Erbitte Lesehilfe: Brief von 1441

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  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #16
    am wichtigsten an obigem schnipsel scheint, mir, dass die von bortfeld ihre ansprüche an die botel von questenberch nicht durchsetzen konnten.
    anscheinend kamen die drei namen rund um wolfenbüttel in verträgen wieder vor, einige male.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5535

      #17
      Ja, ganz richtig, die Namen kamen in Verträgen vor. Aus diesen Verträgen geht unter anderem hervor, daß die Mehrzahl der Botel sich ausschließlich so nannte, zwei von ihnen aber auch Questenberg. Der Braunschweiger Ast führte auch zukünftig ausschließlich den Namen Botel, während der Kölner Ast strikt bei Questenberg blieb. Die daraus entstehenden Fragen sind doch folgende: 1. Welches war der eigentliche Familienname? 2. Warum führten zunächst zwei Männer den Namen Questenberg? 3. Warum gerade Questenberg?

      Daß die Bortfeld ihre Ansprüche nicht durchsetzen konnten, wie aus dem Schnipsel hervorgeht, welcher wiederum auf dem Kurzregest zu dem Brief basiert, der hier transkribiert wurde, liegt meines Erachtens weniger daran, daß die Bortfeldischen Ansprüche unbegründet waren, sondern an der Position Tilmans als Patrizier einer Reichsstadt. Heute würde man die Forderung der Bortfeld mit den Worten "Netter Versuch" kommentieren. Im Ernst: wie hätten die Bortfeld ihre Ansprüche denn durchsetzen sollen?
      Zuletzt geändert von consanguineus; 08.09.2022, 10:02.
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4683

        #18
        Hallo consanguineus,
        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
        ... Da sich die Bortfeld die Geschichte mit der Leibeigenschaft kaum ausgedacht haben werden, will ich sie als "sehr wahrscheinlich" einstufen. Und dies vorausgesetzt wundert es nicht, daß Tilman sich einen Decknamen zugelegt hat, denn immerhin hat er sich offenbar unerlaubt aus dem Einflußbereich der Bortfeld, deren Leibeigener (korrekt: Eigenbehöriger) er war, davongemacht. Nun galt es, eine Weile unerkannt in einer Stadt zu leben, um die persönliche Freiheit zu erlangen. 1427 erwarb Tilman das Bürgerrecht von Köln, wobei er möglicherweise zuvor bereits Bürger einer anderen Stadt war, vielleicht Warburg. Tilman tritt urkundlich das erste Mal 1418 in Erscheinung, muß sich also vorher den Bortfeld entzogen haben, und es ist anzunehmen, daß sein erstes Bestreben war, aus oben erwähnten Grund irgendwo das Bürgerrecht zu erwerben. ...
        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
        Daß die Bortfeld ihre Ansprüche nicht durchsetzen konnten, ... liegt meines Erachtens ... an der Position Tilmans als Patrizier einer Reichsstadt. Heute würde man die Forderung der Bortfeld mit den Worten "Netter Versuch" kommentieren. Im Ernst: wie hätten die Bortfeld ihre Ansprüche denn durchsetzen sollen?
        ich würde mir das einerseits nicht so dramatisch, aber andererseits auch nicht so einfach vorstellen.

        Wie so oft, ging es auch hier um das liebe Geld. Der behauptete Status des Tilman bedingte, dass seine den Bortfelds schuldigen Dienste wenigstens in Geld hätten abgegolten werden müssen. Fraglich, ob er sie jemals selbst körperlich geleistet hat - wohl eher nicht, denn es sind wir von heute, die uns den doch so armen, geknechteten, hungernden Bauern vorstellen, der von seinem erbarmungs- und rücksichtslosen Feudalherren kaltblütig und mitleidlos bis auf die letzte Brotkrume ausgebeutet wird Mit der Realität wird das wenig zu tun gehabt haben. Es erinnert mich ein wenig an die Zobel in Augsburg: Bauernkinder, reichgeworden, und dann wird die Freilassung aus der Leibeigenschaft beantragt. Tatsächlich wird Tilman Botel genannt Questenberg nicht unvermögend frei losgezogen sein, hat sein Glück gesucht und gefunden, um schließlich -wie es in dem Brief auch steht- zwölf Jahrelang ganz unbehelligt und öffentlich als Bürger in Köln zu wohnen. Irgendwann kamen die Bortfelds auf die Idee, dass hier vielleicht noch etwas eingenommen werden kann, daher der "nette Versuch", denn es geht offensichtlich überhaupt nicht darum, den Tilman als Person "zurückzuholen".

