Ernennungsschreiben zum kaiserlichen Rat

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • zehg
    Benutzer
    • 10.08.2015
    • 83

    [gelöst] Ernennungsschreiben zum kaiserlichen Rat

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Ernennungsurkunde zum kaiserlichen Rat (Österr. Staatsarchiv)
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    1624
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Wien
    Namen um die es sich handeln sollte:
    Propst Leopold Zehetner


    Hallo,

    wie in meinem anderen Beitrag in dem Unterforum 'Adelsforschung' angeregt, poste ich hier nun mal das Ernennungsschreiben zum kaiserlichen Rat von Propst Leopold Zehetner vom 5.7.1624.

    Es ist, wie schon dort erwähnt, relativ lang (4 Seiten) und ich erwarte wirklich nicht, dass jemand sich die Mühe macht alles zu lesen und zu transkribieren. Aber vielleicht findet jemand eine zu meiner im anderen Beitrag gestellten Frage relevante Passage und andere finden es interessant mal so ein Dokument zu sehen.

    Ich hoffe und denke nicht, dass es auf Grund des Alters des Dokumentes irgendwelche Urheberrechtsprobleme gibt.

    Vielen Dank
    Angehängte Dateien
  • Leineweber12
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 1537

    #2
    Hallo zehg,

    wo ungefähr befindet sich denn auf den 4 Seiten, die für Dich relevante Passage mit dem Adelsstand? Vielleicht wäre das schon mal hilfreich.

    Viele Grüße, Leineweber

    Kommentar

    • zehg
      Benutzer
      • 10.08.2015
      • 83

      #3
      Hallo Leineweber,

      ich habe das Schreiben gepostet, da Alter Mansfelder dies in meinem anderen Thread (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=131734) angeregt hatte.

      Ob überhaupt und eventuell wo sich ein Hinweis auf die in dem anderen Thread erwähnte Bemerkung 'Adstd. f. d. Reich u. d. Erblande' in dem Ernennungsschreiben befinden könnte, kann ich leider nicht sagen, da ich die Schrift so gut wie gar nicht lesen kann.

      Danke und Beste Grüße

      Kommentar

      • Wanderer40
        Erfahrener Benutzer
        • 06.04.2014
        • 884

        #4
        Hallo,

        Auf Seite 2 ganz unten wird ihm der Titel "Rath" verliehen.
        Ich kann Dir das schon übersetzen, vielleicht bis morgen, wenn ich Zeit habe.

        LG
        Wanderer40

        Kommentar

        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 3751

          #5
          Hallo zehg,

          für den ganzen Text fehlt auch mir momentan die Zeit. Aber ohne dem Wanderer zuviel vorgreifen zu wollen, hier der wesentlichste Inhalt in Auszügen:

          1. Blatt recto
          Zehentner

          Rathsbrieff fur Herrn Leopolden
          Probsten Zu St. Florian ...

          WIR Ferdinand etc Bekennen ...
          ...
          Wann Wir nun gnediglich angesehen
          wahrgenommen vnd betrachtet, den Geist=
          lichen Standt, Wandel vnd leben
          ...

          1. Blatt verso
          damit der Ersam, Geistlich vnser lieber
          Andechtiger Leopoldus Zehentner, Pro(b)st
          vnsers Gotthauß Zu St. Florian, vor
          Vnns berümbt worden ...
          ...
          So haben Wir demnach, ...
          ...
          bemeltem Leopoldo Probsten Zu
          St. Florian, dise besondere Gnad
          gethan, vnd Jhne Zu vnsern Rath gnedig=
          lich gewürdigt, an vnd aufgenommen,
          ...
          ... vnd wollen,
          das Er nun hinfuro vnser Rath sein, von
          meniglich darfur erkent, geehrt genent
          vnd gehalten werden ...
          ...

          2. Blatt recto
          ...
          Er auch alle vnd yegliche Ehr, Würde
          Vorthail, Recht vnd Gerechtigkeit, wie
          andere Vnsere würckliche Räth haben,
          vnd sich derselben frewen, geprauchen,
          nutzen vnd geniessen solle, ...
          ...
          ... Dat(um) zu Wienn, den 5. Julij
          1624.


          Also: keine explizite Erhebung in den Adelsstand. Ob einem Kaiserlichen Rat aber vielleicht adelsgleiche Rechte zukamen, steht auf einem anderen Blatt.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
          Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 24.02.2016, 14:29.
          Gesucht:
          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
          - Tote Punkte in Ostwestfalen
          - Tote Punkte am Deister und Umland
          - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
          - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
          - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

          Kommentar

          • zehg
            Benutzer
            • 10.08.2015
            • 83

            #6
            Vielen Dank Alter Mansfelder und Wanderer40. Eine Übersetzung wäre toll, aber hat so gar keine Eile.

            Eigentlich geht aus allen anderen Quellen über den Propst klar hervor, dass er nie geadelt wurde. Darum hat mich auch die Formulierung 'Adstd. f. d. Reich u. d. Erblande' überrascht.

            Soweit ich gelesen habe, war kaiserlicher Rat nur ein persönlicher Ehrentitel mit hohem Ansehen, aber ohne weitere Privilegien. Es gab ja eine ganze Menge Leute mit diesem Titel.

