Bitte um Lesehilfe - Urkunde Hofüberschreibung

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  • ConniS1999
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2013
    • 147

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe - Urkunde Hofüberschreibung

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1829
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bocholt
    Namen um die es sich handeln sollte: Tebrügge/Nelleskamp


    Hallo an alle,
    vor 2 Wochen sind wir in den Besitz einer Urkunde gekommen, bei der es sich lt. Quelle um eine Hofübertragung des Urururururu-Großvaters meines Mannes handeln soll. Leider können wir bis auf das Nachstehende nicht viel entziffern. Ich wäre jedem sehr sehr dankbar, wenn ich Hilfe zur Übersetzung bekommen könnte. Das Original-Dokument habe ich als Anlage beigefügt.
    Im voraus ganz herzlichen Dank und liebe Grüße
    Conni

    Transkription der Hofüberschreibung von Johann Bernard Tebrügge und Bernardina Nelleskamp

    ………..zu Bocholt am 23. Februar 1829

    ………………………königl. Preuß. Notar
    ……………………………:
    1. ) Die Eheleute Ackersmann Johann Bernard Tebrügge und Bernardina geb. Nelleskamp wohnhaft in der Bauernschaft Berg ………………… Dingden und davon großjährigen Kidnern resp. ……………………………..kinder:
    2. Ackersmann Hermann Tebrügge wohnhaft dasselbe,
    3. Ackersmann Johann Henrich Tebrügge wohnhaft in der Bauernschaft Avenkoben? ……. Wesel,
    4. Ackersmann Gerhard Johann Tebrügge, in der Bauernschaft Berg und ………………..Dingden wohnhaft,
    5. Der Ackersmann Johan Kösters, Ehemann der Johanna Tebrügge, wohnhaft in dem königlichen Haldern,
    6. Der Ackersmann Henrich Wilhelm Tebrügge, wohnhaft in der Bauernschaft Berg und ……. Dingden ………….
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
    als ………………………………bekannt sind. ………………………………
    …………………. Johann Bernard Tebrügge und Bernardina
    geb. Nelleskamp an………………………., dass …………………
    altershalber nicht mehr im Stande seyen den ……
    ……. Auf dem Gut klein Stapel in der Bauern-
    schaft Berg und ………… Dingden …………………………………………..halb
    Seite 2
    ………..mit Zustimmung ihrer leb? 2.3.4.5. ……. Kinder ……..
    …..Kindern ……………………………………………., ihn ………………………….
    ……Sinn müßt folgenden und …………………………………
    ……… ihren Sohn, dem ……………………….. Henrich Wilhelm
    Tebrügge
    …………………………….
    ………………………………
    ……………………….. im notariellen Sinn …………………. . In diesen ……….
    ……………………………………..
    I
    Die ………………..Eheleute Johann Bernard Tebrügge und
    Bernardina geb. Nelleskamp mit Zustimmung und Bewilli-
    gung der ……………………………… 2. 3. 4. 5. Um ………………………… ihrer ………….Hermann
    Tebrügge, Johann Henrich Tebrügge, Gerhard Johan Tebrügge
    Und ihres Schwiegersohns Johan Kösters, übertragen ? sind
    ………………………………… Sohn, dem ………………………… Henrich
    Wilhelm Tebrügge, das ihm zuständig ……
    a) Ihn …………… auf den Gut klein Stapel in der Bauernschaft
    Berg und ………………………. Dingden, …………………………………….
    ………………………………………………………….
    ………………………. Dass im ganzen Gut klein Stapel
    befindlichen,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, und …………………………………….. .
    b) ………………………………………………….
    ……………………………………. 153 ………………. 25 Silb…. 4 Pfenning
    …………………………und…….
    aa. ein ………………. Von einhundert und fünfzig …………………….,
    ….. ad 5 Ackersmann Johann Kösters ……………………,
    bb: ein ………………………von 200 Talern …………………………………….
    Dem Johann Bernard Langenhoff genannt Buschmann
    In der Bauernschaft und ……………… Dingden ………………………..
    Cc: ein …………………….. von 50 Talern………………………….
    Dem Johann Henrich Felgerhüsken ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, Nienhaus
    Im königlichen ? Brünen wohnhaft, ………………………
    c) …………………………………………………………………zu Dingden zum
    ……………………………..in der Bauernschaft Berg und königlichen ?
    Dingden ……………………………. Guts kleine Stapel,
    d) Die ………………………………….. Hälften von dem in der Bauernschaft
    Berg und königlichen? Dingden sub No. Cat? : 19: ……..Guts
    klein Stapel mit allem Zubehör, ………………………….
    ……………………………………., dem Zustand zu Dingden zu?............,
    …………………..Eigenthum und Besitz ………………………………….
    …………………………………………………, und ……………………………….
    Den Hälften des Gutes kleine Stapel auf dass ………………… in ……………..

