Urkunde von 1356 - ein Wort (zwei Worte?)

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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator

    • 21.12.2013
    • 4354

    #1

    [gelöst] Urkunde von 1356 - ein Wort (zwei Worte?)

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde (nicht ediert)
    Jahr, aus dem der Text stammt: Allerheiligenabend (31.10.) 1356
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: ohne Ort (Großraum Ulm)


    Hallo zusammen,

    ich bitte freundlich um Lesehilfe bezüglich eines Wortes (zweier Worte?) aus einer Urkunde von 1356. Grober Inhalt (Regest):

    Graf Wilhelm von Kirchberg d. Ä. bekundet, daß er auf Bitten Ritter Ulrichs von Schellenberg aller seiner Rechte auf die Mühle zu Kirchberg am Wehr des Weihers daselbst entsagt hat, die Ulrich von Schellenberg von ihm zu Lehen hatte und die dieser an das Kloster Rot verkauft hat; seinen Schwestermann Graf Heinrich von Werdenberg hat er veranlasst, ebenfalls auf alle Rechte an der Mühle zu verzichten.

    Bei dem Passus über den Schwager lese ich:

    „Vn(d) habin och gebetten Vns(er)n swesterman Grauf Hainr(ich) von w(er)denberg, D(er) daz selb lehen vn(d) och ... (?) vnsere lehen von vnsr(er) Ordnung vn(d) gemächtz wege(n) nach vns(er)m tod lyhen sol, Daz er“

    Welche ein oder zwei Worte stehen an der Stelle des Fragezeichens? Ich tendiere zu "andriu", mich stört aber der Bogen am vermeintlichen "n", der auch ein Kürzel für "er" sein könnte.

    Besten Dank vorab!

    Es grüßt der Alte Mansfelder
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  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo,

    ich denke "andrn" (anderen)

    Kommentar

    • Grapelli
      Erfahrener Benutzer
      • 12.04.2011
      • 2225

      #3
      Hallo zusammen, mein Vorschlag:

      Vn(n) habin och gebetten Vns(er)n swesterman Grauf Hainr(ich) von w(er)denberg, D(er) daz selb lehen vn(n)
      och an(er) driü vnserü lehen von vnsr(er) Ordnung vn(n) gemächtz wege(n) nach vns(er)m tod lyhen sol, Daz er
      Zuletzt geändert von Grapelli; 03.07.2014, 13:55.
      Herzliche Grße
      Grapelli

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator

        • 21.12.2013
        • 4354

        #4
        Hallo Klimlek und Grapelli,

        danke für eure Vorschläge!

        Zitat von Klimlek
        ich denke "andrn" (anderen)
        @Klimlek: Daran hatte ich auch schon gedacht. Nur würde bei einem Wortende auf "n" die Grammatik nicht passen.

        Zitat von Grapelli
        mein Vorschlag:

        an(er) driü vnserü lehen
        @Grapelli: Mit dem "(i)ü" am Wortende bin ich sehr einverstanden. Diese Schreibweise wäre für jene Zeit nicht außergewöhnlich. Allerdings meine ich, dass "an(er) driü" dann nicht richtig ist, wenn Du es im Sinne von "andere drei" gemeint haben solltest. Denn das wäre inhaltlich falsch, weil Graf Heinrich von Werdenberg nicht nur über "andere drei" Lehen mitzubefinden hatte, sondern über ein ganzes Drittel der Grafschaft Kirchberg.

        Was stört ist die Position des "(er)"-Abkürzungsbogens hinter dem "n". Könnte er einfach nur falsch oder ganz überflüssig gesetzt worden sein, so dass es "and(e)riü" oder einfach nur "andriü" heißen soll?

        Es grüßt der Alte Mansfelder
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        Kommentar

        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator

          • 21.12.2013
          • 4354

          #5
          Hallo zusammen,

          ich setze das Thema mal auf "gelöst", auch wenn sich die Rolle des Abkürzungsbogens bis jetzt nicht restlos klären ließ. Ich gehe für mich davon aus, dass das Wort "andere" bedeuten soll, da es so schlüssig in den Kontext passt.

          Danke nochmals beiden Helfern

          Es grüßt der Alte Mansfelder
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