So wie ich die FAQ verstanden habe werden "betroffene" Bücher nicht vollständig gesperrt, sondern nur die Bilder welche die nun "gesperrten" Jahre beinhalten.
Offensichtlich hat man also hunderte oder gar tausende Bücher geprüft und manuell Bilder "deaktiviert" - was für ein unvorstellbarer Aufwand Archion da bewältigt hat..... ich kann mir das kaum vorstellen. Die Personaldecke wird ja nicht wahnsinnig groß sein.
Kirchenbücher auf ARCHION - News (Teil 4)
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Zitat von nav Beitrag anzeigen.......
Auch unverständlich finde ich, wenn Bücher, die weit in die datenschutzfreie Zeit (z. B. welche, die um 1820 beginnen) gehen, komplett gesperrt werden, nur weil Archion zu faul ist, einmalig (!) zu prüfen, ab welchem Punkt die Daten in die Schutzfristen fallen. Das sind ein bis maximal vier Punkte pro Buch, je nachdem wie viele Ereignisarten in einem Buch verzeichnet wurden.
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Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigenAb sofort gelten auch bei Archion die standesamtlichen "Schutzfristen".
[QUOTE]Werden die entfernten Inhalte wieder online gehen?
Regelmäßige Teilfreigaben einzelner Jahrgänge innerhalb eines Kirchenbuchs sind nicht vorgesehen. In regelmäßigen Abständen werden jedoch ganze Bücher freigegeben, deren jüngster Eintrag nicht mehr unter die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes fällt.[QUOTE]
Das Vorgehen von Archion bei Büchern, die in die Datenschutzfristen reinreichen ist dagegen ist weiterhin wirklich einfach nur lächerlich, gerade wenn man bedenkt dass man bei Archion ordentlich bezahlt, während Matricula kostenlos ist. Aber das ist ja auch nichts neues.
Dass man nicht jedes Jahr alles aktualisiert ist vielleicht verständlich, wenn man die schiere Masse der Bücher auf Archion betrachtet (wovon natürlich nur ein Teil betroffen wäre - dennoch sicherlich viele). Aber z. B. alle fünf Jahre einmal alles aktualisieren wäre doch sicherlich zumutbar.
Auch unverständlich finde ich, wenn Bücher, die weit in die datenschutzfreie Zeit (z. B. welche, die um 1820 beginnen) gehen, komplett gesperrt werden, nur weil Archion zu faul ist, einmalig (!) zu prüfen, ab welchem Punkt die Daten in die Schutzfristen fallen. Das sind ein bis maximal vier Punkte pro Buch, je nachdem wie viele Ereignisarten in einem Buch verzeichnet wurden.
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Hallo zusammen,
diese Entscheidung verwundert schon sehr, weil die Begründung vom 18.08.2025 mit dem Satz beginnt: „Bisher haben wir uns bei der Veröffentlichung von Digitalisaten an den von den Archiven vorgegebenen Schutzfristen orientiert.“
Dies entspricht aber der gültigen Rechtslage! Dieser Beitrag Kirchenbücher und Datenschutz: Regionalgeschichte, Genealogie und Stammbaumforschung von Felix Neumann vom 08.10.2020 ist m.E. zu der Thematik aufschlussreich. Darin steht zutreffend: „Aber auch für ältere Kirchenbücher gelten Regeln, die katholische und evangelische Kirche für die Archivnutzung festgelegt haben und die als Spezialgesetze den Datenschutzgesetzen vorgehen.“
Daher ist es rechtlich uneingeschränkt zulässig, dass die von den Kirchenarchiven vorgegebenen Sperrfristen kürzer waren als die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes, zumal dieses nicht für Kirchenbücher gilt.
Aufgrund dessen ist die beschriebene Meinungsumkehr „Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard. (…) Wir betonen ausdrücklich, dass diese Entscheidung nicht auf Versäumnisse der einliefernden Archive oder unseres Portals zurückzuführen ist. Sie ist vielmehr eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Maßnahme, um langfristig eine verlässliche Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen“ objektiv und nach meinem rechtlichen Verständnis nicht nachvollziehbar.
