Vorgehen bei Auskunftsersuchen Standesamt

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  • rionix
    antwortet
    Auweia, die machens Dir aber schwer. Ja, die Schwester ist auskunftsberechtigt, siehe auch Dein anderer Thread in der Plauderecke.

    a) fyzické osobě, které se zápis týká, nebo členů její rodiny, jejím sourozencům …. (§25 odst. 1 a) zákona o matikách).
    sourozenci = Geschwister

    Viel schlimmer ist, daß Du entweder die Originaldokumente hinschickst oder Du die Kopien mit einer Apostille versehen läßt. In jedem Fall ist eine amtliche Übersetzung in die tschechische Sprache durch einen vereidigten Dolmetscher notwendig. Komisch ist, daß es völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Ich glaube fast, daß es die einfachste Variante in diesem Fall wäre im nächsten Urlaub selbst hinzufahren...

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  • Divi:*
    antwortet
    Hallo alle zusammen,
    ich habe diese Antwort auf meine Nachfrage bekomme ( ich wollte Einsicht in eine Geburtsurkunde einer evtl. Tante):

    Dobrý den,



    Na základě doručeného emailu Vám sdělujeme následující:



    Podle zákona č. 301/2000 Sb., o matrikách, jménu a příjmení a o změně některých souvisejících zákonů, ve znění pozdějších předpisů (dále jen zákon o matrikách), matriční úřad vydá matriční doklad, nebo povolí nahlédnout do matriční knihy a činit výpisy z nich v přítomnosti matrikáře

    a) fyzické osobě, které se zápis týká, nebo členů její rodiny, jejím sourozencům …. (§25 odst. 1 a) zákona o matikách).

    Doslovný výpis z matriční knihy se vydává

    a) fyzické osobě uvedené v odstavci 1 písmeno a) (viz. výše).



    Za členy rodiny se pro účely tohoto zákona považuje manžel, partner, rodiče, děti, prarodiče, vnuci a pravnuci (§ 8a odst. 6 zákona o matrikách).



    Vzhledem k tomu, že nespadáte do okruhu oprávněných osob (jedná se o Vaší tetu), nelze poskytnout požadovaný zápis narození.





    V případě, že by se jednalo o osobu, která spadá do okruhu oprávněných osob, je nutné podání žádosti v českém jazyce. Musí být doložena oprávněnost k vydání matričního dokladu (např. rodný list, oddací list ….. – doklad musí být doložen v originále nebo úředně ověřené kopii a musí mít náležitosti veřejné listiny - opatřen ověřovací doložkou „Apostille“ a úředním překladem do českého jazyka českým soudním tlumočníkem). Dále musí být za vydání matričního dokladu uhrazen správní poplatek ve výši 100 Kč.

    Habe sie in den google-Übersetzer eingegeben. Aus der sehr gebrochen deutschen Übersetzung reimte ich mir zusammen, dass ich keine Auskunft bekomme, da keine direkte Verwandte. Diese aber mit entsprechenden Unterlagen und besagten 100 Kronen berechtigt wären. Was mir jetzt nicht so ganz klar ist, da der Satz für mich nach Übersetzung keinen Sinn ergibt: Ist eine Schwester auskunftsberechtigt? Vielleicht kann mir von euch jemand besser übersetzen als google? Das wäre furchtbar nett und würde mir sehr weiter helfen. Vielen lieben Dank schon mal im Voraus

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  • Dinchen84
    antwortet
    Vielen Dank für deine Antwort rionix ...

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  • rionix
    antwortet
    Guten Morgen,

    nein, einen Rückumschlag brauchst Du nicht beilegen. Und in den 100.- böhmischen Kronen ist das Porto (~70.- CZK) schon mit drin. Eine sehr preiswerte Sache also...

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  • Dinchen84
    antwortet
    Nachweise habe ich jetzt alle und die CZK habe ich bestellt
    Jetzt würde ich gerne noch wissen,ob ich ein extra Briefumschlag bei legen soll mit meiner Adresse oder übernehmen die vom Standesamt das Porto?

    Vielen Dank

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  • Dinchen84
    antwortet
    Vielen Dank für deine Antwort. Dann bin ich jetzt mal gespannt,ob das auch alles klappt.

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  • rionix
    antwortet
    Hallo Dinchen84,

    willkommen im Forum!

    Das zuständige Standesamt findest Du zum Beispiel unter www.risy.cz > dort unter obce den gesuchten Ort eingeben.

    Für Görkau ist das Standesamt Görkau zuständig:

    Městský úřad Jirkov - Matrika
    nám. Dr. Beneše 1
    CZ 43111 Jirkov

    Ansonsten hast Du alles richtig verstanden. Und wenn du noch Fragen hast: fragen!

