Hallo zusammen!
Hier habe ich einen Text, den ich gerne von Euch bestätigt oder gegebenenfalls korrigiert hätte:
Am 11. war auff Ostermontag habe ich auff begehren Ehrn Herman
Scevenium pastorem zu Vasbeck begraben, seinen leichtext hatt er selbst
begehret ex ps(almum). 27. Befiel dem Herren deine Wege vnd hoffe p(erge).
1653 Schevenius.png
Nun zur Verständnisfrage: Dieser Eintrag findet sich im KB Mengeringhausen. Die Amtshandlung hat offensichtlich der dortige Pastor vollzogen. Der Verstorbene war Pastor in Vasbeck. Wo wurde Hermann Schevenius nun begraben? In Vasbeck vermutlich, weil ja im Eintrag steht "zu Vasbeck begraben"? Oder bezieht sich "zu Vasbeck" auf die Person des Verstorbenen, also "Herman Scevenium pastorem zu Vasbeck"? Man wird doch wohl den Pastor eines Dorfes normalerweise (außer er ist an einem ganz anderen, weit entfernten Ort gestorben) in diesem Dorf, seiner Wirkungsstätte also, begraben haben, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Hier habe ich einen Text, den ich gerne von Euch bestätigt oder gegebenenfalls korrigiert hätte:
Am 11. war auff Ostermontag habe ich auff begehren Ehrn Herman
Scevenium pastorem zu Vasbeck begraben, seinen leichtext hatt er selbst
begehret ex ps(almum). 27. Befiel dem Herren deine Wege vnd hoffe p(erge).
1653 Schevenius.png
Nun zur Verständnisfrage: Dieser Eintrag findet sich im KB Mengeringhausen. Die Amtshandlung hat offensichtlich der dortige Pastor vollzogen. Der Verstorbene war Pastor in Vasbeck. Wo wurde Hermann Schevenius nun begraben? In Vasbeck vermutlich, weil ja im Eintrag steht "zu Vasbeck begraben"? Oder bezieht sich "zu Vasbeck" auf die Person des Verstorbenen, also "Herman Scevenium pastorem zu Vasbeck"? Man wird doch wohl den Pastor eines Dorfes normalerweise (außer er ist an einem ganz anderen, weit entfernten Ort gestorben) in diesem Dorf, seiner Wirkungsstätte also, begraben haben, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus


Kommentar