Mindestalter Gerbermeister Mitte 18. Jh.

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  • Zita
    Moderator

    • 08.12.2013
    • 7000

    Mindestalter Gerbermeister Mitte 18. Jh.

    Hallo,

    ich suche nach dem richtigen Geburtseintrag:

    am 21.2.1745 heiratet Franz Anton Weltzl in Radonitz, Nordwestböhmen. Er wird als Bürger und Loh- und Rotgerbermeister bezeichnet. Angaben zu den Eltern macht der Matrikenschreiber in diesem Zeitraum prinzipiell nicht.

    Auf der Suche nach der möglichen Geburt habe ich zwei Taufen gefunden:
    am 11.7.1723 als Sohn von Andreas Weltzl jun. und Maria Elisabeth
    oder
    am 4.10.1717 als Sohn von Andreas Weltzl sen. und (Anna) Rosina.

    Für beide Franz Anton Weltzl findet sich bis 1745 kein Sterbeeintrag.
    Beide Väter sind Bürger und Loh- und Rotgerbermeister. Andreas jun. ist nicht der Sohn von Andreas sen.

    Da ich keine weiteren Anhaltspunkte habe, würde ich gerne wissen, ob der jüngere der beiden Franz Antons mit 21,5 Jahren überhaupt schon alt genug gewesen wäre, um ein Meister seines Handwerks zu sein?

    Vielen Dank für eure Hinweise
    Zita
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5131

    #2
    Hallo Zita,

    tendentiell würde ich den jüngeren für zu jung halten, aber einen richtigen Beleg liefern kann ich Dir nicht.

    Gibt es noch weitere Unterlagen aus diesem Ort? Vielleicht helfen Dir diese.

    Hast Du später für einen oder beide einen Sterbeeintrag? Vielleicht ist ein Lebensalter angegeben?
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Zita
      Moderator

      • 08.12.2013
      • 7000

      #3
      Hallo gki,

      vielen Dank für deine Einschätzung.

      Leider funktionierte in den letzten Tagen das Archiv Leitmeritz nicht. Hab gerade gesehen, dass es heute wieder klappt, dh ich werde weiter nach Sterbeeinträgen suchen.

      Weißt du, ob es vom Archiv Leitmeritz auch andere Unterlagen (Grundbücher u.ä.) online gibt? Ich konnte leider nichts finden, auch bei family search nicht.

      Liebe Grüße
      Zita

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5131

        #4
        Hallo Zita!

        Zitat von zita Beitrag anzeigen
        Weißt du, ob es vom Archiv Leitmeritz auch andere Unterlagen (Grundbücher u.ä.) online gibt? Ich konnte leider nichts finden, auch bei family search nicht.
        Nein, das weiß ich nicht, ist so gar nicht meine Ecke.

        Du solltest eine Anfrage an das Archiv stellen.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • holsteinforscher
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2013
          • 2532

          #5
          Hallo Zita,
          die Frage des Alters ist nicht so einfach zu beantworten, da man als
          Meistersohn durchaus seine Vorteile hatte. So konnte sich, je nach
          Situatin, z.B. die Wanderszeit verkürzen. Ferner muss man berück-
          sichtigen, dass die Lehrzeit/en oftmals recht früh begannen.
          Wichtiger wäre aber die *Zunftordnung* zu kennen, ob dort evtl.
          Regularien getroffen worden sind...welches Alter zum Erwerb des
          Meistergrades Voraussetzung war.
          Vielleicht finden sich ja im Archiv noch Zunftarchivalien aus jener
          Zeit, evtl. auch Bürgerbriefe, die durchaus reichhaltige Infos
          enthalten können.
          LG. von der Kieler-Förde
          Roland
          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
          Roland...


          Kommentar

          • Zita
            Moderator

            • 08.12.2013
            • 7000

            #6
            Hallo Roland,

            Zunftordnung ist ein guter Hinweis, von Bürgerbriefen hatte ich bisher noch nie gehört - vielen Dank für die Anregungen!

            Schönen Abend
            Zita

            Kommentar

            • didirich
              Erfahrener Benutzer
              • 02.12.2011
              • 1372

              #7
              Hallo Zita
              Bürgerbriefe kenne ich auch nicht!
              Aber um vollwertiger Bürger zu werden musste man das Bürgerrecht erwerben. Meistens ab einen gewissen Mannesalter (Heiratsfähig) usw.
              Dieses hat dann der Kämmerer mit Namen und Betrag in seinen Einnahmebüchern vermerkt. Da kannst du eventuell was finden?
              Viele Grüße didirich

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 5131

                #8
                Hallo didirich!

                Zitat von didirich Beitrag anzeigen
                Aber um vollwertiger Bürger zu werden musste man das Bürgerrecht erwerben. Meistens ab einen gewissen Mannesalter (Heiratsfähig) usw.
                Dieses hat dann der Kämmerer mit Namen und Betrag in seinen Einnahmebüchern vermerkt.
                Ich vermute, daß der Sohn eines Bürgers das Bürgerrecht automatisch erwarb und nicht nochmal in solchen Dokumenten auftrat. Jedenfalls war das in den Niederländischen Bürgerbüchern, die ich mal durchsucht habe, so.
                Gruß
                gki

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                • Artsch
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.07.2013
                  • 1933

                  #9
                  Hallo miteinander,

                  wenn ich dies richtig verstanden habe, so zum Beispiel im Bürgerbuch von Weißenfels, so bezahlten auch Bürgersöhne und wurden auch aufgeführt. Manchmal sogar bei gratis.

