Hallo allerseits.
Im Abendmahlbuch einer reformierten Gemeinde finde ich um 1630 hinter den Namen von Töchtern und Söhnen immer mal wieder den Zusatz "geht zum ersten Mahl". Weil das Kommunikantenbuch das einzig erhaltene, kirchliche Dokument dieser Zeit ist, bieten diese Angaben theoretisch die beste Möglichkeit, auf das Alter der betreffenden Personen zu schließen. Meine Frage ist nun: Gab es in den reformierten deutschen Gemeinden ein bestimmtes Mindestalter für die Abendmahlteilnahme wie das heute bei Protestanten und Katholiken (bei Reformierten kenne ich mich nicht aus) der Fall ist, oder wurde so etwas individuell gehandhabt?
Im Abendmahlbuch einer reformierten Gemeinde finde ich um 1630 hinter den Namen von Töchtern und Söhnen immer mal wieder den Zusatz "geht zum ersten Mahl". Weil das Kommunikantenbuch das einzig erhaltene, kirchliche Dokument dieser Zeit ist, bieten diese Angaben theoretisch die beste Möglichkeit, auf das Alter der betreffenden Personen zu schließen. Meine Frage ist nun: Gab es in den reformierten deutschen Gemeinden ein bestimmtes Mindestalter für die Abendmahlteilnahme wie das heute bei Protestanten und Katholiken (bei Reformierten kenne ich mich nicht aus) der Fall ist, oder wurde so etwas individuell gehandhabt?
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