        Und als ordentlicher Bürger von Köln hat er den Bortfelds in dem Brief ja auch mitteilen lassen, dass er ihnen in Köln zu Recht gehorsam stehen wolle, dass also mit anderen Worten die Bortfelds ihre Ansprüche in Köln einklagen sollen. Ob die Reichsstadt es sich in diesem Falle leisten kann und wird, einen Prozess mit einem Gefälligkeitsurteil zu beenden? Eher nicht. Und daher auch dieser Brief des Rates an die Bortfelds: Lasst es doch bitte bleiben, wir besitzen die entsprechenden Freiheiten, die nun auch Tilman Questenberg mittlerweile ersessen hat.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5535

          #19
          Hallo Alter Mansfelder!

          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          ich würde mir das einerseits nicht so dramatisch, aber andererseits auch nicht so einfach vorstellen.
          Wenn meine Zeilen dramatisch klangen, so war das keine Absicht!

          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          Wie so oft, ging es auch hier um das liebe Geld. Der behauptete Status des Tilman bedingte, dass seine den Bortfelds schuldigen Dienste wenigstens in Geld hätten abgegolten werden müssen. Fraglich, ob er sie jemals selbst körperlich geleistet hat - wohl eher nicht, denn es sind wir von heute, die uns den doch so armen, geknechteten, hungernden Bauern vorstellen, der von seinem erbarmungs- und rücksichtslosen Feudalherren kaltblütig und mitleidlos bis auf die letzte Brotkrume ausgebeutet wird Mit der Realität wird das wenig zu tun gehabt haben.
          Natürlich ging es um Geld! Die Frage ist, ob es sich tatsächlich um Dienste gehandelt hat, wie der Text des Briefes nahelegt, oder von vorneherein "nur" um Zinsen, Abgaben etc. Am Ende wird es um eine monetäre Entschädigung gegangen sein, denn Tilman Questenberg hätte eventuell nicht geleistete Dienste ohnehin nicht mehr abgeleistet. Aber so einfach ist es nicht, wie ich finde. Ging es wirklich um Dienste, so darf man wohl davon ausgehen, daß Tilman Bauer war. Nichtbäuerliche Aftervasallen hätten keine Dienste leisten müssen, da sie den Besitz ihrerseits an Bauern ausgetan hätten. Andererseits fällt mir kein Grund ein, warum ein nichtbäuerlicher Aftervasall persönlich unfrei gewesen sein könnte. Eigenbehörigkeit ist etwas, was man mit Bauern in Verbindung bringt.

          Im übrigen bin ich auch weit davon entfernt zu glauben, daß der Bauer damaliger Zeiten wie ein Stück Vieh behandelt wurde. Mitunter wurde einem diese Sichtweise im Geschichtsunterricht eingepflanzt, aber die eine oder andere Lehrkraft war weltanschaulich auch sehr links angehaucht und insofern natürlich befangen.