    II
    Dagegen verpflichtet sich der ……………….. ad 6. Ackersmann
    Henrich Wilhelm Tebrügge:
    1. …………………… Eltern, die Eheleute Johann Bernard
    Tebrügge und Bernardina geb. Nelleskamp, solange
    Dieselben oder auch nur einer von ihnen leben wird,
    Essen und Trinken ………………………, so gut es in …..
    …….selbst haben und gemeinsam mind. …………………………….
    …………………………………………………………und ……………,
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    Hallo,
    was ich lese kann:

    Verhandelt zu Bocholt am 23. Februar 1829

    Vor dem unterzeichneten königl. Preuß. Notar
    rschienen heute:
    1. ) Die Eheleute Ackersmann Johann Bernard Tebrügge und Bernardina geb. Nelleskamp wohnhaft in der Bauernschaft Berg Kirchspiel Dingden und deren groß-
    jährige Kidner resp. Schwiegerkinderkinder:
    2. Ackersmann Hermann Tebrügge wohnhaft daselbst,
    3. Ackersmann Johann Henrich Tebrügge wohnhaft in der Bauernschaft Avenkoben Bürgermeisterey Wesel,
    4. Ackersmann Gerhard Johann Tebrügge, in der Bauernschaft Berg und Kirchspiel Dingden wohnhaft,
    5. Der Ackersmann Johan Kösters, Ehemann der Johanna Tebrügge, wohnhaft in dem Kirchspiel Haldern,
    6. Der Ackersmann Henrich Wilhelm Tebrügge, wohnhaft in der Bauernschaft Berg und Kirchspiel Dingden, wel-
    che sämtlich dem Notar von Person und nicht anders

    als dispositionsfähig bekannt sind. Die Komparenten ad 1 Ehe-
    leute
    Johann Bernard Tebrügge und Bernardina
    geb. Nelleskamp erklärtern zuvörderst, dass sie
    altershalber nicht mehr im Stande seyen der Haus-
    haltung a
    uf dem Gute klein Stapel in der Bauern-
    schaft Berg und Kirchspiel Dingden vorzustehen,weshalb
    Seite 2
    sie mit Zustimmung ihrer sub 2.3.4.5. genannten Kinder …
    Schwiegerkinder, sich entschlossen hätten, ihr sämtliches Vermögen
    gegen die hier nächst folgenden u verabredeten Verpflichtun-

    gen
    ihrem Sohn, dem Komparenten ad 6 Henrich Wilhelm
    Tebrügge den heut abzuschließenden VermögensAntre-
    tungs und Alimentations Vertrag zu über-
    tragen, weshalb sie um die Aufnahme dieses Ver-
    trages
    in notarieller Form gebeten haben wollen. Da diesem
    Antrage
    nichts entgegensteht, so ist dieser Vertrag in untenstehender
    Art erachtet und aufgenommen worden.

    I.

