Erbitte Lesehilfe: Brief von 1441

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7419

    #16
    Hallo Alter Mansfelder!

    Zitat von Alter Mansfelder
    ich würde mir das einerseits nicht so dramatisch, aber andererseits auch nicht so einfach vorstellen.
    Wenn meine Zeilen dramatisch klangen, so war das keine Absicht!

    Zitat von Alter Mansfelder
    Wie so oft, ging es auch hier um das liebe Geld. Der behauptete Status des Tilman bedingte, dass seine den Bortfelds schuldigen Dienste wenigstens in Geld hätten abgegolten werden müssen. Fraglich, ob er sie jemals selbst körperlich geleistet hat - wohl eher nicht, denn es sind wir von heute, die uns den doch so armen, geknechteten, hungernden Bauern vorstellen, der von seinem erbarmungs- und rücksichtslosen Feudalherren kaltblütig und mitleidlos bis auf die letzte Brotkrume ausgebeutet wird Mit der Realität wird das wenig zu tun gehabt haben.
    Natürlich ging es um Geld! Die Frage ist, ob es sich tatsächlich um Dienste gehandelt hat, wie der Text des Briefes nahelegt, oder von vorneherein "nur" um Zinsen, Abgaben etc. Am Ende wird es um eine monetäre Entschädigung gegangen sein, denn Tilman Questenberg hätte eventuell nicht geleistete Dienste ohnehin nicht mehr abgeleistet. Aber so einfach ist es nicht, wie ich finde. Ging es wirklich um Dienste, so darf man wohl davon ausgehen, daß Tilman Bauer war. Nichtbäuerliche Aftervasallen hätten keine Dienste leisten müssen, da sie den Besitz ihrerseits an Bauern ausgetan hätten. Andererseits fällt mir kein Grund ein, warum ein nichtbäuerlicher Aftervasall persönlich unfrei gewesen sein könnte. Eigenbehörigkeit ist etwas, was man mit Bauern in Verbindung bringt.

    Im übrigen bin ich auch weit davon entfernt zu glauben, daß der Bauer damaliger Zeiten wie ein Stück Vieh behandelt wurde. Mitunter wurde einem diese Sichtweise im Geschichtsunterricht eingepflanzt, aber die eine oder andere Lehrkraft war weltanschaulich auch sehr links angehaucht und insofern natürlich befangen.

    Zitat von Alter Mansfelder
    Tatsächlich wird Tilman Botel genannt Questenberg nicht unvermögend frei losgezogen sein, hat sein Glück gesucht und gefunden, um schließlich -wie es in dem Brief auch steht- zwölf Jahrelang ganz unbehelligt und öffentlich als Bürger in Köln zu wohnen. Irgendwann kamen die Bortfelds auf die Idee, dass hier vielleicht noch etwas eingenommen werden kann, daher der "nette Versuch", denn es geht offensichtlich überhaupt nicht darum, den Tilman als Person "zurückzuholen".
    Nein, daß Tilman als Person zurückgeholt werden soll habe ich keinen Augenblick angenommen. Die Leibeigenschaft wurde im Herzogtum Braunschweig ohnehin 1433 faktisch abgeschafft, also genau im Zeitraum. in dem er in Köln lebte. Ob Tilman bei seinem Fortzug nicht unvermögend und frei war, kann ich natürlich nicht beurteilen. Über ein gewisses Vermögen wird er vermutlich verfügt haben um sich als Kaufmann betätigen zu können. Was die Freiheit betrifft, so verstehe ich nicht, warum die Bortfeld ihn überhaupt haben gehen lassen, wenn er doch ihr Eigenbehöriger war. Vielleicht doch "unerlaubtes Entfernen vom Dienstort"? Mir ist auch gar nicht hunderprozentig klar, ob die Bortfeld Tilman 1441 überhaupt noch als ihren Eigenbehörigen betrachtet haben, oder ob sie nur zum Ausdruck bringen wollten, daß er einer Familie entstammt, die seit über hundert Jahren eigenbehörig war.

    Zitat von Alter Mansfelder
    Und als ordentlicher Bürger von Köln hat er den Bortfelds in dem Brief ja auch mitteilen lassen, dass er ihnen in Köln zu Recht gehorsam stehen wolle, dass also mit anderen Worten die Bortfelds ihre Ansprüche in Köln einklagen sollen. Ob die Reichsstadt es sich in diesem Falle leisten kann und wird, einen Prozess mit einem Gefälligkeitsurteil zu beenden? Eher nicht. Und daher auch dieser Brief des Rates an die Bortfelds: Lasst es doch bitte bleiben, wir besitzen die entsprechenden Freiheiten, die nun auch Tilman Questenberg mittlerweile ersessen hat.
    Daß Tilman diese Freiheiten ersessen hat, wird den Bortfeld mit Sicherheit bekannt gewesen sein. Aber das waren ja lediglich persönliche Freiheiten. Waren denn vom schuldrechtlichen Standpunkt her gesehen alle Forderungen an jemanden nichtig, der die mit dem Leben in einer Stadt verbundene Freiheit ersessen hat?