          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          Tatsächlich wird Tilman Botel genannt Questenberg nicht unvermögend frei losgezogen sein, hat sein Glück gesucht und gefunden, um schließlich -wie es in dem Brief auch steht- zwölf Jahrelang ganz unbehelligt und öffentlich als Bürger in Köln zu wohnen. Irgendwann kamen die Bortfelds auf die Idee, dass hier vielleicht noch etwas eingenommen werden kann, daher der "nette Versuch", denn es geht offensichtlich überhaupt nicht darum, den Tilman als Person "zurückzuholen".
          Nein, daß Tilman als Person zurückgeholt werden soll habe ich keinen Augenblick angenommen. Die Leibeigenschaft wurde im Herzogtum Braunschweig ohnehin 1433 faktisch abgeschafft, also genau im Zeitraum. in dem er in Köln lebte. Ob Tilman bei seinem Fortzug nicht unvermögend und frei war, kann ich natürlich nicht beurteilen. Über ein gewisses Vermögen wird er vermutlich verfügt haben um sich als Kaufmann betätigen zu können. Was die Freiheit betrifft, so verstehe ich nicht, warum die Bortfeld ihn überhaupt haben gehen lassen, wenn er doch ihr Eigenbehöriger war. Vielleicht doch "unerlaubtes Entfernen vom Dienstort"? Mir ist auch gar nicht hunderprozentig klar, ob die Bortfeld Tilman 1441 überhaupt noch als ihren Eigenbehörigen betrachtet haben, oder ob sie nur zum Ausdruck bringen wollten, daß er einer Familie entstammt, die seit über hundert Jahren eigenbehörig war.

          Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
          Und als ordentlicher Bürger von Köln hat er den Bortfelds in dem Brief ja auch mitteilen lassen, dass er ihnen in Köln zu Recht gehorsam stehen wolle, dass also mit anderen Worten die Bortfelds ihre Ansprüche in Köln einklagen sollen. Ob die Reichsstadt es sich in diesem Falle leisten kann und wird, einen Prozess mit einem Gefälligkeitsurteil zu beenden? Eher nicht. Und daher auch dieser Brief des Rates an die Bortfelds: Lasst es doch bitte bleiben, wir besitzen die entsprechenden Freiheiten, die nun auch Tilman Questenberg mittlerweile ersessen hat.
          Daß Tilman diese Freiheiten ersessen hat, wird den Bortfeld mit Sicherheit bekannt gewesen sein. Aber das waren ja lediglich persönliche Freiheiten. Waren denn vom schuldrechtlichen Standpunkt her gesehen alle Forderungen an jemanden nichtig, der die mit dem Leben in einer Stadt verbundene Freiheit ersessen hat?

          Viele Grüße
          consanguineus
          Suche:

          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4683

            #20
            Hallo consanguineus,

            ich kann Dir nicht wirklich weiterhelfen. Nur dies: Der Status auf dem Papier ist das eine, die Lebenswirklichkeit aber das andere. Mit "frei losgezogen" meinte ich nicht, dass er nicht mehr eigenbehörig war, sondern dass er vermutlich einfach fortgegangen ist, mit Wissen/ Duldung der Herren oder eben ohne diese. Lange genug hat man sich ja offenbar seitens der Bortfelds gar nicht um ihn gekümmert.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
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            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #21
              derzeit nur kurz,
              die bortfeld hatten einen flickenteppich an besitzungen, manche behielten sie wenige wochen. sie konnten theoretisch allen eintagesuntertanen die hölle heiß machen.

              der text bezieht sich außerdem nicht auf die botel aus einem bestimmten ort.


              somit frage ich, ob es um nicht erbrachte zinsschuld oder doch mehr um eifersucht ging, weil bortfeld dem botel alias gerstenberch das bürgerrecht in köln nicht gönnte, sein versuch den reichen botel sich wieder untertan zu machen in einem anderen gebiet gescheitert war, womöglich in deiner gegend.


              ich überflog heute alte rechtstexte, der mansfelder weiß es sicher besser.
              demnach konnte, wenn jemand einem orden(sbesitz) eigenbehöriger gewesen wäre durch die mutter schon, der vater aber einem (für ihn günstigeren) weltlichen herrn verpflichtet war, das kind in den günstigeren stand nach dem vater eintreten und die pflicht gegenüber dem orden(sbesitzpächter) dann nicht erfüllen müssen, jedoch solle dann sein kind wieder dem orden gegenüber verpflichtet sein. das könnte gut zur spitzenfunktion des bortfeld im orden passen.

              diese komplizierten rechte wären im auslaufen gewesen, bürgerrecht ging den alten rechten schließlich vor, zumal man es ohnehin erst nach langer bewährung erwarb.
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