    Die Komparenten ad 1 Eheleute Johann Bernard Tebrügge und
    Bernardina geb. Nelleskamp mit Zustimmung und Bewilli-
    gung der Komparenten 2. 3. 4. 5. nämlich ihres Sohnes Hermann
    Tebrügge, Johann Henrich Tebrügge, Gerhard Johan Tebrügge
    Und ihres Schwiegersohns Johan Kösters, übertragen sie
    durch und kraft dieses zum vollen unwiderruflichen Ei-
    genthum an ihren
    Sohn, denKomparent ad 6 Henrich
    Wilhelm Tebrügge, das ihnen zuständige nachstehend verzeich-
    nete Vermögen
    .
    a) Ihr sämtliches auf dem Gute klein Stapel in der Bauernschaft
    Berg und Kirchspiel Dingden vorhandenes Mobiliarvermögen, bestehend aus den Haus Meublen, Ackergeräthschaften, Vieh-
    stand, Bettzeug, Leinen, dem im gesamten
    Gute klein Stapel
    befindlichen Gesäh- und Mistrechte u.s.w.
    b) ihre activ Forderungen zum Gesamtbetrage von vier-
    hundert Daler Clevisch oder
    153 Thaler 25 Silbergroschen 4 Pfenning
    königl Courant, und zwar.
    aa. ein Kapital Von einhundert und fünfzig Daler Clevisch
    welches ihnen Eheleuten Johan Bernard Tebrügge Kom-
    parent
    ad 5 Ackersmann Johann Kösters verschuldet,
    bb: ein Kapital von 200 Talern Clevisch, welches ihnen
    Der Johann Bernard Langenhoff genannt Buschmann
    In der Bauernschaft Berg und Kirchspiel Dingden verschuldet.
    Cc: ein Kapital von 50 Talern Clevisch, welches ihnen
    Der Johann Henrich Felgerhüsken oder Nienhaus
    Im Kirchsp. Brünen wohnhaft, verschuldet.
    c) Das Pachtrecht an einer der Pastorat zu Dingden zuge-
    billigten Hälfte des in der Bauernschaft Berg und Kirchsp.
    Dingden belegenen Guts klein Stapel,
    d) Die unabgeltliche Hälfte von dem in der Bauernschaft
    Berg und Kirchspiel Dingden sub No. Cat : 19: belegene Guts
    klein Stapel mit allem Zubehör, dessen ander
    Hälfte, wie gesagt, der Pastorat
    zu Dingden zugehört
    dergestalt, dass Eigenthum und Besitz sofort auf die Ueber-
    nahme übergeht
    und der Besitztitell von der sub d hier genann-
    ten Hälften des Gutes kleine Stapel auf deren Namen im Hypo-
    thekenbuche umschrieben werde müsste.
    ……………..

    Vg
    mawoi

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29772

      #3
      Hallo Conni,

      beim nächsten Mal bitte beachten!
      WarnungMehrseitige Dokumente bitte auf höchstens 3-5 Bilder pro Thema teilen!
      Außerdem ist es einfacher für uns, wenn Du die Zeilenumbrüche einhältst!

      Ich lese:


      Verhandelt zu Bocholt am 23. Februar 1829

      Vor dem unterzeichneten königl. Preuß. Notar
      erschienen heute:
      1. ) Die Eheleute Ackersmann Johann Bernard Tebrügge
      und Bernardina geb. Nelleskamp wohnhaft in der
      Bauernschaft Berg Kirchsp.(iel) Dingden und davon groß-
      jährigen Kindern resp. Schwiegerkinder:
      2. Ackersmann Hermann Tebrügge wohnhaft daselbst,
      3. Ackersmann Johann Henrich Tebrügge wohnhaft
      in der Bauernschaft Avenkoben(Oven-?) Bürgermeisterey Wesel,
      4. Ackersmann Gerhard Johann Tebrügge, in der Bauer-
      schaft Berg und Kirchsp. Dingden wohnhaft,
      5. Der Ackersmann Johan Kösters, Ehemann der Johanna
      Tebrügge, wohnhaft in dem Kirchsp. Haldern,
      6. Der Ackersmann Henrich Wilhelm Tebrügge, wohn-
      haft in der Bauerschaft Berg und Kirchsp. Dingden wel-
      che sämtlich dem Notar von Person nicht anders
      als dispositionsfähig bekannt sind. Die Komperenten ad 1 Ehe-
      leute
      Johann Bernard Tebrügge und Bernardina
      geb. Nelleskamp erklärten zuvürderst, daß sie
      altershalber nicht mehr im Stande seyen der Haus-
      haltung a
      uf dem Gut Klein Stapel in der Bauer-
      schaft Berg und Kirchsp. Dingden vorzustehen, wes-
      halb
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4046

