Spurensuche: Und dann hams den Pfarrer daschlogn - eine ungewöhnliche Bitte
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katrinkasper -
katrinkasper
Guten Tag,
ich lese in den Bildern zu Beitrag # 15
von Verhören, Geschäften und Klagen.
Einen Mord finde ich da nicht.
21.10. Verhör Rätzenperger versus Rätzenperger
Bild 3: Zeuge Strasser auf dem .. guet.
Bild 5: Kläger Wolf Solhammer.
Wolf war damals wohl der häufigste Männername in dieser Gegend.Kommentar
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Ja, ich hatte nur 10 Minuten Zeit und das war die einzige Möglichkeit doch noch den Inhalt dieses Buches zu kopierenKommentar
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katrinkasper
Guten Tag,
ist mir am Abreisetag (Freitagmittag!) auch mal in einem polnischen Archiv passiert. Das Kirchenbuch (Matrik in Ö) war falsch indexiert und ich hatte es eigentlich nur aus Spaß ausheben lassen.
Und dann finde ich direkte Vorfahren.
Panik!
Mittlerweile steht die Matrik online.Kommentar
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Ich fand diesen sehr interessanten Bericht über den Pfarrermord
und staunte nicht schlecht, als ich ein paar Monate später bei Kirchenbuchnachforschungen entdeckte dass die Wibmer Familie einen direkten Urahnen von mir geheiratet hat. Da Strass ganz in der Nähe von Buchkirchen/Gunskirchen liegt, wo meine Familie wohnte, ist es sehr wahrscheinlich dass besagter Andre Wibmer zu Strass (Strasser genannt) ein Verwandter war. Der oben erwähnte Text aus dem letzten Jahrhundert bezieht sich auf Orginalunterlagen. Ich hoffe dass das Landesarchiv mir die richtigen Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt hat. Leider kann ich selbst kein Wort davon entziffern.Kommentar
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Noch ein paar Bilder
Danke für die Mühe bei der Spurensuche!Kommentar
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Hallo,
es ist halt das immer gleiche Problem mit der Geschichtsforschung des 19ten Jahrhunderts: Nur selten findet man ordentliche Quellenangaben.
Es ist aber nicht unüblich für die Zeit, und auch später noch, daß nicht alle Seiten foliiert sind. Ferner war es auch üblich, das Datum an den Anfang eines Gerichtstages zu setzen und es dann nicht bei jedem Eintrag zu wiederholen. Das macht es von vornherein schwer, eine ordentliche Quellenangabe zu erstellen und wenn man sich Seiten kopieren läßt, weiß man nie recht, ob da zwischendrin nicht was fehlt.Gruß
gkiKommentar
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Noch eine Frage: Was ist das überhaupt für ein Buch, das hier als Mikrofilm vorliegt? Aus welchem Bestand des Archivs stammt es, was ist seine Signatur?
Ich hege die Vermutung, daß es sich um Gerichtsakten handelt, die in Jahrgangsbänden geführt wurden.
In dem Bericht des Musealvereins, wird aber extra erwähnt, daß es sich wohl um einen eigenen Band handelt:
"Der Akt, welchem wir die obige Erzählung entnehmen, trägt die Unterschrift des Hofrichters Hanns Perger von Kremsmünster und die gleichzeitige Aufschrift: Inquisition, welchermassen der geistliche Herr Georgius Ziegler von Stotzingen,[...]"Gruß
gkiKommentar
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Dies war meine schriftliche Anfrage an das Landesarchiv:Noch eine Frage: Was ist das überhaupt für ein Buch, das hier als Mikrofilm vorliegt? Aus welchem Bestand des Archivs stammt es, was ist seine Signatur?
Ich hege die Vermutung, daß es sich um Gerichtsakten handelt, die in Jahrgangsbänden geführt wurden.
In dem Bericht des Musealvereins, wird aber extra erwähnt, daß es sich wohl um einen eigenen Band handelt:
"Der Akt, welchem wir die obige Erzählung entnehmen, trägt die Unterschrift des Hofrichters Hanns Perger von Kremsmünster und die gleichzeitige Aufschrift: Inquisition, welchermassen der geistliche Herr Georgius Ziegler von Stotzingen,[...]"
Mein Text basiert auf einem Bericht in "Einige Blätter aus der Zeit der Gegenreformation in Oberösterreich. Von Albin Czerny" (Seite 78-85). http://www.zobodat.at/pdf/JOM_42_0001-0196.pdf
In diesem Text steht als Quellenangabe: (der Verfasser hat sich bei der Datumsangabe des Mordes geirrt, welcher 7.12.1597 statt fand)
Der Akt, welchem wir die obige Erzählung entnehmen, trägt die Unterschrift des Hofrichters Hanns Perger von Kremsmünster und die gleichzeitige Aufschrift: Inquisition, welchermassen der geistliche Herr Georgius Ziegler von Stotzingen, zwei Meilen obehalb Lauingen gebürtig und gewester Pfarrer von Gunskirchen den 7. December (1597) , als er nach gehaltener Predig aus der Kirchen gangen, ganz jämmerlich von den Bauern und Knechten, als er in das Messnerhaus geflohen, erschlagen worden ist. Abschrift im Archive Kremsmünster.
