Kirchenbücher auf ARCHION - News (Teil 4)

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  • Gastonian
    Moderator

    • 20.09.2021
    • 5644

    Hallo allerseits:

    Jetzt wird es spannend für mich, ob die von mir gewünschten Kirchenbücher (Petersberg, Fienstedt, Lebendorf, und Beesenlaublingen) vor meinem Termin im LKA Magdeburg am 02.09. bei Archion hochgeladen werden - die Metadaten sind ja schon dort.

    VG

    --Carl-Henry
    Wohnort USA

    Kommentar

    • Ralf-I-vonderMark
      Super-Moderator

      • 02.01.2015
      • 3139

      Hallo zusammen,

      heute ist bei ARCHION der NEWSLETTER 08/2025 erschienen:

      Was ging in den vergangenen Wochen online?
      • Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
        750 Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Mühlhausen
      • Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
        Kirchenbuchverkartungen der Stadtkirche Bayreuth
      • Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig
        knapp 900 Kirchenbücher aus 50 Gemeinden
      Was wird derzeit importiert?
      • Landeskirchenarchiv der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland/Magdeburg
      Was kommt im Anschluss?
      Freuen Sie sich auf neue Kirchenbücher aus:
      • Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
      • Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
      • Archiv der Evangelischen Landeskirche Anhalts
      • Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
      Zudem wurde mitgeteilt:
      Ab sofort ist der erste Teil der Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Mühlhausen online verfügbar. Damit eröffnet sich Familien- und Heimatforschern eine wertvolle neue Quelle zur Erforschung von Vorfahren und regionaler Geschichte im thüringischen Raum.
      Mit diesem Neuzugang wächst das Angebot um rund 750 Kirchenbücher aus 46 Kirchengemeinden, die einen Zeitraum vom 16. bis ins 20. Jahrhundert umfassen.
      Übrigens: Im Taufbuch der St.-Blasii-Kirche in Mühlhausen findet sich der Eintrag von John Augustus Roebling (1806–1869) – dem Konstrukteur der weltberühmten Brooklyn Bridge in New York.
      Entdecken Sie diesen historischen Fund und viele weitere Kirchenbücher in und um Mühlhausen jetzt online:
      Kirchenkreis Mühlhausen: Kirchenbücher online mit ARCHION

      Viele Grüße
      Ralf

      Kommentar

      • Martina Rohde
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2012
        • 4803

        Rückschritt für alle Familienforscher die das Glück hatten keine 1875 gedeckelten Kirchenbücher einsehen zu können.
        Ab sofort gelten auch bei Archion die standesamtlichen "Schutzfristen".
        Für Berlin-Brandenburg heißt das z. B. das 20 Jahre Taufen, 10 Jahre Trauungen und alle Namensregister die in diese Zeit reichen, ausgeblendet wurden.

        Danke dafür :-(

        -----------------------------------

        Hinweis zur Zugänglichkeit unserer Digitalisate

        Veröffentlicht am: 18. August 2025
        Anpassung unserer Veröffentlichungsrichtlinien für historische Kirchenbuchdigitalisate

        Bisher haben wir uns bei der Veröffentlichung von Digitalisaten an den von den Archiven vorgegebenen Schutzfristen orientiert.

        Da sich jedoch die Lebenswirklichkeit – insbesondere die Lebenserwartung – in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert hat, haben wir nach umfassender juristischer Beratung unsere Veröffentlichungspraxis angepasst.

        Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard. Das bedeutet: Mit Ausnahme von Beerdigungsregistern werden keine Daten auf Archion zugänglich sein, die innerhalb dieser Fristen liegen. Daher werden wir vorsorglich sämtliche Bilder entfernen, die nicht diesem Mindeststandard entsprechen.

        Auch wenn dies Einschränkungen für Ihre Forschung bedeuten mag, bitten wir um Ihr Verständnis: Der Schutz sensibler Daten hat für uns oberste Priorität.

        Wir betonen ausdrücklich, dass diese Entscheidung nicht auf Versäumnisse der einliefernden Archive oder unseres Portals zurückzuführen ist. Sie ist vielmehr eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Maßnahme, um langfristig eine verlässliche Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen.

