Guten Morgen consanguineus,
jetzt habe ich es verstanden und kann Deine Überlegungen nachvollziehen. Dabei überzeugt mich aber am meisten, dass im Testament nur von einem Haus die Rede ist.
Ob das Innehaben eines Bürgerrechts das Bürgerrecht in einer anderen Stadt (etwa: um das Recht zum Hausbesitz zu erwerben) generell ausschließt, wage ich zu bezweifeln. Sogenannte "Ausbürger" gab es ja durchaus: https://books.google.de/books?id=BpR...A4dten&f=false
Es grüßt der Alte Mansfelder
Zitat von consanguineus
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Ob das Innehaben eines Bürgerrechts das Bürgerrecht in einer anderen Stadt (etwa: um das Recht zum Hausbesitz zu erwerben) generell ausschließt, wage ich zu bezweifeln. Sogenannte "Ausbürger" gab es ja durchaus: https://books.google.de/books?id=BpR...A4dten&f=false
Es grüßt der Alte Mansfelder
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