Urheberrecht von Personenstandsurkunden und Kirchenbüchern

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  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 1103

    Urheberrecht von Personenstandsurkunden und Kirchenbüchern

    Hallo zusammen,

    vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir dort ad hoc weiterhelfen.

    Ich beabsichtige, einen genealogischen Bericht zu einer Person mitsamt der dazugehörigen Abstammungsdokumente zu veröffentlichen.
    Die Quellen habe ich von diversen Ämtern und Webseiten erhalten (u.a. Archion, Ancestry, vademecum, Standesämter, Kirchenämter, FamilySearch...).
    Da die Quellen die Beweise für meine Ausführungen sind, worauf ich mich stütze, sind diese zwingend dem Bericht beizufügen.
    Deswegen stellt sich bei mir die Frage, ob ein Veröffentlichen der Quellen, die u.a. kostenpflichtig in Standesämtern und Archion erhoben werden müssen, rechtens ist? Natürlich werden die Quellen und die Herkünfte, woher ich diese entnommen habe, transparent dargelegt.
    Selbstverständlich sollen keine Personenstandsregister veröffentlich, die nach dem PStG noch dem Datenschutz unterliegen.

    Wenn jemand hierzu Erfahrung hat, bitte kurz Bescheid geben.

    Liebe Grüße und besten Dank,
    Robin
  • Lerchlein
    Erfahrener Benutzer
    • 08.10.2018
    • 2893

    #2
    Guten Morgen, das ist eine super Frage!

    Ich kann dir leider nur sagen das, wenn ich z. B. in Archiven wie in Nürnberg oder Sachsen bestellt habe, angeben muss ob ich es veröffentlichen möchte. Das kostet dann extra und ich kann das wohl auch im Nachhinein beantragen. Deshalb habe ich in den meisten Fällen nur eine Verlinkung dazu auf meiner Webseite gewählt. In Bezug übernommene Infos oder dergleichen von Webseiten frage ich grundsätzlich den Inhaber nach seiner Zustimmung und lege mir diese dann beiseite. Selbst bei Verlinkung zu einem privaten Video (was demnächst auf meiner Webseite erscheint) frage ich ob diese mit "meine privaten Webseite" auch ok für den Inhaber ist. Denn wir stammen zwar alle von Adam und Eva ab, allerdings gab es da ja auch noch Kein und Abel…
    Wie sich das mit
    Archion, Ancestry, vademecum, Standesämter, Kirchenämter, FamilySearch verhält kann ich dir leider nicht sagen. -

    Aber … nun habe ich hier einen Fall wo ich auch überleg wie ich es machen kann bzw. muss. Habe 2 Belege die durch fehlerhafte Digitalisierung (nur durch Bestellung entdeckt) für andere gar nicht zu finden wären und überlege sie einfach online zu stellen? – Denn ohne das Wissen das diese Belege nicht nur existieren, werden einige Suchende evtl. nicht mit ihrem eigenen Stamm weiterkommen können… ?-

    Auch ich würde mich freuen, wenn jemand in dem Bezug Veröffentlichung etwas weiterhelfen könnte?
    Zuletzt geändert von Lerchlein; 04.01.2025, 08:52.
    Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4237

      #3
      Hallo Robin

      Wenn Du die jeweilige Quelle nicht bloß im vollen Wortlaut angeben, sondern mit der Wiedergabe eines Bildes der Quelle unterstreichen möchtest, dann liegen die Rechte für das jeweilige Bild bei dessen Urheber bzw regelmäßig bei der Institution, von der Du die Aufnahme erhalten hast. Dort solltest Du dann um ggf kostenpflichtige Erlaubnis fragen.