Zum Hintergrund wird ausgeführt: „Mit dem Zuwachs an Kirchenbüchern aus dem 20. Jahrhundert und der gestiegenen Lebenserwartung steigt das Risiko, dass Daten noch lebender Personen online verfügbar wären. Um dies zu vermeiden, wurden die Schutzfristen auf Archion vorsorglich angepasst.“ Dies ist schon merkwürdig, weil die Archivgesetze eindeutig sind hinsichtlich der Sperrfristen und daher rechtlich erst dann eine Änderung erforderlich wäre, wenn sich ein Archivgesetz restriktiv ändern würde.
Dies entspricht auch grundlegend der Ansicht von ARCHION: „Bisher galten die archivischen Schutzfristen, die jedes einliefernde Archiv nach eigener Gesetzgebung festlegte. Diese Praxis ist rechtlich zulässig. Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen war uns eine vorsorgliche Neubewertung wichtig.“
Eine gesellschaftliche Entwicklung macht aber kein bestehendes Gesetz unwirksam!
Ferner wird zu der Frage, ob es rechtliche Probleme mit der bisherigen Praxis gab, geschrieben: „Nein. Die Änderung ist eine vorsorgliche und zukunftsorientierte Maßnahme.“
Dies ist sehr komisch und m.E. nicht nachvollziehbar. Denn hinter ARCHION steht bekanntlich die Kirchenbuchportal GmbH, also eine Firma. Aber keine Firma ändert grundlos eine rechtlich zulässige Praxis!
ARCHION schreibt dazu: „Da sich jedoch die Lebenswirklichkeit – insbesondere die Lebenserwartung – in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert hat, haben wir nach umfassender juristischer Beratung unsere Veröffentlichungspraxis angepasst.“
Da bekanntlich eine umfassende juristische Beratung zu relativ hohen Kosten führen könnte, ist es aus wirtschaftlicher Erwägung heraus m.E. absolut nicht nachvollziehbar, dass die Kirchenbuchportal GmbH eine rechtlich zulässige und der Gesetzeslage entsprechende Praxis umfassend mit einer juristischen Beratung überprüfen lässt, ohne dass es angeblich rechtliche Probleme gegeben habe.
Diese juristische Beratung ist für sich betrachtet unverständlich, weil das Ergebnis der Prüfung nur hätte sein können, dass die Veröffentlich der Kirchenbücher der Gesetzeslage entspricht und rechtlich nicht beanstandet werden kann. Welcher seriöse Jurist würde im Rahmen einer rechtlichen Begutachtung auf die Idee kommen, dass es aber aus Gründen der veränderten Lebenswirklichkeit trotzdem besser sei, die rechtlichen Möglichkeit nicht vollumfänglich auszunutzen, sondern sich eine freiwillige Selbstbegrenzung aufzuerlegen und welcher Geschäftsführer würde einem solchen unjuristischem Rat folgen?
Meine Theorie ist, dass irgendjemand oder eine Gruppe von Aktivisten sich bei ARCHION beklagt (nicht beschwert) haben, dass ihre Gefühle durch die online einsehbaren Traudaten oder Traudaten von Vorfahren verletzt sind, auch wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Hierdurch könnte dann die Entscheidung der Geschäftsleitung der Kirchenbuchportal GmbH beeinflusst worden sein, dass aus Rücksicht auf eine mögliche Gefühlsverletzung einer winzig kleinen Minderheit und deren von Gefühlen geprägter neuer Lebenswirklichkeit die rechtlich zulässige Praxis überprüft und eingeschränkt werden soll. Bei einer derartig hohen Rücksichtnahme wäre es aber einfacher gewesen, die betreffenden Digitalisate zu schwärzen.
