitete?
        • Die Berechnung am 31. März (132 * 300 / 19600):
          Mathematisch ergibt das eigentlich 39.600. Die 19.600 im Kalender könnte ein Übertragungsfehler (1 statt 3) sein oder man wollte tatsächlich das Ergebnis noch durch 19600 teilen. Aber was wurde da berechnet? 132 Stunden mal 300 Groschen/Schilling? Falls bspw. Fritz das vor seinem Verschwinden notiert hätte, ging es da vielleicht um eine größere Summe, die er noch erwartete? Was könnte Maria berechnet haben? Wobei das nicht nach ihrer Handschrift aussieht.
        • 14-Tage-Telegramm am 14. April:
          Vom 2. April bis zum Telegramm am 14. April sind es exakt 12 Tage. Warum schreibt Toni „vor 14 Tagen“? Und warum beginnen genau ab diesem Tag (14.04.) diese händischen Zahlen-Einträge neben dem Datum (ebenfalls in der nach rechts geneigten Handschrift)? Und was mich noch interessieren würde - gehen diese zusätzlichen Zahlen in den folgenden Tagen und Wochen noch weiter? Wenn ja, bis wann? Vielleicht ist es nur eine Spielerei und man hat das Datum daneben nochmal notiert aus Langeweile oder so, aber vllt werden auch tage gezählt?
        • Das Buchstabenrätsel in den Notizen
          Die Idee mit dem Kennenlern-Datum 14.1.51 ist wunderschön und absolut plausibel! Zu den Buchstabenreihen (H H M F... / L F W K...): Jemand meinte, das könnte eine Lernmethode sein (Anfangsbuchstaben eines Merksatzes). Aber könnte es auch eine Liste von Personen oder Orten sein? Vielleicht war es ein Merksatz für Maria, um die Chronologie der Ereignisse am Telefon oder bei der Gendarmerie parat zu haben. Oder jemand meinte auch, daneben könnte ein Gedicht stehen - vllt sind es einfach nur die Anfangsbuchstaben um es auswendig zu lernen?
        Je mehr ich den Kalender ansehe, um so suspekter wird er mir. Dies ist sicher kein Tagebuch von Maria, eher ein Notizbuch, in welchem verschiedene Personen etwas eingetragen haben. Ich finde zumindest die dunkelblaue Füller-Schrift bemerkenswert, hier verfällt der Schreiber/die Schreiberin immer mal wieder in die Kurrent-/ Sütterlinschrift. Betrachtet man dagegen den 8-seitigen Brief von Maria, ist dies klare Ausgangsschrift. Wofür dienten die nachträglichen Eintragungen z. Teil in "ich"-Form?!
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von Balthasar70; 11.02.2026, 14:06.
        Gruß Balthasar70

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 5434

          #394
          Ja, auch mir wird das alles suspekter, je mehr ich mir anehe bzw. drüber nachdenke! - Einträge von zwei verschiedenen Personen, so scheint es, aber ...
          Welchen Sinn macht der Eintrag am 27.03.; erkennbar am "Fritz" deutlich von zwei Personen geschrieben und inhaltlich fast identisch??? "kam Fritz d.(as) letztemal" und "Hier sah ich Fritz zum letztenmal"?

          Okay, die Schreiberin/der Schreiber des oberen Satzes hält nur fest, dass Fritz zum letzten Mal kam und hat ihn wahrscheinlich nicht gesehen. Der untere Satz wird von Maria stammen, die ihn gesehen hat.
          Trotzdem, ich kapier's nicht .
          Zuletzt geändert von scheuck; 11.02.2026, 14:47.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • elektroprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 26.05.2017
            • 408

            #395
            Hallo Scheuck,

            Zitat von scheuck
            Ja, ich habe mehrere Geb.-Urkunden, auf denen freundlicherweise ein Randvermerk zum Tod zu finden war. Ob das immer so war, kann ich nicht sagen.
            Im Jahr 1935 wurde in Deutschland die standesamtliche Mitteilungspflicht durch die „Verordnung über standesamtliche Hinweise“ vom 14. Februar 1935 (in Kraft getreten am 01.03.1935) entscheidend intensiviert.
            Wichtige Aspekte der Mitteilungspflichten 1935:
            • Hinweispflicht auf Registernummern: Standesämter waren verpflichtet, bei Änderungen im Personenstand (Geburt, Eheschließung, Tod) gegenseitige Hinweise in den Registern zu führen.
            • Vernetzung der Register:
              • Geburt: Bei der Geburt eines Kindes musste ein Hinweis auf die Eheschließung der Eltern im Geburtsregister erfolgen. Ebenso musste die Geburt im Heiratsregister der Eltern vermerkt werden.
              • Eheschließung: Bei Eheschließungen war am unteren Rand des Geburtseintrags der Ehepartner auf die Eheschließung hinzuweisen.
              • Standortwechsel: War die Eheschließung bei einem anderen Standesamt eingetragen, musste dieses über die Geburt informiert werden.
            • NS-Kontext: Diese Regelungen dienten der strikten Erfassung der Bevölkerung und waren eng mit der Rassenpolitik des NS-Regimes verbunden (z. B. Überprüfung von Ehefähigkeitszeugnissen, "Blutschutzgesetz" vom 15. September 1935).
            • Anzeigefristen: Geburten mussten weiterhin innerhalb einer Woche angezeigt werden.
            Die Verordnung von 1935 sorgte für eine lückenlose Vernetzung der Standesregister, die für genealogische Recherchen und die historische Erforschung der NS-Verwaltungspraxis von zentraler Bedeutung ist.