    Viele Grüße
    consanguineus
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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4070

      #17
      derzeit nur kurz,
      die bortfeld hatten einen flickenteppich an besitzungen, manche behielten sie wenige wochen. sie konnten theoretisch allen eintagesuntertanen die hölle heiß machen.

      der text bezieht sich außerdem nicht auf die botel aus einem bestimmten ort.


      somit frage ich, ob es um nicht erbrachte zinsschuld oder doch mehr um eifersucht ging, weil bortfeld dem botel alias gerstenberch das bürgerrecht in köln nicht gönnte, sein versuch den reichen botel sich wieder untertan zu machen in einem anderen gebiet gescheitert war, womöglich in deiner gegend.


      ich überflog heute alte rechtstexte, der mansfelder weiß es sicher besser.
      demnach konnte, wenn jemand einem orden(sbesitz) eigenbehöriger gewesen wäre durch die mutter schon, der vater aber einem (für ihn günstigeren) weltlichen herrn verpflichtet war, das kind in den günstigeren stand nach dem vater eintreten und die pflicht gegenüber dem orden(sbesitzpächter) dann nicht erfüllen müssen, jedoch solle dann sein kind wieder dem orden gegenüber verpflichtet sein. das könnte gut zur spitzenfunktion des bortfeld im orden passen.

      diese komplizierten rechte wären im auslaufen gewesen, bürgerrecht ging den alten rechten schließlich vor, zumal man es ohnehin erst nach langer bewährung erwarb.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6798

        #18
        Hallo zusammen,
        ich habe mal die beiden Teile zusammengefügt und zum Spaß versucht, hochdeutsche Merkmale aufzuspüren, insbesondere die zweite Lautverschiebung (blau) und den Plural der Verben im Indikativ Präsens auf -n/m statt auf -t (rot). Sicher übersehe ich was und andere Merkmale gibts auch (wir, ir, vch), aber es ist doch estaunlich wenig.

        Borchard Hinrik Lippolt Aswyn Hans ind Hinrik
        broedere ind vedderen van Bortfelde

        Vnse fru(n)tlich groete ind wat wir guecz vermoegen Ersame(n)
        ind vroemen guede fru(n)de As ir vns nu gescr(iven) dat vel to
        weten worden sy dat by vns ein wonaftich sy vnse b(ur)ger
        of medewoner geheten questenb(er)g myt v geheten Botel
        de sulue synae broedere elde(re)n ind fru(n)de uwer elderen ind vor
        langer dan oeuer Hu(n)dert Jare(n) behorige vulschuldige tinshafte
        lude sculden syn gewesen etc begerende van vns de(m) selue(n) to
        vermoegen dat hee v den verseten dienst verguede etc
        As dan uwe breif mit me worden Jnhelt Ham wir wael
        verstanden Jnd beger(en) vch dar vp czo wissen dar vnse stat
        eyne vri stat is Jnd va(n) deym Heligen Riche manchfelde=
        clich p(ri)uilegiert Jnd va(n) alder vriheit ind
        vnse(re) vurvaderen an vns also bracht is So wilch man Jair
        ind dach offenbair in vns(er) wonaftich ind burger is dat de
        sulcher besweirniss ind anspraiche(n) gevriet ind ledich
        gehalden geweist is Also is eyn ma(n) by vns gesessen ind
        wonaftich den ma(n) noemet teilma(n) queste(n)berch, de is
        Boeue(n) czweilff Jair vnse ingesessen burg(er) geweist
        ind hait Ouch offenbair by vns gewonet vyt ((?)) ind
        yn gewandert / vngevordert als dat hee billich
        vns(er) stat vriheit geneten sall wir en wurden
        dan myt anderen reden vnderwijst
        Doch hait de selue teilma(n) vnss to ke(n)ne(n) gegeue(n)
        hee will vch g(er)ne by(n)ne vns(er) ((eingefügt: stat)) als geburliche(n)
        reichcz gehoirsam syn Jnd beg(er)n ouch fru(n)tlich dat
        ir in da by laissen wilt Jnd als ir vort gescr(iven)
        ind begert hait va(n) Joha(n) Caldenb(er)g Jnd Joha(n)se
        van balue etc So hain wir by deisine selue(n)
        boeden vnse antw(er)de so wir de va(n) Joha(n) Calde(n)b(er)ge
        verstanden hai(n) in eyme off(en) br(ief) gescr(iven) vnse H(er)r(e)
        got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
        eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj

        Viele Grüße
        Peter

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7419

          #19
          Hallo sternap!