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  • Dinchen84
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ich habe mir jetzt alles durchgelesen und bin total verwirrt ... ...
    Mein Opa wurde in Görkau Kreis Komotau 1923 geboren. Welches Standesamt ist denn hier für zuständig? Wo finde ich die Adresse?

    habe ich das richtig verstanden,dass ich die pdf-Datei ausfülle zusammen mit 100 CZK und dem Nachweis,dass ich mit der Person,von welcher ich die Urkunde beantrage verwandt bin?

    Entschuldigt bitte,wenn ich noch mal genau nachfrage und schon mal vielen Dank

    schöne Grüße aus Düsseldorf

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  • Mitteleuropäer
    antwortet
    ...mach ich natürlich, auch wenn mir natürlich eine andere Antwort lieber wäre.

    Brief geht wohl noch diese Woche raus.

    Gruß
    M.

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  • rionix
    antwortet
    Alles klaro, viel Erfolg! Eine Bitte: wenn Du als Antwort bekommst daß eine beglaubigte Unterschrift erforderlich sei, stelle mal bitte die im Schreiben sicherlich aufgeführte gesetzliche Fundstelle hier ins Forum!

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  • Mitteleuropäer
    antwortet
    Hallo Rionix,

    danke für den hilfreichen Kommentar, dann werde ich mein Glück tatsächlich mal versuchen...

    Viele Grüße
    Mitteleuropäer

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  • rionix
    antwortet
    Tach Mitteleuropäer,

    mir ist auch nur über das Forum bekannt, daß für Anträge welche die Ausstellung von Urkunden etc. betreffen, eine Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist. Die entsprechende gesetzliche Grundlage kenne ich nicht. Ich habe in diesem Jahr bereits mehrfach Kopien aus Personenstandsbüchern bekommen ohne daß jemand eine beglaubigte Unterschrift haben wollte. Ich würde sagen: Versuch macht kluch!

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  • Mitteleuropäer
    antwortet
    Hallo Ex-DeutschLehrer und Rionix,

    in Euern Beiträgen sehe ich einen Widerspruch. Klappt es nach wie vor nach der Variante Formular+Geld+Verwandtschaftsnachweis (Beitrag 89) oder ist das nicht mehr / nur noch mit Beglaubigung möglich (Beitrag 83)?

    Danke
    Mitteleuropäer

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  • rionix
    antwortet
    Bezahlung von Verwaltungsgebühren

    Hallo zusammen,

    es wurde hier kürzlich erst besprochen. In der Zwischenzeit habe ich mal ein Standesamt angeschrieben, mit welchem ich schon öfter zu tun hatte. Da es aber viele interessieren dürfte, poste ich die Antwort hier.
    • Die Begleichung der Verwaltungsgebühren hat grundsätzlich in tschechischer Währung zu erfolgen.
    • Die Bezahlung muß immer vorab erfolgen und kann sowohl in bar als auch per Überweisung (in CZK!) erfolgen.
    • Einzige Ausnahme: bei Zustellung der Urkunden über die tschechische Botschaft, hier erfolgt vorab ein Gebührenbescheid. Dieser ist in EURO zu begleichen.
    Soll der Betrag überwiesen werden, muß man vorher die Bankverbindung und das Kassenzeichen erfragen. Vermutlich wird man die Bankverbindung in dieser Form mitgeteilt bekommen: 00-0000000000/0000 In diesem Falle kann man sich hier die SEPA-Bankverbindung berechnen lassen:



    Da es sich in diesem Falle um eine Fremdwährungsüberweisung handelt, sollte man sich vorher über die Gebühren informieren. Die VR-Bank in meiner Stadt verlangt stolze 11.50 Euro.

    Grundlage für die entstehenden Verwaltungsgebühren ist das Gesetz 634/2004 Sb. Die uns interessierenden Gebührentatbestände sind im Anhang Teil1 geregelt.


    Für uns sind besonders wichtig:
    • Položka 2: "a) Einsichtnahme in Personenstandsbücher oder Urkundensammlungen."
    • Položka 3: "a) Herausgabe von Abschriften, Kopien aus Büchern, Sammlungen etc."
    • Položka 3: "b) Herausgabe von Abschriften von (Personenstands-) Urkunden."
    Zuletzt geändert von rionix; 26.11.2013, 13:13.

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  • rionix
    antwortet
    Guten Abend zusammen,

    also auch der Erhalt von Kopien aus Personenstandsbüchern ist möglich. Ich habe heute den Taufeintrag meines Vaters, den Sterbeeintrag einer Urgroßmutter sowie den Trauungseintrag meiner Großeltern in Kopie erhalten. Notwendig hierzu war ein Anschreiben, die Nachweise der direkten Verwandtschaft in Form der entsprechenden Geburtsurkunden sowie ein 200.- Kc Schein. Die Scans waren in einer hervorragenden Qualität. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu kopierenden Seiten. Ein einseitiger Scan kostet 15.- Kc, ein zweiseitiger (vor allem bei Tauf- bzw. Traueinträgen) kostet 30.- Kc. Im Preis inbegriffen ist die Beglaubigung der Kopien. Das Wechelgeld bekam ich auf die Krone genau per Post mit den Fotokopien.

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