        #4
        noch S.3 u S.4
        II. Dagegen verpflichte sich der Komparent ad 6 Ackersmann Henrich Wilhelm Tebrügge:
        1. seine beiden Eltern, die Eheleute Johann Bernard Tebrügge und Bernardine geb Nelleskamp, solange
        dieselben oder auch nur Einer von ihnen leben wird,
        Essen und Trinken an seinem Tische, so gut wie er
        es selbst haben und genießen wird, anständige
        Wohnung bei sich im Hause, Heizung und Licht,
        nicht weniger das nötige Leinen und die gehörige Wäsche zu
        verabreichen, auch dieselben in gesunden und kranken Tagen
        zu verpflegen und aufzuwarten, wie es die kindliche Ehr-
        furcht und Liebe den Eltern schuldig ist.
        2. für seine Mutter, Bernardine Nelleskamp solange die-
        selbe leben wird, Ein und Ein Halb Spunden?
        derselben zu liefernden Leinsamen auf seinem Gut be-
        stellten Acker zu säen und den daraus zu gewinnenden
        Flachs bis zum Spinnen fertig derselben zu überliefern.
        3. seinen genannten beiden Eltern, Eheleuten Johann Bernard
        Tebrügge und Bernardina Nelleskamp, lebenslänglich
        und so lange auch nur Einer dieser beiden leben wird, jähr-
        lich Vier und zwanzig Reichsthaler Clevisch oder 18 Thaler
        10 Silbergroschen 10 pfennig Preuß. Courant als Taschen-
        geld zu zahlen.
        4. den ged. Eheleuten, Johann Bernard Tebrügge,
        so lange sie leben, auf Verlangen die Milch von einer seiner Kühe,
        welche sie aussuchen können, zu geben.
        Die Eheleute Johann Bernard Tebrügge und Bernardina
        Nelleskamp werden zum Besten der Haushaltung ihres
        Sohnes Henrich Wilhelm Tebrügge nach Kräften mit
        arbeiten, jedoch behält sich die Mutter Bernardine
        Tebrügge geb. Nelleskamp bevor, zehn Wochen jähr-
        lich für sich zu arbeiten.
        III.
        Der Kopmarent ad 6 Henrich Wilhelm Tebrügge
        zahlt ferner an jeden der sub 2,3,4,5 genannten...

        VG
        mawoi

        Kommentar

        • ConniS1999
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2013
          • 147

          #5
          Hallo,
          allen ganz herzlichen Dank für Eure Mithilfe; ich freue mich sehr darüber.
          Was mir nun noch fehlt wären die Seite 4-5. Ich weiß, dass es viel verlangt ist, aber allein und ohne Euch komme ich einfach nicht weiter.
          Ganz lieben Dank im voraus und liebe Grüße
          Conni

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29772

            #6
            Hallo Conni,

            der Hinweis, daß man so lange Dokumente auf mehrere Themen aufteilen soll, steht ja nicht umsonst in dem markanten gelben Kasten über jedem Thema! Das würde es nämlich deutlich übersichtlicher machen, welcher Teil schon gelöst wurde und welcher nicht. Auch deutlich sichtbare Abgrenzungen im vorgegebenen Text tragen zu mehr Übersichtlichkeit bei.

