Geburtsbrief von 1622 aus Odenwald Walldürn nicht entziffert

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  • busybeeworking
    Neuer Benutzer
    • 22.10.2014
    • 1

    [ungelöst] Geburtsbrief von 1622 aus Odenwald Walldürn nicht entziffert

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 14.4.1622
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Walldürn
    Namen um die es sich handeln sollte: Erzbischof Johann Schweikhardt, Michael Düring, Valentin Lawez, Weiland Lennhard, Hefner


    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    unser Museum hat vor einiger Zeit einen Geburtsbrief angekauft und wir sitzen nun schon einige Zeit über dem Text und sind am verzweifeln, da vieles nicht leserlich (für uns), komplizierte Amtsprache und keine einheitliche Orthographie. Kann vielleicht jemand bei der ENtzifferung helfen.

    Folgendes meinen wir entdeckt zu haben:


    Zeile 1: ZR [Zehntgraf?] Hannß Michael Düring _ Keller Valentin Lawer
    Zeile 2: Zentsgraf, Rents: Baw/umeister und Rats der Statt Waldtüren, Egurts: maintzischen Ertzstieffts, bekennen sie mit öAentlieg gegen
    Zeile 3: jedermanniglichen-das oft heut zu -----dato, …in Versambtheit zum Rats, persönlich erschienen ist, Weilandt
    Zeile 4 : Des Ehrbaren Lanhardt Heffnerns (?) gewesenen mitbürgers allhier ehelicher Sohn Mathias, anzeigender, Hernach
    Zeile 5: er nun lange Zeit ___ ___ frembden, in …. Gewesen, jeyr er sich ehelichen zu (?) ehr(?) heirathen: und anderen orts häüßlich
    Zeile 6: niderzulaßen, entschloßen, da dann ihnen von Nöthen sein wolle(?), seiner ehelichen Geburt und Herkommens, Zeugnuß
    Zeile 7: und bekünd(?), seiner Ehrennach….schaftt nach zu gebrauchen und uf/oft Zulegen (?), mit Wie..lichen Bitt, ihnselbiger güngtig elichen………………….. ihnen von nöthen sein …. Geburt und herkommen
    Zeile 8: mitzuteilen. Wann wir dann solch seine Bitt, nicht für ohnzimblich geachtet, auch in dieser Zubefürderung der Wahrheit,
    Zeile 9 ihnen, und manigelichen, zu wilfahren geneigt. Des gab ich obgena…. Zehntgraf, die Ehrsamen und Weißen obbenante
    Zeile 10: Raths und … Personen beyden Pflichten und Lyden, damit dem hochwürdigsten in Gott Fürsten und Herrn: Herrn
    Zeile 11: Johann Schweikharden, der heilligen stul zu Maintz ERtzbischofen, des heilligen Römische Reichs durch Germanien
    Zeile 12: ERtzcantzler und Churfürsten ? meinem gnädigsten Herrn, sie verwandt und zugethan sind, erinnert und
    Zeile 13: beladen, die Wahrheit so und Ihnen bewußt zusagen, und daß nicht zu wedelaßen, weder…. Freundschaft, feind
    Zeile 14: schaft, sumpt/gumpt, daß samkien (?)oder Gabe. Wir menschen/machen Sinn erdenklichen möchen und Sie am Jüngsten Gericht gegen
    Zeile 15: Gott den allmächtigen, den strengen und gerechten Richter zu _____________ Sinnen (?) alir (?) ausgesagt, Ihnen
    Zeile 16: jeyr in und (?) …m(wüßen satt, wie …. Pase Vierzig (?): acht Jaren, obgemelten (?) Lenhardt Heffner
    Zeile 17: Weilandt _____ auch gewesenen Bürgers alhir, eheleiblichen Sohn, sisch mit Anna Lannhardt Reinhardts von
    Zeile 18:Höpffingen (?) eheleiblichen Tochter beyde Jungfräulich: ledigen Stands, ehelichen verlobt, und christlich: Catholischen
    Zeile 19:gebrauch und Ordnung nach, allhir zu Waldthüren, in beysein (?) ehelichen f….. und nachtparn, . miteinander öffentlich
    Zeile 20: zu kirchen und Straßen gegangen…… worden. Folgents biß in ihr beyder absterben, häüßlich und bürger à
    Zeile 21: lich allhier gewohnet, und sich (M…. auch ihre Vorfl..en.) anderster und nicht wüßendt in der Zeit gehorsamb, ehelich,
    Zeile 22: fromb und wohl, wie frommen bürgern und biderleüthen Gebürt und wolanstehet verhalten. Und dann in
    Zeile 23:solchen ihren Wehrenden Ehestand obgedachten ihren Sohn Matthiasen neben anderen ne.hekindern (?) Kindern, ehelich erziehlet(?),
    Zeile 24: Alje, das er von Vatter und Mutter recht ehelich geboren, auch von uns und maniglichen In der Zeit dafür gehalten worden:
    Zeile 25: und noch ist, dessen wir Ihnen hiermit öffentliche Zeugnis geben Thun. Zu wahren Urkundt, haben (?) wir …..
    Zeile 26: gemeiner (?) statt –üsen Jufigel (?)wüßentlich hieran thun semken(?) , iedoch wes(?) unsern nachkommenden, auch
    Zeile 27: … statt, in a…… ohne Saden .. gehen und gehen/grafen(?) und geben, zu Waldthüren, den vierzehenden Monats
    Zeile 28: tag Aprilis Anno Domini eintausent sechs hundert zantzig zwey

