Walburga Jakob, Höhberg
Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg - Augsburg, 27. März 1860:
Die ledige Walburga Jakob von Höhberg, kgl. Landgerichts Gunzenhausen, außereheliche Tochter der Schuhmachersehefrau Maria Anna Jakob zu Höhberg, welche wegen ihres Hangs zum Vagiren schon häufigen Bestrafungen unterlegen, hat sich am 20. Januar ds. Js. wiederholt vom Hause entfernt, ohne daß sie bis jetzt wieder zurückgekehrt ist, oder ihr Aufenthalt ermittelt werden konnte.
Da die Genannte sich früher schon längere Zeit im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg herumgetrieben hat, und deßhalb anzunehmen ist, daß sie wiederholt außerhalb des mittelfränkischen Kreises vagirt, so ergeht in Erledigung eines Ansinnens der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 15. ds. Mts. an sämmtliche Distrikts-Polizeibehörden der Auftrag, nach derselben Spähe zu verfügen und sie im Betretungsfalle mittels Schubes an das kgl. Landgericht Gunzenhausen abliefern zu lassen.
Hierbei wird noch bemerkt, daß Walburga Jakob 18 Jahre alt, schlanker Statur und von gesundem Aussehen ist, und daß sie sich bei ihren früheren Aufgreifungen jedesmal taubstumm gestellt hat, was sie jedoch nicht ist.
Augsburg, den 21. März 1860
Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg - Augsburg, 27. März 1860:
Die ledige Walburga Jakob von Höhberg, kgl. Landgerichts Gunzenhausen, außereheliche Tochter der Schuhmachersehefrau Maria Anna Jakob zu Höhberg, welche wegen ihres Hangs zum Vagiren schon häufigen Bestrafungen unterlegen, hat sich am 20. Januar ds. Js. wiederholt vom Hause entfernt, ohne daß sie bis jetzt wieder zurückgekehrt ist, oder ihr Aufenthalt ermittelt werden konnte.
Da die Genannte sich früher schon längere Zeit im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg herumgetrieben hat, und deßhalb anzunehmen ist, daß sie wiederholt außerhalb des mittelfränkischen Kreises vagirt, so ergeht in Erledigung eines Ansinnens der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 15. ds. Mts. an sämmtliche Distrikts-Polizeibehörden der Auftrag, nach derselben Spähe zu verfügen und sie im Betretungsfalle mittels Schubes an das kgl. Landgericht Gunzenhausen abliefern zu lassen.
Hierbei wird noch bemerkt, daß Walburga Jakob 18 Jahre alt, schlanker Statur und von gesundem Aussehen ist, und daß sie sich bei ihren früheren Aufgreifungen jedesmal taubstumm gestellt hat, was sie jedoch nicht ist.
Augsburg, den 21. März 1860
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