Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir dort ad hoc weiterhelfen.
Ich beabsichtige, einen genealogischen Bericht zu einer Person mitsamt der dazugehörigen Abstammungsdokumente zu veröffentlichen.
Die Quellen habe ich von diversen Ämtern und Webseiten erhalten (u.a. Archion, Ancestry, vademecum, Standesämter, Kirchenämter, FamilySearch...).
Da die Quellen die Beweise für meine Ausführungen sind, worauf ich mich stütze, sind diese zwingend dem Bericht beizufügen.
Deswegen stellt sich bei mir die Frage, ob ein Veröffentlichen der Quellen, die u.a. kostenpflichtig in Standesämtern und Archion erhoben werden müssen, rechtens ist? Natürlich werden die Quellen und die Herkünfte, woher ich diese entnommen habe, transparent dargelegt.
Selbstverständlich sollen keine Personenstandsregister veröffentlich, die nach dem PStG noch dem Datenschutz unterliegen.
Wenn jemand hierzu Erfahrung hat, bitte kurz Bescheid geben.
Liebe Grüße und besten Dank,
Robin
vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir dort ad hoc weiterhelfen.
Ich beabsichtige, einen genealogischen Bericht zu einer Person mitsamt der dazugehörigen Abstammungsdokumente zu veröffentlichen.
Die Quellen habe ich von diversen Ämtern und Webseiten erhalten (u.a. Archion, Ancestry, vademecum, Standesämter, Kirchenämter, FamilySearch...).
Da die Quellen die Beweise für meine Ausführungen sind, worauf ich mich stütze, sind diese zwingend dem Bericht beizufügen.
Deswegen stellt sich bei mir die Frage, ob ein Veröffentlichen der Quellen, die u.a. kostenpflichtig in Standesämtern und Archion erhoben werden müssen, rechtens ist? Natürlich werden die Quellen und die Herkünfte, woher ich diese entnommen habe, transparent dargelegt.
Selbstverständlich sollen keine Personenstandsregister veröffentlich, die nach dem PStG noch dem Datenschutz unterliegen.
Wenn jemand hierzu Erfahrung hat, bitte kurz Bescheid geben.
Liebe Grüße und besten Dank,
Robin
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