Ausstellung einer Apostille auf eine Taufurkunde

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  • taquipsiquica
    Benutzer
    • 30.07.2018
    • 29

    Ausstellung einer Apostille auf eine Taufurkunde

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Taufurkunde, die von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Emtmannsberg ausgestellt wurde. Diese Taufurkunde soll im Ausland verwendet und dafür muss die vorher in Deutschland apostilliert/legalisiert werden.


    Ich habe die Regierung von Oberfranken kontaktiert, aber leider die Ausstellung einer Apostille auf eine Taufurkunde ist nicht möglich, weil keine Unterschriftsproben und Siegelproben der Kirchengemeinden vorhanden sind.


    Weiß jemand von euch, welche Behörde für die Ausstellung einer Apostille auf eine Taufurkunde zuständig ist?

    Mit freundlichen Grüßen






  • Kleeschen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2014
    • 1708

    #2
    Hallo taquipsiquica,

    in der Theorie ist bei der Apostille der Vorgesetzte des Ausstellenden der Urkunde dafür zuständig, auf die Urkunde die Apostille zu setzen.

    Das würde bedeuten, wenn die Taufbescheinigung von der Pfarramtssekretärin ausgestellt wurde, der Pfarrer (als ihr Vorgesetzter) dafür zuständig wäre, die Apostille zu setzen. Doch ich bezweifle ehrlich, dass der in seinem Leben schon einmal sowas gemacht hat.
    Wenn die Taufbescheinigung vom Pfarrer ausgestellt wurde (besser!), wäre der Dekan (hier der Dekan in Bayreuth) zuständig. Ob der sowas auch schon mal gemacht hat, lasse ich mal im Raum stehen, aber ich denke, da würde man am ehesten versuchen.

    Wenn die Taufbescheinigung schon ein wenig älter ist, würde ich mir eine neue ausstellen lassen, am besten (wegen der Apostille) darum bitten, dass der Pfarrer sie unterzeichnet und mich dann an den Dekan in Bayreuth wenden.

    Eine andere Frage - reicht denn die standesamtliche Geburtsurkunde im Ausland nicht aus?

    Liebe Grüße
    Kleeschen
    Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
    Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
    Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
    Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
    Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
    Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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    • taquipsiquica
      Benutzer
      • 30.07.2018
      • 29

      #3
      Hallo Kleeschen,


      herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!


      Es gibt leider leine standesamtliche Geburtsurkunde. Die Person wurde im Jahr 1870 geboren und die Geburtenbücher im Standesamt Weidenberg beginnen leider erst am dem Geburtsjahr 1876.

      Viele Grüße

      Vanessa



      Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
      Hallo taquipsiquica,

      in der Theorie ist bei der Apostille der Vorgesetzte des Ausstellenden der Urkunde dafür zuständig, auf die Urkunde die Apostille zu setzen.

      Das würde bedeuten, wenn die Taufbescheinigung von der Pfarramtssekretärin ausgestellt wurde, der Pfarrer (als ihr Vorgesetzter) dafür zuständig wäre, die Apostille zu setzen. Doch ich bezweifle ehrlich, dass der in seinem Leben schon einmal sowas gemacht hat.
      Wenn die Taufbescheinigung vom Pfarrer ausgestellt wurde (besser!), wäre der Dekan (hier der Dekan in Bayreuth) zuständig. Ob der sowas auch schon mal gemacht hat, lasse ich mal im Raum stehen, aber ich denke, da würde man am ehesten versuchen.

      Wenn die Taufbescheinigung schon ein wenig älter ist, würde ich mir eine neue ausstellen lassen, am besten (wegen der Apostille) darum bitten, dass der Pfarrer sie unterzeichnet und mich dann an den Dekan in Bayreuth wenden.

      Eine andere Frage - reicht denn die standesamtliche Geburtsurkunde im Ausland nicht aus?

      Liebe Grüße
      Kleeschen

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      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4118

        #4
        Hallo zusammen,

        sorry, wenn ich korrigierend eingreife, aber das

        Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
        Das würde bedeuten, wenn die Taufbescheinigung von der Pfarramtssekretärin ausgestellt wurde, der Pfarrer (als ihr Vorgesetzter) dafür zuständig wäre, die Apostille zu setzen. Doch ich bezweifle ehrlich, dass der in seinem Leben schon einmal sowas gemacht hat.
        Wenn die Taufbescheinigung vom Pfarrer ausgestellt wurde (besser!), wäre der Dekan (hier der Dekan in Bayreuth) zuständig. Ob der sowas auch schon mal gemacht hat, lasse ich mal im Raum stehen, aber ich denke, da würde man am ehesten versuchen.

