Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1599
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Nordmähren
Namen um die es sich handeln sollte: Mahn
Jahr, aus dem der Text stammt: 1599
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Nordmähren
Namen um die es sich handeln sollte: Mahn
Hallo,
ich habe hier ein Wort bei einer Vereinbarung in einem Ausgedinge, welches ich nicht entziffern kann. Dieses ist mir auch sonst nicht in dem Grundbuch untergekommen.
Ich lese:
Ferner ist beschlossen, vnd von dem Keuffer Zuegesagt worden, daß er die
Kinder in dem guet auferziehen, vnd ausezen wiel, So fern Aber die
Muetter, auß Muetterlichen herzen bewogen Die Kinder Zue sich neh=
me, sol dieses dem Keuffer vnpidiudicirlichen, so wol den Kindern
an ihrem Obgesezten habenden Rechten, vnnachteilig sein, vnd ganz
vnschadlich. Ut Supra
letzter Absatz vor "Ao 1600 Jar Zue Georgi.."
Ich meine, dass der zweite Teil des Wortes "judizierlichen" bedeuten wird, aber der erste Teil?
Vielen Dank im Voraus für etwaige Vorschläge und Hilfe
LG
Wanderer40
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