Aber vielleicht liegt auch ein anderer Grund bzw. eine andere Motivation für die Überprüfungsentscheidung und insbesondere die freiwillige Begrenzung der Veröffentlichungsrichtlinien ohne rechtliche Notwendigkeit zugrunde.
Vermutlich ist aber derjenige, der die Kirchenbuchportal GmbH zur freiwilligen Änderung der Veröffentlichungsrichtlinien veranlasst hat, deutlich einflussreicher als wir und übt möglicherweise ein hohes Amt in einer Landeskirche aus, womit ich eine weitere Theorie dargestellt habe.
Viele Grüße
Ralf
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Werden die entfernten Inhalte wieder online gehen?
Regelmäßige Teilfreigaben einzelner Jahrgänge innerhalb eines Kirchenbuchs sind nicht vorgesehen. In regelmäßigen Abständen werden jedoch ganze Bücher freigegeben, deren jüngster Eintrag nicht mehr unter die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes fällt.
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Der kleingeistige Deutsche Michel hat wieder zugeschlagen. Ich fasse es nicht...
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Rückschritt für alle Familienforscher die das Glück hatten keine 1875 gedeckelten Kirchenbücher einsehen zu können.
Ab sofort gelten auch bei Archion die standesamtlichen "Schutzfristen".
Für Berlin-Brandenburg heißt das z. B. das 20 Jahre Taufen, 10 Jahre Trauungen und alle Namensregister die in diese Zeit reichen, ausgeblendet wurden.
Danke dafür :-(
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Hinweis zur Zugänglichkeit unserer Digitalisate
Veröffentlicht am: 18. August 2025
Anpassung unserer Veröffentlichungsrichtlinien für historische Kirchenbuchdigitalisate
Bisher haben wir uns bei der Veröffentlichung von Digitalisaten an den von den Archiven vorgegebenen Schutzfristen orientiert.
Da sich jedoch die Lebenswirklichkeit – insbesondere die Lebenserwartung – in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert hat, haben wir nach umfassender juristischer Beratung unsere Veröffentlichungspraxis angepasst.
Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard. Das bedeutet: Mit Ausnahme von Beerdigungsregistern werden keine Daten auf Archion zugänglich sein, die innerhalb dieser Fristen liegen. Daher werden wir vorsorglich sämtliche Bilder entfernen, die nicht diesem Mindeststandard entsprechen.
Auch wenn dies Einschränkungen für Ihre Forschung bedeuten mag, bitten wir um Ihr Verständnis: Der Schutz sensibler Daten hat für uns oberste Priorität.
Wir betonen ausdrücklich, dass diese Entscheidung nicht auf Versäumnisse der einliefernden Archive oder unseres Portals zurückzuführen ist. Sie ist vielmehr eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Maßnahme, um langfristig eine verlässliche Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen.
Da wir wissen, dass diese Änderung Fragen aufwerfen können, möchten wir so transparent wie möglich informieren. Ausführliche Antworten haben wir im unten folgenden FAQ-Bereich für Sie zusammengestellt. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unseren Support unter info@archion.de
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Hallo zusammen,
heute ist bei ARCHION der NEWSLETTER 08/2025 erschienen:
Was ging in den vergangenen Wochen online?- Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
750 Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Mühlhausen - Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Kirchenbuchverkartungen der Stadtkirche Bayreuth - Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig
knapp 900 Kirchenbücher aus 50 Gemeinden
- Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
Freuen Sie sich auf neue Kirchenbücher aus:- Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
- Archiv der Evangelischen Landeskirche Anhalts
- Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
„Ab sofort ist der erste Teil der Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Mühlhausen online verfügbar. Damit eröffnet sich Familien- und Heimatforschern eine wertvolle neue Quelle zur Erforschung von Vorfahren und regionaler Geschichte im thüringischen Raum.
Mit diesem Neuzugang wächst das Angebot um rund 750 Kirchenbücher aus 46 Kirchengemeinden, die einen Zeitraum vom 16. bis ins 20. Jahrhundert umfassen.
