Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seiten 39 bis 41

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seiten 39 bis 41

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Helfer,
    momentan ist mein Vorrat an Rohfassungen der nächsten Seiten erschöpft. Und das Protokoll für 1756 ist noch nicht einmal zu Ende! Ich stelle einfach mal die nächsten 3 Seiten (39-41) hier ein. Vielleicht habt ihr Lust weiterzumachen... In den nächsten Tagen sollte ich selbst auch wieder verstärkt an den Transkriptionen arbeiten können. Dann gibt es wieder Rohfassungen. Ich hoffe, das ist OK für Euch.
    Viele Grüße
    Christian
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  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo, Seite 39

    auch
    6 wegen Ilaiss Kotten, welchem das gewinn
    in betracht der Hammer-Platz von S(eine)r Kö-
    nig(liche)n Majestät zur Mühle, und der Müh-
    len - Teich davon genohmen worden,
    von denen verrichteten Scherren
    nunmehro auff 5 Rtl
    restimiret, gleiche ursache
    angeführet, und
    7. von Helßberg angezeiget worden,
    daß seine Elteren , welcheres ge-
    winn mit...........14 Rtl
    bezahlet, noch Lebten, mithin Er
    zum gewinn bey deren Erben nicht
    verbunden wäre, so denn
    8. der Niederste Bruch, so ..........11Rtl
    bezahlen muß, vorgestellet
    daß Er, als Soldate, erst
    kurtzlich vom Regiment aus
    Minden retourniret, und kein
    geld vorjetzo hätte, kunfftiges
    jahr zu bezahlen offeriret, und
    9. Kordelbruch, welcher an gewinn - 1 Rtl
    bezahlen muß, angezeigt, daß
    seine Elteren noch lebeten, und
    diese erst in Anno 1742 das
    gewinn Bezahlet,
    10. Geithman deshalb auch die....5 Rtl
    noch nicht bezahlen will, weil
    sein Vater der alte Geithman
    noch Lebete
    11. Fleing, welchem.......1 Rtl 15 St(über)
    an gewin zur Last stehen
    durch seine Frau anzeichen
    lasten, daß Er Bey dem
    löb(lich)e

    Kommentar

    • Grapelli
      Erfahrener Benutzer
      • 12.04.2011
      • 2225

      #3
      Hallo zusammen,

      Seite 39, leicht korrigiert

      auch
      6 wegen Ibachs Kotten, welchem das gewinn
      in betracht der Hammer-Platz von S(eine)r Kö-
      nig(liche)n Majestät zur Mühle, und der Müh-
      len-Teich davon genohmen worden,
      von denen vereydeten Scherren
      nunmehro auff ___ 5 R[thl.]
      aestimiret, gleiche ursache
      angeführet, und
      7. von Helßberg angezeiget worden,
      daß seine Elteren, welcheres ge-
      winn mit ___ 14 R[thl.]
      bezahlet, noch lebten, mithin Er
      zum gewinn bey deren Leben nicht
      verbunden wäre, so denn
      8. der Niederste Bruch, so ___ 11 R[thl.]
      bezahlen muß, vorgestellet
      daß Er, als Soldate, erst
      kürtzlich vom Regiment aus
      Minden retourniret, und kein
      geld vorjetzo hätte, künfftiges
      jahr zu bezahlen offeriret, und
      9. Erdelbruch, welcher an gewinn ___ 1 R[thl.]
      bezahlen muß, angezeigt, daß
      seine Elteren noch lebeten, und
      diese erst in Anno 1742 das
      gewinn bezahlet,
      10. Geithman deshalb auch die ___ 5 R[thl.]
      noch nicht bezahlen will, weil
      sein Vater der alte Geithman
      noch lebete
      11. Fleing, welchem ___ 1 R[thl.] 15 St[über]
      an gewinn zur Last stehen
      durch seine frau anzeigen
      laßen, daß Er bey dem
      löb(liche)n
      Herzliche Grße
      Grapelli

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      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2036

        #4
        Hallo zusammen,
        Klimlek und Grapelli vielen Dank für Eure Lesung der Seite 39!
        Da Seite 41 relativ kurz ist, habe ich diese mal zwischendurch transkribiert. Allerdings kann ich drei Wörter bis jetzt beim besten Willen nicht entziffern. Vielleicht schließt Ihr die Lücken?
        Gruß
        Christian

        lichste verwiesen, und denenselben bey Ver[…?]-
        dung bachdrücklicher Bestrafung und Ver-
        antwortung bedeutet und anbefohlen worden,
        die Visitation der Marck unverzüglich zu
        verrichten, alle und jede Excesse, welche von
        Ihnen in vorigem und diesem Jahr befunden
        oder angegeben worden, bey [Ver…idung ?]
        daß solche sonsten [ab…than ?] darüber einen
        Eyd ablegen sollen, in ein ordentlich pro-
        Tocoll zu bringen und dem König[lichen] Forst-
        Amt unverzüglich beyzubringen.

        actum ut supra

        pro copia protocolli
        Adolph[us] Wittger Not[arius]
        caes[areus] publ[icus] et Cliv[is] immatric[ulatus]
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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        • Klimlek
          Erfahrener Benutzer
          • 11.01.2014
          • 2291

          #5
          Hallo Christian,

          lichste verwiesen, und denenselben bey Vermei-
          dung nachdrücklicher Bestrafung und Ver-
          antwortung bedeutet und anbefohlen worden,
          die Visitation der Marck unverzüglich zu
          verrichten, alle und jede Excesse, welche von
          Ihnen in vorigem und diesem Jahr befunden
          oder angegeben worden, bey Vermeidung
          daß solche sonsten abermahlen darüber einen
          Eyd ablegen sollen, in ein ordentlich pro-
          tocoll zu bringen, und dem König[lichen] Forst-
          Amt unverzüglich beyzubringen.

