Gerichtsprotokoll 4.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 4.

    Quelle bzw. Art des Textes:Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin


    4. Seite

    Actum Müllheim den 10. M.
    1748
    Nachdem in strittige Bausache zwi
    schen Matthis Hanßer und Matthis
    Küchlin von Schallstatt die Partheyn
    dato vor Oberamt erschienen; So
    hat ersterer ein Oberamtl: Augenschein
    verlanget, auch den ihm gethanen
    Vorschlag aber das man g.... an …
    absch...., und ….... erst
    ver.....ttigen, auch die amt.....liche
    Erkundigung ….. dißen lasen wolle
    .....................
    ...................
    Angehängte Dateien
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2225

    #2
    Hallo nochmal, im Moment leider nicht viel:

    In Praesentia
    des
    Oberamts

    Actum Müllheim den 10. M[ai]
    1748.

    Nachdem in strittiger Bausache zwi-
    schen Matthis Hanßer und Matthis
    Küchlin von Schallstatt die Partheyen
    dato vor Oberamt erschienen; So
    hat ersterer ein Oberamtl: Augenschein
    verlanget, auff den ihme gethanen
    Vorschlag aber, daß man jemand an des
    absch...., und einen ... ...
    verferttigen, au... die ...liche
    Erkundigung einfließen lasen wolle
    hat erkläret, daß er damit zufrie-
    den seye, derhalben H[err] Renovator
    Erhard so... Ge..., welches
    keinen Verzug ..., mit dem An...
    übertragen worden, daß ...
    beede Theile auch wegen der Einfahrt
    ..., er auch dießen Punct bereden (?)
    und mit seinem Riß über alles
    einen zuverlaßigen bericht,
    ...
    Herzliche Grße
    Grapelli

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Hallo,
      kann sich da nochmal jemand
      dran versuchen?

      Danke

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4172

        #4
        Hallo zusammen,

        kleine Ergänzungen/ Verbesserungen:

        In Praesentia
        des
        Oberamts

        Actum, Müllheim den 10. M[ai]
        .1748.

        Nachdem in strittiger Bau Sache zwi-
        schen Matthis Hannßer und Matthis
        Küchlin von Schallstatt die Partheyen
        dato vor Oberamt erschienen; So
        hat ersterer ein Oberamtl(ichen): Augenschein
        verlanget, auff den ihme gethanen
        Vorschlag aber, daß man jemand anders
        abschiken, und einen accuraten Riß
        verferttigen, auch die Umstandliche
        Erkundigung einziehen lassen wolle,
        sich erkläret, daß er damit zufrie-
        den seye, derohalben H[err] Renovator
        Erhard sothanes Geschäfft, welches
        keinen Verzug verzeiht, mit dem Anhang
        übertragen worden, daß wo den(n)
        Beede Theile auch wegen der Einfahrt
        strittig, er auch dießen Punct berührn
        und mit seinem Riß über alles
        einen zuverlaßigen bericht, ... (?)
        D... (?) ...tract (?) aus denen Documentibus

        der Partheyen Beyzulegen, und die von
        dem Vorgesetzten und Marschern (?) zu
        unterschreiben, ... (?) eine guthachtl(iche)
        Meynung anzufügen seye, erstatten
        moge.

        Actum ut supra
        (Unterschrift)

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Schwar, schwar

          Vielleicht:

          bericht, deme
          ein Extract aus denen Documentibus
          der Partheyen Beyzulegen, und die von
          den Vorgesetzten und Maistern (?) zu
          unterschreiben, ingleichen eine guthachtl(iche)
          Meynung anzufügen seye, erstatten..

          Gruß KK

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4172

            #6
            Hallo Konrad,

            Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
            bericht, deme
            ein Extract aus denen Documentibus
            der Partheyen Beyzulegen, und die von
            den Vorgesetzten und Maistern (?) zu
            unterschreiben, ingleichen eine guthachtl(iche)
            Meynung anzufügen seye, erstatten..
            jetzt wo Du es sagst, lese ich es auch so.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • amyros
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2009
              • 1409

              #7
              Vielen, vielen DANK!!!

              Gruß Harald

              Kommentar

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