Gerichtsprotokoll 15.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 933

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 15.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Haug, Küchlin und Hanser


    Seite 15

    Actum Müllheim den 24ten May 1748
    Gleichwie ….halts des unterm 11ten ….
    eingenomenen Augenschein und darüber ver-
    fertigt und hier angegebenen Riß ….
    und dem dazu gehörigen Bericht Augen-
    scheins Personen halb...., B. Auch denen
    dazu gehörigen ad junctis hub. Lit. C. et. D.
    zwischen Matthis Fischer und Matthis Küchlin
    von Schallstatt wegen der leztren Einfahrt
    in seiner Hof und Scheuer über des ersten Guth Streit
    entstanden, und die Partheyen sich nicht ver-
    gleichen können; also wurde dato dies Sache
    von Oberamt, …. Partheyen auf ge-
    schehene ….lationsscheinen, wie folget ver-
    handelt: Es klagt nemlich Matthis Fischer
    unter beystand Matthis Sutters des gewese-
    nen Vogts von Wolfenweyler, der Matthis
    küchlin oder … deßen Baas Catharina
    Haugin wolle auf ihre eigenthümliche Hof-
    ….. einen Holz Schopf bauen, folglich
    …... Guth überbauen, gleichwolen aber
    über sein Guth di Einfarth verlengern.
    welche Er um so weniger zu beyden schuldig
    seye, als der Gegentheil, wenn Er Dung auf-
    Angehängte Dateien
  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 933

    #2
    Hallo,
    kann sich nochmal jemand das Dokument anschauen?
    Danke

    Gruß Harald
    Zuletzt geändert von amyros; 08.02.2015, 10:09.

    Kommentar

    • Zita
      Moderator
      • 08.12.2013
      • 6494

      #3
      Hallo Harald,

      auch hier nur ein paar Worte:

      Seite 15

      Actum Müllheim den 24ten May 1748
      Gleichwie ….halts des unterm 11ten ….
      eingenomenen Augenschein und darüber ver-
      fertigt und hier angegebenen Riß ….
      und dem dazu gehörigen Bericht Augen-
      scheins Personen sub...., B. Auch denen
      dazu gehörigen ad junctis hub. Lit. C. et. D.
      zwischen Matthis Fischer und Matthis Küchlin
      von Schallstatt wegen der leztren Einfahrt
      in seiner Hof und Scheuer über des ersten Guth Streit
      entstanden, und die Partheyen sich nicht ver-
      gleichen können; also wurde dato dies Sache
      von Oberamt, wovor die Partheyen auf ge-
      schehene Citationsscheinen, wie folget ver-
      handelt: Es klagt nemlich Matthis Fischer
      unter beystand Matthis Sutters des gewese-
      nen Vogts von Wolfenweyler, der Matthis
      küchlin oder vielmehr deßen Baas Catharina
      Haugin wolle auf ihre eigenthümliche Hof-
      Reithin einen Holz Schopf bauen, folglich
      Ihr Guth überbauen, gleichwolen aber
      über sein Guth di Einfarth verlengern.
      welche Er um so weniger zu beyden schuldig
      seye, als der Gegentheil, wenn Er Dung auf-

      Liebe Grüße
      Zita

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        Actum Müllheim den 24ten May 1748
        Gleichwie innhalts des unterm 11ten hujus (= dieses Monats)
        eingenomenen Augenschein und darüber ver-

        fertigt und hier angebogenen (= beigefügten) Riß sub Lit A (unter Buchstabe A)
        und dem dazu gehörigen Bericht der Augen-
        scheins Personen sub Lit. B. auch denen
        dazu gehörigen adjunctis (Beifügungen) sub. Lit. C. et. D.
        zwischen Matthis Fischer und Matthis Küchlin
        von Schallstatt wegen der leztren Einfahrt
        in seinen Hof und Scheuer über des ersten Guth Streit
        entstanden, und die Partheyen sich nicht ver-
        gleichen können; also wurde dato dies Sache
        vor Oberamt, wovor die Partheyen auf ge-
        schehene Citation erschienen, wie folget ver-
        handelt: Es klagt nemlich Matthis Fischer
        unter beystand Matthis Sutters des gewese-
        nen Vogts von Wolfenweyler, der Matthis
        küchlin oder vielmehr deßen Baas Catharina
        Haugin wolle auf ihre eigenthümliche Hof-
        Reithin einen Holz Schopf bauen, folglich
        Ihr Guth überbauen, gleichwolen aber
        über sein Guth die Einfarth verlangen.
        welche Er um so weniger zu beyden schuldig
        seye, als der Gegentheil, wenn Er Dung auf-

        Jetzt könnts passen.
        Schau nochmal auf Nr. 2; da hab ich noch was verbessert

        Gruß KK

        Kommentar

        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2809

          #5
          Hallo Harald,

          und noch ein paar Worte:

          Seite 15

          Actum Müllheim den 24ten May 1748
          Gleichwie Inn??halts des unterm 11ten ….
          eingenomenen Augenschein und darüber ver-
          fertigt und hier ungeboge?nen Riß hub Lit A.
          und dem dazu gehörigen Bericht den Augen-
          scheins Personen hub Lit. B. Auch denen
          dazu gehörigen ad junctis hub. Lit. C. et. D.
          zwischen Matthis Fischer und Matthis Küchlin
          von Schallstatt wegen der leztren Einfahrt
          in seiner Hof und Scheuer über des ersten Guth Streit
          entstanden, und die Partheyen sich nicht ver-
          gleichen können; also wurde dato dieße Sache
          vor Oberamt, wovor die Partheyen auf ge-
          schehene Citationsscheinen, wie folget ver-
          handelt: Es klagt nemlich Matthis Fischer
          unter beystand Matthis Sutters des gewese-
          nen Vogts von Wolfenweyler, der Matthis
          küchlin oder vielmehr deßen Baas Catharina
          Haugin wolle auf ihre eigenthümliche Hof-
          Reithin einen Holz Schups (Holzschupppen) bauen, folglich
          Ihr Guth überbauen, gleichwolen aber
          über sein Guth di Einfarth verlangen.
          welche Er um so weniger zu (er)leyden schuldig
          seye, als der Gegentheil, wenn Er Dung auf-

          Grüße
          Balthasar70
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 3836

            #6
            Hallo zusammen,

            ich schließe mich der Lesevariante von KK an.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • amyros
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2009
              • 933

              #7
              Und nochmal vielen Dank!!

              Gruß Harald

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