Ratsprotokoll von 1578

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  • Carlheinz
    Erfahrener Benutzer
    • 07.09.2006
    • 411

    [gelöst] Ratsprotokoll von 1578

    Quelle bzw. Art des Textes: Ratsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1578
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Esslingen
    Namen um die es sich handeln sollte: Moser


    Liebe Helfer!
    Fast am Ende einer Vorfahrenlinie habe ich Einsicht in ein Ratsprotokoll von 1578 bekommen, das ich aber leider nicht vollständig lesen kann.
    In dem anliegenden Text lese ich (es geht um den vorletzten Eintrag):
    uffgeben Ludwig Moßer Kannchengießer (ich weiß, dass der Beruf eigentlich Kantengießer / Kannengießer war) zurück von Heilpronn hat sein BürgRecht uffgeben. (Danach wird es für mich sehr unsicher - nur das Datum ist noch sicher: 28. Jan(uaris) 1578.)

    Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus mit schönen Grüßen in die Runde
    Carlheinz
    Angehängte Dateien
  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 961

    #2
    Hallo,

    schauen wir einmal, was der Alte Mansfelder liest.

    ich lese:

    Vffgeben Ludwig Moßer Kanthengiesser Zeücht gen Heilpron
    hat sein Burgkrecht vffgeben. seine pfleger quitirt, Und ist Ime
    ehlich gepurt und vermecht (?) erkhentl. etc. Actum 28. Jenner Anno etc. 78.
    soll denn abzug Richten


    LG
    Wanderer40

    Kommentar

    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4221

      #3
      Hallo zusammen,

      über Einzelbuchstaben kann sich gewiss streiten. Vorschlag:

      Vffgeben
      Ludwig moßer Kanthengiesser Zeücht gen Heilpron
      hat sein Burgkrecht vffgeben, seine pfleg(er) quitirt, vnd Jst Jme
      ehlich gepurt vnd manehr erkhanth. etc. Act(um) 28. Janu(arius) A(nn)° etc. 78.
      soll denn abzug Richt(en)

      Es grüßt der Alte Mansfelder
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
      - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
      - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
      - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

      Kommentar

      • Carlheinz
        Erfahrener Benutzer
        • 07.09.2006
        • 411

        #4
        Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe. Aber habt Ihr vielleicht auch noch eine Ahnung was "manehr erkhanth" bedeuten könnte? Evtl. aufrichtig / ehrlich-bestätigt? Und wenn er seine "pfleger qutirt", soll das heißen, dass er seine Eltern verlässt oder welche andere Bedeutung könnte das haben?
        Mit vielen Grüßen in die Runde
        Carlheinz
        Zuletzt geändert von Carlheinz; 08.02.2016, 20:13.

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 961

          #5
          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          über Einzelbuchstaben kann sich gewiss streiten.
          Nochmals hallo,

          Den Fehdehandschuh wird mir der Alte Mansfelder jetzt hoffentlich nicht hinwerfen, aber ich glaube nicht, dass das Wort, welches der Mansfelder als manehr liest, so dort steht. Mit Vergleich zu "Zeücht" und "burgkrecht" bin ich mir ziemlich sicher, dass dieses Wort mit "cht" endet. Die "r" am Schluß sehen anders aus, siehe "Moßer"oder "Kanthengiesser". Das Wort selber verstehe ich aber noch nicht.


          LG
          Wanderer40
          Zuletzt geändert von Wanderer40; 09.02.2016, 08:43.

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4221

            #6
            Guten Morgen zusammen,

            Zitat von Wanderer40 Beitrag anzeigen
            Den Fehdehandschuh wird mir der Alte Mansfelder jetzt hoffentlich nicht hinwerfen, ...


            nein, lieber Wanderer, gewiss nicht. Ich habe auch lange überlegt, ob das Wort nun auf "-cht" endet oder nicht (mit "ver-/uer-" fängt es m. E. jedenfalls nicht an). Bei einem Vergleich mit "-recht" schien mir das "c" nicht deutlich genug ausgeprägt zu sein. Ich weiß eben nicht, was man einem Abziehenden in seinem Geburtsbrief anderes mit "-cht" bestätigen sollte als eheliche Geburt und einen guten Leumund (Ehre).

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
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            • Wanderer40
              Erfahrener Benutzer
              • 06.04.2014
              • 961

              #7
              Nochmals hallo,

              Sinnvoll wäre ein Schriftvergleich, weil solche Einträge oftmals gleich oder ähnlich lautend in so ein Buch eingeschrieben wurden.

              Mit dem vom Alten Mansfelder vorgeschlagenen "man" am Anfang des Worts kann ich mich nach Schriftvergleich des unteren Eintrags anfreunden.
              Nur beim Schluss stelle ich jetzt eimal die These auf, dass das Wort mit einer Flexion eines "g" in "ch" hier halt manicht, im Sinne von mannig, mannhaft lauten könnte.
              Hoffentlich gibt´s dafür jetzt keine Prügel

              LG
              Wanderer40

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              • Carlheinz
                Erfahrener Benutzer
                • 07.09.2006
                • 411

                #8
                Herzlichen Dank für alle Eure Bemühungen um eine Klarstellung, die mich insgesamt überzeugt hat.
                Viele Grüße
                Carlheinz

                Kommentar

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