            LG

            Kommentar

            • Wanderer40
              Erfahrener Benutzer
              • 06.04.2014
              • 884

              #7
              Hallo,

              hier ist einmal der Text ohne Ergänzungen links/rechts/unten

              Ich lese:

              Seite 1:

              Wir Ferdinand etc. Bekennen offent=
              lich mit disem Brieff, vnd thun kundt Aller=
              meniglich, Wie wol Wir aus Römischer
              Kaiserlicher höhe vnd Würdigkait, darein
              vnns der Allmechtig, nach seinem Gött=
              lichen willen gesezt hat, auch angeborner
              güete vnd mildigkait, allzeit genaigt seindt,
              aller vnd yeder Vnserer vnd des Heil: Reichs,
              auch Vnserer Erb Künigreich, Fursten=
              thumb vnd Landt, Vnderthanen vnd getrewen,
              Ehr, nuz, aufnemen vnd pesstes Zu betrachten
              vnd Zu befurdern. So würdet doch
              Vnser Kay: gemüeth billich mehr bewägt,
              Denen Vnser Gnad
              mitZuthailen, deren VorEltern vnd Sy,
              in altem redtlichen Standt herkommen,
              vnd sich yderzeit Adelicher gueter Sitten,
              Tugent, Wandel vnd wesens bevleissen,
              auch Vnns dem Heil: Reich, vnd vnsern löbl:
              Hauß Österreich, mit stätter, getrewer,
              bestendiger Dienstbarkait, vor andern ge=
              horsamlich anhengig vnd Verwandt seind.
              Wann wir nun gnediglich angesehen,
              wahrgenomen vnd betrachtet, den Geist-
              lichen Standt, Wandel vnd leben
              deßgleichen auch die Erbarkait *
              guete Sitten Tugent vnd vernunfft

              *Redtlichait, Geschicklichait


              Seite 2:

              damit der Ersam, Geistlich vnser lieber
              Andechtiger Leopoldus Zehentner, Prost
              vnsers Gottshauß Zu St. Florian, vor
              Vnns berüembt worden, Auch die angenem,
              getrew, gehorsam, nuzlich vnd ersprieß=
              lichen Dienst, so Er Vnns vnd Vnserm
              hochlöblichisten Hauß Österreich in vil=
              weeg, vornemblich aber, in der furüber=
              gangenen Vnrueh, vnd Rebellion, mit seiner
              gehorsamen Denotion, neben andern des
              Praelaten Standts, erzaigt vnd bewiesen,
              Darin noch täglichs continuirt, vnd biß
              in sein Grueben Zu laisten vnderthenigist
              Vrpüettig ist, auch wol thun mag vnd solle,
              So haben Wir Demnach, mit wolbedachtem
              mueth, guetem rath vnd rechter wissen**
              bemeltem Leopoldo Probsten Zu
              St. Florian, dise besondere Gnad
              gethan vnd Ihne Zu vnsern Rath gnedig=
              lich gewürdigt, an vnd aufgenommen,
              Thun solches auch hiemit in crafft diß
              Brieffs, Vnnd mainen, sezen vnd wollen,
              Das Er nun hinfuro Vnser Rath sein, von
              meniglich Darfur erkent, geehrt genent
              vnd gehalten werden, vnd Ihme solcher
              Rathstittl, aus allen Vnsern Canzleyen

              ** vnd aus aigner bewögnus


              Seite 3:

              vnd sonst geschriben vnd gegeben werden,
              Er auch alle vnd yegliche Ehr, Würde
              Vorthail, Recht Gerechtigkait, wie
              andere Vnsere würckliche Räth haben,
              vnd sich derselben frewen, geprauchen,
              nuzen vnd geniessen solle, von Recht oder
              Gewonhait, von Allermeniglich vnver=
              hindert, Doch soll Er
              Vnser Gehaim, wo die von Vns, oder sonsten
              an Ihne gelangen werden, biß in sein Grueben
              Zuverschweigen, auch Vnsern nuz vnd
              frommen Zu befurdern, nachthail vnd
              schaden aber, Zuwarnen vnd Zuwenden,
              vnd sonst alles anders Zuthun schuldig vnd
              verbunden sein, was ainem getrewen Rath
              seinem herrn Zuthun gepürt vnd wol an=
              stehet, wie dann Vnser gnedigistes vertrawen
              in sein Person gestelt ist, getrewelich
              vngefehrlich, Mit Vrkundt diß Brieffs,
              besigelt mit Vnserm Kay: anhangentem
              Insigl, Datum Zu Wienn, den 5ten July
              1624


              Seite 4:

              Die Röm: Kay: auch Zu Hungern vnd Behaím
              Kün: Mt: Vnser Allerguester herr, lassen
              dero Österreichische Hof Expedition,
              hiemit in gnaden erinnern, Das dieselbe
              dem Hochwürdigen vnd Geistlichen herrn
              Leopolden Zehentner Probsten des Gotts=
              hauß Zu St. Florian, vnd ainer
              Ers: Landtschafft in Österreich ob der Ennß
              Verordneten, in ansehung seiner Irer
              Kay: Mt: vnd dem Hochlöblichisten Hauß
              Osterreich, in vilweeg, vornemblich aber,
              in der Jungst furübergangenen Vn=
              rueh vnd Rebellion, erzaigten getrew,
              gehorsam nuzlich willig vnd ersprieß=
              lichen Dienst, Zu dero Rath, aus aigner
              bewegnus gnedigist an vnd aufge-
              nomen, Derwegen so wurdet auf
              diese Erinnerung gedachte
              Österreichische Hof Expedition, ober=
              nandtem herrn Probsten Zu St. Flo=
              rian, den Rathstittl Zu geben wissen,
              Per Imperatorem
              24 Augusti 1624




              LG
              Wanderer40
              Zuletzt geändert von Wanderer40; 25.02.2016, 14:25.

              Kommentar

              • zehg
                Benutzer
                • 10.08.2015
                • 83

                #8
                Das ist fantastisch!
                Vielen herzlichen Dank Wanderer40 für deine große Hilfe!

                Liebe Grüße

                Kommentar

                Lädt...
                X