          Welcher Text bezieht sich nicht auf die Botel aus einem bestimmten Ort?

          Die hintergründigen Motive der Bortfeld kennen wir leider nicht. Möglicherweise steckt tatsächlich etwas mehr dahinter als "versessene Dienste". Daß Tilman Questenberg als Bürger Kölns ein freier Mann geworden war, muß den Bortfeld bekannt gewesen sein. Ihn als Person hätten sie eh nicht mehr "zurückbekommen". Möglicherweise hat das Vorgehen der Bortfeld aber etwas mit dem Kauf zu tun, durch den die Botel/Questenberg 1426 in den Besitz des Lehens gelangten. Die Asseburger als Verkäufer (und Lehnsherren) wollten einen Teil des Kaufgeldes dazu verwenden, den Bortfeld irgendwelche mir nicht näher bekannten Rechte abzugelten, die diese an dem Lehen hatten. Das geht jedenfalls aus der Abschrift des Lehnsbriefes hervor.

          Welche Spitzenfunktion hatte ein Bortfeld im Deutschen Orden? Da die Antwort der Kölner an sechs Brüder und Vettern v. Bortfeld ging, gehe ich davon aus, daß es sich hier um einen aus diesen sechs Personen bestehenden Bortfeldischen Lehnsverband handelte, welcher eine bestimmte Besitzung oder Vogtei innehatte, zu der die Botel/Questenberg seit über hundert Jahren gehörten. Vom Orden ist hier nicht die Rede. Der Orden hatte in der Gegend bedeutenden Grundbesitz, etwa die Kommenden Lucklum und Langeln und selbstverständlich auch Streubesitz. Allerdings gab es in Lucklum keinen Landkomtur aus der Familie v. Bortfeld. In Langeln kennt sich Sbriglione viel besser aus.

          Viele Grüße
          consanguineus
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          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 7419

            #20
            Hallo Peter,

            vielen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast! Ich habe noch in grün die Verbesserungen von Michael eingefügt.

            Borchard Hinrik Lippolt Aswyn Hans ind Hinrik
            broedere ind vedderen van Bortfelde

            Vnse fru(n)tlich groete ind wat wir guecz vermoegen Ersame(n)
            ind vroemen guede fru(n)de As ir vns nu gescr(iven) hait dat vch to
            weten worden sy dat by vns ein wonaftich sy vnse b(ur)ger
            of medewoner geheten questenb(er)g myt v geheten Botel
            de sulue synae broedere elde(re)n ind fru(n)de uwer elderen ind vor
            langer dan oeuer Hu(n)dert Jare(n) behorige vulschuldige tinshafte
            lude sculden syn gewesen etc begerende van vns de(m) selue(n) to
            vermoegen dat hee v den verseten dienst verguede etc
            As dan uwe breif mit me worden Jnhelt hain wir wael
            verstanden Jnd beger(en) vch dar vp czo wissen dar vnse stat
            eyne vri stat is Jnd va(n) deym Heligen Riche manchfelde=
            clich p(ri)uilegiert Jnd va(n) alder vriheit ind
            vnse(re) vurvaderen an vns also bracht is So wilch man Jair
            ind dach offenbair in vns(er) wonaftich ind burger is dat de
            sulcher besweirniss ind anspraiche(n) gevriet ind ledich
            gehalden geweist is Also is eyn ma(n) by vns gesessen ind
            wonaftich den ma(n) noemet teilma(n) queste(n)berch, de is
            Boeue(n) czweilff Jair vnse ingesessen burg(er) geweist
            ind hait Ouch offenbair by vns gewonet vyt ((?)) ind
            yn gewandert / vngevordert als dat hee billich
            vns(er) stat vriheit geneten sall wir en wurden
            dan myt anderen reden vnderwijst
            Doch hait de selue teilma(n) vnss to ke(n)ne(n) gegeue(n)
            hee will vch g(er)ne by(n)ne vns(er) ((eingefügt: stat)) als geburliche(n)
            reichcz gehoirsam syn Jnd beg(er)n ouch fru(n)tlich dat
            ir in da by laissen wilt Jnd als ir vort gescr(iven)
            ind begert hait va(n) Joha(n) Caldenb(er)g Jnd Joha(n)se
            van balue etc So hain wir by deisine selue(n)
            boeden vnse antw(er)de so wir de va(n) Joha(n) Calde(n)b(er)ge
            verstanden hai(n) in eyme off(en) br(ief) gescr(iven) vnse H(er)r(e)
            got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
            eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj

            Es sind wirklich erstaunlich wenig Unterschiede zum Mittelniederdeutschen zu finden, was, wie Du bereits angemerkt hast, dem Umstand geschuldet ist, daß in Köln als wichtiger Hansestadt das Mittelniederdeutsche zumindest unter den Fernkaufleuten lingua franca gewesen sein wird.

