Zitat von witko
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die Sperrfrist für Sterbefälle in Deutschland beträgt in Matricula 100 Jahre:
Das Sterberegister in Alme geht genau bis 1920:
Wahrscheinlich hilft das Standesamt bei Sterbefällen nach 1938 trotz Datenschutz weiter, wenn die direkte Abstammung von den Verstorbenen nachgewiesen wird.
Viele Grüße,
Jürgen

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