            Seite 4 hat mawoi bereits gemacht:

            nicht weniger das nötige Leinen und die gehörige Wäsche zu
            verabreichen, auch dieselben in gesunden und kranken Tagen
            zu verpflegen und aufzuwarten, wie es die kindliche Ehr-
            furcht und Liebe den Eltern schuldig ist.
            2. für seine Mutter, Bernardine Nelleskamp solange die-
            selbe leben wird, Ein und Ein Halb Spunden?
            derselben zu liefernden Leinsamen auf seinem Gut be-
            stellten Acker zu säen und den daraus zu gewinnenden
            Flachs bis zum Spinnen fertig derselben zu überliefern.
            3. seinen genannten beiden Eltern, Eheleuten Johann Bernard
            Tebrügge und Bernardina Nelleskamp, lebenslänglich
            und so lange auch nur Einer dieser beiden leben wird, jähr-
            lich Vier und zwanzig Reichsthaler Clevisch oder 18 Thaler
            10 Silbergroschen 10 pfennig Preuß. Courant als Taschen-
            geld zu zahlen.
            4. den ged. Eheleuten, Johann Bernard Tebrügge,
            so lange sie leben, auf Verlangen die Milch von einer seiner Kühe,
            welche sie aussuchen können, zu geben.
            Die Eheleute Johann Bernard Tebrügge und Bernardina
            Nelleskamp werden zum Besten der Haushaltung ihres
            Sohnes Henrich Wilhelm Tebrügge nach Kräften mit
            arbeiten, jedoch behält sich die Mutter Bernardine
            Tebrügge geb. Nelleskamp bevor, zehn Wochen jähr-
            lich für sich zu arbeiten.
            III.
            Der Kopmarent ad 6 Henrich Wilhelm Tebrügge
            zahlt ferner an jeden der sub 2,3,4,5 genannten...

            Seite 5


            Komparenten zu ihrer Abfindung von elterlichen Ver-
            mögen, die Summe von Vierhundert Daler(?) Clevisch
            oder 153 Thaler 25 Silbgr 4 Pfenning Preuß. Courant,
            und zwar:
            a. heute über Ein Jahr an den Johan Kösters
            resp. dessen Ehefrau Johanna Tebrügge die Sum-
            me von Vierhundert Daler Clevisch, wor...... der
            Henrich Wilhelm Tebrügge die vorstehend sub I. 6.
            tit. aa. ihm übertragen 150 Daler Clevisch, welche die
            für Johan Kösters ihm verschuldet, kürzen kann.
            b. heute über zwey Jahre Vierhundert Daler Clevisch
            an den Hermann Tebrügge
            c. heute über drey Jahre an den Johan Henrich
            Tebrügge Vierhundert Daler Clevisch
            d. heute über vier Jahre an den Gerhard Johann
            Tebrügge Vierhundert Daler Clevisch, ohne diese
            Summe der Vierhundert Daler Clevisch jedoch zu
            verzinsen
            IV
            Nach dem Tode der beiden genannten Eltern Johan
            Bernard Tebrügge und Bernardina geb. Nel-
            leskamp zahlt der Komparent ad b. Henrich
            Wilhelm Tebrügge ferner an die mehr ge-
            nannten Komparenten sub 2.3.4.5. nämlichen
            Hermann Tebrügge, Johann Henrich Tebrügge
            Gerhard Johan Tebrügge, und an den Johann
            Kösters resp. dessen Ehefrau Johanna Tebrügge,
            die Summe von dreihundert Daler Clevisch oder
            115 Thaler 11 Silbgr. 6 Pfenninge Preuß. Courant



            Fehlen also noch Seite 6 bis 9 ohne Textvorgabe.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 4046

