Das ist bestimmt auch eine Frage dessen, wie gut die Bücher geführt wurden und wie die Informationsweitergabe und -Kenntnis war.
Ich denke mir nur, wenn wir die einen Einträge als Wahrheit anerkennen und die anderen Einträge anzweifeln, was wollen wir dann noch als Fakten anerkennen?
Eine Vaterschaftsanerkennung beweist keine biologische Vaterschaft, das tut ein Taufeintrag und eine Ehe aber auch nicht - das betrifft alles nur die rechtliche Vaterschaft.
Bei vorehelichen Kindern lese ich in Taufeinträgen oft "der angebliche Vater"... Die Vaterschaft wird also nicht fest angenommen, nur weil sie nicht in der Ehe entstand.
Ich sehe zudem einen Unterschied zwischen "angenommen", und "anerkennen". Es wird sicher auch der Fall gewesen sein, dass nicht leibliche Kinder anerkannt wurden, auch wenn der Mann wusste, dass es nicht seins war, aber will man jetzt die Vaterschaft jeden vorehelich gezeugten Kindes anzweifeln?
Was habt Ihr heute unternommen in Sachen Ahnenforschung?
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Gut, ich wollte nur nicht voreilig handeln. Beweis ist es keinesfalls. Vaterschaftstest geht wohl auch nicht mehr, da meine Ururoma schon mehr als 60 Jahre tot ist. Ich war bloß durch den sehr späten Randvermerk verwundert. Die Geburt war im Juli 1883 und die Heirat dann im April 1884. Selbstverständlich kann man nie wissen ob es der leibliche Vater ist. Es gibt aber auch keinen Indiz der gegen den von der Frau geheirateten Mann als den Vater spricht.
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Zitat von Der Görlitzer Beitrag anzeigen
Genau das meinte ich. Zwar ist er durch die Heirat der anerkannte Vater, aber ob es nun der leibliche Vater war? In der Geburtsurkunde wird am 31.03.1890 vermerkt, dass der seit 1884 mit der Mutter verheiratete Mann das Kind von 1883 als seines erzeugt anerkennt. Das klingt mir mehr danach, dass er Stiefvater bzw. der durch die Heirat anerkannte Vater wäre. Wie könnte ich herausfinden, wer der wirkliche Vater war. In der Geburtsurkunde wird nur die Mutter genannt. Bei ihrer Heirat 1884 steht kein Randvermerk zur Vaterschaftsanerkennung.
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Es gibt keinen einzigen Beweis, dass die verheirateten und als Vater eingetragenen Männer in welchem Eintrag auch immer die leiblichen Väter sind. Das bestätigen kann nur die Genetik.
Wenn also ein Mann ein Kind als sein leibliches anerkennt, und keine triftigen Dinge dagegen sprechen, dann ist das nicht weniger Beweis als wenn jemand direkt als Vater eingetragen wird.
So sehe ich das.
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Hallo Görlitzer,
ich habe einen ähnlichen Fall, der dann aber doch auch wieder anders ist. Meine 3xUrgroßeltern heirateten am 29.07.1832. Das erste Kind wurde am 03.02.1832 geboren, also knapp fünf Monate vor der Trauung. Im mir bis dahin bekannten Kirchenbuch gab es keinerlei Kommentar dazu! Es zeigte sich aber, daß das nur die Zweitschrift des Kirchenbuches war. Die Erstschrift befindet sich in einem anderen Archiv, wie ich später erfuhr. Dort ist folgender Text nachgetragen: "Nr. 1. ist ein uneheliches Kind. Die Eheleute J.H.A.B zu B. und dessen Ehefrau S.C. geborne S., erklärten am zwölften Mai Achtzehnhundertdrei und dreißig, daß sie den unter Nr. 1. aufgeführten Sohn, J.H., vor ihrer Verheirathung miteinander gezeugt hätten. In fidem F. J. Schmidt, Pastor". Es ist natürlich schon etwas merkwürdig, daß der Nachtrag erst gut 15 Monate nach der Geburt des Kindes erfolgte. Nun handelt es sich bei den beteiligten Familien um alteingesessene und angesehene Großbauern. Beide Großväter waren Paten zum unehelichen Kind. Es sieht aus wie großes Einvernehmen und eitel Sonnenschein und man hat insgesamt nicht den Eindruck, daß irgendjemandem ein peinlicher Fehltritt passiert wäre. Auch hätte sich der Bräutigam durchaus weigern können, die von einem anderen Mann geschwängerte Frau zu heiraten, sollte es sich tatsächlich so verhalten haben. Er hätte, wohlhabend, gut ausgebildet und gut aussehend wie er war, kein Problem gehabt, eine andere Frau zu finden. Hat er aber nicht getan! Es deutet also einiges darauf hin, daß der Nachtrag im Kirchenbuch der Wahrheit entspricht. Und doch stellt er natürlich keinen Beweis im eigentlichen Sinne dar. Als Beweis habe ich für mich angenommen, daß mein 3xUrgroßvater auf Bildern exakt so aussieht wie sein Enkel Heinrich, sein Urenkel und sein Ururenkel und schließlich dessen Sohn, mein Vetter 3. Grades. Wäre unser 3xUrgroßvater nicht der leibliche Vater des Kindes, welches er als das seine anerkannt hat, dann gäbe es in der anderen Linie der Familie nicht diese fast schon groteske Familienähnlichkeit. Der andere Enkel meines 3xUrgroßvaters, mein Urgroßvater Georg, Heinrichs jüngerer Bruder, sieht wiederum seinem Großvater kein bißchen ähnlich, sondern seiner mütterlichen Familie. Muß ich mir jetzt Gedanken machen...???
