Sterbedatum - Ausstellungsdatum der Testamente

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 6050

    Sterbedatum - Ausstellungsdatum der Testamente

    Hallo zusammen!

    Ich habe momentan recht viel mit Testamenten aus dem 15. und 16. Jahrhundert zu tun. Dabei handelt es sich wohl nicht um die eigentlichen Testamente, sondern um die Abschriften, die der städtische Schreiber in das Testamentbuch oder das Handelsbuch übertragen hat. Man möge mich berichtigen, wenn meine Vermutung falsch ist. Ich bin weiterhin zu dem Schluß gekommen, daß die Testamente möglicherweise erst dann abgeschrieben wurden, wenn der jeweilige Todesfall eingetreten ist. Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 3831

    #2
    Guten Morgen consanguineus,
    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
    Liege ich mit dieser Annahme richtig?
    das ist eine gute Frage. Ich würde sagen: ja und nein bzw.: es kommt darauf an. Die konkreten Umstände sollten in den Einträgen eigentlich vermerkt sein. Fälle, die ich schon gefunden habe, waren folgende:

    - Der Erblasser ist gesund, kommt vor den Rat und erklärt sein Testament zu Protokoll, später kommt es als Reinschrift ins (laufende) Ratsbuch.
    - Der Erblasser ist krank, zwei Ratsherren kommen zu ihm und vor denen erklärt er sein Testament zu Protokoll, später kommt die Reinschrift ins (laufende) Ratsbuch.
    - Der Erblasser stirbt, die Erben haben/finden ein Testament, lassen es vor dem Rat verlesen und so kommt es ins Protokoll und von da später in die (laufende) Reinschrift.
    - Der Erblasser stirbt, die Erben haben/finden ein Testament, lassen es aber nicht gleich registrieren, sondern erst sehr viel später, aus welchen Gründen auch immer. Dann steht das Testament logischerweise nicht im Ratsbuch des Jahrs der Testamentserrichtung, sondern erst im laufenden Ratsbuch des Jahrs der Registrierung.
    - Der Erblasser stirbt, die Erben haben/ finden ein Testament, sehen aber keinen Anlass für eine Registrierung, beispielsweise, weil sie sich nicht streiten.

    Das Datum des Testaments kann in zeitlichem Zusammenhang mit dem Tod des Erblassers stehen, muss aber nicht. Wenn die Quellenlage gut ist, findet man manchmal auch noch zweite, dritte und vierte Testamente, mit denen ältere Verfügungen geändert oder ganz aufgehoben werden.

    Von den Testamenten unabhängig gibt es noch die Erbverträge, und zwar
    - zu Lebzeiten des Erblassers
    - nach dem Tode des Erblassers unter den Erben (mit und ohne vorheriges Testament)
    die ebenfalls in zeitlichem Zusammenhang oder später ins Ratsprotokoll und dann ggf. in eine Reinschrift gekommen sein können.

    Die Einträge in den Ratsprotokollen oder den Ratsbüchern (Reinschriften) sind selbstverständlich nur Mit- oder Abschriften, es sei denn, sie wurden unterschrieben und/oder gesiegelt. Davon mögen dann Ausfertigungen auf Pergament als Urkunden vorhanden (gewesen) sein; sofern diese aber an die Adressaten gelangten, sind sie häufig/meist nicht mehr vorhanden. Du weißt: Nur was in einem kirchlichen oder staatlichen Archiv landet, ist relativ sicher für die Nachwelt - was in private Hände gelangt, ist dagegen fast immer auf lange Sicht schon verloren, selbst wenn Du es selbst noch vor Augen siehst und mit Händen greifen kannst

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 6050

      #3
      Hallo Alter Mansfelder,

      vielen Dank für Deine Antwort!

      Originale Testamente habe ich nicht gefunden. Lediglich die Stiftung einer Vikarie durch die Schwägerin des Tile Botel liegt vor, in der die Stifterin festlegt, daß Tile und nach ihm sein Sohn Hans das Präsentationsrecht haben. Das ist natürlich kein Testament im eigentlichen Sinne, aber von der Form her stelle ich mir ein originales Testament genau so vor, nämlich mit den entsprechenden Siegeln.

      Die in den Ratsbüchern vorliegenden Abschriften der eigentlichen Testamente sind leider nicht so formuliert, daß man eindeutig erkennen kann, um welches der von Dir beschriebenen möglichen Szenarien es sich jeweils handeln kann. Ich werde sie alle noch einmal genau prüfen und das Ergebnis hier einstellen.

      Bis dahin viele Grüße
      consanguineus
      Zuletzt geändert von consanguineus; 28.01.2019, 21:29.
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
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