Kirchenbücher auf ARCHION - News (Teil 4)

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  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 3249

    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen

    Nein, ich denke, es wird umso mühsamer, je kleiner eine Gemeide ist, denn in diesen Fällen deckt ein Buch sehr viele Jahrzehnte ab. Das ist in Städten naturgemäß anders.

    Viele Grüße
    consanguineus
    consanguineus, das stimmt so nicht!

    Es kommt nicht auf die Jahrzehnte an, die ein KB abdeckt, sondern auf die Zahl der Fälle/Einträge die in einem KB pro Jahr/Jahrzehnt verzeichnet sind.
    Und das sind bei mittleren und größeren Orten sicher deutlich mehr als bei kleinen. Ob die Fälle/Einträge in einem oder mehreren KB zu finden sind ist dabei unerheblich.

    Gruß
    Reiner
    Zuletzt geändert von ReReBe; 23.08.2025, 16:55.

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    • OlliL
      Erfahrener Benutzer
      • 11.02.2017
      • 5837

      nochmal: Es werden nur die Bilder ausgeblendet die aus den Zeiträumen herauslaufen - es werden nicht ganze Bücher deaktiviert nur weil darin einzelne Seiten aus dem Raster fallen!

      Aus der FAQ:

      Wie wurde das praktisch umgesetzt?
      Bei Kirchenbüchern, deren Laufzeitende über das Stichjahr hinausgeht, wurden einzelne Bilder abgetrennt. Online bleibt, was innerhalb der neuen Fristen liegt. Alles andere ist offline.
      Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
      Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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      • Gastonian
        Moderator

        • 20.09.2021
        • 5643

        Und als Beispiel:

        Das KB Altenhaina (im Kirchenkreis Frankenberg in Nordhessen) deckt die Jahre 1830 bis 1931 ab. Da sind jetzt die Taufen ab 1915 nicht einsehbar, aber der Rest des Kirchenbuchs ist immer noch einsehbar: https://www.archion.de/p/707d311be3/

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA

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        • Martina Rohde
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2012
          • 4803

          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ......

          Gab es für Berlin tatsächlich Taufen, die bis 1934 reichten??? Das fände ich dann tatsächlich bedenklich, denn diese Personen könnten tatsächlich noch leben! Mein Schwiegervater Jahrgang 1934 ist noch putzmunter!

          Da wart ihr dann echt priviligiert!

          ....
          grafik.png


          Wobei wir ja nur Microfiche einsehen können, keine Originale. Und Berlin ist leider nur bis 1945 verfilmt. Brandenburg ist teils erheblich weiter verfilmt und dann auch online.
          Bis 1934 gingen die meisten Taufen in Berlin nicht, aber auch nur weil seit Jahren nichts mehr hochgeladen wurde.
          Zuletzt geändert von Martina Rohde; 23.08.2025, 18:13.

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          • RiKo
            Erfahrener Benutzer
            • 09.10.2018
            • 492

            Ich konnte mal eine Bestattung aus dem Jahr 2002 einsehen Das wurde aber kurze Zeit später schon beschränkt
            Viele Grüße
            RiKo
            Suche: Ostpreußen: Kopatz, Sowa, Olschewski, Korbus, Skoniecki, Retkowski, Dombrowski, Rokitzki, ...
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            • Ralf-I-vonderMark
              Super-Moderator

              • 02.01.2015
              • 3139

              Hallo zusammen,

              im Hinblick darauf, dass der 75. Genealogentag vom 26. bis 28. September 2025 in Frankfurt am Main stattfindet, welcher von FamilySearch Europe als Gastgeber für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e. V. organisiert wird, und bekanntlich ARCHION dort regelmäßig mit einem Stand vertreten ist, würde ich anregen, dass diejenigen, welche beabsichtigen, am 75. Genealogentag in Frankfurt teilzunehmen bzw. diesen zu besuchen, konkret ARCHION Mitarbeiter ganz sachlich befragen, warum eine archivrechtlich zulässige und dem Datenschutz als Spezialgesetz vorgehende Schutzfristregelung freiwillig eingeschränkt wird und was der Hintergrund für die vermeintlich vorsorgliche und zukunftsorientierte Maßnahme ist.

              Eine mögliche Änderung der Archivgesetze kann nicht der Grund sein, weil Handlungsbedarf erst dann entstehen würde, wenn die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist unter Berücksichtigung von Übergangsfristen.

              Dabei stellt sich auch die Frage, warum nicht abgewartet wird, ob sich überhaupt jemand durch die online einsehbaren Taufregister bis maximal 1934 (anstatt 1914 nach dem PStG) verletzt fühlt und nach einer Einzelfallprüfung aus Kulanz die den Beschwerdeführer betreffende Datei geschwärzt wird. Denn ein hoher Aufwand wäre nur bei einer Flut von Beschwerden, nicht aber bei seltenen Einzelfällen zu erwarten. Klagen dürften keine Aussicht auf Erfolg haben.

              Sofern ihr auf dem 75. Genealogentag in Frankfurt seid, sprecht die ARCHION-Mitarbeiter auf die Thematik an. Ob diese dann bereitwillig oder infolge geschickter Fragestellung die gewünschte Auskunft erteilen und Interna verraten oder sich auf die offiziellen Angaben auf Homepage beziehen, bliebe abzuwarten.

              Viele Grüße
              Ralf

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              • Spargel
                Erfahrener Benutzer
                • 27.02.2008
                • 1543

                Hallo,

                hier ist der Direktlink zum
                75. Deutscher Genealogentag 2025

                Gruß
                Joachim

                Kommentar

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