heute hat nun die Archiv-Dame ihre Idee kund getan! Sie schlägt vor, doch für den Jakob Kaspar eine Nachbeurkundung vorzunehmen und bringt außerdem das Verschollenheitsgesetz ins Spiel.
Nun ja, "Jakob Kaspar" ist vor fast 53 Jahren verstorben

Verschollenheitsgesetz? - Einen Menschen, der 1957 ein Kind zeugt, 1969 einen Reisepass erhält und für den am 11.10.1973 ordnungsgemäß eine Sterbeurkunde ausgestellt wird, kann man schwerlich mit einem Verschollenheitsgesetz in Verbindung bringen.
Auf diese "Ideen" hätte man wahrlich nicht wochenlang warten müssen ..................
Herzliche Grüße,
Scheuck
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