Eine meiner Vorfahrinnen, Franziska Tho-/Dan-/Danemayr war ein uneheliches Kind ohne eingetragenen Vater, allerdings wurde ihre Geburt 1834 von einem Michael Weber "angezeigt" und zwar "Frkbg", also bei der Herrschaft Frankenburg. Außerdem wurde dieser Anzeiger später Vormund des Kindes, wie es in dieser Notiz steht.
Heißt das also, dass das der Vater war, weil er die Geburt anzeigte?
Heißt das also, dass das der Vater war, weil er die Geburt anzeigte?
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