            Soweit das was Googles KI dazu ausspuckt. Das entsprechende Reichsgesetzblatt findet man als *.pdf Datei hier https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl...Standesamt.pdf Meines Wissens nach wurde die Mitteilungspflicht aber zumindest im letzten Kriegsjahr und in den ersten Jahren danach nicht immer konsequent eingehalten. Umständebedingt ging sicher auch manches Standesamtsschreiben mit den entsprechenden Mitteilungen verloren.
            Zuletzt geändert von elektroprofi; 12.02.2026, 09:50.
            Mit freundlichen Grüßen - ep
            Dauersuche:
            FN Gerullis und Gilde (Niebudszen/Ostpreußen)
            FN Görke und Stein (Kibarten/Ostpreußen)
            FN Oehlert/Oehler aus der Gegend um Kaimberg (Gera)

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            • Zita
              Moderator

              • 08.12.2013
              • 7281

              #396
              Hallo elektroprofi,

              im Jahr 1935 gab es in Österreich noch keine Standesämter, diese wurden erst 1938 eingeführt. Inwieweit die von dir angeführten Punkte nach 1945 übernommen wurden, kann ich nicht sagen.

              LG Zita

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              • elektroprofi
                Erfahrener Benutzer
                • 26.05.2017
                • 408

                #397
                Hallo Zita,

                lt Google wurden die Regelungen wohl übernommen und auch beibehalten:

                Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 wurde das österreichische Personenstands- und Eherecht schlagartig an das deutsche Recht angepasst. Die Übernahme der Regelungen erfolgte durch die Einführung des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 (in Kraft getreten am 1. August 1938 im Land Österreich).

                Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden wesentliche Teile der während der NS-Zeit (1938–1945) in Österreich eingeführten deutschen standesamtlichen Regelungen und Gesetze im Wesentlichen übernommen, jedoch von nationalsozialistischen Inhalten bereinigt.
                Mit freundlichen Grüßen - ep
                Dauersuche:
                FN Gerullis und Gilde (Niebudszen/Ostpreußen)
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                • haertlin
                  Benutzer
                  • 05.05.2025
                  • 73

                  #398
                  Hallo nochmal,

                  was man auf jeden Fall versuchen könnte, ist persönlich beim Standesamt nachzufragen, ob es einen Vermerk gibt (nicht nach dem Inhalt eines möglichen Vermerkes). Ob eine solche Auskunft erlaubt ist, weiß ich nicht, aber eine mündliche Auskunft, ob es sich lohnt, diesen weg irgendwann weiter zu verfolgen, bekommt man vielleicht.

                  Noch eine Frage: Gab es damals in Österreich eine Meldepflicht? Falls ja, gibt es hier vielleicht weitere Möglichkeiten.

                  Gruß

                  Uta

                  Kommentar

                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 5434

                    #399
                    Hallo,

                    das Thema Randvermerk bzw. eine Frage danach, hatten wir irgendwo im Thema schon mal, wenn ich mich richtig erinnere. Ich meine, Xian hat dazu gesagt, dass man auf offiziellem Weg keine Chance habe. Andererseits kenne in Sicheldorf jeder jeden, und jeder kenne auch diesen cold case. Man könne also davon ausgehen, dass auf inoffiziellen Wegen etwas durchgedrungen sein würde.

                    Beste Grüße,
                    Scheuck
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.03.2008
                      • 2113

                      #400
                      Hallo Xian,
                      Du könntest doch dem Standesamt mit Hinweis auf die notwendige erbrechtliche Klärung des Vermisstenfalls mitteilen, dass für die bei Gericht zu beantragende Todeserklärung die Identität des Verschollenen durch Geburtsurkunde nachzuweisen ist. Das wäre eine hinreichender Begründung, Dir als mutmaßlich Erbberechtigtem eine Kopie aus dem Geburtsregister auszustellen.
                      Wird aber vermutlich nur funktionieren, wenn nicht von Dir andere, schon abschlägig beschiedene Anträge an das zuständige Standesamt gestellt wurden. Meine Erfahrung ist, dass StA die Plausibilität des Antrags, nicht aber den konkreten Sachverhalt prüfen.
                      VG Christian
                      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                      Kommentar

                      • lokarda
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.11.2018
                        • 359

                        #401
                        Guten Tag zusammen,

                        ich habe einige Informationen über die Lehrstelle der Maria Amort gesammelt.