              Kommentar

              • Xylander
                Erfahrener Benutzer
                • 30.10.2009
                • 6450

                #22
                Hallo zusammen,
                ich habe mal die beiden Teile zusammengefügt und zum Spaß versucht, hochdeutsche Merkmale aufzuspüren, insbesondere die zweite Lautverschiebung (blau) und den Plural der Verben im Indikativ Präsens auf -n/m statt auf -t (rot). Sicher übersehe ich was und andere Merkmale gibts auch (wir, ir, vch), aber es ist doch estaunlich wenig.

                Borchard Hinrik Lippolt Aswyn Hans ind Hinrik
                broedere ind vedderen van Bortfelde

                Vnse fru(n)tlich groete ind wat wir guecz vermoegen Ersame(n)
                ind vroemen guede fru(n)de As ir vns nu gescr(iven) dat vel to
                weten worden sy dat by vns ein wonaftich sy vnse b(ur)ger
                of medewoner geheten questenb(er)g myt v geheten Botel
                de sulue synae broedere elde(re)n ind fru(n)de uwer elderen ind vor
                langer dan oeuer Hu(n)dert Jare(n) behorige vulschuldige tinshafte
                lude sculden syn gewesen etc begerende van vns de(m) selue(n) to
                vermoegen dat hee v den verseten dienst verguede etc
                As dan uwe breif mit me worden Jnhelt Ham wir wael
                verstanden Jnd beger(en) vch dar vp czo wissen dar vnse stat
                eyne vri stat is Jnd va(n) deym Heligen Riche manchfelde=
                clich p(ri)uilegiert Jnd va(n) alder vriheit ind
                vnse(re) vurvaderen an vns also bracht is So wilch man Jair
                ind dach offenbair in vns(er) wonaftich ind burger is dat de
                sulcher besweirniss ind anspraiche(n) gevriet ind ledich
                gehalden geweist is Also is eyn ma(n) by vns gesessen ind
                wonaftich den ma(n) noemet teilma(n) queste(n)berch, de is
                Boeue(n) czweilff Jair vnse ingesessen burg(er) geweist
                ind hait Ouch offenbair by vns gewonet vyt ((?)) ind
                yn gewandert / vngevordert als dat hee billich
                vns(er) stat vriheit geneten sall wir en wurden
                dan myt anderen reden vnderwijst
                Doch hait de selue teilma(n) vnss to ke(n)ne(n) gegeue(n)
                hee will vch g(er)ne by(n)ne vns(er) ((eingefügt: stat)) als geburliche(n)
                reichcz gehoirsam syn Jnd beg(er)n ouch fru(n)tlich dat
                ir in da by laissen wilt Jnd als ir vort gescr(iven)
                ind begert hait va(n) Joha(n) Caldenb(er)g Jnd Joha(n)se
                van balue etc So hain wir by deisine selue(n)
                boeden vnse antw(er)de so wir de va(n) Joha(n) Calde(n)b(er)ge
                verstanden hai(n) in eyme off(en) br(ief) gescr(iven) vnse H(er)r(e)
                got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
                eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj

                Viele Grüße
                Peter

                Kommentar

                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5535

                  #23
                  Hallo sternap!

                  Welcher Text bezieht sich nicht auf die Botel aus einem bestimmten Ort?

                  Die hintergründigen Motive der Bortfeld kennen wir leider nicht. Möglicherweise steckt tatsächlich etwas mehr dahinter als "versessene Dienste". Daß Tilman Questenberg als Bürger Kölns ein freier Mann geworden war, muß den Bortfeld bekannt gewesen sein. Ihn als Person hätten sie eh nicht mehr "zurückbekommen". Möglicherweise hat das Vorgehen der Bortfeld aber etwas mit dem Kauf zu tun, durch den die Botel/Questenberg 1426 in den Besitz des Lehens gelangten. Die Asseburger als Verkäufer (und Lehnsherren) wollten einen Teil des Kaufgeldes dazu verwenden, den Bortfeld irgendwelche mir nicht näher bekannten Rechte abzugelten, die diese an dem Lehen hatten. Das geht jedenfalls aus der Abschrift des Lehnsbriefes hervor.