Viele Grüße
consanguineus
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Zitat von consanguineus Beitrag anzeigenDie Bestätigung der Vaterschaft ist ausreichend wofür? Für den Beweis der Vaterschaft? Das wäre mir etwas zu wenig.
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Die Bestätigung der Vaterschaft ist ausreichend wofür? Für den Beweis der Vaterschaft? Das wäre mir etwas zu wenig.
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Ein Gast antworteteZitat von Der Görlitzer Beitrag anzeigenAber warum erst 7 Jahre nach Geburt des Kindes und 6 Jahre nach der Heirat???
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Habe heute Urkunden aus Marienberg bekommen, welche meine Vorfahren aus Pobershau und Gebirge bei Marienberg betreffen. Ich habe auch die Geburtsurkunde meiner Ururoma bestellt, eigentlich unnötig. Ich wusste zwar das Geburtsdatum, habe mir aber eine entscheidende Information mir erhofft. 1883 wurde sie geboren und 1884 heirateten ihre Eltern, also uneheliche Geburt. Bei ihrer Geburtsurkunde steht aber kein Vater, also weiß ich nun nicht, wer der leibliche Vater ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit der Mann, welcher 1884 die Mutter geheiratet hat, aber ich kann es eben nicht bestätigen. Im Randvermerk vom 31.03.1890 steht geschrieben, dass der Mann der Frau das Kind rechtmäßig als seines anerkennt. Aber warum erst 7 Jahre nach Geburt des Kindes und 6 Jahre nach der Heirat?
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Ich versuche einen "Toten Punkt" zu lösen, der vermutlich nur ein Denkfehler meinerseits ist.
Mal sehen, ob ich was finde.
Daten suchen, lesen, formatieren und speichern.
Herzliche Grüße
Andrea
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Ich suche ein paar Trauungseinträge und möglicherweise eine Verbindung zweier Linien, doch ich kann sie im Moment nicht nachweisen.
In einem Zeitraum gibt es zwar viele Taufbücher und Sterbebücher, jedoch wenige Trauungsbücher. Keine Ahnung warum die Trauungsbücher dort erst 1703 beginnen, die Taufbücher und Sterbebücher gehen deutlich weiter zurück.
Na dann auf ins Nachbardorf bzw. eines der Nachbardörfer, um dort die gesuchten Daten und die mögliche Verbindung zweier Linien zu finden.
Gut, dass man vieles online recherchieren kann, das vereinfacht die Suche ein wenig.
Herzliche Grüße
Andrea
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Ich habe mich heute unter anderem einmal mit den "Nürnberger Totengeläutbüchern" auseinandergesetzt, um evtl. doch noch ein kleines Stück weiter zu kommen. Und siehe da, ich hatte Glück "juhu" und bekomme demnächst alle drei Bücher.
Wen sie hier sind schreie ich mal ganz laut, falls jemand Daten daraus benötigt, kann er sie dann bekommen.Zuletzt geändert von Lerchlein; 25.04.2024, 03:57.
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Ich habe heute eine meiner Thüringer Familien im Baum erweitert. Dabei habe ich festgestellt, dass einer meiner Vorfahren bereits mit einem Jahr Vollwaise war, was , soweit ich das überblicke, der erste Fall dieser Art ist. Ich frage mich, wer ihn wohl aufgezogen hat.
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Daten sortiert, formatiert und gespeichert. Nichts besonders also.
Da und dort gibt zwar genug Kirchenbücher, aber in einer anderen Gemeinde, als ich vermute bzw. damals selbständig, später eingemeindet etc.
Von unzähligen Namenskolleginnen und Namenskollegen ganz zu schweigen.
Herzliche Grüße
Andrea
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Zitat von FaultyDog Beitrag anzeigenHeute habe ich eine Frage zu meinen Vorfahren Albert Wubbelts und Anneke Caspers gestellt, in der Hoffnung, dass mir endlich jemand sagen kann, wo Eesten ist.
FD
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