Xian, ich bin irgendwie nicht ganz mitgekommen bei diesem umfangreichen Thread. Hast Du tatsächlich die Geburtsurkunde des Friedrich "Fritz" Jakob Koschar, geboren am 14. Juli 1930 in Sicheldorf (Südoststeiermark; Radkersburg) der seit 1955 als vermisst gilt? Wenn nicht könntest Du sie wie vorgeschlagen anfordern, ohne die Speerfrist abwarten zu müssen.
Erbansprüche verjähren m.W. in Österreich nach 30 Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst nach dem Tod bzw. amtl. Toderklärung beginnen dürfte.
Aber darum ging es mir eigentlich nicht, ich wollte Dir eine belastbare Argumentation für die Anforderung der Geburtsurkunde von 1930 liefern.
Gruß Christian
Erbansprüche verjähren m.W. in Österreich nach 30 Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst nach dem Tod bzw. amtl. Toderklärung beginnen dürfte.
Aber darum ging es mir eigentlich nicht, ich wollte Dir eine belastbare Argumentation für die Anforderung der Geburtsurkunde von 1930 liefern.
Gruß Christian

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