Erbitte Lese- und vor allem Verständnishilfe: Kaufvertrag von 1426

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7309

    [ungelöst] Erbitte Lese- und vor allem Verständnishilfe: Kaufvertrag von 1426

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1426
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: vermutlich Wallhausen


    Hallo zusammen!

    Ich habe hier zwei Abschriften eines Kaufvertrages aus dem Jahre 1426, von denen eine 1671 entstanden ist. Die andere wahrscheinlich auch. Ich will Euch nicht mit dem ganzen seitenlangen Text nerven. Es geht mir vor allem um eine Passage, in der, so erscheint es mir zumindest, die Verkäufer zur Kenntnis geben, wozu sie die Kaufsumme zu verwenden gedenken. Die Abschriften weichen in winzigen Details voneinander ab, jedoch nicht inhaltlich. Wer kann mit dem Text etwas anfangen?

    ..., da wy degger unde alle an gudeme rin(i)schen golde unde von ohne ent(p)fangen, in unse fromen/vromen gekehrt, ein deil unse schulde mede erleget, unde mit ein deil dit vorbenomede/vorbenompde guht/gutt von Geverde von Bortfelde geleddiget hebben, ...

    Eine wörtliche Übersetzung traue ich mir nicht zu, da mir einige Begriffe vollkommen unverständlich sind. Was bedeutet etwa "degger"? Was "vromen"? Kennt sich jemand mit Kaufverträgen aus jener Zeit aus?

    Im Kern geht es offenbar darum, daß die Verkäufer (Gebrüder von der Asseburg) mit einem Teil des Kaufgeldes Schulden zurückzahlen möchten (an wen????). Teilweise soll das Geld aber auch dazu verwandt werden (ich interpretiere frei), die Ansprüche Gebhards von Bortfeld am verkauften Gut abzugelten. Vielleicht war das Gut an Bortfeld verpfändet? Irgendwie scheint Bortfeld Rechte am Gut gehabt zu haben. Dieser Punkt ist insofern interessant, als Bortfeld oder seine Erben noch Jahrzehnte später (vergeblich) ihren Ansprüchen hinterherlaufen, von denen aber nicht klar wird, worin sie eigentlich bestehen. Die Ansprüche richten sich bemerkenswerterweise an den ältesten Bruder der Käufer, nicht an die Asseburgs. Es sind leider nur Antwortschreiben an die Bortfeld überliefert, diese aber auch nicht von der Gegenpartei, sondern von der Stadt Köln. Ich hoffe, daß dieser Text die Angelegenheit vielleicht etwas zu erhellen vermag. Was steckt wohl hinter der Textpassage?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4172

    #2
    Hallo consanguineus,

    einer oder beide Texte sind unvollständig und weisen Lesefehler auf. Man erkennt das am holperigen Satzbau und daran, dass einmal von Curd und das andere Mal von Gebhard von Bortfeld die Rede ist. Mit "degger" kann ich nichts anfangen, ist vielleicht ein Lesefehler. 100 Gulden sind von rheinischem Gold und werden zu unserem Nutzen ("Frommen") verwendet, nämlich um Schulden zu bezahlen und die vorgenannten Güter von dem v. Bortfeld einzulösen (ledigen im Sinne von jemanden zur Aufgabe seiner Rechte zu bewegen).

    Es grüßt der Alte Mansfelder

    PS: Das Original wäre sicher besser und verständlicher. Transkribieren vom Handy aus geht im Moment nicht.
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    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7309

      #3
      Hallo Alter Mansfelder,

      ich danke Dir für Deine Hilfe! Mir ist kein Original des Kaufvertrages bekannt. Die Abschriften wurden anlässlich gravierender Ereignisse, die ordentlich Unruhe zwischen die Lehnsvettern gebracht haben, angefertigt. Wenn überhaupt, dann könnte das Original in Wernigerode liegen. Dort gibt es offenbar noch viel nicht wirklich gesichtetes Material aus dem Falkensteiner Archiv. Allerdings ging die Lehnshoheit irgendwann an die Braunschweiger Herzöge über, weswegen die Asseburger beim Ausmisten vielleicht auch das eine oder andere Dokument in die Altpapiertonne gehauen haben werden.

      Viele Grüße
      consanguineus
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      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4172

        #4
        Hallo consanguineus,

        und im Asseburgischen Urkundenbuch steht das Dokument nicht?

        Es grüßt der Alte Mansfelder
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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7309

          #5
          Nein, es steht dort nicht. Einige der nachfolgenden, das Lehen betreffenden Dokumente wohl, nicht aber der Kaufvertrag. Darum vermute ich ja, daß er im Original nicht mehr existiert, zumindest nicht im Bestand des Falkensteiner Archivs, denn in diesem Falle wäre er ja seinerzeit in das Urkundenbuch aufgenommen worden.

          Viele Grüße
          consanguineus
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          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 7309

            #6
            Hier noch einmal ein Ausschnitt des Kaufvertrages. Es geht um die Höhe des Kaufpreises. Lese ich das richtig, daß derselbe 800 rheinische Gulden beträgt? In welchem Kontext stehen die "twintich gülden myn?" zu dem Kaufpreis? Versteht jemand den Zusammenhang?

            Viele Grüße
            consanguineus
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            • Alter Mansfelder
              Super-Moderator
              • 21.12.2013
              • 4172

              #7
              Guten Morgen consanguineus,

              weiter in alter Frische. Ich transkribiere mal nur das letzte Bild aus Beitrag #6, weil es mir am vernünftigsten abgeschrieben erscheint:

              nahmen Tilen bötele, meinlicken genomet
              Questenberch, Hinrik, Henning, Everde, Lüdeken und
              Hermen alle brödere gehehten de Bötele unde öre
              Erven mit aller thobehoringe unde rechte vor achte
              hundert Rinsche gulden, twinttich gülden myn, de
              wy degger und alle an gudeme rinschen golde rede
              von ohne entpfangen, in unse vromen gekehret,
              ein deil unse schulde mede erleget, unde mit ein deil
              ((weiter aus Foto 2 in Beitrag #1: ))
              dit vorbenemyde gutt von Geverde von Bortfelde ge=
              leddiget hebben, ...

              Der Kaufpreis beträgt 800 fl. Was die „twinttich gülden myn“ bedeuten, erschließt sich vermutlich nur aus dem Gesamttext – kann auch ein Lesefehler des Abschreibers sein.

              Es grüßt der Alte Mansfelder
              Gesucht:
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              - Tote Punkte in Ostwestfalen
              - Tote Punkte am Deister und Umland
              - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
              - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 7309

                #8
                Hallo Alter Mansfelder,

                vielen Dank! Es wird spannend. Der Text wurde früher von verschiedenen Bearbeitern dahingehend aufgefasst, daß der Kaufpreis 820 fl betrug, wobei man da vermutlich voneinander abgeschrieben hat. Mir kam es immer falsch vor. Wo hatten die Brüder nun diese 800 fl hergenommen? Das waren ja zu der Zeit keine Peanuts. Sicherlich mag Tile, der älteste Bruder, das Geld in London verdient haben. Aber warum hat er es dann nicht für sich alleine in Köln, wo er 1427 das Bürgerrecht erwarb, oder in Warburg, wo er noch 1425 Hausbesitz hatte, angelegt? Warum nimmt er seine Brüder mit in's Boot? Stammte das Geld womöglich gar nicht aus den Überschüssen seiner Kaufmannstätigkeit, sondern aus einer Quelle, mit der auch seine Brüder zu tun hatten? Ob das Geheimnis je gelüftet werden wird?

                Viele Grüße
                consanguineus
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