                  Welche Spitzenfunktion hatte ein Bortfeld im Deutschen Orden? Da die Antwort der Kölner an sechs Brüder und Vettern v. Bortfeld ging, gehe ich davon aus, daß es sich hier um einen aus diesen sechs Personen bestehenden Bortfeldischen Lehnsverband handelte, welcher eine bestimmte Besitzung oder Vogtei innehatte, zu der die Botel/Questenberg seit über hundert Jahren gehörten. Vom Orden ist hier nicht die Rede. Der Orden hatte in der Gegend bedeutenden Grundbesitz, etwa die Kommenden Lucklum und Langeln und selbstverständlich auch Streubesitz. Allerdings gab es in Lucklum keinen Landkomtur aus der Familie v. Bortfeld. In Langeln kennt sich Sbriglione viel besser aus.

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Suche:

                  Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                  Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                  Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                  Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                  Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                  Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 5535

                    #24
                    Hallo Peter,

                    vielen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast! Ich habe noch in grün die Verbesserungen von Michael eingefügt.

                    Borchard Hinrik Lippolt Aswyn Hans ind Hinrik
                    broedere ind vedderen van Bortfelde

                    Vnse fru(n)tlich groete ind wat wir guecz vermoegen Ersame(n)
                    ind vroemen guede fru(n)de As ir vns nu gescr(iven) hait dat vch to
                    weten worden sy dat by vns ein wonaftich sy vnse b(ur)ger
                    of medewoner geheten questenb(er)g myt v geheten Botel
                    de sulue synae broedere elde(re)n ind fru(n)de uwer elderen ind vor
                    langer dan oeuer Hu(n)dert Jare(n) behorige vulschuldige tinshafte
                    lude sculden syn gewesen etc begerende van vns de(m) selue(n) to
                    vermoegen dat hee v den verseten dienst verguede etc
                    As dan uwe breif mit me worden Jnhelt hain wir wael
                    verstanden Jnd beger(en) vch dar vp czo wissen dar vnse stat
                    eyne vri stat is Jnd va(n) deym Heligen Riche manchfelde=
                    clich p(ri)uilegiert Jnd va(n) alder vriheit ind
                    vnse(re) vurvaderen an vns also bracht is So wilch man Jair
                    ind dach offenbair in vns(er) wonaftich ind burger is dat de
                    sulcher besweirniss ind anspraiche(n) gevriet ind ledich
                    gehalden geweist is Also is eyn ma(n) by vns gesessen ind
                    wonaftich den ma(n) noemet teilma(n) queste(n)berch, de is
                    Boeue(n) czweilff Jair vnse ingesessen burg(er) geweist
                    ind hait Ouch offenbair by vns gewonet vyt ((?)) ind
                    yn gewandert / vngevordert als dat hee billich
                    vns(er) stat vriheit geneten sall wir en wurden
                    dan myt anderen reden vnderwijst
                    Doch hait de selue teilma(n) vnss to ke(n)ne(n) gegeue(n)
                    hee will vch g(er)ne by(n)ne vns(er) ((eingefügt: stat)) als geburliche(n)
                    reichcz gehoirsam syn Jnd beg(er)n ouch fru(n)tlich dat
                    ir in da by laissen wilt Jnd als ir vort gescr(iven)
                    ind begert hait va(n) Joha(n) Caldenb(er)g Jnd Joha(n)se
                    van balue etc So hain wir by deisine selue(n)
                    boeden vnse antw(er)de so wir de va(n) Joha(n) Calde(n)b(er)ge
                    verstanden hai(n) in eyme off(en) br(ief) gescr(iven) vnse H(er)r(e)
                    got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
                    eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj

                    Es sind wirklich erstaunlich wenig Unterschiede zum Mittelniederdeutschen zu finden, was, wie Du bereits angemerkt hast, dem Umstand geschuldet ist, daß in Köln als wichtiger Hansestadt das Mittelniederdeutsche zumindest unter den Fernkaufleuten lingua franca gewesen sein wird.

