Gerichtsprotokoll 14.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 14.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Müllheim (bei Schallstadt)
    Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin


    Seite 14

    Liebe Vorgeszte !

    Demnach in strittiger Dienstbarkeits
    Sache zwischen Matthis Hanser von Schall-
    statt und Matthis Küchlin dato den Ober-
    amtliche Bescheid dahin ergangen, daß
    lezterem zwar frey stehe, auf seinem
    Guth nach seinem Wohlgefallen zu bauen,
    und der erstrer solches ihm um seines Fen-
    sters willen zu verwehren nicht befugt
    sey, jedoch mit dem aus … Anhang
    daß Er Küchlin sein vorhabendes Gebäud
    dermalen auszuführen die Erlaubnis...
    derster nicht, als wenn keine Feuers
    Gefahr anbey zu befürchten, haben, anderen-
    falls solches unterwegen laßen, oder
    den Back Ofen hinweg thun solle: Als
    wiedurch solches mit dem …....
    …..kennt gemacht, …. dennoch
    achten, und dem Küchlin die Erbauung
    des Holz Schopfes bey dieser …..
    nicht gestatten, ----------------------------
    ------------------------- solches durch
    ------------------------- …........... ob?
    ----------------------------------------------
    --------------------------------, ….......
    …..... Verantwortung und Gefahr
    übergeben wird. Müllh. d. 17 May 1748


    Text an der Seite:

    gegen des Matthis Hanserischen
    Haus, weiter als der
    Ordnung und der Gewohn-
    heit zwischen zweyen
    Nachbarn ge..... seye,
    nicht bauen, und solches



    .... biß Ihr mit zu ....
    ........... Haus ......
    .................gebäud (?)
    ohne Er .........
    ...............es ........
    so ......... ist .........
    ...... nicht geschehn ..... so
    muß .........
    ......................
    .....................
    .........................
    Angehängte Dateien
  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    #2
    Hallo,
    kann sich nochmal jemand das Dokument anschauen?
    Danke

    Gruß Harald
    Zuletzt geändert von amyros; 08.02.2015, 11:08.

    Kommentar

    • Zita
      Moderator
      • 08.12.2013
      • 6853

      #3
      Hallo Harald,

      ein (kleiner) Versuch:

      Liebe Vorgesezte !

      Demnach in strittiger Dienstbarkeits
      Sache zwischen Matthis Hanser von Schall-
      statt und Matthis Küchlin dato den Ober-
      amtliche Bescheid dahin ergangen, daß
      lezterem zwar frey stehe, auf seinem
      Guth nach seinem Wohlgefallen zu bauen,
      und der erstrer solches ihm um seines Fen-
      sters willen zu verwehren nicht befugt
      sey, jedoch mit dem aus … Anhang
      daß Er Küchlin sein vorhabendes Gebäud
      dermalen auszuführen die Erlaubnis um
      derster nicht, als wenn keine Feuers
      Gefahr anbey zu befürchten, haben, anderen-
      falls solches unterwegen laßen, oder
      den Back Ofen hinweg thun solle: Als
      wiedurch solches mit dem Befehl hiedurch
      bekennt
      gemacht, daß ihr …. dennoch
      achten, und dem Küchlin die Erbauung
      des Holz Schopfes bey dieser …..
      nicht gestatten, ----------------------------
      ------------------------- solches durch
      ------------------------- …........... ob?
      ----------------------------------------------
      --------------------------------, ….......
      …..... Verantwortung und Gefahr
      übergeben wird. Müllh. d. 17 May 1748


      Text an der Seite:

      gegen des Matthis Hanserischen
      Haus, weiter als der
      Ordnung und der Gewohn-
      heit zwischen zweyen
      Nachbarn grund seye,
      nicht bauen, und solches



      .... biß Ihr mit zu ....
      ........... Haus ......
      .................gebäud (?)
      ohne Er .........
      ...............es ........
      so ......... ist .........
      ...... nicht geschehn ..... so
      muß .........
      ......................
      .....................
      .........................

      LG Zita

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2962

        #4
        Hallo Harald,

        ich ergänze/ ändere mal noch an Zitas Text was ich lesen kann:

        Liebe Vorgesezte !