        Da wir wissen, dass diese Änderung Fragen aufwerfen können, möchten wir so transparent wie möglich informieren. Ausführliche Antworten haben wir im unten folgenden FAQ-Bereich für Sie zusammengestellt. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unseren Support unter info@archion.de

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7472

          Der kleingeistige Deutsche Michel hat wieder zugeschlagen. Ich fasse es nicht...
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

          Kommentar

          • sonki
            Erfahrener Benutzer
            • 10.05.2018
            • 5680

            Werden die entfernten Inhalte wieder online gehen?
            Regelmäßige Teilfreigaben einzelner Jahrgänge innerhalb eines Kirchenbuchs sind nicht vorgesehen. In regelmäßigen Abständen werden jedoch ganze Bücher freigegeben, deren jüngster Eintrag nicht mehr unter die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes fällt.
            Nicht mal das bekommen sie hin, bei Matrikula aber geht sowas...mich würde echt mal interessieren wieviel hunderte Bücher nun plötzlich "offline" sind. Es gibt soviel Namensregister die irgendwann um 1850 und über 1945 hinausreichen. Alle schlagartig nicht mehr einsehbar...insbesondere in mittleren und große Städten wird die Suche nun z.T. mühsamer...aber so braucht man halt öfter einen Pass und Archion kann mehr Geld verdienen...hurra...
            ¯\_(ツ)_/¯

            Kommentar

            • Ralf-I-vonderMark
              Super-Moderator

              • 02.01.2015
              • 3139

              Hallo zusammen,

              diese Entscheidung verwundert schon sehr, weil die Begründung vom 18.08.2025 mit dem Satz beginnt: „Bisher haben wir uns bei der Veröffentlichung von Digitalisaten an den von den Archiven vorgegebenen Schutzfristen orientiert.“

              Dies entspricht aber der gültigen Rechtslage! Dieser Beitrag Kirchenbücher und Datenschutz: Regionalgeschichte, Genealogie und Stammbaumforschung von Felix Neumann vom 08.10.2020 ist m.E. zu der Thematik aufschlussreich. Darin steht zutreffend: „Aber auch für ältere Kirchenbücher gelten Regeln, die katholische und evangelische Kirche für die Archivnutzung festgelegt haben und die als Spezialgesetze den Datenschutzgesetzen vorgehen.“

              Daher ist es rechtlich uneingeschränkt zulässig, dass die von den Kirchenarchiven vorgegebenen Sperrfristen kürzer waren als die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes, zumal dieses nicht für Kirchenbücher gilt.

              Aufgrund dessen ist die beschriebene Meinungsumkehr „Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard. (…) Wir betonen ausdrücklich, dass diese Entscheidung nicht auf Versäumnisse der einliefernden Archive oder unseres Portals zurückzuführen ist. Sie ist vielmehr eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Maßnahme, um langfristig eine verlässliche Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen“ objektiv und nach meinem rechtlichen Verständnis nicht nachvollziehbar.

              Zum Hintergrund wird ausgeführt: „Mit dem Zuwachs an Kirchenbüchern aus dem 20. Jahrhundert und der gestiegenen Lebenserwartung steigt das Risiko, dass Daten noch lebender Personen online verfügbar wären. Um dies zu vermeiden, wurden die Schutzfristen auf Archion vorsorglich angepasst.“ Dies ist schon merkwürdig, weil die Archivgesetze eindeutig sind hinsichtlich der Sperrfristen und daher rechtlich erst dann eine Änderung erforderlich wäre, wenn sich ein Archivgesetz restriktiv ändern würde.

              Dies entspricht auch grundlegend der Ansicht von ARCHION: „Bisher galten die archivischen Schutzfristen, die jedes einliefernde Archiv nach eigener Gesetzgebung festlegte. Diese Praxis ist rechtlich zulässig. Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen war uns eine vorsorgliche Neubewertung wichtig.“

              Eine gesellschaftliche Entwicklung macht aber kein bestehendes Gesetz unwirksam!