        Wenn die Taufbescheinigung schon ein wenig älter ist, würde ich mir eine neue ausstellen lassen, am besten (wegen der Apostille) darum bitten, dass der Pfarrer sie unterzeichnet und mich dann an den Dekan in Bayreuth wenden.
        stimmt bzw. geht so nicht.

        Eine Taufurkunde ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 des Haager Übereinkommens von 1961. Eine Apostille kann darauf folglich nicht erteilt werden - siehe hier:

        Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation


        Du solltest Dir also die Taufurkunde vom Pfarramt ausstellen und anschließend von einem Öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer der Amtssprache des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, übersetzen lassen. Von ihm bekommst Du eine Urkunde mit amtlichem Stempel, die Du dann verwenden kannst.

        Sollte jemand zusätzlich nach einer Apostille fragen, dann kannst Du sagen, dass die Taufurkunde nach Art. 1 des Haager Übereinkommens von 1961 nicht apostillenfähig ist und daher eine Apostille nicht ausgestellt werden kann.

        Sofern der Staat, in dem die Urkunde Verwendung finden soll, nicht an diesem Haager Übereinkommen teilnimmt, könnte der Empfänger statt der Apostille auf einer (komplizierteren) Legalisation bestehen. Dafür müsstest Du dann mit Urkunde plus obiger Übersetzung die Botschaft oder ein Konsulat des Staates hier in Deutschland aufsuchen, wo man Dir dann entsprechend weiterhelfen kann.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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        • Kleeschen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2014
          • 1708

          #5
          Hallo Alter Mansfelder,

          da die Personenstandsregister die Kirchenbücher (spätestens) im Jahr 1876 abgelöst haben, sind die seit dem geführten Tauf-, Trauungs- und Bestattungsregister keine öffentlich-rechtlichen Urkunden mehr. Für die Bücher vor 1876 gilt jedoch, dass sie rechtlich wie die Personenstandsregister zu behandeln sind, weswegen Kirchen auch berechtigt sind, aus ihnen Bescheinigungen auszufertigen.
          Bei Verlust der Personenstandsregister im Sinne des § 8 PStG (Verlust des Haupt- und Sicherungsregisters) wird häufig auf die kirchlichen Amtshandlungsverzeichnisse zurückgegriffen, wobei sie dann die Grundlage für die Neubeurkundungen liefern. Im "Sonderfall Ostgebiete" werden die vorliegenden Kirchenbücher (bspw. im EZAB) sogar komplett wie Personenstandsregister behandelt. Das spielt hier aber keine Rolle, da die Geburt vor der Einführung der Standesämter liegt.

          Die Taufbescheinigung für den Geburtsfall 1870 stellt meinem Wissensstand zufolge (nach deutschem Recht) eine öffentlich-rechtliche Urkunde dar. Apostillen werden bei derartigen Urkunden natürlich selten gebraucht, deshalb ist das ein exotischer Fall. Ich würde hierfür beim Dekan bzw. bei der Landeskirchenleitung nachfragen.

          taquipsiquica, darf ich fragen, wofür diese Urkunde gebraucht wird?

          Liebe Grüße
          Kleeschen
          Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
          Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
          Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
          Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
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          Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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          • taquipsiquica
            Benutzer
            • 30.07.2018
            • 29

            #6
            Vielen Dank für die Beitrage Alter Mansfelder!



            Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            sorry, wenn ich korrigierend eingreife, aber das


            stimmt bzw. geht so nicht.

            Eine Taufurkunde ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 des Haager Übereinkommens von 1961. Eine Apostille kann darauf folglich nicht erteilt werden - siehe hier:

            Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation


            Du solltest Dir also die Taufurkunde vom Pfarramt ausstellen und anschließend von einem Öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer der Amtssprache des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, übersetzen lassen. Von ihm bekommst Du eine Urkunde mit amtlichem Stempel, die Du dann verwenden kannst.

            Sollte jemand zusätzlich nach einer Apostille fragen, dann kannst Du sagen, dass die Taufurkunde nach Art. 1 des Haager Übereinkommens von 1961 nicht apostillenfähig ist und daher eine Apostille nicht ausgestellt werden kann.

            Sofern der Staat, in dem die Urkunde Verwendung finden soll, nicht an diesem Haager Übereinkommen teilnimmt, könnte der Empfänger statt der Apostille auf einer (komplizierteren) Legalisation bestehen. Dafür müsstest Du dann mit Urkunde plus obiger Übersetzung die Botschaft oder ein Konsulat des Staates hier in Deutschland aufsuchen, wo man Dir dann entsprechend weiterhelfen kann.