            Viele Grüße
            consanguineus
            Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7419

              #21
              Zitat von Alter Mansfelder
              got sy mit vch gegeue(n) g((n/u??))edesdach den
              eirsten dach va(n) deym mercze a(nn)o xlj
              Hallo Alter Mansfelder!

              Guedesdach ist ein anderes Wort für Mittwoch. Und tatsächlich fiel der 1. März 1441 auf einen Mittwoch. Sogar den Aschermittwoch!

              Viele Grüße
              consanguineus
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              • Xylander
                Erfahrener Benutzer
                • 30.10.2009
                • 6798

                #22
                Hallo zusammen,
                dann passt ja dieses kölsche Fastelowendlied:
                https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Und Godesdag ist Wodanstag - aber das wusstet Ihr sicher.

                Viele Grüße
                Peter
                Zuletzt geändert von Xylander; 09.09.2022, 08:21.

                Kommentar

                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 7419

                  #23
                  Zitat von sternap Beitrag anzeigen
                  ich überflog heute alte rechtstexte, der mansfelder weiß es sicher besser.
                  demnach konnte, wenn jemand einem orden(sbesitz) eigenbehöriger gewesen wäre durch die mutter schon, der vater aber einem (für ihn günstigeren) weltlichen herrn verpflichtet war, das kind in den günstigeren stand nach dem vater eintreten und die pflicht gegenüber dem orden(sbesitzpächter) dann nicht erfüllen müssen, jedoch solle dann sein kind wieder dem orden gegenüber verpflichtet sein. das könnte gut zur spitzenfunktion des bortfeld im orden passen.

                  diese komplizierten rechte wären im auslaufen gewesen, bürgerrecht ging den alten rechten schließlich vor, zumal man es ohnehin erst nach langer bewährung erwarb.
                  Hallo sternap!

                  Ich komme zurück auf Deine Erwähnung eines Bortfeld, der eine Spitzenfunktion im Deutschen Orden hatte. Wer war das und wann hatte er welche Funktion?

                  Ich frage aus folgendem Grund: Es gab in der Nähe von Goslar die Deutschordenskommende Weddingen, an die ich zunächst gar nicht gedacht hatte. Im Jahre 1355 werden verschiedene Personen namens Botel erwähnt, welche in Weddingen ("in Wedighe: Meteke Botels cum pueris"), dem unmittelbar benachbarten Immenrode ("in Ymmenrode [...] item Johannes Botels cum pueris, item Thidericus Botels") und im übernächsten Dorf Lengde ("item in Langhesse: Heneke Botel, Greten soror sua") lebten (Quelle: UB Stadt Goslar, Band 4, Nr. 525 "Güterverzeichnis des Klosters Neuwerk"). Bei den genannten Personen handelt es sich um Eigenbehörige des Golarschen Klosters Neuwerk. Mit der Kommende Weddingen haben sie direkt nichts zu tun, denn die wurde ohnehin erst später von Goslar nach Weddingen verlegt. Auch gibt es keinen Hinweis auf einen Bortfeld, der zu dieser Zeit ein Amt im Kloster Neuwerk oder der Goslarschen Kommende innehatte. Besser gesagt: mir ist keiner bekannt, was nichts bedeuten muß.

                  Aber möglicherweise stammt der Kölner Bürger Questenberg bzw. Botel aus dem Kreis dieser Personen, weswegen es für mich interessant wäre zu wissen, ob die Bortfeld in Weddingen, Immenrode oder Lengde begütert waren. Es gab, wie oben erwähnt, in diesen Dörfern nachweislich dem Kloster Neuwerk eigenbehörige Bauern namens Botel. Vielleicht gab es auch weitere Vertreter dieser Familie in benachbarten Dörfern, welche nicht dem Kloster Neuwerk unterstanden. Möglich wäre es. Im Luftlinie 10 km entfernten Ohlendorf gab es ebenfalls sehr frühe Botel. Vielleicht hatten die Bortfeld dort Besitz oder Rechte? Alles nur ins Unreine gedacht...

                  Viele Grüße
                  consanguineus
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