Gerichtsverfahren 1804, Emsland

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  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 2086

    [gelöst] Gerichtsverfahren 1804, Emsland

    Gerichtsverfahren 1804, Emsland


    Ich bitte wieder einmal um Hilfe und Korrektur.

    wird den Acten gemäß hiermit für
    Recht erkandt:
    daß der Junglorant bey dem besitz
    des Holtz hiebes, auf den zwischen
    seinen Ländereyen, und zwischen
    den nächst den Ländereyen des
    Junglorantens hergefunden Wege
    sich befindenden Orten so lange zu
    schützen sey, bis Junglorant in anseh-
    hung des Rechts Selbst in petitario
    ein anderes rechtlich ein und ausge-
    führet haben wird.



    >>>>> einige Seite fehlen

    Dahero und weil schließlich die
    Condemnation des Imploratens
    in die durch diesen Prozeß
    Unruhr sachten laßen eine
    selbst stolze? […] einer […]
    […] ist aus diesen Gründen
    so wie geschehen hat er bestraft?
    werden müßen.


    Für die Mühe schon jetzt meinen Dank.
    Interrogator
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Interrogator; 30.10.2014, 16:52.
    Gruß
    Michael
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 2086

    #2
    falscher Anhang

    hier der richtige...
    Angehängte Dateien
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4168

      #3
      Hallo Interrogator,

      ich lese:

      wird den Acten gemäß hiermit für
      Recht erkandt:
      Daß der Jmplorant bey dem besitz
      des Holtz hiebes, auf den zwischen
      Seinen ländereyen, und zwischen
      den nächst den Ländereyen des
      Jmploratens, hergehenden Wege
      sich befindenden Orten, so lange zu
      schützen sey, bis Jmplorat in anseh-
      hung des Rechts Selbst in petitario
      ein anderes rechtlich ein und ausge-
      führet haben wird.
      ... ((drei nicht transkribierte Zeilen))

      >>>>> einige Seite fehlen

      Dahero und weil schließlich die
      Condemnation des Jmploratens
      in die durch diesen Prozeß
      veruhrsachten Kosten eine
      selbst folge Seiner hercum (?)
      bentz ist, aus diesen Gründ(en)
      so wie geschehen hat erka(ndt)
      werden müßen.

      Es grüßt der Alte Mansfelder
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
      - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
      - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
      - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

      Kommentar

      • Interrogator
        Erfahrener Benutzer
        • 24.10.2014
        • 2086

        #4
        Besten Dank!
        Gruß
        Michael

        Kommentar

        • Interrogator
          Erfahrener Benutzer
          • 24.10.2014
          • 2086

          #5
          können die letzten Zeilen auch heißen:

          selbst folge Seiner hercum (?) succum-
          bentz ist, aus diesen Gründ(en)
          so wie geschehen hat erka(ndt)
          werden müßen.

          succumbens = der Unterlegene im Prozess, der die Gerichtskosten tragen muss.
          Gruß
          Michael

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4168

            #6
            Hallo Interrogator,

            ja, durchaus. Das hatte ich auch kurz überlegt, kannte aber das Wort nicht.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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