              #7
              S.6
              und zwar an jeden der genannten vie Komparenten
              diesen Betrag der Dreihundert Daler Clevisch, Ein Jahr
              nach dem Tode der genannten Eltern bey dem Aeltesten
              der Geschwister, nämlich der Johanna Tebrügge, verehe-
              lichte Johan Kösters anfangend, und so verolglich
              nach dem Alter an die folgenden Geschwister
              das nächste, dritte und vierte Jahr bis zur Ab-
              tragung, welche dreihundert Daler Clevisch vom Todestage des
              letztlebenden der Eheleute Johan Bernard Tebrügge und
              Bernardina geb Nelleskamp mit Vier von Hundert jähr-
              lich verzinset werden müssen.
              V.
              Wenn einer von den Komparenten ad 2,3,4, heirathet,
              welches jedoch derselbe ein Viertel Jahr vorher dem
              Henrich Wilhelm Tebrügge anzuzeigen hat, so zahlt der
              Henrich Wilhelm Tebrügge an denselben außer dem noch
              die Summe von Einhundert Daler Clevisch oder 38 Tha-
              ler 13 Silbergroschen zehn Pfennige Preuß. Courant
              und giebt demselben in dem Jahre, worin die Heirath
              vor sich geht, ein tragendes Rind, wenn zwei oder alle
              drei der genannten Komparenten sub 2,3.4 in
              demselben Jahr heirathen, so wird diese Aussteuer
              in den verschiedenen folgenden Jahren nach dem Alter der
              Heirathenden, und zwar an den Ältesten zuerst
              entrichtet.
              VG
              mawoi

              Kommentar

              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4173

                #8
                Hallo Conni,

                auf Seite 7 lese ich:

                VI.
                Henrich Wilhelm Tebrügge übernimmt ferner die El=
                terlichen Schulden allein zu bezahlen, und diese seine
                Eltern sowie seine Geschwister davon gänzlich zu
                befreien. Die Schuld der Eltern besteht in einem
                Kapitale von 1050 Daler Clevisch, welches dieselben
                als Darlehn gegen vier pro Cent jährliche Zinsen an den
                Rötger Elbers in Krechting verschulden.

                VII.
                Was von dem sub. II. 3. stipulirten Taschengelde beym
                Tode der Eheleute Johan Bernard Tebrügge und Bernar=
                dine geb. Nelleskamp etwa noch zurückstehen sollte, so wie
                die hier, von den Eltern vorbehaltenen Effekten, als
                ihre Kleider und Leinen, und daran sonstiger Nachlaß, theilen sich nach der Eltern
                Tode die sämtlichen Geschwister zu gleichen Theilen;
                so wie sie die Begräbnißkosten der Eltern zu gleichen
                Theilen zu tragen verpflichtet sind. Jedoch behällt der
                Henrich Wilhelm Tebrügge die Kiste des Vaters für
                sich. Den Arzt und die Arzneimittel in Krank=
                heitsfällen zahlen die Eltern Eheleute Bernard Tebrügge
                aus dem Ihrigen.

                VIII.
                Die Kosten dieser Verhandlung und deren einfachen
                Ausfertigung, so wie die Besitztitelumschreibungs=
                kosten zahlen die Eheleute Johan Bernard Tebrügge
                allein.

                Ein Mehreres hatten die Komparenten nicht zu
                zusetzen.

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 18.02.2015, 23:08. Grund: Lesefehler.
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                - Tote Punkte in Ostwestfalen
                - Tote Punkte am Deister und Umland
                - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                • Alter Mansfelder
                  Super-Moderator
                  • 21.12.2013
                  • 4173

                  #9
                  Hallo Conni,

                  auf Seite 8 lese ich:

                  Hierauf ist dieser Vermögens Uebertragungs und Alimen=
                  tations Vertrag, welcher in vorstehender Art zum
                  Protokoll gegeben, für den Henrich Wilhelm Tebrügge Ein=
                  mal ausgefertigt, und diese Ausfertigung in Gegen=
                  wart der zugezogenen hier wohnenden beiden glaub=
                  haften Instrumentszeugen, des Drechslers Johan Bruns
                  und des Webers Anton Calmann, den Komparenten, Johan
                  Bernard Tebrügge, Hermann Tebrügge, Johan Henrich
                  Tebrügge, Gerhard Johan Tebrügge und Johan Kösters, und
                  Henrich Wilh. Tebrügge, zur eigenen Durchlesung Genehmigung und Vollziehung vorge=
                  legt, der Ehefrau Johan Bernard Tebrügge geb. Bernardina
                  Nelleskamp aber, weil diese weder lesen noch schreiben
                  zu können erklärte, durch den Mitzeugen Johan Bruns
                  langsam und deutlich vorgelesen worden.

