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Spurensuche: Und dann hams den Pfarrer daschlogn - eine ungewöhnliche Bitte
ich gebe Dir noch ein paar Hinweise, vielleicht nützen sie Dir noch:
das ist völlig richtig, und das wenige Angegebene muss man auch verstehen zu lesen: Wenn die Quellenangabe in dem zitierten Artikel auf S. 79 Fußnote 2 lautet: "... Akt ... gleichzeitige Aufschrift ... Abschrift im Archive Kremsmünster" würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass das von dem Autor benutzte Exemplar des Berichts NICHT eines der von Dir herangezogenen Hofgerichtsgerichtsprotokolle ist, sondern eine separate Akte zeitgenössische Akte ("Akt ... Aufschrift ... Abschrift ...").
Dann stellt sich natürlich die Frage, ob das von Dir konsultierte Archiv das richtige ist. Die Standortangabe lautet: "... im Archive Kremsmünster". Im Teilbestand Stiftsarchiv Kremsmünster des Oberösterreichischen Landesarchivs steht die zitierte Akte nicht:
Da stellt sich aber natürlich die Frage, ob dieses Archiv wirklich alles nach dorthin abgegeben hat, denn immerhin gibt es das Stiftsarchiv Kremsmünster nach wie vor:
Wenn dem Autor nur eine Abschrift vorlag, dann ist natürlich die logische Anschlussfrage: eine Abschrift wovon? Ich denke, da bist Du bei den Hofgerichtsprotokollen im Landesarchiv, aus denen die Fotos stammten, schon grundsätzlich richtig. Hier bei uns im Mitteldeutschen stünde so etwas allerdings eher in separaten Akten.
Hinzu kommt auch noch, dass die Einträge in diesen Hofgerichtsprotokollen nicht chronologisch erfolgt sein müssen. Ebenso gut wäre es möglich, dass der Vorgang später in Reinschrift hinein übernommen wurde, dann aber an einer späteren Stelle.
Es grüßt der Alte Mansfelder
Danke für diese Hinweise, ich schätze sie sehr und werde sie nachverfolgen.
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