Kirchenbücher auf ARCHION - News (Teil 4)

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  • hhb55
    antwortet
    HERBSTAKTION BEI ARCHION

    „Nicht alle Blätter landen auf dem Boden. Manche führen zu Ihren Wurzeln.
    Sichern Sie sich jetzt 20 % Rabatt auf den 3-Monats-Pass oder den 1-Jahres-Pass bei Archion und entdecken Sie Ihre Familiengeschichte in alten Kirchenbuchblättern. Aber beeilen Sie sich, das Angebot gilt nur bis zum 29.09.2025.“


    Grüße

    Hans-Hermann

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  • Gastonian
    antwortet
    Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen

    Jetzt wird es spannend für mich, ob die von mir gewünschten Kirchenbücher (Petersberg, Fienstedt, Lebendorf, und Beesenlaublingen) vor meinem Termin im LKA Magdeburg am 02.09. bei Archion hochgeladen werden - die Metadaten sind ja schon dort.
    Hallo allerseits:

    Der letzte der vier genannten Orte (Petersberg) wurde genau heute hochgeladen. Da dies schon absehbar war, habe ich gestern meinen Termin im Landeskirchenarchiv storniert und mich heute anstatt dessen im Landesarchiv vergnügt.

    VG

    --Carl-Henry

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  • Spargel
    antwortet
    Hallo,

    hier ist der Direktlink zum
    75. Deutscher Genealogentag 2025

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  • Ralf-I-vonderMark
    antwortet
    Hallo zusammen,

    im Hinblick darauf, dass der 75. Genealogentag vom 26. bis 28. September 2025 in Frankfurt am Main stattfindet, welcher von FamilySearch Europe als Gastgeber für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e. V. organisiert wird, und bekanntlich ARCHION dort regelmäßig mit einem Stand vertreten ist, würde ich anregen, dass diejenigen, welche beabsichtigen, am 75. Genealogentag in Frankfurt teilzunehmen bzw. diesen zu besuchen, konkret ARCHION Mitarbeiter ganz sachlich befragen, warum eine archivrechtlich zulässige und dem Datenschutz als Spezialgesetz vorgehende Schutzfristregelung freiwillig eingeschränkt wird und was der Hintergrund für die vermeintlich vorsorgliche und zukunftsorientierte Maßnahme ist.

    Eine mögliche Änderung der Archivgesetze kann nicht der Grund sein, weil Handlungsbedarf erst dann entstehen würde, wenn die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist unter Berücksichtigung von Übergangsfristen.

    Dabei stellt sich auch die Frage, warum nicht abgewartet wird, ob sich überhaupt jemand durch die online einsehbaren Taufregister bis maximal 1934 (anstatt 1914 nach dem PStG) verletzt fühlt und nach einer Einzelfallprüfung aus Kulanz die den Beschwerdeführer betreffende Datei geschwärzt wird. Denn ein hoher Aufwand wäre nur bei einer Flut von Beschwerden, nicht aber bei seltenen Einzelfällen zu erwarten. Klagen dürften keine Aussicht auf Erfolg haben.

    Sofern ihr auf dem 75. Genealogentag in Frankfurt seid, sprecht die ARCHION-Mitarbeiter auf die Thematik an. Ob diese dann bereitwillig oder infolge geschickter Fragestellung die gewünschte Auskunft erteilen und Interna verraten oder sich auf die offiziellen Angaben auf Homepage beziehen, bliebe abzuwarten.

    Viele Grüße
    Ralf

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  • RiKo
    antwortet
    Ich konnte mal eine Bestattung aus dem Jahr 2002 einsehen Das wurde aber kurze Zeit später schon beschränkt

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  • Martina Rohde
    antwortet
    Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ......

    Gab es für Berlin tatsächlich Taufen, die bis 1934 reichten??? Das fände ich dann tatsächlich bedenklich, denn diese Personen könnten tatsächlich noch leben! Mein Schwiegervater Jahrgang 1934 ist noch putzmunter!

    Da wart ihr dann echt priviligiert!

    ....
    grafik.png


    Wobei wir ja nur Microfiche einsehen können, keine Originale. Und Berlin ist leider nur bis 1945 verfilmt. Brandenburg ist teils erheblich weiter verfilmt und dann auch online.
    Bis 1934 gingen die meisten Taufen in Berlin nicht, aber auch nur weil seit Jahren nichts mehr hochgeladen wurde.
    Zuletzt geändert von Martina Rohde; 23.08.2025, 18:13.

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  • Gastonian
    antwortet
    Und als Beispiel:

    Das KB Altenhaina (im Kirchenkreis Frankenberg in Nordhessen) deckt die Jahre 1830 bis 1931 ab. Da sind jetzt die Taufen ab 1915 nicht einsehbar, aber der Rest des Kirchenbuchs ist immer noch einsehbar: https://www.archion.de/p/707d311be3/

    VG

    --Carl-Henry

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  • OlliL
    antwortet
    nochmal: Es werden nur die Bilder ausgeblendet die aus den Zeiträumen herauslaufen - es werden nicht ganze Bücher deaktiviert nur weil darin einzelne Seiten aus dem Raster fallen!

    Aus der FAQ:

    Wie wurde das praktisch umgesetzt?
    Bei Kirchenbüchern, deren Laufzeitende über das Stichjahr hinausgeht, wurden einzelne Bilder abgetrennt. Online bleibt, was innerhalb der neuen Fristen liegt. Alles andere ist offline.

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  • ReReBe
    antwortet
    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen

    Nein, ich denke, es wird umso mühsamer, je kleiner eine Gemeide ist, denn in diesen Fällen deckt ein Buch sehr viele Jahrzehnte ab. Das ist in Städten naturgemäß anders.