            Es grüßt der Alte Mansfelder

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            • taquipsiquica
              Benutzer
              • 30.07.2018
              • 29

              #7
              Hallo Kleeschen,


              die Taufurkunde wird für die nachträgliche Änderung des Namens in der Sterbeurkunde gebraucht.


              Viele Grüße



              Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
              Hallo Alter Mansfelder,

              da die Personenstandsregister die Kirchenbücher (spätestens) im Jahr 1876 abgelöst haben, sind die seit dem geführten Tauf-, Trauungs- und Bestattungsregister keine öffentlich-rechtlichen Urkunden mehr. Für die Bücher vor 1876 gilt jedoch, dass sie rechtlich wie die Personenstandsregister zu behandeln sind, weswegen Kirchen auch berechtigt sind, aus ihnen Bescheinigungen auszufertigen.
              Bei Verlust der Personenstandsregister im Sinne des § 8 PStG (Verlust des Haupt- und Sicherungsregisters) wird häufig auf die kirchlichen Amtshandlungsverzeichnisse zurückgegriffen, wobei sie dann die Grundlage für die Neubeurkundungen liefern. Im "Sonderfall Ostgebiete" werden die vorliegenden Kirchenbücher (bspw. im EZAB) sogar komplett wie Personenstandsregister behandelt. Das spielt hier aber keine Rolle, da die Geburt vor der Einführung der Standesämter liegt.

              Die Taufbescheinigung für den Geburtsfall 1870 stellt meinem Wissensstand zufolge (nach deutschem Recht) eine öffentlich-rechtliche Urkunde dar. Apostillen werden bei derartigen Urkunden natürlich selten gebraucht, deshalb ist das ein exotischer Fall. Ich würde hierfür beim Dekan bzw. bei der Landeskirchenleitung nachfragen.

              taquipsiquica, darf ich fragen, wofür diese Urkunde gebraucht wird?

              Liebe Grüße
              Kleeschen
              Zuletzt geändert von taquipsiquica; 05.02.2019, 13:57.

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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4118

                #8
                Hallo zusammen,
                Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
                Die Taufbescheinigung für den Geburtsfall 1870 stellt meinem Wissensstand zufolge (nach deutschem Recht) eine öffentlich-rechtliche Urkunde dar.
                @Kleeschen: Das mag schon sein. Es kommt aber darauf an, ob es eine Urkunde im Sinne des Art. 1 Abs. 2 des Haager Übereinkommens ist, und dafür müsste sie, wenn sie heute ausgestellt wird, von einem Gericht, einem Organ der Rechtspflege, einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, einem Gerichtsvollzieher, einer Verwaltungsbehörde oder einem Notar ausgestellt sein.

                @taquipsiquica: Du könntest freilich eine Abschrift der Taufurkunde notariell beglaubigen lassen. Dafür kannst Du dann nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c) des Haager Übereinkommens in der Tat eine Apostille erhalten, musst dann freilich trotzdem immer noch alles (Notarurkunde und Apostille) amtlich übersetzen lassen, denn wenn Du beides z. B. in Suaheli vorlegen musst, dann nützt Dir das Ganze auf Deutsch natürlich nichts
                Zitat von taquipsiquica Beitrag anzeigen
                die Taufurkunde wird für den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gebraucht.
                Ja, aber wo, in welchem Land?

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 05.02.2019, 14:12.
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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                • Kleeschen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.03.2014
                  • 1708

                  #9
                  Hallo Alter Mansfelder,

                  mir hat die Sache keine Ruhe gelassen.

                  In einem Rundschreiben der Behörde für Inneres und Sport der Stadt Hamburg an die Hamburgischen Behörden heißt es:

                  "Nach dem Recht des Herkunftsstaates können kirchliche Urkunden, wie Tauf- und Heiratsurkunden sowie die von Kirchengerichten errichteten Urkunden als öffentlicher Natur angesehen werden und stellen daher öffentliche Urkunden im Sinne des [Haager] Übereinkommens dar."

                  Diese Formulierung stammt wohl ursprünglich aus dem "Apostille-Handbuch".

