Herrschaftsakten - Wann wurde jemand angeführt?

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  • Wolkenlos
    Erfahrener Benutzer
    • 29.08.2013
    • 410

    Herrschaftsakten - Wann wurde jemand angeführt?

    Guten Morgen meine Lieben,

    gleich mal eine spannende Frage an Euch: Wann konnte man sich sicher sein, dass jemand einen Eintrag in den Herrschaftsakten verdient hatte? Nur wenn der- oder diejenige Vermögen hatte?

    Ich habe einen Vorfahren, bei dem sich außer durch die Geburt der Kinder kein weiterer Eintrag wie Taufe, Trauung oder Tod finden lässt. Jetzt dachte ich, dass ich mal die Herrschaftsakten in Oberösterreich für die betreffende Gemeinde (Geburtsort der Kinder ist St. Thomas am Blasenstein) durchforste und dort evtl. einen Treffer lande.

    Von Beruf her war er Textor (Weber). Hatte er da Chancen aufgenommen zu werden?

    Ich bin Euch für jeden Rat dankbar!

    Liebe Grüße,
    Euer Wolkens
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1260

    #2
    Hallo Wolkenlos!
    Man mußte Besitz haben und diesen z.B. weitervererben. Als Bauer hätte er die größeren Chancen.
    LG Uschi

    Kommentar

    • didirich
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2011
      • 1372

      #3
      Hallo
      die Herrschaften als Lehensgeber konnten auch einen Untertanen, ohne Besitz ,ein geliehenes Gut (Felder oder Äcker) geben. Hierfür waren dann natürlich jährlich Zinsen fällig. was selbstverständlich in den Herschafts-Akten vermerkt wurde. Also ein Grund in den Akten zu forschen !
      gruß didirich

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator

        • 21.12.2013
        • 4271

        #4
        Hallo Wolkenlos,
        Zitat von Wolkenlos Beitrag anzeigen
        Wann konnte man sich sicher sein, dass jemand einen Eintrag in den Herrschaftsakten verdient hatte?
        sicher sein kann man sich natürlich nie. Aber einen Versuch ist es allemal wert. Man konnte ja wegen der verschiedensten Dinge aktenkundig werden. Und so finden nicht selten auch jene Erwähnung, von denen es nicht unbedingt zu erwarten ist.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 5116

          #5
          Hallo Wolkenlos,

          es kommt ein wenig drauf an, wie die entspr. Akten geführt waren, aber mitunter findet man auch Strafprozesse insb. wg. der "beliebten" Leichtfertigkeitsstrafen. Da konnte im Prinzip jeder vorkommen.


          Ein Weber konnte durchaus ein Häusl haben, dessen Erwerb und Weitergabe aktenkundig gemacht würde.

          Zu den Herrschaften muß man beachten, daß die selten geschlossen waren, d.h. daß es für einen Ort versch. Grund- oder Gerichtsherrschaften geben konnte.

          Das macht das Suchen zwar komplizierter, man hat aber mehr Chancen was zu finden, wenn zB. Dein Ahn sein Häusl von der einen Herrschaft hatte, aber zB einen Acker oder eine Wiese noch von einer anderen.
          Gruß
          gki

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