Bekanntmachung
Nachbenannte Personen sind, weil sie sich ohne alle Legitimation im Lande herum getrieben haben, über die Grenze geschoben worden.
1. Andreas Schmidt, 30 Jahr alt, welcher vorgab, bey den Franzosen gedient zu haben, und in Holland geboren zu seyn, übrigens äußerst schlecht deutsch und beßer pohlnisch spricht, von Ratibor ins Oesterreichsche, wo er hergekommen war;
2. Johann Böse, ein Dienstknecht, aus Johannisberg gebürtig, 28 Jahr alt, mittlerer Größe, katholischer Religion, hat blonde Haare, blaue Augen, spitzige Nase, ovales Gesicht, blaße Gesichtsfarbe, wegen Vagabondität zurück nach Johannisberg.
Dies wird hierdurch nachrichtlich zur öffentlichen Kunde gebracht.
VII. April c. 322. Oppeln, den 22. April 1817.
Königl. Preuß. Regierung. Erste Abtheilung.
1. Andreas Schmidt, 30 Jahr alt, welcher vorgab, bey den Franzosen gedient zu haben, und in Holland geboren zu seyn, übrigens äußerst schlecht deutsch und beßer pohlnisch spricht, von Ratibor ins Oesterreichsche, wo er hergekommen war;
2. Johann Böse, ein Dienstknecht, aus Johannisberg gebürtig, 28 Jahr alt, mittlerer Größe, katholischer Religion, hat blonde Haare, blaue Augen, spitzige Nase, ovales Gesicht, blaße Gesichtsfarbe, wegen Vagabondität zurück nach Johannisberg.
Dies wird hierdurch nachrichtlich zur öffentlichen Kunde gebracht.
VII. April c. 322. Oppeln, den 22. April 1817.
Königl. Preuß. Regierung. Erste Abtheilung.
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