                  Beste Grüße
                  Artsch

                  Kommentar

                  • Alter Mansfelder
                    Super-Moderator

                    • 21.12.2013
                    • 4296

                    #10
                    Guten Morgen zusammen,

                    Zitat von gki Beitrag anzeigen
                    Ich vermute, daß der Sohn eines Bürgers das Bürgerrecht automatisch erwarb und nicht nochmal in solchen Dokumenten auftrat. Jedenfalls war das in den Niederländischen Bürgerbüchern, die ich mal durchsucht habe, so.
                    Zitat von Artsch Beitrag anzeigen
                    wenn ich dies richtig verstanden habe, so zum Beispiel im Bürgerbuch von Weißenfels, so bezahlten auch Bürgersöhne und wurden auch aufgeführt. Manchmal sogar bei gratis.
                    das kann je nach Stadt unterschiedlich sein, ich habe schon beides gesehen. Das jeweilige Prinzip muss man erst einmal für jede Stadt neu gesondert feststellen.

                    Es grüßt der Alte Mansfelder
                    Gesucht:
                    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                    - Tote Punkte in Ostwestfalen
                    - Tote Punkte am Deister und Umland
                    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

                    Kommentar

                    • holsteinforscher
                      Erfahrener Benutzer
                      • 05.04.2013
                      • 2532

                      #11
                      Nochmals der Küstenfunk,
                      in vielen Bürgerbüchern ist zu lesen...erwirbt das Bürgerrecht als Bürgersohn
                      und zalt xyz-Bürgergeld und erhält das volle Bürgerrecht. Es gab natürlich
                      auch Abweichungen, keine Frage, aber wenn man den Regelfall betrachtet,
                      war das Bürgerrecht kein Erbrecht. Der Haupteintrag erfolgte im jeweiligen
                      Bürgerbuch, als Nachweis für den Bürger gab es einen sgn. Bürgerbrief,
                      die leider nicht sooooo oft erhalten geblieben sind.
                      Was mir als Quelle noch eingefallen ist: Gerichtsakten..!!..
                      Es gab so einige Zünfte und Gewerke, die sehr *streitlustig* waren, bzw.
                      oft vor Gericht zitiert worden. Über solche Akten habe ich z.B. meinen
                      bisherigen Spitzenahn ermitteln können, ist aber eine arge Sisyphos-
                      arbeit, ohne jegliche Gewähr auf Erfolg, aber hier und da sind auch
                      detaillierte Personenangaben zu finden...soderle, dann viel, viel Glück..!!..
                      LG. von der sonnigen Kieler-Förde
                      Roland
                      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                      Roland...


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                      • didirich
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.12.2011
                        • 1372

                        #12
                        Hallo
                        Ich sehe es auch so wie Roland es beschrieben hat.
                        Um ein Gewerbe oder Gewerke auszuführen war voraus gesetzt das man das Bürgerrecht hatte. Dieses wurde in der Regel erst mit 24 Jahren gewährt !

                        noch zur Information und viele Grüße
                        didirich

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                        • Alter Mansfelder
                          Super-Moderator

                          • 21.12.2013
                          • 4296

                          #13
                          Hallo didirich,

                          Zitat von didirich Beitrag anzeigen
                          Dieses wurde in der Regel erst mit 24 Jahren gewährt!
                          da müsstest Du uns allerdings verraten, zu welcher Zeit und in welchem Ort das gegolten haben soll und woraus sich ergibt, dass das eine allgemeine Regel ist

                          Mit anderen Worten: Da gibt es keine allgemeine Regel.

                          Es grüßt der Alte Mansfelder
                          Gesucht:
                          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                          - Tote Punkte in Ostwestfalen
                          - Tote Punkte am Deister und Umland
                          - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
                          - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
                          - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

                          Kommentar

                          • didirich
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.12.2011
                            • 1372

                            #14
                            Hallo Alter Mansfelder
                            Ich will hier keine neue Diskussion lostreten.
                            vermutlich habe ich es im "Stadt und Bürgerrecht der deutschen Bundesstaaten" gefunden.
                            Ausnahmen wird es sicherlich auch gegeben haben.
                            in Württemberg wo ich eigentlich forsche haben die Söhne der Bürger das Bürgerrecht immer bei der Vermählung bekommen. Fremde beim Zuzug.
                            Damit hatten sie auch mehr Rechte und Pflichten gegenüber ärmeren Bewohnern die sich das Bürgerrecht nicht leisten konnten.
                            Gruß didirich

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                            • Zita
                              Moderator

                              • 08.12.2013
                              • 7000

                              #15
                              Vielen Dank euch allen für die interessanten Beiträge!

                              Ich habe inzwischen die Bestände im Archiv Leitmeritz durchforstet und tatsächlich gibt es von der Stadt Radonitz ein Zunftbuch von 1654-1850, netterweise in Deutsch und Latein. Selbstverständlich nicht digitalisiert, aber auf der Liste für meine nächste Tschechienreise.

                              Liebe Grüße
                              Zita

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