      Es grüßt der Alte Mansfelder
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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      • Scriptoria
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2017
        • 3121

        #4
        Hallo,
        heißt das, dass ich die wörtliche von mir erstellte Transkription eines Textes ohne Genehmigung nur mit einer Angabe der Quelle veröffentlichen kann?
        Grüße
        Scriptoria

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        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 4237

          #5
          Hallo Scriptoria

          "Können" natürlich nicht. Aber wenn ein wörtliches Zitat ohne Angabe der Herkunft erscheint, dann ist das mindestens unwissenschaftlich. Darüber hinaus ist es möglich, dass Du Dich im Benutzungsantrag individuell zur Angabe der Quelle verpflichtet hast, wenn Du Material der jeweiligen Institution verwendest.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
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          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3121

            #6
            Hallo Alter Mansfelder,
            danke für deine Antwort. Ich habe mein Anliegen wohl nicht richtig erklärt. Die Angabe der Quelle gehört natürlich immer (nach den entsprechenden für wissenschaftliche Veröffentlichungen geltenden Standards) dazu. Ich wollte keinen Text ohne Quellenangabe veröffentlichen.
            Wenn ich eine wörtliche, eigene Transkription erstelle, diese veröffentlichtliche (ohne Bild oder Textauszug des Originals), und die Quelle korrekt angebe, brauche ich dann noch eine Genehmigung des Archivs, das die Originale besitzt?

            LG
            Scriptoria
            Zuletzt geändert von Scriptoria; 04.01.2025, 12:19.

            Kommentar

            • Alter Mansfelder
              Super-Moderator
              • 21.12.2013
              • 4237

              #7
              Hallo Scriptoria

              Dazu brauchst Du keinerlei Genehmigung - es sei denn, Du hättest Dich dazu vorher individuell verpflichtet.

              Es grüßt der Alte Mansfelder
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              • ReReBe
                Erfahrener Benutzer
                • 22.10.2016
                • 3220

                #8
                Hallo,

                was betrachtet ihr denn als Quelle, die man diesbezüglich zitieren sollte?

                Den Eintrag im Kirchenbuch oder Standesamtsregister, die jeweilige Kirchengemeinde oder das Kirchenarchiv, das Standesamt von Gemeinde, Kreis oder Stadt bzw. dessen Archiv, das genealogische Portal wie z.B. Ancestry, Archion, Matrikula oder Familysearch?

                Ich bin gespannt auf eure Antworten.

                Gruß
                Reiner

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                • Alter Mansfelder
                  Super-Moderator
                  • 21.12.2013
                  • 4237

                  #9
                  Hallo Reiner

                  Das Zitat einer Quelle ist dann vollständig, wenn es einem Dritten ermöglicht, ohne Dich zu fragen, sofort auf das Original zuzugreifen, und wenn die aufbewahrende Stelle das Original mit Deinem Zitat problemlos findet.

                  Zum Beispiel:
                  - Staatsarchiv Nürnberg, Rst. Nürnberg, Handschriften 305, Hans Tetzels Salbuch von 1464, Bl. 91r = 97r neue Paginierung

                  Es grüßt der Alte Mansfelder

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                  • ReReBe
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.10.2016
                    • 3220

                    #10
                    Hallo Alter Mansfelder,

                    so ganz überzeugt mich Deine Antwort nicht.

                    Was gilt z.B. für einen Heiratseintrag, den ich von einem Standesamt angefordert und erhalten habe und dessen betreffenden Bestände danach z.B. an ein Gemeinde-, Kreis-, Stadt- oder Landesarchiv übergeben wurde? Ebenso bei Auszügen aus Kirchenbüchern. Eine solche Quellenangabe wäre doch nach Deiner Definition irgendwann wertlos. Wäre es nicht weitaus sinnvoller und ausreichend z.B. anzugeben, dass die Transkription den Heiratseintrag Nr./Jahr des Standesamts XYZ bzw. der Kirchengemeinde XYZ betrifft. Das gilt doch immer, egal wo das Original oder die Kopie dieses Eintrags aktuell gelagert oder über ein online-Portal digital zur Verfügung gestellt wird. Ich denke mal, eine Prozedur nach Deiner obigen Definition und Beispiel wird allgemein praktisch kaum durchführbar sein.