              Ferner wird zu der Frage, ob es rechtliche Probleme mit der bisherigen Praxis gab, geschrieben: „Nein. Die Änderung ist eine vorsorgliche und zukunftsorientierte Maßnahme.“

              Dies ist sehr komisch und m.E. nicht nachvollziehbar. Denn hinter ARCHION steht bekanntlich die Kirchenbuchportal GmbH, also eine Firma. Aber keine Firma ändert grundlos eine rechtlich zulässige Praxis!
              ARCHION schreibt dazu: „Da sich jedoch die Lebenswirklichkeit – insbesondere die Lebenserwartung – in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert hat, haben wir nach umfassender juristischer Beratung unsere Veröffentlichungspraxis angepasst.“

              Da bekanntlich eine umfassende juristische Beratung zu relativ hohen Kosten führen könnte, ist es aus wirtschaftlicher Erwägung heraus m.E. absolut nicht nachvollziehbar, dass die Kirchenbuchportal GmbH eine rechtlich zulässige und der Gesetzeslage entsprechende Praxis umfassend mit einer juristischen Beratung überprüfen lässt, ohne dass es angeblich rechtliche Probleme gegeben habe.

              Diese juristische Beratung ist für sich betrachtet unverständlich, weil das Ergebnis der Prüfung nur hätte sein können, dass die Veröffentlich der Kirchenbücher der Gesetzeslage entspricht und rechtlich nicht beanstandet werden kann. Welcher seriöse Jurist würde im Rahmen einer rechtlichen Begutachtung auf die Idee kommen, dass es aber aus Gründen der veränderten Lebenswirklichkeit trotzdem besser sei, die rechtlichen Möglichkeit nicht vollumfänglich auszunutzen, sondern sich eine freiwillige Selbstbegrenzung aufzuerlegen und welcher Geschäftsführer würde einem solchen unjuristischem Rat folgen?

              Meine Theorie ist, dass irgendjemand oder eine Gruppe von Aktivisten sich bei ARCHION beklagt (nicht beschwert) haben, dass ihre Gefühle durch die online einsehbaren Traudaten oder Traudaten von Vorfahren verletzt sind, auch wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Hierdurch könnte dann die Entscheidung der Geschäftsleitung der Kirchenbuchportal GmbH beeinflusst worden sein, dass aus Rücksicht auf eine mögliche Gefühlsverletzung einer winzig kleinen Minderheit und deren von Gefühlen geprägter neuer Lebenswirklichkeit die rechtlich zulässige Praxis überprüft und eingeschränkt werden soll. Bei einer derartig hohen Rücksichtnahme wäre es aber einfacher gewesen, die betreffenden Digitalisate zu schwärzen.

              Aber vielleicht liegt auch ein anderer Grund bzw. eine andere Motivation für die Überprüfungsentscheidung und insbesondere die freiwillige Begrenzung der Veröffentlichungsrichtlinien ohne rechtliche Notwendigkeit zugrunde.
              Vermutlich ist aber derjenige, der die Kirchenbuchportal GmbH zur freiwilligen Änderung der Veröffentlichungsrichtlinien veranlasst hat, deutlich einflussreicher als wir und übt möglicherweise ein hohes Amt in einer Landeskirche aus, womit ich eine weitere Theorie dargestellt habe.

              Viele Grüße
              Ralf

              Kommentar

              • nav
                Erfahrener Benutzer
                • 30.03.2014
                • 798

                Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
                Ab sofort gelten auch bei Archion die standesamtlichen "Schutzfristen".
                Das ist natürlich sehr schade, aber man muss auch anerkennen dass der bisherige Zustand bei Büchern, die weit über standesamtliche Schutzfristen hinausgingen, reines Glück und Luxus für Ahnenforscher war.

                [QUOTE]Werden die entfernten Inhalte wieder online gehen?
                Regelmäßige Teilfreigaben einzelner Jahrgänge innerhalb eines Kirchenbuchs sind nicht vorgesehen. In regelmäßigen Abständen werden jedoch ganze Bücher freigegeben, deren jüngster Eintrag nicht mehr unter die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes fällt.[QUOTE]

                Das Vorgehen von Archion bei Büchern, die in die Datenschutzfristen reinreichen ist dagegen ist weiterhin wirklich einfach nur lächerlich, gerade wenn man bedenkt dass man bei Archion ordentlich bezahlt, während Matricula kostenlos ist. Aber das ist ja auch nichts neues.

