Erbitte Lesehilfe: Sterbeeintrag von 1752

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7713

    #1

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe: Sterbeeintrag von 1752

    Hallo zusammen!

    Zunächst wünsche ich uns allen ein friedliches neues Jahr!

    Dann habe ich einen Eintrag, bei dem ich Eure Hilfe brauche.


    H(ein)r(ich). Lüders ... ... Chr(istoph). Schliephacken gest(orben). d(en) 8 Aug(usti)
    begrab(en) d(en) 13 Aug(usti). ist alt 84 Jahr war gebrech(lich)?
    ging auf 2 Krücken, zu meiner Zeit ....... gelebt?
    hab auch nicht von ihm gehöret, soll nichts haben
    lesen konnen


    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus


    1752 Lüders.png
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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator

    • 21.12.2013
    • 4387

    #2
    Guten Morgen zusammen

    Ich lese:

    gebrechl(ich).
    ordentl(ich).

    Mit dem ersten gesuchten Wort kann ich nichts anfangen. Vielleicht ang(estellt)?

    Es grüßt der Alte Mansfelder

    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • MartinM
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2008
      • 637

      #3
      Hallo consanguineus,

      ich lese die ersten vier Worte als "Hr. Lüders Aug bej" und deute das als "H(er)r Lüders Aug(ust), bei [Christoph Schliephacken gestorben]". Natürlich ist das etwas unsicher

      Viele Grüße
      MartinM

      Kommentar

      • Scriptoria
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2017
        • 3355

        #4
        Zitat von MartinM
        "Hr. Lüders Aug bej" und deute das als "H(er)r Lüders Aug(ust), bei [Christoph Schliephacken gestorben]".
        Hallo,
        "Herr" ist wohl bei einem Mann, der nicht lesen kann, nicht so wahrscheinlich.

        Grüße
        Scriptoria.

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7713

          #5
          Vielen Dank für Eure Hilfe!

          Heinrich Lüders, als Bauernsohn sicherlich nicht als Herr tituliert, wird sehr wahrscheinlich bei Christoph Schliephake gewohnt haben. Beide waren Interimswirte auf demselben Hof, allerdings in zwei aufeinanderfolgenden Generationen.

          Als der Ackermann Hans Schaper der Ältere starb, heiratete seine Witwe Catharina 1714 Heinrich Lüders. An dem Namen Heinrich Lüders besteht kein Zweifel. Aus Catharinas erster Ehe entstammte Hans Schaper der Mittlere, dessen Witwe, auch Catharina, sich mit Christoph Schliephake wiederverheiratete. Hans Schaper der Mittlere hatte einen Sohn, Hans Schaper den Jüngeren, der nach seiner Hochzeit noch eine Tochter zeugte und dann jung starb, so dass sein Stiefvater Christoph Schliephake daraufhin bis zu seinem Tode erneut dem Hof vorstand.

          In dieser Situation starb Heinrich Lüders, der, wie es üblich war, als ehemaliger Interimswirt Wohnrecht genoss. Ich glaube auch nicht, dass ein Mann von 84 Jahren, der zudem an Krücken ging, in irgendeiner Weise angestellt war. Als Interimswirt war Heinrich Lüders Hofbesitzer, wenngleich nur "zweiter Klasse", da seine Kinder (so er welche gehabt hätte) nur in dem Falle erbberechtigt gewesen wären, da die Kinder aus erster Ehe sämtlich verstorben wären oder auf den Hof verzichtet hätten. Auf keinen Fall wäre er als Hofbesitzer angestellt gewesen. Heinrich Lüders war Anfang 60 als sein Stiefsohn den Hof übernahm. Ab da saß er ohnehin auf dem Altenteil.

          Viele Grüße
          consanguineus
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          Kommentar

          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3355

            #6
            Könnte das vielleicht avus= Großvater heißen?

            H(ein)r(ich). Lüders avus bej Chr(istoph). Schliephacken

            Grüße
            Scriptoria
            Zuletzt geändert von Scriptoria; 03.01.2026, 13:56. Grund: Schreibfehler

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7713

              #7
              Hallo Scriptoria,

              vielen Dank, ja, das könnte durchaus sein. Heinrich Lüders hatte zwar keine leiblichen Kinder, aber man könnte ihn durchaus als "Stiefgroßvater" bezeichnen.

              Viele Grüße
              consanguineus
              Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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