Warum ein Vormund ?

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3480

    Warum ein Vormund ?

    1810 kauft Johann Christoph Bresel in Zittau ein Wohnaus für seinen unmündigen Sohn. Als Vertreter für den Sohn unterschreiben er sowie der 14 jährige Sohn den Vertrag als Käufer .

    1818 verkauft der Vater sein eigenes Haus an einen weiteren unmündigen Sohn (17 1/2 Jahre alt). Gleichzeitig wird ein Wohnrecht für die Eltern in den Vertrag aufgenommen.
    Für dien Hauskauf wird der Sohn durch einen Vormund (Schwiegervater seiner Schwester) vertreten "und zwar unter Zustimmung und Ge-
    nehmigung seines hierzu ernannten Vormundes,
    ".
    War der Vormund nur für diesen Verkauf/Kauf bestellt.
    Warum nicht auch bei dem 14 jährigen Sohn.
    Wie würdet ihr das beurteilen?

    Gruß
    Manfred
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator

    • 21.12.2013
    • 4280

    #2
    Hallo Manfred

    Beim zweiten Kauf ist die Begründung des Wohnrechts für den Minderjährigen nachteilig. Deshalb ist von Rechts wegen ein Unabhängiger zur Wahrnehmung von dessen Rechten einzubeziehen. Heutzutage gibt es bei solchen Geschäften mit den eigenen Eltern einen extra bestellten Ergänzungspfleger.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3480

      #3
      Danke, so macht das Sinn.
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

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