                Dass man nicht jedes Jahr alles aktualisiert ist vielleicht verständlich, wenn man die schiere Masse der Bücher auf Archion betrachtet (wovon natürlich nur ein Teil betroffen wäre - dennoch sicherlich viele). Aber z. B. alle fünf Jahre einmal alles aktualisieren wäre doch sicherlich zumutbar.

                Auch unverständlich finde ich, wenn Bücher, die weit in die datenschutzfreie Zeit (z. B. welche, die um 1820 beginnen) gehen, komplett gesperrt werden, nur weil Archion zu faul ist, einmalig (!) zu prüfen, ab welchem Punkt die Daten in die Schutzfristen fallen. Das sind ein bis maximal vier Punkte pro Buch, je nachdem wie viele Ereignisarten in einem Buch verzeichnet wurden.

                Kommentar

                • Martina Rohde
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2012
                  • 4803

                  Zitat von nav Beitrag anzeigen
                  .......
                  Auch unverständlich finde ich, wenn Bücher, die weit in die datenschutzfreie Zeit (z. B. welche, die um 1820 beginnen) gehen, komplett gesperrt werden, nur weil Archion zu faul ist, einmalig (!) zu prüfen, ab welchem Punkt die Daten in die Schutzfristen fallen. Das sind ein bis maximal vier Punkte pro Buch, je nachdem wie viele Ereignisarten in einem Buch verzeichnet wurden.
                  Das stimmt so nicht. Die Prüfung und evtl. Freigabe obliegt dem jeweiligen Archiv. Archion stellt nur den Webauftritt zur Verfügung. Wenn das Archiv nicht kann/will kann Archion auch nichts hochladen.

                  Kommentar

                  • OlliL
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.02.2017
                    • 5837

                    So wie ich die FAQ verstanden habe werden "betroffene" Bücher nicht vollständig gesperrt, sondern nur die Bilder welche die nun "gesperrten" Jahre beinhalten.
                    Offensichtlich hat man also hunderte oder gar tausende Bücher geprüft und manuell Bilder "deaktiviert" - was für ein unvorstellbarer Aufwand Archion da bewältigt hat..... ich kann mir das kaum vorstellen. Die Personaldecke wird ja nicht wahnsinnig groß sein.
                    Zuletzt geändert von OlliL; 23.08.2025, 14:46.
                    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                    Kommentar

                    • ReReBe
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.10.2016
                      • 3249

                      Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen

                      Das stimmt so nicht. Die Prüfung und evtl. Freigabe obliegt dem jeweiligen Archiv. Archion stellt nur den Webauftritt zur Verfügung. Wenn das Archiv nicht kann/will kann Archion auch nichts hochladen.
                      Die Frage ist ja noch, von wem dieser ganze Blödsinn ausgeht: von Archion oder von den Archiven?
                      Ich vermute von Archion, denn die ganzen zuliefernden Archive müssten ja geschlossen gleicher Meinung sein.
                      Für mich ist das Ganze in keiner Weise nachvollziehbar und die ganzen haltlosen Begründungen einfach nur lächerlich.
                      Ich frage mich schon länger, wo dieser ganze Irrsinn hierzulande noch hin führen wird.
                      Reiner
                      Zuletzt geändert von ReReBe; 23.08.2025, 14:58.

                      Kommentar

                      • nav
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.03.2014
                        • 798

                        Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
                        Das stimmt so nicht. Die Prüfung und evtl. Freigabe obliegt dem jeweiligen Archiv. Archion stellt nur den Webauftritt zur Verfügung. Wenn das Archiv nicht kann/will kann Archion auch nichts hochladen.
                        Die Archive werden wohl kaum dafür zuständig sein, bei Archion bereits hochgeladene Bücher zu sperren, nehme ich an.

