Noch ein uneheliches Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10824

    Noch ein uneheliches Kind

    Guten Abend, liebe Forenmitglieder.
    Ich brauche dringend Hilfe.
    Meine Oma wurde 1902 unehelich geboren. Der Vater hat meine Ur-Oma nicht geheiratet. Laut Protokoll von 1902 hat er sich zu dem Kinde bekannt. Ich weiß seinen Namen, doch der Ort welcher angegeben ist, ist nicht der Geburtsort. Da meine Ur-Oma noch minderjährig war wurde ihr Vater als Vormund des Kindes benannt. Leider existiert laut Staatsarchiv nur das Protokoll. Eine Anfrage an das Amtsgericht war negativ. In der Geburts-u. Taufurkunde ist auch nur der Name und der Ort aus dem Protokoll angegeben.
    Wo könnte ich noch suchen?
    Ach ja, im Protokoll steht am Ende:
    "Dem Vormunde wurde heute vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsübereinkommens erteilt." Das Datum: 1909!
    Was bedeutet dieser Satz ?

    Ich bedanke mich für Eure Hilfe.
    MfG Marina
  • Ruhland
    Erfahrener Benutzer
    • 11.11.2012
    • 243

    #2
    Ist angegebenen Ort nicht der Geburtsort deiner Oma oder nicht der Geburtsort ihres Vaters? Wenn es sich nicht um den Geburtsort des Vaters handelt, dann könnte es sich um den Wohnort handeln. Mein Tipp währe schau im Sterberegister dieses Ortes nach, vllt. ist er dort ja verstorben. Wenn er außerhalb geboren ist, dann steht der Geburtsort meist dabei.

    Kommentar

    • Andi1912
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2009
      • 4516

      #3
      vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsübereinkommens

      Zitat von Tinkerbell Beitrag anzeigen
      ... Ich brauche dringend Hilfe. ...
      ... Ach ja, im Protokoll steht am Ende:
      "Dem Vormunde wurde heute vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsübereinkommens erteilt." Das Datum: 1909!
      Was bedeutet dieser Satz ? ...
      Hallo Marina,

      kleiner Scherz vorweg: "Die Dringlichkeit Ihres Auskunftsbegehrens ist in Ihrem Fall nicht erkennbar und angezeigt" [O-Ton Behörde]

      Der Satz bedeutet, dass der Erzeuger Deiner Oma sich gegenüber dem Vormund (also Deinem Urgroßvater) zu Unterhaltszahlungen (= "Alimente") verpflichtet hat bzw. durch Urteil eines Amtsgerichts (oder Vormundschaftsgerichts) hierzu verpflichtet wurde. Die "vollstreckbare Ausfertigung" (= Vollstreckungsbescheid o. ä.) des "Unterhaltsübereinkommens" (= Vertrag über zu leistenden Unterhalt) scheint auf jeden Fall erst durch einen Gerichtsbeschluss oder gerichtlichen Vergleich zustande gekommen sein.

      Daher müsste es zu diesem Fall Gerichtsakten geben oder gegeben haben. Wenn Deine Anfrage beim Amtsgericht negativ war, solltest Du klären, ob es ein separates Vormundschaftsgericht gab.

      Viele Grüße, Andreas

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5086

        #4
        Hallo Marina,

        wie hieß denn der säumige Zahler? (mMn wurde die vollstreckbare Ausfertigung ausgestellt, damit der Vormund das Geld durch Pfändung sichern konnte.)

        Da Du den Namen schon hast, solltest Du versuchen, über ihn mehr herauszufinden. Auch wenn er am Wohnort nicht geboren war, wird er dort Spuren hinterlassen haben.

        Der Bescheid als solcher dürfte auch interessant sein, aber ob da drin steht, wo er ursprünglich herkam, weiß ich nicht.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • Tinkerbell
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2013
          • 10824

          #5
          Guten Morgen.

          Ich Euch,
          Ruhland, Andreas und gki!

          Das Protokoll ist von 1902. Da steht drin, dass der Vater meiner Oma sich verpflichtet, jedes viertelt Jahr 50 Mark Unterhalt zu zahlen.
          Am Ende des Protokolls steht der Satz:
          Dem Vormunde wurde heute vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsübereinkommens erteilt.(1909)!
          Kann es sein, dass der Vater nicht gezahlt hat?
          Ich werde dem Hinweis "Seperates Vormundschaftsgericht" nachgehen.

          Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.

          MfG Marina

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4224

            #6
            Hallo Marina und Andi,

            Zitat von Andi1912 Beitrag anzeigen
            Die "vollstreckbare Ausfertigung" (= Vollstreckungsbescheid o. ä.) des "Unterhaltsübereinkommens" (= Vertrag über zu leistenden Unterhalt) scheint auf jeden Fall erst durch einen Gerichtsbeschluss oder gerichtlichen Vergleich zustande gekommen sein.

            Daher müsste es zu diesem Fall Gerichtsakten geben oder gegeben haben. Wenn Deine Anfrage beim Amtsgericht negativ war, solltest Du klären, ob es ein separates Vormundschaftsgericht gab.
            diese Schlussfolgerung ist leider nicht zwingend. Eine vollstreckbare Ausfertigung wird nicht nur von Urteilen, sondern auch von anderen Vollstreckungstiteln erteilt. Dazu gehört etwa eine Notarurkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (vgl. § 794 ZPO, in der Ursprungsfassung stand dies in § 702 ZPO, siehe hier: http://de.wikisource.org/wiki/Civilp...g._Achtes_Buch).

            Die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts nahm wohl in der Regel das Amtsgericht wahr.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • Marco H
              Erfahrener Benutzer
              • 26.05.2006
              • 284

              #7
              Hallo Marina,

              hast du schonmal bei den Paten geschaut, vielleicht sind Verwandte des Urgroßvaters angegeben.


              Grüße Marco

              Kommentar

              • Andi1912
                Erfahrener Benutzer
                • 02.12.2009
                • 4516

                #8
                Unterhaltsübereinkommen

                Hallo Marina und der Alte Mansfelder,

                ja, auf juristischem Gebiet kann ich sicherlich noch etwas dazu lernen.
                Und ein "Unterhaltsübereinkommen" klingt ja auch viel mehr nach einem Notarvertrag als nach einem Gerichtsbeschluss. Folglich dürfte man eher keine Gerichtsakte finden...

                ... Meine Oma wurde 1902 unehelich geboren. Der Vater hat ... sich zu dem Kinde bekannt. ...
                Was steht denn im standesamtlichen Geburtseintrag? Ist dort keine Randbemerkung ergänzt worden? Existiert noch die Beiakte zum Geburtsregister 1902, in der sich noch Dokumente zur nachträglichen "Legitimation" Deiner Großmutter finden lassen könnten?

                ... Ich weiß seinen Namen, doch der Ort welcher angegeben ist, ist nicht der Geburtsort. ...
                Hast Du diesen Ansatz denn schon weiterverfolgt?
                Gibt es noch Melderegister aus diesem Wohnort?

                Viele Grüße, Andreas

                Kommentar

                Lädt...
                X