Bitte um Hilfe die Löcher zu füllen

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  • Hemaris fuciformis
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 1878

    [gelöst] Bitte um Hilfe die Löcher zu füllen

    Quelle bzw. Art des Textes: Stammbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: keine Ahnung
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schweiz, Nidwalden


    Liebe Lese- und Entzifferungskünstler,

    bitte helft mir doch den folgenden Text zu komplettieren. Es handelt sich um einen Nachtrag in einem Stammbuch, darum weiß ich auch nicht, wann der geschrieben wurde.

    Hier mein Versuch:
    Weibel Jost Odermatts ….......................
    ................................undt erkaufft 7 Rinder-
    .................................................. ......
    ................von ...Großvater Vogt
    Hanns Odermat ….................
    (Egg + u. Dürrenbodenalpbuch(?) I 65)
    Jost Odermatt wird am 25.April 1592
    von der Landsgemeinde zum
    Landweibel gewählt. Am 17. Oktober
    1593 schenkt die Langsgemeinde
    dem Landweibel Jost Odermatt
    selig in Anbetracht seiner treuen
    Dienste u. Weil er den halben Jahres-
    lohn noch verdient hat die andere Hälfte
    (Landsgemeind u. Landratsprot.....268, 280)


    Zweite Spalte:
    Hanns Ob der Matt ….....Jost Oder-
    matts selig Sohn, hat …...........
    von seinem Großvater Vogt
    ...Nicolaus Oder Matt selig. …....Er
    kaufft von seiner Schwester Anna (?)
    Od Matt“
    (Egg- u. Dürrenbodenalpbuch I.,73)


    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Liebe Grüße
    Christine
    Angehängte Dateien
  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    ad Bitte um Hilfe die Löcher zu füllen

    -wiebell Jost Odermatts sälligen So(h)n
    kindt ? aiget ? undt erkaufft 7 Rinder-
    en Ochsen von i(h)re Großvater Vogt Hanns Odermat sälligen
    (Egg + u. Dürrenbodenalpbuch I 65) Jost Odermatt wird am 25.April 1592
    von der Landsgemeinde zum
    Landwiebel gewählt. Am 17. Oktober
    1593 schenkt die Landsgemeinde
    dem Landwiebel Jost Odermatt
    selig in Anbetracht seiner treuen
    Dienste u. Weil er den halben Jahres-
    lohn noch verdient hat die andere Hälfte
    (Landsgemeind u. Landratsprot. pag..268, 280)

    Hanns Oder Matt weybel Jost Oder-
    matts selige Sohn, hat alte Kuhkalbe
    Rindern, von seinem Großvater Vogt
    u. Nicolaus Oder Matt selig. Me(h)r
    kaufft von seiner Schwester Anna
    Od(er)Matt.
    (Egg- u. Dürrenbodenalpbuch I.,73)

    (ohne Gewähr, hi)

    Kommentar

    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 3663

      #3
      Guten Morgen Christine,

      der Schrift nach handelt es sich um einen sehr jungen Text, ich schätze erste Hälfte bis Mitte des 20. Jahrhunderts. Er enthält Quellenauszüge und weiteren Fließtext. Ich lese:

      „weibell Jost odermatts Sälligen Sön
      heindt ererpt undt erkoufft 7 Rinder-
      en Al… (?) von irer grossvater vogt
      hanns oder mat Sälligen“
      (Egg- u. Dürrenbodenalpbuch I., 65)

      Jost Odermatt wird am 26. April 1592
      von der Landsgemeinde zum
      Landweibel gewählt. Am 17. Oktober
      1593 schenkt die Landsgemeinde
      dem Landweibel Jost Odermatt
      selig in Anbetracht seiner treuen
      Dienste u. weil er den halben Jahres-
      lohn noch verdient hat, die andere Hälfte
      (Landsgmein u. Landratsprot. pag. 268, 280)

      „Hanns Oder Mat weybel Jost Oder-
      mats selige Sohn, hat ererbt vierthalb
      Rindern, von sinem Grossvater Vogt
      u. Nicolaus Oder Matt selig. Mer Er-
      koufft von siner schwester Anna
      od(er)matt.“
      (Egg- u. Dürrenbodenalpbuch I.,73)


      Das Historische Lexikon der Schweiz führt die Odermatt als altes Nidwaldner Landleutegeschlecht, siehe hier:

      http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D24111.php (dort genannte Quelle: Staatsarchiv Nidwalden, hier: http://www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=116)

      Jost Odermatt bekleidete die Landweibelfunktion. Ein (Land-) Weibel war in der Schweiz ein Amtsträger in Verwaltung und Gerichtswesen, siehe hier:

      Der Weibel (französisch huissier, sautier; italienisch servitore, usciere, saltaro) nahm als häufig hauptzeitlich beschäftigter, untergeordneter Amtsträger einer Obrigkeit oder Herrschaft vielfältige Aufgaben in der Verwaltung und im Gerichtswesen wahr. Nach Wirkungsbereich (Bundes-, Dorf-, Flecken-, Hof-, Kantons-, Kirchen-, Land-, Stadt-, Standes-, Tal-, Zunftweibel), vorgesetzter Behörde beziehungsweise Institution (Chor-, Kammer-, Vennersweibel) oder Aufgabe (Bettel-, Holz-, Richter-, Turm-, Verlesweibel) lassen sich die Weibeldienste unterscheiden. Die Weibel wurden von ihren vorgesetzten Dienstherren (Obrigkeit, Grundherr, Landsgemeinde, Räte, Gemeindebehörden) gewählt. In einigen Landsgemeindeorten musste der Landweibel sein Amt jährlich von der Landsgemeinde neu erbitten, der Landweibel zählte dort neben dem Landammann zu den ältesten Landesämtern. Die Weibel trugen häufig Rock oder Mantel in den obrigkeitlichen Farben, erhielten ihren Lohn in Geld, Naturalien und Kleidung, Nutzungen (Weibelhube, Amtswohnung), Bussenanteilen und Gebühren für Amtsverrichtungen. Als Gerichts- und Ratsdiener zitierte der Weibel die Parteien, bannte das Gericht und verkündete Termine und Urteile; daneben war er Pfändungsbeamter, Urkundsperson, Versteigerer bei Ganten und Gefangenenwärter. Bisweilen nahm er im erstinstanzlichen Zivilgericht den Vorsitz ein (Grossweibel, Landweibel), war Kläger im Malefizgericht und Stimmenzähler an der Landsgemeinde und im Landrat (Landweibel). Allgemeine Ordnungs- und Polizeifunktionen von Weibeln waren die Aufsicht über die Befolgung von Befehlen mit einer besonderen Pflicht zur Anzeige von Ordnungsvergehen, die Fahndung nach Delinquenten, die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Einzug von öffentlichen Geldern und Bussen. Auch Botengänge und das Ehrengeleit beziehungsweise die Begleitung von Magistrats- und Standespersonen gehörten zu ihren Aufgaben. Je nach Funktion und Stellung war das Amt des Weibels mit hohem Sozialprestige (Freiweibel in den vier bernischen Landgerichten) und mit einem Sitz im Rat verknüpft (Grossweibel in Bern, Landweibel). Das Weibelamt hat sich in den Kantonen (Standesweibel) und beim Bund (Bundesweibel), ebenso in zahlreichen Gemeinden (etwa für die amtliche Zustellung von Vorladungen, Gerichtsbefehlen usw.) bis heute erhalten. Die Standes- und Bundesweibel sind seit 1946 in einer Vereinigung zusammengeschlossen.


      "Vierthalb" ist eine frühneuzeitliche Bezeichnung für "3 1/2".

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      Kommentar

      • Hemaris fuciformis
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 1878

        #4
        Klimlek und Alter Mansfelder!

        Ich bin begeistert
        [und nehme mal das sällig als eine Uraltform von selig].

        Damit ist dann wohl auch eher nur die Schrift und der Mittlere Text "neu" - zumindest neuer als die beiden Texte aus dem Alpbuch.

        Vielen Dank auch für die drumrum Links und die Erklärung für vierthalb.
        Die Odermatts scheinen einen wahren Faible für halbe Rinder gehabt zu haben - sowas kommt öfter - aber die Schwester Anna hatte "ein Rindern" geerbt.

        @ Alter Mansfelder,

        hast Du auch Schweizer Ahnen - oder woher kennst Du Dich so gut aus?

        Nochmals ganz herzlichen Dank, jetzt hat die Sache doch Sinn, und
        liebe Grüße
        Christine

        Kommentar

        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 3663

          #5
          Hallo Christine,

          Zitat von Hemaris fuciformis Beitrag anzeigen
          ... hast Du auch Schweizer Ahnen ...?
          ja, habe ich. Unter meinen Ahnen erscheint ein Handwerksmeister, der 1667 von Bern nach Mitteldeutschland geheiratet hat. An ihm hängen eine Menge Vorfahren hauptsächlich in Bern, Zürich und Basel. Ich habe dort vor Ort über mehrere Jahre sehr intensiv recherchiert. Im Kanton Nidwalden war ich aber nicht zugange.

          Ich würde in Deinem Fall empfehlen (falls Du es noch nicht getan hast), unter Bezugnahme auf den oben verlinkten Lexikonartikel das Staatsarchiv Nidwalden zu kontaktieren. Meiner Erfahrung nach helfen die Eidgenossen sehr schnell und unkompliziert. Vielleicht befindet sich im Haus ja genealogisches Material zur Familie. An diesem kannst Du dann ansetzen, Deinen Anknüpfungspunkt suchen und die Angaben nachprüfen/ ergänzen. Vielleicht liegt im Staatsarchiv auch das in Deiner Quelle erwähnte "Egg- und Dürrenbodenalpbuch" im Original. Band und Seiten weißt Du ja jetzt schon.

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          Kommentar

          • Hemaris fuciformis
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 1878

            #6
            Hallo Alter Mansfelder,

            danke für die schnelle Antwort - doch ja ich hatte schon Kontakt mit dem Staatsarchiv, sie sind auch nett und relativ schnell - aber ziemlich teuer.
            Sie machen jetzt seit einiger Zeit keine Forschung mehr, mal sehen wann ich selber hinkomme - aber der Text war ja ein Ausschnitt aus dem Stammbuch - meine spannenden Stammbuchseiten habe ich als jpg

            Danke auch für den Weibel-Link, der scheint ja relativ neu zu sein, jedenfalls hatte ich ihn noch nicht gefunden - da muß ich mir die anderen Begriffe wie Amman, Uertevogt, Guttäter, Langfoto (Landvogt) etc. doch gleich auch noch anschauen.

            Viele Grüße
            Christine

            P.S. Die Schrift des Egg- und Dürrenboden-Alpbuches soll unter aller Sau sein, aber es soll viel drinstehen - ich habe schon jemand drauf angesetzt

            Kommentar

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