                        Kommentar

                        • Martina Rohde
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2012
                          • 4803

                          Zitat von nav Beitrag anzeigen

                          Die Archive werden wohl kaum dafür zuständig sein, bei Archion bereits hochgeladene Bücher zu sperren, nehme ich an.
                          Nein, das sicher nicht. Aber neue Freigaben für neue Jahre noch nicht vorhandener Bücher zu prüfen und freie Jahre an Archion zu liefern. Die Archive haben ja die bisherigen Bücher nach ihren geltenden gesetzlichen Grundlagen eingereicht.

                          Kommentar

                          • OlliL
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.02.2017
                            • 5837

                            Vermutlich hat sich irgendwer beschwert weil Daten eines nahen und noch lebenden Verwandten online sind. Und obwohl die rechtliche Lage so aussieht wie beschrieben hat die Rechtsberatung sicherlich ergeben, das es Interpretationsspielraum gibt und gerade bei noch lebenden Personen diese evtl. veranlassen könnten das ihre eigenen Daten unkenntlich gemacht werden. Ich vermute das aus diesem Grunde hier proaktiv gehandelt wurde um weitere mögliche Auseinandersetzungen vorzubeugen. Mit Sicherheit gab es hier einen Trigger von aussen. Keine Unternehmung wird hier selber auf die Idee kommen diesen Aufwand zu betreiben ohne wirklichen Grund.
                            Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                            Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                            Kommentar

                            • consanguineus
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.05.2018
                              • 7472

                              Zitat von sonki Beitrag anzeigen
                              insbesondere in mittleren und große Städten wird die Suche nun z.T. mühsamer
                              Nein, ich denke, es wird umso mühsamer, je kleiner eine Gemeide ist, denn in diesen Fällen deckt ein Buch sehr viele Jahrzehnte ab. Das ist in Städten naturgemäß anders.

                              Viele Grüße
                              consanguineus

                              Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

                              Kommentar

                              • Xtine
                                Administrator


                                • 16.07.2006
                                • 30047

                                Hallo,

                                Ich verstehe das Problem nicht, wenn sie sich bei Archion jetzt am PStG orientieren.
                                Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard.

                                Die Fristen des PStG
                                Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre= bis 1944
                                Geburtenregister 110 Jahre = bis 1914
                                Sterberegister 30 Jahre = bis 1994

                                Hatten sie bei Archion tatsächlich Bücher, die diese Fristen nicht eingehalten hatten

                                Ich habe wenig evangelische Vorfahren, daher bin ich nicht allzu häufig auf Archion unterwegs, aber Bücher bis ins 20. Jh. hatte ich (für die bayr. Pampa) da nie!

                                Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
                                Für Berlin-Brandenburg heißt das z. B. das 20 Jahre Taufen, 10 Jahre Trauungen und alle Namensregister die in diese Zeit reichen, ausgeblendet wurden.

                                Gab es für Berlin tatsächlich Taufen, die bis 1934 reichten??? Das fände ich dann tatsächlich bedenklich, denn diese Personen könnten tatsächlich noch leben! Mein Schwiegervater Jahrgang 1934 ist noch putzmunter!

                                Da wart ihr dann echt priviligiert!


                                Bei Matricula gelten schon immer ganz andere Fristen! Gerade bei den Geburts-/Taufeinträgen ist hier die Frist 10 Jahre länger.
                                Matricula für Deutschland
                                1. 30 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der Letztverstorbenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
                                2. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der Letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist,
                                3. 70 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.

                                Für Einträge nach 1876 wenden sie sich bitte grundsätzlich an das zuständige Standesamt, da ab diesem Zeitpunkt der Staat für die Führung der Personenstandsdokumentation zuständig ist.
                                (wobei hier manchmal die Bücher sogar weiter reichen!)
                                ​​

                                Aber mal ehrlich, die meisten Einträge suchen wir doch sowieso erst, wenn die Schutzfrist schon lange nicht mehr greift!
                                Dann muß man halt doch mal direkt ans Archiv schreiben, oder auf die Standesämter bzw. deren Archive ausweichen.
                                Bei mir würde das die Generation meiner Großeltern betreffen, macht 4 Personen. Das ist doch überschaubar!
                                Viele Grüße .................................. .
                                Christine

                                .. .............
                                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                                (Konfuzius)

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