                    Gruß
                    Reiner

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                    • Alter Mansfelder
                      Super-Moderator
                      • 21.12.2013
                      • 4237

                      #11
                      Hallo Reiner

                      In meinen Augen ist entscheidend, dass ein Dritter den Eintrag später wiederfinden kann. Wie man das beim Zitat anstellt, ist jedem selbst überlassen. Auch bei Deiner kurzen Variante für Einträge beim Standesamt und aus Kirchenbüchern gelingt das sicherlich. Ich mache es für diese sogar noch kürzer als Du. Ich habe in der Einleitung auf die chronologische Ordnung hingewiesen, ein Siglen-Schema festgelegt und vermerkt, dass ich nur ausführlich zitiere, wenn zum Beispiel der Eintrag verheftet ist oder an einer anderen Stelle steht als man erwarten würde.

                      Es grüßt der Alte Mansfelder
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                      • ReReBe
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.10.2016
                        • 3220

                        #12
                        Hallo Alter Mansfelder,

                        um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, ich selber habe und hatte keinerlei Ambitionen etwas zu veröffentlichen.
                        Grundsätzlich interessiert mich die Fragestellung aber schon und ich bin einfach neugierig, wie das von anderen gehandhabt wird.
                        Ist ja durchaus ein recht komplexes Thema.

                        Gruß
                        Reiner

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                        • Alter Mansfelder
                          Super-Moderator
                          • 21.12.2013
                          • 4237

                          #13
                          Hallo Reiner

                          Das stimmt. Es ist allerdings egal, ob Du etwas veröffentlichen möchtest oder nicht. In der Regel ist es schlicht nützlich, wenn Du selbst nochmal nachschauen möchtest oder wenn zum Beispiel Deine Erben Deinen Nachlass finden.

                          Es grüßt der Alte Mansfelder
                          Gesucht:
                          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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                          • Lerchlein
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.10.2018
                            • 2893

                            #14
                            Danke Alter Mansfelder für deine Erklärungen bzw. auch Überlegungen!
                            Dann werde ich die Infos doch lieber ohne die beiden Bildausschnitte und auch etwas anders formuliert auf meine Webseite laden.

                            Mal sehen ob ich wenn ich mal etwas Zeit finde, die Uni München und das Archiv Sachsen, auf diese beiden in der Liste der Digitalisierung fehlenden Personen aufmerksam mache.-
                            Wäre schade wenn mancher dadurch evtl. nicht weiterkommt. - Machte ganz große Augen als ich in meiner kleinen Bestellung (für 2 Personen) gleich über 2 zusätzliche (also 50% Quote), weder über den Namen noch den Beruf auffindbare, Personen stolperte... ​
                            Auf blauen Dunst hin wird sich bestimmt keiner die komplette Sammlung zusenden lass.....
                            Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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                            • Scriptoria
                              Erfahrener Benutzer
                              • 16.11.2017
                              • 3121

                              #15
                              Eine Definition von "Quelle" wäre vielleicht sinnvoll. Ich habe gemerkt, dass an ihrem Fehlen mein erster Frageversuch gescheitert ist.

                              Die Primärquelle ("erste Quelle") ist immer das (im günstigsten Fall nach vorhandene) originale Dokument. Hier ist genau zu dokumentieren, wie es heißt, aus welchem Jahr und Ort es stammt etc.
                              Dieses Dokument hat zum Zeitpunkt der jeweiligen Forschung einen Standort, z.B. ein Archiv mit entsprechender Signatur, der sich jedoch im Laufe der Zeit, und damit auch die Signatur, ändern kann. Ist die Primärquelle richtig erfasst, lässt sie sich auch beim Wechsel des Standortes wiederfinden.

                              Die Quellenangabe als umfassenden Begriff beschreibt #9




                              Zuletzt geändert von Scriptoria; 04.01.2025, 21:53.

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