Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 57

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2053

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 57

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Experten,
    die Handschrift wird schwieriger, zu dem ist die Tinte teils recht schwach und der Scan etwas unscharf. Als Folge gibt es in meiner Rohfassung Lücken und sicher auch Fehler. Gewiss schaffen wir es gemeinsam, die Transkription zu komplettieren. Danke schon jetzt für Eure Mühe:

    9. Beckman

    10. Melchert am Wege et Gravendick

    11. Edelbrock [….
    ….. ???]

    12. Fleing

    13. Heckman

    injungiret worden, in Zeit von 8 Tagen bey
    Straff der execution das Gewinn zu entrichten
    als welches […] sollen zum Uberfluß […]
    wohls durch einen Scheren bedeutet nach Umlauff
    dieser Frist vom Erfolg aus[…] referi
    ret, und demnechst in […] der execution
    gleich abgeführet werden soll.

    Es ist aber

    14. dem Niedersten Bruch als einem sehr
    versehrten Invaliden und

    15. Timpman wegen seiner großen Ar-
    muth

    noch bis an künfftigen Holtzgericht oder Pflicht-
    tag zu bezahlung des […….] auß
    […] gegeben ubrigns de dato vom
    Unterförster Haarman ubergebenen
    excessen protocollum des […] zur be-
    straffung ausgesetzet worden, [… ] exce-
    dentes nicht erschienen. Worauf denn der
    heutige Actus als beschlossen ist. Sic actum
    ut supra
    Wissell Hoffj[äger] und Waldt[förster]

    Ex post hat der oben sub Nro. 10 aufgeführte Melchert
    am Wege et Gravendick den König[lichen] Antheil […]
    Gewinns von 14 Rtl mit 4 Rtl 40 St noch bezahl-
    et ut supra Wissell
    Angehängte Dateien
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  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo Christian,
     
    9. Beckman

    10. Melchert am Wege et Gravendick

    11. Edelbrock welcher iuxt Nieder Geithman
    einerley pro innerung? vorgebracht

    12. Fleing

    13. Heckman

    injungiret worden, in Zeit von 8 Tagen bey
    Straff der execution das Gewinn zu entrichten
    als welches denenselben zum Uberfluß noch-
    mahls durch einen Scherren bedeutet nach Umlauff
    dieser Frist vom Erfolg aus forstamt referi
    ret, und demnechst in Ansehung die execution
    gleich verfuget werden soll.

    Es ist aber

    14. dem Niedersten Bruch als einem sehr
    ...ssirten? Invaliden und

    15. Timpman wegen seiner großen Ar-
    muth

    noch bis zu künfftigen Holtzgericht oder Pflich- t
    ag zu bezahlung des schuldigen auß-
    stand gegeben ubrigens de dato vom
    Unterförster Haarman ubergebene
    excessen protocollum deswillen zur be-
    straffung ausgesetzet worden, weilen exce-
    dentes nicht erschienen. Worauf denn der
    heutige Actus also beschlossen ist. Sic actum
    ut supra
    Wissell Hoffj[äger] und Waldt[förster]

    Ex post hat der oben sub Nro. 10 aufgeführte Melchert
    am Wege et Gravendick den König[lichen] Antheil von
    Gewinns von 14 Rtl mit 4 Rtl 40 St noch bezahl-
    et ut supra Wissell

    Kommentar

    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2008
      • 2053

      #3
      Hallo Klimlek,
      fein, dass Du Dir auch diese Seite wieder gleich vorgenommen hast. Nachdem Du Lücken gefüllt hast, versteht man nun leichter was der Schreiber meinte. Mit diesem Wissen glaube ich folgende Abweichungen erkennen zu können:

      11. Edelbrock welcher in et Niedergeithman
      einerley Errinnerung vorgebracht

      ...

      Es ist aber
      14. dem Niedersten Bruch als einem sehr
      blessirten Invaliden

      ...

      Ansonsten lese ich jetzt so wie Du!

      Danke und schöne Grüße

      Christian
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      Kommentar

      • Klimlek
        Erfahrener Benutzer
        • 11.01.2014
        • 2291

        #4
        Hallo Christian,

        "in et" ich las auch, aber macht das einen Sinn? "iuxt" ist neben

        Kommentar

        • Christian40489
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2008
          • 2053

          #5
          Hallo Klimlek,
          macht vielleicht Sinn wenn

          Edelbrock welcher in et Niedergeithman
          einerley Errinnerung vorgebracht

          soviel bedeutet wie: Edelbrock hat in Erinnerung vorgebracht, et Niedergeithman einerley, quasi wie eine Parenthese.

          Die lateinische Präposition neben müsste ja "juxta" lauten. Ich sehe aber weder das "x" noch das "a" am Ende.

          Gruß

          Christian
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          • Klimlek
            Erfahrener Benutzer
            • 11.01.2014
            • 2291

            #6
            vielleicht hast du recht, in "execution" ist x besser sehen. Iuxta stimmt.

            Kommentar

            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6828

              #7
              Hallo Ihr beiden,
              das ergibt für mich aber noch keinen Sinn. Ich vermute, dass Edelbrock in Sachen Niedergethman einerlei in Erinnerung gebracht hat, also an das schwebende Verfahren der Scheren-Wahl erinnert hat. Bloß - das steht da nicht.
              Viele Grüße
              Xylander

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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator

                • 21.12.2013
                • 4292

                #8
                Hallo zusammen,

                ich lese an der fraglichen Stelle:

                11. Edelbrock welcher mit NiederGeethman
                einerley Errinnerung vorgebracht

                ...

                14. dem Niedersten Bruch als einem sehr
                blessirten invaliden und

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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                Kommentar

                • Christian40489
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2008
                  • 2053

                  #9
                  Alter Mansfelder, hallo!

                  zu 11: Ganz einfach und offensichtlich richtig. Die Irritation rührte daher, dass der i-Punkt nicht über dem i, sondern über dem "ersten Beinchen des m" sitzt. Die heutige Form des zweiten Namens lautet Nieder-Gethmann. Ältere Vorkommen wie Niedergeithman, Nieder-Gethman o.ä. erscheinen vielfach in den alten Quellen. Auf ein Doppel-e als Dehnung bin ich bis jetzt nicht gestoßen. Der Scan erlaubt keine sichere Beurteilung. Ich werde diese Frage bei Gelegenheit anhand des Originals prüfen.

                  zu 14: völlige Übereinstimmung

                  Danke Dir für diesen Nachtrag!

                  Gruß

                  Christian
                  suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                  Kommentar

                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6828

                    #10
                    Ja, und endlich kapiere ich auch den Sinn: Edelbrock hat dasselbe vorgebracht wie NiederGeethmann eine Seite vorher.

                    Viele Grüße
                    Xylander

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