Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 37 und 38

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2053

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 37 und 38

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel,
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo liebe Experten!
    Das Protokoll für den Pflichttag 1756 ist mehrseitig, Bis jetzt habe ich nur die beiden ersten Seiten (im Buch Nr. 37 und 38) transkribiert. Bitte schaut Euch das schon mal an.
    Gruß
    Christian


    Seite 37

    Actum Niedergethe den 10. Juny 1756

    Wurde das Holtzgericht in Sprockhöveler
    Marck an jetzigem Pflicht-tage, in gegen-
    Warth des König[lichen] Hofjägers und
    Waldförsters Wissell, und der Scherren Pet[er]
    Arnold Leveringhaus und Nieder-Gethman &
    Auch der erschienenen Marcke-erben gehalten:
    wobey zuvorderst die Urkunden obser-
    vantzmäßig von denen Dantibus bezahlet,
    und weilen S[eine]r König[lichen] Majestät in die-
    ser Marck zum 3ten fuß berechtiget, von
    allerhöchst derselbe vor 3ter Pfenning, so
    sich zu 8 Rtl 34 St 3 Pf ertragen, von dem
    H[er]rn Hofjäger Wissell in Empfang genohmen;
    Welchem nechst die Scherren referiert, daß

    1. Jörgen am Brincke
    2. Peter Arnold Leveringhaus
    3. der oberste Oster-Höfgen
    4. Hölterman
    5. Hegeman
    6. Ibachs Kotten
    7. Helßberg
    8. Niederste Bruch
    9. Erdelbruch
    10. Geithman
    11. Fleing

    an jetzo gewinnen müssen,
    worauff dan diese vorgefordert
    und


    Seite 38

    Rtlr St Pf

    und 1. von dem Jörgen zum Brin-
    ke, welcher ---- 2 30 -
    den gewinn geben muß vor
    recht deas König[liche] 1/3 mit 50 Stüber

    2. von Peter Arnold Leve-
    ringhaus, Schulte zu Sprock-
    hövel, wegen seines unterhabenden
    Marcken Grundes 2 15 -
    auch noch wegen Gartenstücks
    übern Keller Garten und wech-
    tenbrock ---- 2 - -
    bezahlen müß, das König[liche]
    Antheil, als der 3te Pfenning
    […?] 4 Rtl 45 St
    Gleichmäßig

    3. von dem Obersten Osterhöffgen
    welcher ---- 6 - -
    an gewinn zu bezahlen hat,
    der König[liche] Antheil mit 2 Rtl
    und

    4. von Hölterman, [deme?] das
    gewinns-quantum von denen
    Scherren ihres Eydes-Pflicht
    gemäß auf 1 30 -
    nur der König[liche] Antheil
    ad 30 St

    bezahlet und von sämtlichen vorstehenden
    das 2/3 so den Erben competirn, gleich-
    fals abzuführen versprochen worden,
    welches auch demeselben bey Straff
    der Execution bedeutet worden.

    5. der Hegeman, so ---- 5 - -
    geben muss, sich beschweret,
    daß ihm von denen Scherren
    die bezahlung des Gewinns
    und des quanti nicht angesaget,,
    auch
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    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo,

    Seite 37

    Actum Niedergethe den 10. Juny 1756

    Wurde das Holtzgericht in Sprockhöveler
    Marck an jetzigem Pflicht-tage, in gegen-
    Warth des König[lichen] Hofjägers und Wald-
    försters Wissell, und der Scherren Pet[er]
    Arnold Leveringhaus und Nieder-Gethmans
    auch derer erschienenen Marcke-Erben
    gehalten;
    Wobey zuvorderst die Urkunden obser-
    vantzmäßig von denen Dantibus bezahlet,
    und weilen S[eine]r König[lichen] Majestät in die-
    ser Marck zum 3ten fuß berechtiget, vor
    allerhöchst derselbe der 3ter Pfenning, so
    sich zu 9 Rtl 34 St 3 Pf ertragen, von dem
    H[er]rn Hofjäger Wissell in Empfang genohmen;
    Welchem nechst die Scherren referiert, daß

    1. Jörgen am Brincke
    2. Peter Arnold Leveringhaus
    3. der oberste Oster-Höfgen
    4. Hölterman
    5. Hegeman
    6. Ibachs Kotten
    7. Helßberg
    8. Niederste Bruch
    9. Erdelbruch
    10. Geithman
    11. Fleing

    anjetzo gewinnen müsten,
    worauff dan diese vorgefordert
    und


    Seite 38

    Rtlr St Pf

    und 1. von dem Jörgen zum Brin-
    ke, welcher ---- 2 30 -
    den gewinn geben muß vor-
    erst das König[liche] 1/3 mit 50 Stüber