    Herzlichen Dank
    M.
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28815

    #2
    Hallo,

    ein paar kleine Ergänzungen:


    Zeile 1: ZR [Zehntgraf?] Hannß Michael Düring _ Keller Valentin Lawer
    Zeile 2: Zenthgraf, Rentsh Baw/umeister und Rath der Statt Waldthüren, Churfst: maintzischen Ertzstieffts, bekennen hiemit öffentlich gegen
    Zeile 3: jedermanniglichen, das uff heut zu endsbemelten dato, vor uns in versambleten Rath, persönlich erschienen ist, Weilandt
    Zeile 4 : Des Ehrbaren Lenhardt Heffnerns, unsers gewesenen mitbürgers allhier ehelicher Sohn Mathias, anzeigender, demnach
    Zeile 5: er nun lange Zeit hero under frembden, in Diensten gewesen, seye er sich ehelichen zu (?) ehr(?) heurathen: und anderen orts häüßlich
    Zeile 6: niderzulaßen, entschloßen, da dann ihme von Nöthen sein wolle, seiner ehelichen Geburt und Herkommens, Zeugnus
    Zeile 7: und Urkundt, seiner Ehrennothturfft(??) nach zu gebrauchen und uff zulegen (??), mit dienstlicher Bitt, ihme selbige günstiglichen
    Zeile 8: mitzuteilen. Wann wir dann solch seine Bitt, nicht für ohnzimblich geachtet, auch in diesem Zubefürderung der Wahrheit,
    Zeile 9 ihme, und manigelichen(weniglichen??), zu wilfahren geneigt. Als gab ich obgemeldter Zenthgraf, die Ehrsamen und Weisen obbenante
    Zeile 10: Raths und Gerichts Personen beyden Pflichten und Lyden, damit dem hochwürdigsten in Gott Fürsten und Herrn: Herrn
    Zeile 11: Johann Schweickharden, des heilligen stuls zu Maintz Ertzbischofen, des heilligen Römische Reichs durch Germanien
    Zeile 12: Ertzcantzler und Churfürsten xo(??) meinem gnädigsten Herrn, sie verwandt und zugethan seind, erinnert und
    Zeile 13: beladen, die Wahrheit sowol ihme bewußt zusagen, und das nicht zu widelaßen, weder zumb Freundschaft, feindt-
    Zeile 14: schaft, gunst, daß schamkung (Schenkung) oder Gabe. Wir menschen Sinn(??) erdenklichen möchten und Sie am Jüngsten Gericht gegen
    Zeile 15: Gott den allmächtigen, den strengen und gerechten Richter zu ver_____________ Hierauff sie ausgesagt, Ihnen
    Zeile 16: seye in __ gedächtnis und wüßenschafft, wie vor ungefahr Vierzig: acht Jaren, obgemelten Lenhardt Heffner
    Zeile 17: Weilandt AEgydius Heffners, auch gewesenen Bürgers alhir, eheleiblichen Sohn, sich mit Anna Lenhardt Reinhardts von
    Zeile 18:Höpffingen eheleiblichen Tochter beyde Jungfraulich: ledigen Stands, ehelichen verlobt, und christlich: Catholischen
    Zeile 19:gebrauch und Ordnung nach, alhir zu Waldthüren, in beysein ehelicher freundt und nachtparn, miteinander öffentlich
    Zeile 20: zu kirchen und Straßen gegangen und eingesegnet worden. Volgents biß in ihr beyder absterben, häüßlich und bürger=
    Zeile 21: lich allhier gewohnet, und sich (Wie auch ihre VorEltern.) anderster uns nicht wüßendt ieder Zeit gehorsamb, ehelich,
    Zeile 22: fromb und wohl, wie frommen bürgern und biderleüthen Gebürt und wolanstehet verhalten. Und dann in
    Zeile 23:solchen ihren Wehrenden Ehestand obgedachten ihren Sohn Matthiasen neben andern mehr Kindern, ehelich erziehlet(?),
    Zeile 24: Also, das er von Vatter und Mutter recht ehelich geboren, auch von uns und meniglichen irder Zeit darfür gehalten worden:
    Zeile 25: und noch ist, dessen wir Ihme hiermit öffentliche Zeugnis geben thun. Zu wahren Urkundt, haben wir unser
    Zeile 26: gemeiner statt_ührn(stattlichrn(??) Jnsiegel wüßentlich hieran thun __encken , iedoch uns unsern nachkommenden, auch
    Zeile 27: Gemeiner statt, in allweg ohne Schaden . So geschen und geben, zu Waldthüren, den vierzehenden Monats
    Zeile 28: tag Aprilis Anno Domini eintausent sechs hundert zantzig zwey