    Viele Grüße
    consanguineus
    consanguineus, das stimmt so nicht!

    Es kommt nicht auf die Jahrzehnte an, die ein KB abdeckt, sondern auf die Zahl der Fälle/Einträge die in einem KB pro Jahr/Jahrzehnt verzeichnet sind.
    Und das sind bei mittleren und größeren Orten sicher deutlich mehr als bei kleinen. Ob die Fälle/Einträge in einem oder mehreren KB zu finden sind ist dabei unerheblich.

    Gruß
    Reiner
    Zuletzt geändert von ReReBe; 23.08.2025, 16:55.

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  • Xtine
    antwortet
    Hallo,

    Ich verstehe das Problem nicht, wenn sie sich bei Archion jetzt am PStG orientieren.
    Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard.

    Die Fristen des PStG
    Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre= bis 1944
    Geburtenregister 110 Jahre = bis 1914
    Sterberegister 30 Jahre = bis 1994

    Hatten sie bei Archion tatsächlich Bücher, die diese Fristen nicht eingehalten hatten

    Ich habe wenig evangelische Vorfahren, daher bin ich nicht allzu häufig auf Archion unterwegs, aber Bücher bis ins 20. Jh. hatte ich (für die bayr. Pampa) da nie!

    Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
    Für Berlin-Brandenburg heißt das z. B. das 20 Jahre Taufen, 10 Jahre Trauungen und alle Namensregister die in diese Zeit reichen, ausgeblendet wurden.

    Gab es für Berlin tatsächlich Taufen, die bis 1934 reichten??? Das fände ich dann tatsächlich bedenklich, denn diese Personen könnten tatsächlich noch leben! Mein Schwiegervater Jahrgang 1934 ist noch putzmunter!

    Da wart ihr dann echt priviligiert!


    Bei Matricula gelten schon immer ganz andere Fristen! Gerade bei den Geburts-/Taufeinträgen ist hier die Frist 10 Jahre länger.
    Matricula für Deutschland
    1. 30 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der Letztverstorbenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
    2. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der Letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist,
    3. 70 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.

    Für Einträge nach 1876 wenden sie sich bitte grundsätzlich an das zuständige Standesamt, da ab diesem Zeitpunkt der Staat für die Führung der Personenstandsdokumentation zuständig ist.
    (wobei hier manchmal die Bücher sogar weiter reichen!)
    ​​

    Aber mal ehrlich, die meisten Einträge suchen wir doch sowieso erst, wenn die Schutzfrist schon lange nicht mehr greift!
    Dann muß man halt doch mal direkt ans Archiv schreiben, oder auf die Standesämter bzw. deren Archive ausweichen.
    Bei mir würde das die Generation meiner Großeltern betreffen, macht 4 Personen. Das ist doch überschaubar!

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  • consanguineus
    antwortet
    Zitat von sonki Beitrag anzeigen
    insbesondere in mittleren und große Städten wird die Suche nun z.T. mühsamer
    Nein, ich denke, es wird umso mühsamer, je kleiner eine Gemeide ist, denn in diesen Fällen deckt ein Buch sehr viele Jahrzehnte ab. Das ist in Städten naturgemäß anders.

    Viele Grüße
    consanguineus

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  • OlliL
    antwortet
    Vermutlich hat sich irgendwer beschwert weil Daten eines nahen und noch lebenden Verwandten online sind. Und obwohl die rechtliche Lage so aussieht wie beschrieben hat die Rechtsberatung sicherlich ergeben, das es Interpretationsspielraum gibt und gerade bei noch lebenden Personen diese evtl. veranlassen könnten das ihre eigenen Daten unkenntlich gemacht werden. Ich vermute das aus diesem Grunde hier proaktiv gehandelt wurde um weitere mögliche Auseinandersetzungen vorzubeugen. Mit Sicherheit gab es hier einen Trigger von aussen. Keine Unternehmung wird hier selber auf die Idee kommen diesen Aufwand zu betreiben ohne wirklichen Grund.

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  • Martina Rohde
    antwortet
    Zitat von nav Beitrag anzeigen

    Die Archive werden wohl kaum dafür zuständig sein, bei Archion bereits hochgeladene Bücher zu sperren, nehme ich an.
    Nein, das sicher nicht. Aber neue Freigaben für neue Jahre noch nicht vorhandener Bücher zu prüfen und freie Jahre an Archion zu liefern. Die Archive haben ja die bisherigen Bücher nach ihren geltenden gesetzlichen Grundlagen eingereicht.

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  • nav
    antwortet
    Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht. Die Prüfung und evtl. Freigabe obliegt dem jeweiligen Archiv. Archion stellt nur den Webauftritt zur Verfügung. Wenn das Archiv nicht kann/will kann Archion auch nichts hochladen.
    Die Archive werden wohl kaum dafür zuständig sein, bei Archion bereits hochgeladene Bücher zu sperren, nehme ich an.

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  • ReReBe
    antwortet
    Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen

    Das stimmt so nicht. Die Prüfung und evtl. Freigabe obliegt dem jeweiligen Archiv. Archion stellt nur den Webauftritt zur Verfügung. Wenn das Archiv nicht kann/will kann Archion auch nichts hochladen.
    Die Frage ist ja noch, von wem dieser ganze Blödsinn ausgeht: von Archion oder von den Archiven?
    Ich vermute von Archion, denn die ganzen zuliefernden Archive müssten ja geschlossen gleicher Meinung sein.
    Für mich ist das Ganze in keiner Weise nachvollziehbar und die ganzen haltlosen Begründungen einfach nur lächerlich.
    Ich frage mich schon länger, wo dieser ganze Irrsinn hierzulande noch hin führen wird.
    Reiner
    Zuletzt geändert von ReReBe; 23.08.2025, 14:58.

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