Übrigens: Im Taufbuch der St.-Blasii-Kirche in Mühlhausen findet sich der Eintrag von John Augustus Roebling (1806–1869) – dem Konstrukteur der weltberühmten Brooklyn Bridge in New York.
Entdecken Sie diesen historischen Fund und viele weitere Kirchenbücher in und um Mühlhausen jetzt online:
Kirchenkreis Mühlhausen: Kirchenbücher online mit ARCHION“
Viele Grüße
Ralf
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- Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
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Hallo allerseits:
Jetzt wird es spannend für mich, ob die von mir gewünschten Kirchenbücher (Petersberg, Fienstedt, Lebendorf, und Beesenlaublingen) vor meinem Termin im LKA Magdeburg am 02.09. bei Archion hochgeladen werden - die Metadaten sind ja schon dort.
VG
--Carl-Henry
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Zitat von tastge Beitrag anzeigenLandeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg - KK Halle-Saalkreis.
Wollte die Neuigkeit gerade im Sachsen-Anhalt-Forum verkünden, da fiel mir ein, dass es in diesem Unterforum seit langem einen passenden Thread gibt.
Wenigstens lohnt sich damit das nächste Weihnachts-Abo.
Gruß E. Schmidt.
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Hallo Gerald,
gute Nachrichten!
Es grüßt der Alte Mansfelder
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Hallo zusammen,
hinsichtlich der von vielen Nutzern schon seit langem erhofften online Stellung der kath. Kirchenbücher aus dem Bistumsarchiv Trier möchte ich diesen generellen Hinweis aus dem ARCHION-Newsletter 7/2025 gerne ergänzen:
„Ein bedeutender Schritt für die Familienforschung: Die historischen Kirchenbücher des Bistums Trier – der ältesten römisch-katholischen Diözese Deutschlands – gehen online.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bistumsarchiv Trier erweitert sich das Angebot auf Archion erneut um zahlreiche Kirchenbücher aus dem westlichen Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Zum Start werden knapp 2000 Kirchenbücher aus 350 Pfarreien mit den Anfangsbuchstaben A bis K online gestellt. Sie enthalten Tauf-, Trauungs- und Sterbeeinträge vom 16. Jahrhundert bis zum frühen 20. Jahrhundert.
Das älteste Buch dieses Uploads stammt aus der Pfarrei St. Johannes der Täufer in Burgbrohl und beginnt bereits im Jahr 1543. Insgesamt umfasst der erste Veröffentlichungsschub über 450.000 digitalisierte Seiten, die in Kürze vollständig online verfügbar sein werden.
Mit dieser Erweiterung wächst das bereits auf Archion verfügbare Kirchenbuchangebot für die Region westliches Rheinland-Pfalz und Saarland deutlich an.
Es umfasst neben den Beständen des Bistumsarchivs Trier auch die Kirchenbücher des Bistumsarchivs Speyer, des Zentralarchivs der Evangelischen Kirche der Pfalz, des Landesarchivs Speyer, des Landeshauptarchivs Koblenz sowie des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Ob die Kirchenbücher Ihrer gesuchten Orte und Zeiträume bereits mit diesem Upload online gehen werden, können Sie bequem recherchieren unter:
Bistumsarchiv Trier: Kirchenbücher online mit ARCHION“
Viele Grüße
Ralf
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Neuer Archion-Newsletter
Was ging in den vergangenen Wochen online?- Bistumsarchiv Trier
Kirchenbücher aus Pfarreien mit den Anfangsbuchstaben A bis K
Was wird derzeit importiert?- Bistumsarchiv Trier
Was kommt im Anschluss?
Freuen Sie sich auf neue Kirchenbücher aus:- Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Mühlhausen - Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Kirchenbuchverkartungen der Stadtkirche Bayreuth - Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig
Kirchenbücher aus 50 Gemeinden
Es grüßt der Alte Mansfelder
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- Bistumsarchiv Trier
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