    2. von Peter Arnold Leve-
    ringhaus, Schulte zu Sprock-
    hövel, wegen seiner unterhabenden
    Marcken Grundes 2 15 -
    und noch wegen Gartenstücke
    übern Keller Garten und wech-
    tenbrock ---- 2 - -
    bezahlen müß, der König[liche]
    Antheil, als der 3te Pfenning
    […?] 4 Rtl 45 St
    Gleichmäßig

    3. von dem Obersten Osterhöffgen
    welcher ---- 6 - -
    an gewinn zu bezahlen hat,
    der König[liche] Antheil mit 2 Rtl
    und

    4. von Hölterman, deme das
    gewinns-quantum von denen
    Scherren ihres Eydes-Pflicht
    gemäß auf 1 30 -
    determiniret worden
    nur der König[liche] Antheil
    ad 30 St
    bezahlet, und von sämtlichen vorstehenden
    das 2/3 so den Erben competiren, gleich-
    fals abzuführen versprochen worden,
    welches auch demeselben bey Straff
    der Execution herbietet worden.

    5. der Hegeman, so ---- 5 - -
    geben muss, sich beschweret,
    daß ihm von denen Scherren
    die bezahlung des Gewinns und
    des quanti nicht angesaget,,
    auch

    Kommentar

    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2008
      • 2053

      #3
      Hallo Klimlek,
      kann ich alles nachvollziehen, nur bei "herbietet" (auf Seite 38, letzte Zeile von 4.) habe ich Zweifel. Einerseits glaube ich, dass der erste Buchstabe eindeutig ein "b" ist, das von der Oberlänge des "l" im darunter stehenden "weilen" berührt wird. Andererseits sind die Buchstaben der 2. Silbe nicht klar lesbar, wobei "i" wahrscheinlicher als "u" ist. Kannst Du Dir das vielleicht noch einmal genauer ansehen? Danke schon jetzt für Deine Mühe.
      Gruß
      Christian
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      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6828

        #4
        Hallo,
        ich lese folgendes:

        bezahlet, und von sämtlichen vorstehenden
        die 2/3 so den Erben competiren, gleich-
        fals abzuführen versprochen worden,
        welches auch denenselben bey Straff
        der Execution bedeutet(?) worden.

        Viele Grüße
        Xylander

        Kommentar

        • Klimlek
          Erfahrener Benutzer
          • 11.01.2014
          • 2291

          #5
          Hallo Christian,

          vielleicht hast du mit "bedeutet" recht. Ich lese jetzt etwas wie "berditet".

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 2053

            #6
            Klimlek, geht mir auch so! :-)
            Danke für Deine Unterstützung!
            Gruß
            Christian
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

            Kommentar

            • Christian40489
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2008
              • 2053

              #7
              Xylander,
              natürlich heißt es "die 2/3" und "denenselben". Letzteres da sich die Strafandrohung ja auf die "vorstehenden" bezieht. Danke für den Hinweis!
              Gruß
              Christian
              suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator

                • 21.12.2013
                • 4302

                #8
                Guten morgen zusammen,

                Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                der Execution bedeutet(?) worden.
                "bedeutet" lese ich auch. Meinem Verständnis nach wäre das auch für jene Zeit eine ganz gängige Ausdrucksweise dafür, sanft die Vollstreckung anzudrohen.

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                - Tote Punkte in Ostwestfalen
                - Tote Punkte am Deister und Umland
                - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6828

                  #9
                  Hallo Klimlek und Christian,

                  ich glaube, was Ihr in "berditet" für ein r haltet, ist in Wirklichkeit der Anfang des d. Vergleiche das folgende Wort "worden". Da sieht die Buchstabenfolge d+e ganz ähnlich aus, im fraglichen Wort ist sie nur noch krakeliger ausgeführt.

                  Dann hätten wir schon mal bede...tet. Und was ich für einen u-Strich bei dem noch fehlenden Buchstaben hielt, könnten auch stattdessen zwei ü-Pünktchen sein. Also bedeutet oder bedeütet.

                  Danke, Alter Mansfelder, für die Bestätigung und Erläuterung.

                  Viele Grüße
                  Xylander

                  Kommentar

                  • Christian40489
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.03.2008
                    • 2053

                    #10
                    Hallo liebe Experten,
                    Nun haben wir die Bedeutung des "bedeutet"! Ist zwar ein schönes Wortspiel, aber falsch, da es Lesung heißen muss.
                    Danke für Eure auch im Detail großartige Hilfe!!!
                    Gruß
                    Christian
                    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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