Vorgehen bei Auskunftsersuchen Standesamt

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  • Joanna
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Sir Michael Beitrag anzeigen
    Na, dann weiß ich ja Bescheid. Übrigens hat mein Vater damit nichts zu tun, der ist Holsteiner. Mir geht's um Opa...

    Gruß
    Michael
    Hallo Michael,

    das kommt davon, wenn nicht jeder User ein eigenes Thema sein eigen nennt.

    Tschuldigung.

    Gruß Joanna

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  • Sir Michael
    antwortet
    Dankeschön!

    Na, dann weiß ich ja Bescheid. Übrigens hat mein Vater damit nichts zu tun, der ist Holsteiner. Mir geht's um Opa...

    Gruß
    Michael

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  • Ex-DeutschLehrer
    antwortet
    Joanna hat Recht, der eigene Personalausweis und die lückenlose Folge von Geburtsurkunden weisen die Verwandtschaft eindeutig nach. Die Sterbeurkunde ist nicht erforderlich.

    Gruß DL

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  • Joanna
    Ein Gast antwortete
    Hallo Michael,

    da wäre
    1. die Geburtsurkunde Deiner Mutter / Deines Vaters (also vom Kind dieser Großeltern) und

    2. die Sterbeurkunde der Großeltern.

    Und natürlich die beiden Dokumente, die Du bereits genannt hast.

    Gruß Joanna

    PS: Aber ich sehe gerade, Du hattest eine Urkunde für Deinen Vater beantragt. Da musst Du entweder eine Vollmacht Deines Vater beibringen oder aber die Sterbeurkunde, falls er nicht mehr lebt. Und immer Deine Geburtsurkunde und Personalausweis in Kopie. Für Deinen Hinweis auf die Großeltern dann die obengenannten Dokumente.
    Zuletzt geändert von Gast; 15.03.2013, 11:37. Grund: Ergänzung

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  • Sir Michael
    antwortet
    Was brauche ich, um mich als Nachkomme auszuweisen?

    Moin, Moin, Gemeinde!
    Vorweg als erstes: Ich hatte in meinem Leben noch nie mit tschechischen Behörden zu tun, kann die Sprache nicht und weiß nicht, wie die so drauf sind.
    Der Deutschlehrer meint, man könne auch bei tschechischen Auslandsvertretungen und Gemeinden die Beglaubigung erledigen lassen:
    Zitat von Ex-DeutschLehrer Beitrag anzeigen
    Es heißt einfach, dass die bisherige pragmatische Praxis (100 Kc in Brief und einfacher Antrag) nicht mehr funktioniert. Selber zum Standesamt oder zu einer tschechischen Auslandsvertretung gehen. Wenn man da vor Ort unterschreibt, hat sich die Beglaubigung erledigt.
    Wer allerdings nicht allzu weit von der tschechischen Grenze wohnt, kann auch die Beglaubigung für 50 Kc (ca. 2 Euro) bei jeder tschechischen Gemeinde erhalten. Ansonsten ist eben die briefliche Anforderung von Urkunden aus dem Ausland passé.
    Gruß DL
    Die Frage, die sich mir stellt, ist nun: Wovon genau eigentlich? Welche Papiere weisen mich für die tschechischen Behörden als zugriffsberechtigter Nachkomme aus? Ich habe (wie die meisten Deutschen)
    • 1 Personalausweis
    • 1 Geburtsurkunde

    von denen aber auch gar nichts auf meine Großeltern schließen läßt. Was also sollte man mitbringen, damit die einem glauben?

    Gruß
    Michael

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  • Ex-DeutschLehrer
    antwortet
    Es heißt einfach, dass die bisherige pragmatische Praxis (100 Kc in Brief und einfacher Antrag) nicht mehr funktioniert. Selber zum Standesamt oder zu einer tschechischen Auslandsvertretung gehen. Wenn man da vor Ort unterschreibt, hat sich die Beglaubigung erledigt.
    Wer allerdings nicht allzu weit von der tschechischen Grenze wohnt, kann auch die Beglaubigung für 50 Kc (ca. 2 Euro) bei jeder tschechischen Gemeinde erhalten. Ansonsten ist eben die briefliche Anforderung von Urkunden aus dem Ausland passé.