          actum ut supra
          pro copia protocolli
          Adolph[us] Wittger Not[arius]
          caes[areus] publ[icus] et Cliv[is] immatric[ulatus]
           

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 2036

            #6
            Klimlek, cool!
            Wenn ich es weiß, kann ich es auch lesen. :-)
            Danke!
            Christian
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            • Klimlek
              Erfahrener Benutzer
              • 11.01.2014
              • 2291

              #7
              Hallo Christian, aber mit Lücken

              löb(liche) Quadschen Regiment .........
              wesend, und Er künfftigen Pflicht-
              Tag bezahlen wolte;
              So ist resolviret, daß alle vorbenante
              personen künfftigen jahrs Pflicht-Tag
              das gewinn Sub poena Executionis
              bezahlen sollen; Welches denenselben
              durch die Scherren so wohl jetzo alß
              nachhero vor dem Pflicht-Tage Compe-
              stire bekand zumachen;
              Wobey ferner, so viel den Geithmann
              Betrifft gutgefunden und resolviret
              daß, weilen deßen Vater nunmehro
              auff der Leibzucht wohnet, seinem Sohn
              den Hoff und Haußhaltung abgetretet-
              ten, dabeneben sich durch seine viel-
              fältige Excesse und aufführung des
              Scherren-Amts unwürdig gemachet,
              S(eine)r König(lichen) Majestät praevia relatione
              anheim zustellen: ob nicht der jetzige
              Besitzer des Hoffes, der junge Geithman
              zur gewinnung noch bey Lebzeiten sei-
              nes Vattern verbunden ? und ob nicht
              der alte Geithman seines Scherren-Amts
              zu ....tsetzen angenohmen, und mit dem
              Scherren- Eyd be..eget worden solle ?
              Schließlich ist denen Scherren das
              Excessen ....... so wohl von diesem
              alß vorigem Jahre abgefordert,
              von diesen aber angezeiget worden,
              daß Sie solches noch nicht in form gebracht,
              und die Visitation der Marck noch
              nicht errichtet Hätten, welche Negligence
              in beyden Stücken Ihnen auf das Nachtrück-
              lichste

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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4167

                #8
                Hallo Christian,

                über Seite 40 nochmal drübergeschaut (und Korrekturen/ Ergänzungen mit >< gekennzeichnet):

                löb(liche) Quadschen Regiment >noch ab<
                wesend, und Er künfftigen Pflicht-
                >t<ag bezahlen wolte;
                So ist resolviret, daß alle vorbenante
                personen künfftigen jahrs Pflicht-Tag
                das gewinn Sub poena Executionis
                bezahlen sollen; Welches denenselben
                durch die Scherren so wohl je>z<o alß
                nachhero vor dem Pflicht-Tage Compe-
                stire bekand zumachen;
                Wobey ferner, so viel den Geithmann
                Betrifft gutgefunden und resolviret
                daß, weilen deßen Va>tt<er nunmehro
                auff der Leibzucht wohnet, seinem Sohn
                den Hoff und Haußhaltung abgetre>t-<
                ten, dabeneben sich durch seine viel-
                fältige Excesse und aufführung des
                Scherren-Amts unwürdig gemachet,
                S(eine)r König(lichen)>.< Majestät praevia relatione
                anheim z>u s<tellen: ob nicht der jetzige
                Besitzer des Hoffes, der junge Geithman
                zur gewinnung noch bey Lebzeiten sei-
                nes Vattern verbunden ? und ob nicht
                der alte Geithman seines Scherren-Amts
                zu >entsetzen, und der junge Geithmann
                dagegen< angenohmen, und mit dem
                Scherren- Eyd be>le<get w>e<rden solle ?
                Schließlich ist denen Scherren das
                Excessen>-protocoll< so wohl von diesem
                alß vorigem >j<ahre abgefordert,
                von diesen aber angezeiget worden,
                daß Sie solches noch nicht in form gebracht,
                und die Visitation der Marck noch
                nicht errichtet Hätten, welche Negligence
                in beyden >s<tücken Ihnen auf das Nachtrück-
                lichste

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                - Tote Punkte in Ostwestfalen
                - Tote Punkte am Deister und Umland
                - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                • Christian40489
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2008
                  • 2036

                  #9
                  Wow, Klimlek und Alter Mansfelder,
                  Ihr lest das ja fast wie die Tageszeitung. Beneidenswert! Danke für Eure tolle Unterstützung!
                  Liebe Grüße
                  Christian
                  suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6769

                    #10
                    Hallo,
                    nachhero vor dem Pflicht-Tage Tempe-
                    stive (zeitig) bekand zumachen;

                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2008
                      • 2036

                      #11
                      Xylander,
                      noch ne Enthüllung, wer seine lateinischen Vokabeln kennt, hat auch beim Lesen alter Handschriften einen großen Vorteil. Danke für diese wertvolle Ergänzung!
                      Ich denke, der Thread kann jetzt auf gelöst gestellt werden.
                      Nochmals lieben Dank an Klimlek, Grapelli, Old Mansi und den Holzmann, für dessen Affinität zu den mittelalterlichen / frühneuzeitlichen Sprockhöveler Waldbesitzern wohl auch "nomen est omen gilt".
                      Beste Grüße
                      Christian
                      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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