    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 28815

      #3
      Ein paar kleine Lücken sind leider noch.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Uschibaldi
        Erfahrener Benutzer
        • 10.11.2010
        • 1244

        #4
        Zeile 1: ZR [Zehntgraf?] Hannß Michael Düring _ Keller Valentin Lawer
        Zeile 2: Zenthgraf, Renth Baw/umeister und Rath der Statt Waldthüren, Churfst: maintzischen Ertzstieffts, bekennen hiemit öffentlich gegen
        Zeile 3: jedermanniglichen, das uff heut zu endsbemelten dato, vor uns in versambleten Rath, persönlich erschienen ist, Weilandt
        Zeile 4 : Des Ehrbaren Lenhardt Heffnerns, unsers gewesenen mitbürgers allhier ehelicher Sohn Mathias, anzeigender, demnach
        Zeile 5: er nun lange Zeit hero under frembden, in Diensten gewesen, seye er sich ehelichen zu verheurathen: und anderen orts häüßlich
        Zeile 6: niderzulaßen, entschloßen, da dann ihme von Nöthen sein wolle, seiner ehelichen Geburt und Herkommens, Zeugnus
        Zeile 7: und Urkundt, seiner Ehrennothturfft nach zu gebrauchen und vor zulegen, mit dienstlicher Bitt, ihme selbige günstiglichen
        Zeile 8: mitzuteilen. Wann wir dann solch seine Bitt, nicht für ohnzimblich geachtet, auch in diesem Zubefürderung der Warheit,
        Zeile 9 ihme, und meinigelichen, zu wilfahren geneigt. Als hab ich obgemeldter Zenthgraf, die Ehrsamen und Weisen obbenante
        Zeile 10: Raths und Gerichts Personen bey den Pflichten und Ayden, damit dem hochwürdigsten in Gott Fürsten und Herrn: Herrn
        Zeile 11: Johann Schweickharden, des heilligen stuls zu Maintz Ertzbischofen, des heilligen Römische Reichs durch Germanien
        Zeile 12: Ertzcantzler und Churfürsten, meinem gnädigsten Herrn, sie verwandt und zugethan seind, erinnert und
        Zeile 13: beladen, die Wahrheit soviel ihnen bewußt zusagen, und das nicht zu undelaßen, weder zumb Freundschaft, feindt-
        Zeile 14: schaft, gunst, daß schamkung (Schenkung) oder Gabe. Wir menschen Sinn erdenckhen möchten und Sie am Jüngsten Gericht gegen
        Zeile 15: Gott den allmächtigen, dem strengen und gerechten Richter zu verantworten Hierauff sie ausgesagt, Ihnen
        Zeile 16: seye in guter gedächtnus und wüßenschafft, wie vor ungefahr Vierzig: acht Jaren, obgemelten Lenhardt Heffner
        Zeile 17: Weilandt AEgydius Heffners, auch gewesenen Bürgers alhir, eheleiblichen Sohn, sich mit Anna Lenhardt Reinhardts von
        Zeile 18:Höpffingen eheleiblichen Tochter beyde Jungfraulich: ledigen Stands, ehelichen verlobt, und christlich: Catholischen
        Zeile 19:gebrauch und Ordnung nach, alhir zu Waldthüren, in beysein ehelicher freundt und nachtparn, miteinander öffentlich
        Zeile 20: zu kirchen und Straßen gegangen und eingesegnet worden. Volgents biß in ihr beyder absterben, häüßlich und bürger=
        Zeile 21: lich allhier gewohnet, und sich (Wie auch ihre VorEltern.) anderster uns nicht wüßendt ieder Zeit gehorsamb, ehelich,
        Zeile 22: fromb und wohl, wie frommen bürgern und biderleüthen gebürt und wolanstehet verhalten. Und dann in
        Zeile 23:solchen ihren wehrenden Ehestand obgedachten ihren Sohn Matthiasen neben andern mehr Kindern, ehelich erziehlet,
        Zeile 24: Also, das er von Vatter und Mutter recht ehelich geboren, auch von uns und meniglichen ieder Zeit darfür gehalten worden:
        Zeile 25: und noch ist, deßen wir Ihme hiermit öffentliche Zeugnis geben thun. Zu wahren Urkundt, haben wir unser
        Zeile 26: gemeiner statt -üren Insiegel wüßentlich hieran thun hencken, iedoch uns unsern nachkommenden, auch
        Zeile 27: Gemeiner statt, in allweg ohne Schaden . So geschöchen und geben, zu Waldthüren, den vierzehenden Monats
        Zeile 28: tag Aprilis Anno Domini eintausent sechs hundert zwaintzig Zwei

