Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Müllheim (bei Schallstadt)
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Müllheim (bei Schallstadt)
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin
Seite 14
Liebe Vorgeszte !
Demnach in strittiger Dienstbarkeits
Sache zwischen Matthis Hanser von Schall-
statt und Matthis Küchlin dato den Ober-
amtliche Bescheid dahin ergangen, daß
lezterem zwar frey stehe, auf seinem
Guth nach seinem Wohlgefallen zu bauen,
und der erstrer solches ihm um seines Fen-
sters willen zu verwehren nicht befugt
sey, jedoch mit dem aus … Anhang
daß Er Küchlin sein vorhabendes Gebäud
dermalen auszuführen die Erlaubnis...
derster nicht, als wenn keine Feuers
Gefahr anbey zu befürchten, haben, anderen-
falls solches unterwegen laßen, oder
den Back Ofen hinweg thun solle: Als
wiedurch solches mit dem …....
…..kennt gemacht, …. dennoch
achten, und dem Küchlin die Erbauung
des Holz Schopfes bey dieser …..
nicht gestatten, ----------------------------
------------------------- solches durch
------------------------- …........... ob?
----------------------------------------------
--------------------------------, ….......
…..... Verantwortung und Gefahr
übergeben wird. Müllh. d. 17 May 1748
Text an der Seite:
gegen des Matthis Hanserischen
Haus, weiter als der
Ordnung und der Gewohn-
heit zwischen zweyen
Nachbarn ge..... seye,
nicht bauen, und solches
.... biß Ihr mit zu ....
........... Haus ......
.................gebäud (?)
ohne Er .........
...............es ........
so ......... ist .........
...... nicht geschehn ..... so
muß .........
......................
.....................
.........................
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