Randbemerkung in deutscher Sprache, 1778

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  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1736

    [gelöst] Randbemerkung in deutscher Sprache, 1778

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsliteralien
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1778
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Dießen/Ammersee


    Grüß Gott,

    leider kann ich die Randbemerkung nicht entziffern. Es geht um die rot eingegrenzte Stelle, beginnend: Ans See-Gericht Diessen. Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Schönen Tag, Kastulus
    Angehängte Dateien
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4170

    #2
    Hallo Kastulus,

    schwierig, da sich die Randbemerkung aus mehreren (jedenfalls mir nicht geläufigen) Abkürzungen zum Verfahrensablauf zusammensetzt, in dessen Kontext das Schreiben rechts steht. Ich versuche mal einen Anfang:

    Ans
    See=Ghrt
    Diessen

    P: E: -----
    Extrad: L(au)t. ((?)) dises
    ...dl p auch Zschr(ei)be(n)
    den .14. Oct(ober):
    a(nno): 1778.

    Den .15. dis Unser
    schr(ei)be(n)

    E... .17. Oct(ober).

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Ans
      See=Ghrt = See-Gericht
      Diessen

      P: E: -----Post Eingang
      Extrad(iert) 8. diss (dieses Monats)
      Riedlpauch Gerichtsschreiber

      den .14. Oct(ober):
      a(nno): 1778.


      Ext(radiert) 17. Oct.

      Gruß KK

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4170

        #4
        Guten Morgen Kastulus und Konrad,

        Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
        8. diss (dieses Monats)
        Riedlpauch Gerichtsschreiber
        mit der Lesart dieser Zeile vermag ich mich nicht recht anzufreunden. Mich stört daran
        - dass die "8" nicht mit der 8 aus "1778" übereinstimmt,
        - dass das "G" nicht die Form hat wie in "Gericht" oben und
        - dass die Abkürzung "...schrbe..." identisch ist mit der 4 Zeilen tiefer, wo sie m. E. eindeutig für "Schreiben" steht.

        Frage an Kastulus: Weiß man denn, ob der damalige Gerichtsschreiber "Ridlpauch" hieß?

        Ich hätte sonst, wie im obigen Beitrag bereits angedeutet, eher an die Bezugnahme auf weitere Dokumente gedacht, etwa "Rodl p auch Z...schreibe(n)" - "p" im Sinne von "usw." Nur weiß ich nicht, ob um Dießen herum der Begriff "Rodel" für Buch/Liste (den ich aus dem schweizerischen kenne) auch geläufig war (http://de.wikipedia.org/wiki/Rodel).

        Es grüßt der Alte Mansfelder
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        • Kastulus
          Erfahrener Benutzer
          • 18.03.2012
          • 1736

          #5
          Guten Abend, besten Dank für die Unterstützung und Entschuldigung dafür, dass ich erst jetzt antworte. Ich musste mir in Ruhe nochmals das Ganze durchsehen.
          1. Nach Durchsicht des Textes habe ich jetzt noch eine "8" gefunden, die tatsächlich so aussieht wie in Zeile 5/Randbemerkung und nicht wie in "1778".
          2. Ich weiß nichts zu einem Gerichtsschreiber Ridlpauch, außer, dass es den Familiennamen "Riedelbauch" noch heute gibt.
          3. Das "G" nach Ridlbauch - wenn es denn eines ist - sieht anders aus als das "g" in See-gericht. Leider gibt es zu einem "G" keinen Vergleich im Text.
          4. Ich lese jetzt in Zeile 6 wie auch in 10 nur "Schreiben". Hier muss aber wieder angefügt werden, dass die Handschrift eine recht "lockere" ist. Das Zeichen zwischen "Ridlpauch" und "Schreiben" bleibt für mich rätselhaft, obwohl natürlich "Gerichtsschreiber" passen würde.
          5. Der Begriff "Rodel" für Buch/Liste ist mir unbekannt.
          Jetzt hoffe ich, mich verständlich ausgedrückt und nicht zu widersprüchlich ausgedrückt zu haben.

          Nochmals herzliches Danke schön und einen guten Sonntag!
          Kastulus

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Ich will mich nicht besserwisserisch rechtfertigen:

            Die Ziffer 8 ist für mich deshalb anzunehmen, weil es eine Ziffer sein muss (vor: diss)
            und mir keine andere in dieser Art bekannt ist.

            Der "Gerichtsschreiber" ergibt sich auch als Folge des Nachnamens.
            Wenn man sich mit derartigen Schreiben schon etwas befasst hat,
            hauen die oft ihren Titel schlimmer wie eine Unterschrift hin.
            Einen jeden Buchstaben würde ich da nicht untersuchen. Der Titel - hier jovial geschrieben - gehört zum Namen.

            Wenn es nicht so ist und jemand einen plausiblen Vorschlag hat, der auch der Logik der Randbemerkung enspricht,
            stimme ich ihm gerne zu.

            Gruß KK

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            • Kastulus
              Erfahrener Benutzer
              • 18.03.2012
              • 1736

              #7
              Guten Morgen,
              weil ich jetzt ein paar Tage voraussichtlich nicht antworten kann, deshalb gleich noch: Eine andere Erklärung hat nichts mit besserwisserisch zu tun oder mit rechtfertigen - ich finde Diskussionen gut, sie erweitern auch mein Wissen. Zur "8" habe ich ja auch geschrieben, dass im Text eine solche ebenfalls so "hingehauen" steht. Und ein Erfahrungswert (Zitat: "sich mit derartigen Schreiben schon etwas befasst") ist immer etwas wert, somit denke ich, dass Herr Ridlbauch wirklich noch "Gerichtsschreiber "angefügt hat. Wobei, und das ist mein Erfahrungswert, ich meinen eigenen Beruf sicher auch oft rasch und schlecht lesbar angefügt habe.

              Und jetzt danke ich für die rasche und interessante Antwort und wünsche noch einen erholsamen Sonntag! Kastulus

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              • imperator pep
                Neuer Benutzer
                • 21.04.2013
                • 1

                #8
                die transkription von konrad dürfte mit einer unsicherheit stimmen. die abkürzungen für gericht und gerichtsschreiber sind gängig, hier gibt es überhaupt keinen zweifel. unsicher ist nur die zahl 8. es gibt die liegende 8 im 18. jh. man kann aufgrund der qualität des bildes die strichführung nicht gut erkennen, es könnte sich auch um eine 3 handeln. der zeitliche ablauf spricht allerdings eher für die 8.

                bei den kanzleivermerken wird man eher die gängige auflösung verwenden: extraditum

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                • Kastulus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.03.2012
                  • 1736

                  #9
                  Guten Abend,

                  danke sehr für die neue Ergänzung. Zu "8" möchte ich nur noch einmal sagen, dass im Text (hier nicht abgebildet) eine als eindeutig zu identifizierende "8" steht, die auch so aussieht wie in der Randbemerkung.

                  Kastulus

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