Eintrag aus Gerichtsbuch

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    [gelöst] Eintrag aus Gerichtsbuch

    Guten Abend,

    ich benötige Lesehilfe bei diesem Text aus aus einem Gerichtsbuch.

    Es geht um den Einwohner von Beckendorf, Lüddecke Peine.

    Worum geht es in diesem Text? Ich lese gerademal "Lüddecke Peine von Beckendorf ist nicht.....????

    Ich bin für jede Unterstützung dankbar.

    Gruß und Dank
    Erich
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  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 2113

    #2
    Lüdicke Peine von Beckendorf ist nicht allein vor
    seine persohn dem Ambttsgeboth vngehorsam gewesen,
    v.[und] seins Herren Dienst nicht der Gebühr nach verrichtet, sond(ern)
    er hatt auch andere seine Nachtbarn verhalstarriget
    das sie ebenmeßig ihre Schuldigkeit nicht gethan, derowegen
    er in gefengliche Hafft genommen, v.(nd) 8 tag darin
    endthalten, dato aber gegen zugesagte Verbeßerung v.(nd)
    Vestung des gewöhnlichen Vhnfriedens wird er-
    laßen werden
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 02.10.2024, 21:07.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4229

      #3
      Hallo Erich

      Nur der Inhalt: Er hat die Herrendienste nicht leisten wollen und seine Nachbarn auch dazu angestiftet. Deshalb hatte man ihn verhaftet und ihn nun, da er Besserung gelobte, nach geleisteter Urfehde wieder aus der Haft entlassen.

      Es grüßt der Alte Mansfelder

      PS: M Nagel war schneller. Am Schluss lese ich Leistung, nicht Vestung, außerdem Vhrfriedens, eine andere Bezeichnung für den Schwur der Urfehde.
      Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 02.10.2024, 21:18. Grund: PS hinzugefügt.
      Gesucht:
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      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
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      - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
      - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 2113

        #4
        Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
        Hallo Erich

        Nur der Inhalt: Er hat die Herrendienste nicht leisten wollen und seine Nachbarn auch dazu angestiftet. Deshalb hatte man ihn verhaftet und ihn nun, da er Besserung gelobte, nach geleisteter Urfehde wieder aus der Haft entlassen.

        Es grüßt der Alte Mansfelder

        PS: M Nagel war schneller. Am Schluss lese ich Leistung, nicht Vestung.
        Wenn es Leistung ist, dann sollte vielleicht ... des Vhrfiedens folgen.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 4229

          #5
          Hallo Michael

          Das ursprüngliche war schon richtig. Urfehde und Urfrieden werden synonym benutzt. Man musste dabei versprechen, dass man sich nicht rächen wird.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
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          • Erich82
            Erfahrener Benutzer
            • 08.03.2011
            • 785

            #6
            Ganz lieben Dank an Euch, ihr seid großartig.....

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