                    Viele Grüße
                    consanguineus
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                    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 5535

                      #25
                      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
                      got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
                      eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj
                      Hallo Alter Mansfelder!

                      Guedesdach ist ein anderes Wort für Mittwoch. Und tatsächlich fiel der 1. März 1441 auf einen Mittwoch. Sogar den Aschermittwoch!

                      Viele Grüße
                      consanguineus
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                      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6450

                        #26
                        Hallo zusammen,
                        dann passt ja dieses kölsche Fastelowendlied:
                        https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Und Godesdag ist Wodanstag - aber das wusstet Ihr sicher.

                        Viele Grüße
                        Peter
                        Zuletzt geändert von Xylander; 09.09.2022, 08:21.

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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 5535

                          #27
                          Zitat von sternap Beitrag anzeigen
                          ich überflog heute alte rechtstexte, der mansfelder weiß es sicher besser.
                          demnach konnte, wenn jemand einem orden(sbesitz) eigenbehöriger gewesen wäre durch die mutter schon, der vater aber einem (für ihn günstigeren) weltlichen herrn verpflichtet war, das kind in den günstigeren stand nach dem vater eintreten und die pflicht gegenüber dem orden(sbesitzpächter) dann nicht erfüllen müssen, jedoch solle dann sein kind wieder dem orden gegenüber verpflichtet sein. das könnte gut zur spitzenfunktion des bortfeld im orden passen.

                          diese komplizierten rechte wären im auslaufen gewesen, bürgerrecht ging den alten rechten schließlich vor, zumal man es ohnehin erst nach langer bewährung erwarb.
                          Hallo sternap!

                          Ich komme zurück auf Deine Erwähnung eines Bortfeld, der eine Spitzenfunktion im Deutschen Orden hatte. Wer war das und wann hatte er welche Funktion?

                          Ich frage aus folgendem Grund: Es gab in der Nähe von Goslar die Deutschordenskommende Weddingen, an die ich zunächst gar nicht gedacht hatte. Im Jahre 1355 werden verschiedene Personen namens Botel erwähnt, welche in Weddingen ("in Wedighe: Meteke Botels cum pueris"), dem unmittelbar benachbarten Immenrode ("in Ymmenrode [...] item Johannes Botels cum pueris, item Thidericus Botels") und im übernächsten Dorf Lengde ("item in Langhesse: Heneke Botel, Greten soror sua") lebten (Quelle: UB Stadt Goslar, Band 4, Nr. 525 "Güterverzeichnis des Klosters Neuwerk"). Bei den genannten Personen handelt es sich um Eigenbehörige des Golarschen Klosters Neuwerk. Mit der Kommende Weddingen haben sie direkt nichts zu tun, denn die wurde ohnehin erst später von Goslar nach Weddingen verlegt. Auch gibt es keinen Hinweis auf einen Bortfeld, der zu dieser Zeit ein Amt im Kloster Neuwerk oder der Goslarschen Kommende innehatte. Besser gesagt: mir ist keiner bekannt, was nichts bedeuten muß.

                          Aber möglicherweise stammt der Kölner Bürger Questenberg bzw. Botel aus dem Kreis dieser Personen, weswegen es für mich interessant wäre zu wissen, ob die Bortfeld in Weddingen, Immenrode oder Lengde begütert waren. Es gab, wie oben erwähnt, in diesen Dörfern nachweislich dem Kloster Neuwerk eigenbehörige Bauern namens Botel. Vielleicht gab es auch weitere Vertreter dieser Familie in benachbarten Dörfern, welche nicht dem Kloster Neuwerk unterstanden. Möglich wäre es. Im Luftlinie 10 km entfernten Ohlendorf gab es ebenfalls sehr frühe Botel. Vielleicht hatten die Bortfeld dort Besitz oder Rechte? Alles nur ins Unreine gedacht...

                          Viele Grüße
                          consanguineus
                          Suche:

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                          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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