Hallo zusammen!
Ich habe momentan recht viel mit Testamenten aus dem 15. und 16. Jahrhundert zu tun. Dabei handelt es sich wohl nicht um die eigentlichen Testamente, sondern um die Abschriften, die der städtische Schreiber in das Testamentbuch oder das Handelsbuch übertragen hat. Man möge mich berichtigen, wenn meine Vermutung falsch ist. Ich bin weiterhin zu dem Schluß gekommen, daß die Testamente möglicherweise erst dann abgeschrieben wurden, wenn der jeweilige Todesfall eingetreten ist. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Ich habe momentan recht viel mit Testamenten aus dem 15. und 16. Jahrhundert zu tun. Dabei handelt es sich wohl nicht um die eigentlichen Testamente, sondern um die Abschriften, die der städtische Schreiber in das Testamentbuch oder das Handelsbuch übertragen hat. Man möge mich berichtigen, wenn meine Vermutung falsch ist. Ich bin weiterhin zu dem Schluß gekommen, daß die Testamente möglicherweise erst dann abgeschrieben wurden, wenn der jeweilige Todesfall eingetreten ist. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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