    Gruß DL

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  • wied25
    antwortet
    Beglaubigung / Apostille

    Ich habe im Oktober 2012 beim Standesamt Trebivlice (Triblitz) eine Geburtsurkunde meines Vaters beantragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass der Antrag mit einer Apostille, also einer Beglaubigung in einer für den internationalen Urkundenverkehr vorgeschriebenen Form, versehen sein muss. Dazu müsste ich nun zum Notar, habe aber den damit verbundenen Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten gescheut. Hat bereits jemand Erfahrung mit dieser neuen Regelung?
    Ich persönlich habe den Eindruck, dass man durch diese Regelung die Vielzahl der Anfragen an die Standesämter der tschechischen Städte und Gemeinden eindämmen will.

    Grüße
    wied25

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  • Ex-DeutschLehrer
    antwortet
    Ich habe gerade die Information von der Leiterin des Standesamtes in Jablonec erhalten, dass seit 1.7.2012 Unterschriften auf Anträgen zur Ausstellung von Urkunden beglaubigt werden müssen.

    Gruß DL

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  • rionix
    antwortet
    Ok Hausy, nur für Dich:



    Ganz oben ist ein pdf-Formular verlinkt, zu öffnen mit dem Adobe Reader. Dieses (zweisprachige) Dokument füllst Du aus und schickst es mit den zugehörigen Unterlagen und den 100.- Kc nach Komotau.

    Viel Erfolg!

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  • Hausy
    antwortet
    Hallo Ex-DeutschLehrer, hallo rionix,

    leider kann ich auf diesen Formularen der Homepage nichts lesen :-D
    Und ich kenne leider auch niemanden, der tschechisch kann.
    Daher versuche ich es jetzt erstmal mit der Briefanfrage und hoffe auf Erfolg.
    Spätestens wenn ich nicht das bekommen habe, wonach ich such melde ich mich wieder. :-)
    Vielen Dank.

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  • rionix
    antwortet
    Hallo Hausy,

    ich würde ganz hinten "andere" ankreuzen und "pravnuk" (=Urenkel) dazuschreiben, hat bei mir immer geklappt. Und ja, Du hast Anspruch auf Auskunft als Urenkel gemäß dem Gesetz 301/2001.

    Das zuständige Gemeindeamt für Deinen gesuchten Ort wäre Březno, die Bücher liegen aber laut risy.cz in Komotau.

    Bis jetzt hast Du also nichts verkehrt gemacht.

    @DL

    Du hast recht, aber jedes von mir bisher angeschriebene Standesamt hat auch das Formular von genealogienetz.de akzeptiert.
    Zuletzt geändert von rionix; 17.10.2012, 19:26.

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  • Ex-DeutschLehrer
    antwortet
    Ich habe gerade nachgesehen, Chomutov hat eigene Antragsformulare:



    Erklärungen:

    Žádost o vydání matričního dokladu - Antrag auf Ausstellung von Standesamtsurkunden

    úmrtní list = Sterbeurkunde
    oddací list = Eheurkunde
    rodný list = Geburtsurkunde


    Gruß DL
    Zuletzt geändert von Ex-DeutschLehrer; 17.10.2012, 18:46.

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  • Hausy
    antwortet
    Hallo,

    ich bin doch jetzt etwas verwirrt. :-)
    Ich habe mir hier die Seiten mal alle durchgelesen und habe mal doch noch die eine oder andere Frage. Als Grundlage würde ich die hier erwähnte pdf nehmen, eine Ausweis- und Geburtsurkundenkopie und 100 Kronen beilegen.
    1. Da ich in meinem Fall der Urenkel wäre, was kreuze ich an bzw. bekomme ich als 3. Generation die Infos die ich haben will?
    2. Da es um eine Geburtsurkunde aus Tschachwitz aus dem Jahr 1906 geht, liegt diese dem Amt noch vor oder wurde diese (da über 100 Jahre) bereits an ein anderes Archiv gegeben?
    Mit meiner Anfrage würde ich mich jetzt erstmal an das Stadtamt in Komotau wenden.

    Gruß Hausy

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  • Burner6787
    antwortet
    Ja schlecht, dass heißt ich werde meine Forschungen wohl unterbrechen müssen. Ich hoffe mal, dass sie sich nicht allzu lange Zeit lassen.

    Beste Grüße
    Burner6787

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  • PeterS
    antwortet
    Zitat von Burner6787 Beitrag anzeigen
    Heißt das für mich jetzt also, dass aktuell keiner drauf Zugriff hat (ich nehme mal an, dass meinst du mit deiner Aussage)?

    Beste Grüße
    Burner6787
    Das könnte man fast so vermuten (falls es nicht der Bücherbote auf Ebay verkauft hat )

    Brünn ergänzt bei Actapublica immer wieder nur einzelne Bände von Pfarren - das könnten ähnliche Fälle sein. Aber stressen werden sie sich nicht damit.

    Grüße Peter

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