        Kommentar

        • Uschibaldi
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2010
          • 1244

          #5
          Xtine hatte ja schon das meiste. Viel mehr ist es auch nicht geworden
          LG Uschi

          Kommentar

          • Grapelli
            Erfahrener Benutzer
            • 12.04.2011
            • 2223

            #6
            Hallo zusammen,

            paar kleine Fehler und Typos (nicht alle markiert).
            Ist sicher immer noch nicht perfekt ...

            Zeile 1: WIR Hannß Michael Düring Keller Valentin Lawer
            Zeile 2: Zenthgraf, Renth: Baumeister vnd Rath der Statt Waldthüren, Churfst: maintzischen Ertzstieffts, bekennen hiemit öffentlich gegen
            Zeile 3: jedermeniglichen, das uff heüt zu endsbemeltem dato, vor uns in versambletem Rath, persönlich erschienen ist, weilandt
            Zeile 4: des Ehrbaren Lenhardt Heffnerns, unsers gewesenen mitburgers alhier, ehelicher Sohn, Mathias, anzeigende, demnach
            Zeile 5: er nun lange Zeit hero, under frembden, in diensten gewesen, seye er sich ehelichen zu verheürathen: vnd anderen orths häüßlich
            Zeile 6: niderzulaßen, entschloßen, da dann ihme von nöthen sein wolle, seiner ehelichen geburt, und Herkommens, Zeügnus
            Zeile 7: vnd Vrkundt, seiner Ehrennothturfft nach, zu gebrauchen vnd vffzulegen, mit dienstlicher bitt, ihme selbige günstiglichen
            Zeile 8: mitzutheilen. Wann Wir dann solch seine bitt, nicht für ohnzimblich geachtet, auch in diesem zu befürderung der Warheit,
            Zeile 9: ihme, vnd meniglichen, zu wilfahren geneigt. Als hab ich obgemelter Zenthgraf, die Ehrsamen und Weisen, obbenante
            Zeile 10: Raths: vnd Gerichts Personen, bey den Pflichten vnd Ayden, damit dem hochwürdigsten in Gott Fürsten vnd Herrn: Herrn
            Zeile 11: Johann Schweickharden, des heilligen stuls zu Maintz Ertzbischofen, des heilligen Römischen Reichs durch Germanien
            Zeile 12: Ertzcantzler vnd Churfürsten etc. meinem gnädigsten Herrn, sie verwandt und zugethan seind, erinnert vnd
            Zeile 13: beladen, die Wahrheit, soviel ihnen bewußt, zu sagen, vnd das nicht zu underlaßen, weder ümb freündschafft, feindt-
            Zeile 14: schafft, gunst, haß, schanckung oder gabe; Wie menschen Sinn erdenckhen möchten, vnd Sie am Jüngsten Gericht, gegen
            Zuletzt geändert von Grapelli; 23.10.2014, 17:04.
            Herzliche Grße
            Grapelli