        Demnach in strittiger Dienstbarkeits
        Sache zwischen Matthis Hanser von Schall-
        statt und Matthis Küchlin dato den Ober-
        amtliche Bescheid dahin ergangen, daß
        lezterem zwar frey stehe, auf seinem
        Guth nach seinem Wohlgefallen zu bauen,
        und der erstrer solches ihm um seines Fen-
        sters willen zu verwehren nicht befugt
        seye, jedoch mit dem aus denötl.? (den nötlichen??) Anhang
        daß Er Küchlin sein vorhabendes Gebäud
        dermalen auszuführen die Erlaubnis um
        derster nicht, als wenn keine Feuers
        Gefahr anbey zu befürchten, haben, anderen-
        falls solches unterwegen laßen, oder
        den Back Ofen hinweg thun solle: Als
        wiedurch solches mit dem Befehl hiedurch
        bekennt
        gemacht, daß ihr euch dernach
        achten, und dem Küchlin die Erbauung
        des Holz Schupss? (Holzschuppens) bey dieser bewandsame
        nicht gestatten, ----------------------------
        ------------------------- solches durch
        ------------------------- …........... ob?
        ----------------------------------------------
        --------------------------------, inmaßend? ...
        hierdurch eurer Verantwortung und Gefahr
        übergeben wird. Müllh. d. 17 May 1748


        Text an der Seite:

        gegen des Matthis Hanserischen
        Haus, weiter als der
        Ordnung und der Gewohn-
        heit zwischen zweyen
        Nachbarn gemäß seye,
        nicht bauen, und solches



        .... Biß Ihr mit zu ....
        vorständiges Haus er?
        Bauthe? genau ein?.........gebäud (?)
        ................................gebäud
        ohne Er ...zu...
        ...............es ........
        so lang?..... ist .........
        ...... nicht geschehn ..... so
        muß .........
        ......................
        ......................
        hat ... auf..................
        .....................Holtz
        Schupp? dorthin ... wollen?? .........
        auch? dort? ....... zu .................................................. zu...

        Grüße Balthasar70
        Gruß Balthasar70

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Demnach in strittiger Dienstbarkeits
          Sache zwischen Matthis Hanser von Schall-
          statt und Matthis Küchlin dato der Ober-
          amtliche Bescheid dahin ergangen, daß
          lezterem zwar frey stehe, auf seinem
          Guth nach seinem Wohlgefallen zu bauen,
          und der erstrer solches ihm um seines Fen-
          sters willen zu verwehren nicht befugt
          seye, jedoch mit dem ausdrücklichem Anhang
          daß Er Küchlin sein vorhabendes Gebäud
          dermalen aufzuführen die Erlaubnis an-
          derster (= auf andere Weise) nicht, als wenn keine Feuers
          Gefahr anbey zu befürchten, haben, andern-
          falls solches unterwegen laßen, oder
          den Back Ofen hinweg thun solle: Als
          wird auch solches mit dem Befehl hiedurch
          bekannt gemacht, daß ihr euch darnach
          achten, und dem Küchlin die Erbauung
          des Holz Schupfs (Holzschuppens) bey dieser Bewandsame (Bewandtnis)
          ehender (= früher) nicht gestatten, ----------------------------



          .... Biß Ihr mit Zuziehung
          verständiger Handswerks
          Leuthe
          genau untersuchet
          wie und auf was Art gebäud
          ohne Feuersgefahr zu errichten.


          Leider momentan nicht mehr Zeit.
          Gruß KK

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4229

            #6
            Hallo zusammen,

            ergänzend zur Lesevariante von KK noch die Bemerkung unten links und der Schluss des Textes:

            # Biß Jhr mit zu Ziehung
            verstandiger Handwerks
            Leuthe genau untersuchet
            wu und auff was Art das gebäud
            ohne Feuersgefahr zu errichten
            wäre) Und wann es allenfahlß
            so lang der bakoffen wo er ist stehen
            Bleibet nicht geschehen könnte, so
            muß entweder das bau umgestellet
            oder der Bakoffen hinweggethan
            werden. Ein gleiche Bewandsame
            hat es auch in ansehung der Scheuer(n)
            wann der Kuchlin den Holtz
            Schopff dorthin setz(en) wollte, inmaß(en)
            auch dort Nachero zu untersuch(en), ob es wegen dem Feuer nichts zu Beförchten.

            Und dann weiter im Haupttext rechts:

            inmaßende alles dieses
            eurer Verantwortung und Gefahr
            ubergeben wird. Müllh(eim), d(en). 17ten May 1748

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • amyros
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2009
              • 1409

              #7
              VIELEN DANK !!!

              Gruß Harald

              Kommentar

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