Kirchenbücher - ARCHION - Teil 3

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  • Ralf-I-vonderMark
    antwortet
    Hallo zusammen,

    bei ARCHION ist die sehr umfangreiche online Stellung von Kirchenbüchern aus dem Archiv der Ev. Kirche im Rheinland vorerst abgeschlossen worden.

    Nun wurden ankündigungsgemäß Kirchenbücher aus dem Landeskirchlichen Archiv der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck online gestellt; sinnigerweise zunächst von Nieder-Werbe und Oberwerba (kein Schreibfehler (!), der Ort war bis 1970 geteilt in das ehemals zur Grafschaft Waldeck gehörende Ober-Werbe und das ehemals zur Herrschaft Itter und Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörende Oberwerba).

    Viele Grüße
    Ralf

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  • Ralf-I-vonderMark
    antwortet
    Hallo zusammen,

    nun gibt es bei ARCHION einen kleinen Ausblick für die Forschung in der mitteldeutschen Region.

    17.12.2020 Genau heute vor einem Jahr ging das erste Kirchenbuch aus Mitteldeutschland bei Archion online. Anlass genug einmal kurz nachzusehen in wie vielen Kirchenbüchern Sie heute - ein Jahr später - recherchieren können.
    Stand heute sind rund 3900 mitteldeutsche Kirchenbücher aus sieben Kirchenkreisen online. Zusammen sind das über 1,4 Millionen Kirchenbuchseiten, die Sie sich in Archion anschauen können. Aus dem Eisenacher Archiv stehen Kirchenbücher aus den Kirchenkreisen Bad Salzungen-Dermbach, Eisenach-Gerstungen, Hildburghausen-Eisfeld, Meiningen und Sonneberg für Ihre Recherche bereit. Aus dem Magdeburger Archiv sind Kirchenbücher aus den Kirchenkreisen Bad Liebenwerda und Elbe-Fläming online. Und 2021 kommen noch viele weitere Kirchenbücher dazu. Ob die für Sie interessanten Orte und Zeiträume schon jetzt online sind, können Sie hier recherchieren:
    vgl. https://www.archion.de/de/news/

    Viele Grüße
    Ralf

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  • Hampusch
    antwortet
    Zitat von Hampusch Beitrag anzeigen
    ...
    Jetzt neu: Downloads im Querformat
    2020/11/16 Ab jetzt ist es möglich, einzelne Kirchenbuchseiten auch im Querformat abzuspeichern.
    Damit Sie künftig noch mehr Freude an Ihren historischen Fundstücken aus Archion haben, bieten wir Ihnen jetzt neu den Download im Querformat als zusätzliche Option an. Diese weitere Möglichkeit eignet sich besonders gut für das Abspeichern von Doppelseiten. Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit, Downloads im Hochformat durchzuführen weiterhin erhalten.
    Somit haben Sie die Wahl und können selbst entscheiden, in welchem Format sich Ihr Fundstück für die dauerhafte Speicherung auf Ihrem Gerät am besten eignet. Mehr Wissenswertes haben wir im Hilfebereich für Sie zusammengefasst:www.archion.de/de/hilfe/buchung-und-paesse/downloads/

    Archion hat eine weitere Neuheit verkündet, und zwar:
    "Mehr sehen. Mehr entdecken. Mehr Begeisterung.

    2020/12/14 Um Ihrer Forschung ein weiteres Plus an Komfort zu bieten, ergänzen ab jetzt gleich zwei neue Funktionen den Archion-Viewer.
    Die Seitenvorschau können Sie ab sofort ganz bequem einklappen, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Dadurch gewinnt der Viewer an Breite, die Darstellung wird größer und Sie können noch mehr entdecken. Und wenn die Darstellung noch größer werden soll, wechseln Sie einfach in den neuen Vollbildmodus und erforschen Sie damit die historischen Dokumente in einer ganz neuen, weiteren Dimension.
    Mit diesen beiden zusätzlichen Optionen gewinnt Ihre Forschung in den historischen Quellen weiter an Komfort. Probieren Sie es aus, Sie werden begeistert sein. Jetzt testen"


    Fazit: Der Bildausschnitt beim Vollbildmodus wird etwas größer, bringt aber m.E. nicht viel. Vielleicht wird ein Gewinn von 10-15% an Bildhöhe erreicht, aber diese Änderung war sicher kein Top-Wunsch der User (zumindest bei dieser Umsetzung). Da gibt es ganz andere wichtige Baustellen, wie z.B. Verwaltung von Lesezeichen etc.
    Aber insgesamt ist es sicher ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur sehr klein.


    Ergänzung: Durch die Verwendung der Bildvorschau wird der Bildausschnitt breiter und damit etwas komfortabler. Nun kann man eine Doppelseite am größeren Monitor komplett mit Genuss lesen. In Summe ist es dann tatsächlich ein Mehrwert!
    Allerdings die Symbole für Zoom und Helligkeit stören jetzt im Bild. Diese müssten noch neben die anderen Schaltflächen verschoben werden...
    Zuletzt geändert von Hampusch; 14.12.2020, 22:22. Grund: Ergänzung

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  • Niederrheiner94
    antwortet
    Freue mich riesig, dass nach Monaten/Jahren des Wartens endlich die rheinländischen Kirchenbücher online gestellt werden.

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  • Samlaender
    antwortet
    Ich dachte so langsam geht es bei den Kirchenbüchern von Thüringen endlich mal weiter !