Laut meinem Verständnis, müssten die Verhöre in einem der folgenden Akten aufscheinen. Der Zeitpunkt muss zwischen 7.12.1597 und 29.1.1598 gewesen sein, da am 29. Jänner Andre Wibmer zu Strass exekutiert wurde.
Kremsmünster:
Hs. 128 Hofgericht Kremsmünster 1597 [alt: 311] Verhör- und Gerichtsprotokoll LAFR 263, fol. 1-188
Hs. 129 Hofgericht Kremsmünster 1598 [alt: 284] Verhör- und Gerichtsprotokoll LAFR 263, fol. 1-242, von Hofrichter Hans Perger angelegt
Es müsste sich um die Handschrift 128 des Hofgerichtes Kremsmünster handelnKommentar
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Leider, es ist Chaos. Ich wäre froh wenn ich wenigstens ein paar Worte auf den Seiten selbst lesen könnte, wenn es eine Reihenfolge auf dem Microfilm gibt, die es mir erlauben würde, das richtige Datum zu finden, wo hoffentlich das Verhör meines Urahnens erwähnt ist. Ich danke jedem, der mir bei dieser Nadelsuche im Heuhaufen hilft und verstehe jedem, dem das zu chaotisch ist. Ich entschuldige mich für die Verwirrung die diese Anfrage erzeugt.Kommentar
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Ich glaub der zielführendste Weg ist, daß Du selber die Schrift lernst, indem Du anfängst das einen Teil des reichlich vorhandenen Testmaterials zu transkribieren und dazu ggf neue Themen hier in der Lesehilfe aufmachst.
Danach kannst Du dann wieder ins Archiv gehen und dann dort weiter recherchieren. Denn auf den eingestellten Blättern findet sich nichts passendes.Gruß
gkiKommentar
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Vom Archiv bin ich leider ein paar Tausend Kilometer entfernt, da ich auf der anderen Seite des Erdballs wohne und nur einmal im Jahr die Möglichkeit habe, kurz für ein paar Stunden dort zu sein.
Ich danke jedenfalls jedem, der sich die Mühe gemacht hat und versucht hat Spuren des Pfarrermordes zu finden. Ich weiß dass die Chancen gering waren ihn durch Stichproben zu finden.
Vielen Dank an alle!Kommentar
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Hallo zusammen,
ich gebe Dir noch ein paar Hinweise, vielleicht nützen sie Dir noch:
das ist völlig richtig, und das wenige Angegebene muss man auch verstehen zu lesen: Wenn die Quellenangabe in dem zitierten Artikel auf S. 79 Fußnote 2 lautet: "... Akt ... gleichzeitige Aufschrift ... Abschrift im Archive Kremsmünster" würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass das von dem Autor benutzte Exemplar des Berichts NICHT eines der von Dir herangezogenen Hofgerichtsgerichtsprotokolle ist, sondern eine separate Akte zeitgenössische Akte ("Akt ... Aufschrift ... Abschrift ...").
Dann stellt sich natürlich die Frage, ob das von Dir konsultierte Archiv das richtige ist. Die Standortangabe lautet: "... im Archive Kremsmünster". Im Teilbestand Stiftsarchiv Kremsmünster des Oberösterreichischen Landesarchivs steht die zitierte Akte nicht:
http://www.landesarchiv-ooe.at/Mediendateien/StiAKremsmuenster.pdf
Da stellt sich aber natürlich die Frage, ob dieses Archiv wirklich alles nach dorthin abgegeben hat, denn immerhin gibt es das Stiftsarchiv Kremsmünster nach wie vor:
http://www.oesta.gv.at/site/5407/default.aspx
Vielleicht fragst Du dort auch nochmal nach?
Wenn dem Autor nur eine Abschrift vorlag, dann ist natürlich die logische Anschlussfrage: eine Abschrift wovon? Ich denke, da bist Du bei den Hofgerichtsprotokollen im Landesarchiv, aus denen die Fotos stammten, schon grundsätzlich richtig. Hier bei uns im Mitteldeutschen stünde so etwas allerdings eher in separaten Akten.
Es ist aber nicht unüblich für die Zeit, und auch später noch, daß nicht alle Seiten foliiert sind. Ferner war es auch üblich, das Datum an den Anfang eines Gerichtstages zu setzen und es dann nicht bei jedem Eintrag zu wiederholen. Das macht es von vornherein schwer, eine ordentliche Quellenangabe zu erstellen und wenn man sich Seiten kopieren läßt, weiß man nie recht, ob da zwischendrin nicht was fehlt.
Hinzu kommt auch noch, dass die Einträge in diesen Hofgerichtsprotokollen nicht chronologisch erfolgt sein müssen. Ebenso gut wäre es möglich, dass der Vorgang später in Reinschrift hinein übernommen wurde, dann aber an einer späteren Stelle.
Es grüßt der Alte MansfelderKommentar


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