                  Ich kenne nur das Prinzip, dass der Vorgesetzte bzw. eine festgesetzte Behörde Apostillen setzt und in ihr Apostille-Register schreibt. Doch bezweifle ich, dass kirchliche Stellen ein solches Register führen bzw. Apostillen ausstellen. Wie bereits gesagt, ich würde landeskirchliche Stellen hinzuziehen bzw. mich nochmal an die zuständige Behörde wenden.

                  Aber unabhängig von der Apostille selbst; stellt nicht das deutsche Bundesverwaltungsamt die Staatsangehörigkeit fest? Wofür dann die Apostille?
                  Zuletzt geändert von Kleeschen; 05.02.2019, 15:13.
                  Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                  Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                  Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
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                  • Alter Mansfelder
                    Super-Moderator
                    • 21.12.2013
                    • 4118

                    #10
                    Hallo Kleeschen,
                    Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
                    "Nach dem Recht des Herkunftsstaates können kirchliche Urkunden, wie Tauf- und Heiratsurkunden sowie die von Kirchengerichten errichteten Urkunden als öffentlicher Natur angesehen werden und stellen daher öffentliche Urkunden im Sinne des [Haager] Übereinkommens dar."
                    das stimmt, meint aber hier das Herkunftsland desjenigen, der zu uns kommt.

                    Wenn aber wir selbst das Herkunftsland sind und die Regierung von Oberfranken sich außerstande sieht, eine Apostille zu erteilen, darüber hinaus das Landgericht unzuständig ist und auch eine Zuständigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Bayern für Apostillen nicht zu finden ist (siehe z. B.: https://www.bayern-evangelisch.de/su...hp?q=Apostille ), wer sollte die Apostille dann erteilen?

                    @taquipsiquica: Frag Dich einfach mal an den verschiedenen Stellen durch, und wenn Du Erhellendes weißt, dann kannst Du uns hier gern "belernen".

                    Es grüßt der Alte Mansfelder
                    Gesucht:
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                    • Kleeschen
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.03.2014
                      • 1708

                      #11
                      Hallo Alter Mansfelder,

                      das Rundschreiben bzw. der Text im Apostille-Handbuch ist allgemein gehalten und war nicht auf den Fall der Staatsangehörigkeitsfeststellung bezogen. Mit "Herkunftsstaat" ist das Land gemeint, in dem die Urkunde ausgefertigt wurde - bei einem Dokument mit Apostille sind ja i.d.R. mehrere Staaten beteiligt. In unserem Fall ist also einfach Deutschland gemeint. Nach der Haager Konvention ist es somit möglich, dass kirchliche Urkunden (im Einvernehmen unserem Recht) apostilliert werden.

                      Davon weiß man bei der zuständigen Stelle wahrscheinlich einfach nichts. Unterschrifts- und Siegelproben liegen wahrscheinlich wegen der seltenen Setzung einer Apostille auf kirchliche Dokumente nicht vor.

                      Auch ich bin gespannt, wie das ausgeht.

                      Lieber Gruß
                      Kleeschen
                      Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                      Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                      Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                      Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                      Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                      Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                      • taquipsiquica
                        Benutzer
                        • 30.07.2018
                        • 29

                        #12
                        Hallo Alter Mansfelder und Kleeschen,


                        Entschuldigung, dass ich meinen Eintrag nachträglich bearbeitet habe.


                        Die betroffene Person ist nach Brasilien ausgewandert und dort gestorben. Leider wurde der Name in der Sterbeurkunde falsch geschrieben.

                        Ein Verwandter möchte die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen und die deutsche Botschaft in Brasilien hat die Sterbeurkunde erfordert. Der Verwandter möchte den Namen in der Sterbeurkunde nachträglich korrigieren lassen, bevor der Antrag eingereicht wird.

                        Ich habe schon eine E-Mail an das Dekanat Bayreuth und an die EKD geschickt.

                        Ich werde euch informieren, wenn es was Neues gibt.



                        LG


                        Vanessa
                        Zuletzt geändert von taquipsiquica; 05.02.2019, 18:44.

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                        • taquipsiquica
                          Benutzer
                          • 30.07.2018
                          • 29

                          #13
                          Hier die Antwort von der Bayerischen Staatsregierung:

                          Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken wäre folgender Weg möglich:

                          Zunächst müssten Sie sich an die Gemeindeverwaltung Emtmannsberg wenden, um sich dort eine amtlich beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde machen zu lassen.

                          Diese beglaubigte Kopie ist dann ebenfalls vom Landratsamt Bayreuth zu beglaubigen.

                          Auf dieser von beiden Verwaltungen beglaubigten Kopie ist es dann der Regierung von Oberfranken möglich, eine Apostille für Brasilien zu erteilen.

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