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  • Hampusch
    antwortet
    Hallo zusammen,

    der neue Newsletter ist da! Nachfolgend ein Auszug mit den Kenndaten der Onlinestellungen:

    Neue Kirchenbücher bei Archion

    Was ging in den vergangenen Wochen online?
    • Rheinland: Archiv der Evangelischen Kirche
      knapp 1000 weitere Kirchenbücher aus verschiedenen Orten im Rheinland

    Was wird derzeit importiert?
    • Rheinland: Archiv der Evangelischen Kirche

    Was kommt im Anschluss?
    • Kurhessen-Waldeck: Landeskirchliches Archiv Kassel
    • Norddeutschland: Landeskirchliches Archiv der Evang.-Luth. Kirche

    Oldenburg: Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche


    Trotz gelieferter Daten ist wieder nichts von Berlin/Brandenburg dabei, sehr ärgerlich!

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  • Chemnitzer Ahnenforscher
    antwortet
    Zitat von mdmartel Beitrag anzeigen
    1. AGBs kann jeder schreiben. Ob sie einer rechtlichen Prüfung standhalten, bleibt dahingestellt.
    2. So eindeutig ist Punkt c nicht formuliert.
    3. Hier geht es um einen Screenshot zum privaten Gebrauch. Der ist schon rein technisch nicht nachweisbar.


    egal ist nicht gleich illegal.
    Im Bereich der Ahnenforschung sollte man schon flexibel sein, wenn man weiterkommen will.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ich finde es schon sehr Interessant hier so eine Diskussion loszureisen. Egal ob es eine Grauzone ist oder nicht. Ich denke bei Archion freut man sich über solche Beiträge.

    Punkt c) ist vollkommen klar (über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen) Ein Screenshot macht das wohl nicht?

    Es ist auch vollkommen egal ob es Nachweisbar ist oder nicht. Wenn man im Besitz ist, Punkt.

    Man sollte manchmal wirklich überlegen welche Themen man öffentlich bespricht.

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  • DoroJapan
    antwortet
    Zitat von Summsie Beitrag anzeigen
    Zur INFO:
    Archion-Sonderpreise!


    Vom 4. bis 11. Dezember gibt es bestimmte Archion-Zugänge als Pass oder Geschenkgutscheine zu vergünstigten Preisen.
    (Quelle: www.archion.de/de/news/)

    3-Monats-Pass oder -Gutschein: je 44 € (statt 52.20 €)
    1-Jahres-Pass oder -Gutschein: je 139 € (statt 178.80 €)
    Hallo Summsie,

    das ist ein guter Tipp. Danke

    liebe Grüße
    Doro

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  • Summsie
    antwortet
    Zur INFO:
    Archion-Sonderpreise!


    Vom 4. bis 11. Dezember gibt es bestimmte Archion-Zugänge als Pass oder Geschenkgutscheine zu vergünstigten Preisen.
    (Quelle: www.archion.de/de/news/)

    3-Monats-Pass oder -Gutschein: je 44 € (statt 52.20 €)
    1-Jahres-Pass oder -Gutschein: je 139 € (statt 178.80 €)

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  • mdmartel
    antwortet
    Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
    Gerne. Aus den AGB:

    5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, [...]

    c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

    5.2. Der Anbieter behält sich vor, gegen Nutzer, die gegen die bezeichneten Allgemeinen Pflichten verstoßen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere diese Nutzer von der weiteren Nutzung von Archion auszuschließen.


    Ja, wenn einem egal ist, was man vertraglich unterschrieben hat...

    1. AGBs kann jeder schreiben. Ob sie einer rechtlichen Prüfung standhalten, bleibt dahingestellt.
    2. So eindeutig ist Punkt c nicht formuliert.
    3. Hier geht es um einen Screenshot zum privaten Gebrauch. Der ist schon rein technisch nicht nachweisbar.


    egal ist nicht gleich illegal.
    Im Bereich der Ahnenforschung sollte man schon flexibel sein, wenn man weiterkommen will.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Zuletzt geändert von mdmartel; 25.11.2020, 22:49.

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  • Scherfer
    antwortet
    Zitat von mdmartel Beitrag anzeigen
    Quelle???
    Gerne. Aus den AGB:

    5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, [...]

    c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

    5.2. Der Anbieter behält sich vor, gegen Nutzer, die gegen die bezeichneten Allgemeinen Pflichten verstoßen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere diese Nutzer von der weiteren Nutzung von Archion auszuschließen.

    Zitat von mdmartel Beitrag anzeigen
    Für den Privatgebrauch ohne Veröffentlichung sicher nicht eindeutig und ganz sicher nicht illegal und strafbar
    Ja, wenn einem egal ist, was man vertraglich unterschrieben hat...

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  • mdmartel
    antwortet
    Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
    = illegale Nutzung.
    - Strafbar.

    Quelle???


    Für den Privatgebrauch ohne Veröffentlichung sicher nicht eindeutig und ganz sicher nicht illegal und strafbar
    Zuletzt geändert von mdmartel; 25.11.2020, 22:04.

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  • salami
    antwortet
    Ich bin kein Anwalt, aber ich denke nicht, dass das Erstellen eines Bildschirmfotos für den Eigengebrauch rechtswirksam verboten werden kann.

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  • Scherfer
    antwortet
    Zitat von mdmartel Beitrag anzeigen
    Einfach Firefox nehmen.
    -Menü Extras
    -Web Entwickler
    -Bildschirmgröße testen
    -auf gewünschte Größe einstellen
    -Screenshot machen
    = illegale Nutzung.
    - Strafbar.

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  • mdmartel
    antwortet
    Einfach Firefox nehmen.
    -Menü Extras
    -Web Entwickler
    -Bildschirmgröße testen
    -auf gewünschte Größe einstellen
    -Screenshot machen


    Gruß
    Jürgen

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