                  gelesen und genehmigt Johan Bernd te Brügge
                  gelesen und genehmigt
                  Herman te Brügge
                  gelesen und genehmigt Johan Henrich te Brügge
                  gelesen und genehmigt Gerhard Johan Tebrügge
                  gelesen und genehmigt Johann Koesters
                  gelesen und genehmigt Henrich Wilhelm te Brügge
                  Handzeichen der + + + Ehefrau
                  Und zur Beglaubigung:
                  Johan Bernard Tebrügge als Zeuge
                  attestirt Johann Bruns

                  Daß vorstehender Vermögens Uebertragungs und Alimentations Vertrag
                  vor dem unterzeichneten Notar und mit seiner Zuziehung von den
                  genannten Komparenten, den Eheleuten Johan Bernard
                  Tebrügge und Bernardina geb. Nelleskamp, dem Hermann
                  Tebrügge, Johann Henrich Tebrügge, Gerhard Johan Tebrügge

                  Es grüßt der Alte Mansfelder
                  Gesucht:
                  - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                  - Tote Punkte in Ostwestfalen
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                  • Alter Mansfelder
                    Super-Moderator
                    • 21.12.2013
                    • 4173

                    #10
                    Hallo Conni,

                    auf Seite 9 lese ich:

                    Johann Köster und Henrich Wilhelm Tebrügge
                    errichtet und geschlossen, demnächst dies darüber ausgefertigte In=
                    strument in Gegenwart der vorgenannten beiden zugezogenen In=
                    strumentszeugen, vor dem Johan Bernard Tebrügge dem Herman
                    Tebrügge, Johan Henrich Tebrügge, Gerhard Johan Tebrügge,
                    Johann Kösters, und Henrich Wilhelm Tebrügge durch=
                    gelesen genehmigt, und zur Genehmigung, wie vorsteht, un=
                    terschrieben, der Ehefrau Johan Bernard Tebrügge geb.
                    Bernardina Nelleskamp aber, weil diese weder lesen
                    noch schreiben zu können erklärte, durch den Mitzeu=
                    gen Johan Bruns langsam und deutlich vorgelesen,
                    hierauf von dieser ebenfalls genehmigt, und zur Genehmigung
                    mit den obstehenden vom nämlichen Zeugen Johan Bruns at=
                    testirten dreien Kreuzzeichen statt ihrer Unterschrift ver=
                    sehen worden ist, haben unterschrieben der Notar unter
                    Beifügung seines Amtssiegels und die Zeugen welche letzten
                    kein Petschaft führen. Geschehen und Ausgefertigt im dato wie Oben.

                    Johan Bruns als Zeuge ohne Petschaft
                    Anton Galmann als Zeuge ohne Petschaft
                    Bernard Rosing (?) Königl. Preuß. Notar im Departe=
                    ment des Königl. Oberlandesgerichts zu Münster
                    und JustizCommissar bey dem Land und Stadt=
                    gerichte zu Bochold.

                    (unten links Gebührenabrechung)


                    Es grüßt der Alte Mansfelder
                    Gesucht:
                    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                    - Tote Punkte in Ostwestfalen
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                    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
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                    • ConniS1999
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2013
                      • 147

                      #11
                      Hallo Ihr Lieben,
                      ich bin so begeistert und weiß gar nicht, wie ich Euch danken kann.
                      Abgesehen davon, dass wir ohne Euch nie Kenntnis über den Inhalt der Urkunde bekommen hätten, geht es uns doch irgendwie sehr nah, so viel Persönliches über die Familie zu erfahren und die Vergangenheit ein wenig aufleben lassen zu können. Vielen vielen Dank!
                      Eure Hinweise werde ich zukünftig natürlich beachten, auch dafür lieben Dank!
                      Viele Grüße
                      Conni

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                      • Interrogator
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.10.2014
                        • 2086

                        #12
                        Conni,

                        stell den Eintrag bitte auf GELÖST
                        Gruß
                        Michael

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