                        Zuerst habe ich die Adressbücher durchforstet und fand im Kärntner Amts- und Adressbuch 1947 (unter "Alle übrigen Gemeinden Handel und Gewerbetreibende K-L") die Gemischtwarenhandlung Agnes Graßer in Kals:



                        In Lienz scheint die Hauptgeschäftsstelle gewesen zu sein (Seite 6 oben Mitte):



                        Dazu eine Werbeanzeige von 1927 aus den "Lienzer Nachrichten" rechts unten:



                        Ein Foto des Ladens von 1933 gibt es hier zu sehen mit Agnes und Tochter Olga davor:

                        Die Sonnenstadt Lienz besticht mit Flair und über 2.070 Sonnenstunden. Die Kulisse der Dolomiten bietet Panorama für Bergsteiger, Wanderer und Biker.


                        Nach einigen Recherchen bin ich auf Lilliy Papsch gestoßen, die Tochter von Olga:

                        Audio: Die Lienzer Autorin Lilly Papsch liest aus eigenen Texten. Ich heiße Lilly Papsch und bin in Lienz aufgewachsen. Im Geschäftshaus meiner Großmutter A ...


                        Hier ein weiterer Artikel von ihr:

                        Audio: Lilly Papsch atmet, lebt und liebt Kultur. Sie liest aus ihren Gedichten.Lilly Papsch ist kulturaffinen Leser:innen als wohlgesonnene Kritikerin der ...


                        Und zuletzt ein entscheidender Hinweis in der Gemeindezeitung Leisach Juni 2024 Seite 15:




                        Ich stelle mir vor, dass Maria durch diesen Kontakt nach Sizilien kam.
                        Und sie war näher an "Africa du Nord"...

                        Gruß, lokarda

                        Meine Hessischen Lieblingslinien: Schildwächter, Albrecht, Kessler, Krug

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                        • Horst von Linie 1
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.09.2017
                          • 25058

                          #402
                          In jedem Fall würde ich Frau Papsch kontaktieren. Auch wenn sie 1955 erst drei oder vier Jahre alt war.
                          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                          Und zum Schluss:
                          Freundliche Grüße.

                          Kommentar

                          • Xian2905
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.02.2024
                            • 529

                            #403
                            Zitat von Christian40489
                            Hallo Xian,
                            Du könntest doch dem Standesamt mit Hinweis auf die notwendige erbrechtliche Klärung des Vermisstenfalls mitteilen, dass für die bei Gericht zu beantragende Todeserklärung die Identität des Verschollenen durch Geburtsurkunde nachzuweisen ist. Das wäre eine hinreichender Begründung, Dir als mutmaßlich Erbberechtigtem eine Kopie aus dem Geburtsregister auszustellen.
                            Wird aber vermutlich nur funktionieren, wenn nicht von Dir andere, schon abschlägig beschiedene Anträge an das zuständige Standesamt gestellt wurden. Meine Erfahrung ist, dass StA die Plausibilität des Antrags, nicht aber den konkreten Sachverhalt prüfen.
                            VG Christian
                            Es gibt eigentlich keine erbrechtliche Klärung... und wenn doch, wäre das wohl verjährt... Meine Großmutter, seine letzte lebende Verwandte ist bereits vor 16 Jahren verstorben und mein Onkel hat schon 10 Jahre davor den Hof übergeben bekommen....

                            Die Geburtsurkunde von ihm habe ich ja. Interessant wäre ob im Taufeintrag ein Vermerk steht. Für das Jahr 1955 ist aber nicht das StA zuständig sondern eben noch die Kirche

                            Kommentar

                            • Xian2905
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.02.2024
                              • 529

                              #404
                              Top recherchiert lokarda

                              Kommentar

                              • scheuck
                                Erfahrener Benutzer
                                • 23.10.2011
                                • 5434

                                #405
                                Zitat von Xian2905

                                Es gibt eigentlich keine erbrechtliche Klärung... und wenn doch, wäre das wohl verjährt... Meine Großmutter, seine letzte lebende Verwandte ist bereits vor 16 Jahren verstorben und mein Onkel hat schon 10 Jahre davor den Hof übergeben bekommen....

                                Die Geburtsurkunde von ihm habe ich ja. Interessant wäre ob im Taufeintrag ein Vermerk steht. Für das Jahr 1955 ist aber nicht das StA zuständig sondern eben noch die Kirche
                                Erbe verjährt, das mag nach 30 Jahren so sein. - Das angeblich für Fritz hinterlegte Erbe (was auch immer das war) ging dann an einen Mit-Erben oder an den Staat?

                                Im Rahmen eines Todeserklärungsverfahrens müsste die Kirche auch keine Auskunft geben?
                                Herzliche Grüße
                                Scheuck

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