            Kommentar

            • Grapelli
              Erfahrener Benutzer
              • 12.04.2011
              • 2223

              #7
              Zeite Hälfte

              Zeile 15: Gott dem allmächtigen, dem strengen vnd gerechten Richter zu ver[antwor]ten. Hierauff sie außgesagt, ihnen
              Zeile 16: seye in guter gedächtnus vnd wüßenschafft, wie vor ungefahr Viertzig: acht Jaren, obgemelter Lenhardt Heffner
              Zeile 17: weilandt AEgydy Heffners, auch gewesenen bürgers alhir, eheleiblicher Sohn, sich mit Anna Lenhardt Reinhardts von
              Zeile 18: Höpffingen eheleiblichen tochter beyde Jungfraulich: ledigen stands, ehelichen verlobt, vnd Christlich: Catholischen
              Zeile 19: gebrauch vnd ordnung nach, alhir zu Waldthüren, in beysein ehelicher freundt vnd nachtparn, miteinander öffentlich
              Zeile 20: zu kirchen und straßen gegangen vnd eingesegnet worden. Volgents, biß in ihr beyder absterben, häüßlich und bürger=
              Zeile 21: lich alhier gewohnet, vnd sich (wie auch ihre VorEltern.) anderster uns nicht wüßendt, ieder Zeit, gehorsamb, ehelich,
              Zeile 22: fromb und wol, wie frommen bürgern vnd biderleüthen gebürt und wolanstehet, verhalten. Vnd dann in
              Zeile 23: solchem ihrem wehrenden Ehestand, obgedachten ihren Sohn Mathiasen, neben andern mehr Kindern, ehelichen erziehlet,
              Zeile 24: Also, das er von Vatter und Mutter recht ehelich gebor(e)n, auch von vns und meniglichen ieder Zeit darfür gehalten worden:
              Zeile 25: vnd noch ist, deßen, wir ihme hirmit öffentliche Zeügnus geben thun. Zu wahren Vrkundt, haben wir unser,
              Zeile 26: gemeiner statt Dühr(e)n (?) Insiegel wüßentlich hieran thun henckhen, iedoch uns vnsern nachkommenden, auch
              Zeile 27: Gemeiner statt, in allweg ohne schaden. So geschechen vnd geben zu Waldthüren, den vierzehenden Monats
              Zeile 28: tag Aprilis Anno Domini Eintausent Sechs Hundert Zwaintzig: Zwei ./.

              Da in Zeile 1 offenbar drei Personen genannt werden,
              würde das WIR ja durchaus Sinn machen.
              Zuletzt geändert von Grapelli; 23.10.2014, 17:03.
              Herzliche Grße
              Grapelli

              Kommentar

              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 3656

                #8
                Guten morgen zusammen,

                ich lese ergänzend/ korrigierend auch noch einige Kleinigkeiten anders:

                Zeile 1: WIR Hannß Michael Düring Keller Valentin Lawer
                Zeile 2: Zenthgraf, Renth: Bawmeister vnd Rath der Statt Waldthüren, Churf(ür)st(lich): Maintzischen Ertzstieffts, bekennen hiemit öffentlich, gegen
                Zeile 3: Jedermeniglichen, das vff heut Zu endsbemeltem dato, vor uns in versambletem Rath, Persönlich erschienen ist, weilandt
                Zeile 4 : Des Ehrbaren Lenhardt Heffnerns, vnsers gewesenen mitburgers alhie, eheleiblicher Sohn, Mathias, anzeigende, Demnach
                Zeile 5: er nun lange Zeit hero vnder frembden, in Diensten gewesen, seye er sich ehelichen Zuuerheurathen: vnd andern orts häüßlig
                Zeile 6: niderzulaßen, entschloßen, Da dann ihme von nöthen sein wolle, seiner ehelichen geburt, vnd Herkommens, Zeugnus
                Zeile 7: vnd vrkundt, seiner Ehrennothturfft nach, Zugebrauchen vnd vorzulegen, mit dienstlicher bitt, ihme selbige günstiglichen
                Zeile 8: mitzuteilen. Wann wir dann solch seine bitt, nicht für ohnZimblich geachtet, auch in diesem Zubefürderung der Warheit,
                Zeile 9: ihme, vnd meniglichen, zu wilfahren geneigt. Als hab ich obgemeldter Zenthgraf, die Ehrsamen vnd Weisen obbenante
                Zeile 10: Raths: vnd Gerichts Personen bey den Pflichten vnd Ayden, damit dem hochwürdigsten in Gott Fürsten vnd Herrn: Herrn
                Zeile 11: Johann Schweickharden, des heilligen Stuls Zu Maintz Ertzbischofen, des heilligen Römischen Reichs durch Germanien
                Zeile 12: Ertzcantzlern vnd Churfürsten etc meinem gnädigsten Herrn, sie verwandt vnd zugethan seind, erinnert vnd
                Zeile 13: beladen, die Warheit, so viel ihnen bewußt, zusagen, vnd das nicht zu vnderlaßen, weder vmb freundschafft, feindt=
                Zeile 14: schafft, gunst, haß, schanckung oder gabe, Wie menschen Sinn erdenckhen möchten, vnd Sie am Jüngsten Gericht, gegen
                Zeile 15: Gott dem allmechtigen, dem strengen und gerechten Richter, zuuerantworten. Hierauff sie außgesagt, ihnen
                Zeile 16: seye in guter gedächtnus vnd wüßenschafft, wie vor vngefahr Vierzig: acht Jaren, obgemelter Lenhardt Heffner
                Zeile 17: Weilandt AEgydij Heffners, auch gewesenen burgers alhie, eheleiblichen Sohn, sich mit Anna, Lenhardt Reinhardts von
                Zeile 18: Höpffingen eheleiblichen tochter, beyde Jungfrawlich: ledigen stands, ehelichen verlobt, vnd Christlich: Catholischen
                Zeile 19: gebrauch vnd Ordnung nach, alhie zu Waldthüren, in beysein ehrlicher freundt vnd nachtparn, miteinander öffentlich
                Zeile 20: Zu Kirchen, vnd straßen, gegangen, vnd eingesegnet worden. Volgents, biß in ihr beyder absterben, häüßlich vnd burger=
                Zeile 21: lich allhie gewohnet, vnd sich (. wie auch ihre VorEltern .) Anderster vns nicht wüßendt, iederZeit gehorsamb, ehrlich,
                Zeile 22: fromb vnd wol, wie frommen burgern vnd biderleüthen gebürt vnd wolanstehet, verhalten. Vnd dann in
                Zeile 23: solchem ihrem wehrenden Ehestandt, obgedachten ihren Sohn Mathiasen, neben andern mehr Kindern, ehelich erziehlet,
                Zeile 24: Also, das er von Vatter vnd Mutter recht ehelich geboren, auch von vns vnd meniglichen iederZeit darfür gehalten worden:
                Zeile 25: vnd noch ist, deßen Wir Ihme hiemit öffentliche Zeugnus geben thun. Zu wahrem Vrkundt, haben wir vnser,
                Zeile 26: gemeiner Statt Dührn Jnsiegel wüßentlich hieran thun henckhen, iedoch vns, vnsern nachkommenden, auch
                Zeile 27: Gemeiner Statt, in allweg ohne schaden. So geschechen, vnd geben, zu Waldthüren, den Vierzehenden Monats
                Zeile 28: tag Aprilis Anno Domini Ein tausent, Sechs Hundert, Zwaintzig: Zwey ./.

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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